04.03.2015

BGH-Urteil: Ecojet/SCS-Schneider GmbH, Marcus Schneider darf Betrüger genannt werden! Völliges Versagen des LG Kassel und OLG Frankfurt begünstigte Kriminellen

Bisherige Artikel zu diesem Thema:
Vor langer Zeit habe ich über ein Schandurteil 7 O 15/12 des Richters Prietz vom allgemein recht kriminellenfreundlichen Landgericht Kassel berichtet und dargelegt, warum das niemals so hätte ausfallen dürfen. Es ist extrem bedenklich und aus meiner Sicht völlig unvertretbar, dass auch das OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel, nicht dazu bereit war, den groben Unsinn des Richters Prietz aufzuheben. Das Berufungsurteil des Einzelrichters Kölsch, Az. 15 U 16/13 ist jetzt, das was es von Anfang war: wertloses Papier, welches offensichtlich ohne den Kopf anzustrengen mit Textbausteinen bedruckt wurde, damit das Verfahren vom Tisch kommt.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 2014, Az. VI ZR 39/14 wurden die, die hessische "Justiz" beschämenden Schandurteile aufgehoben.

Der BGH stellte wie folgt fest:
Krass ist, dass der BGH im Urteil fast genau das schrieb, was ich hier schon im Mai 2013 veröffentlichte. Ich bin nur ein Schlosser und sagte das richtig voraus - aber die Berufsrichter "irren" sich derart? Es war demnach ein grober Fehler, die Schöffen (Laienrichter) abzuschaffen und die Rechtsprechung ein paar, sich wohl für "cool" haltenden Typen zu überlassen, die wegen der bis ans Lebensende gesicherten Vollversorgung offenbar keinen Bezug mehr zur Lebenswirklichkeit entwickeln und deshalb irgendwann auch den Tatsachenbezug völlig verlieren und sinnlos hohle Phrasen aneinanderreihen, welche diese dann auch noch "Urteil" nennen und sich allen Ernstes auf eine Legitimation durch genau das Volk berufen, das durch deren Tätigkeit auch noch Schaden erleidet.

Die Folgen des aufgehobenen Schandurteils des LG Kassel:

Der Antragsgegner und Revisionsführer (ein Kassler Ingenieur) wurde durch das, auch mir ganz allgemein als kriminelles Pack (dazu zähle ich auch den vor 3 Jahren an Selbstmord verstorbenen "Rechtsanwalt" Günter "Freiherr" von Gravenreuth!) notorisch begünstigend bekannte Gericht zu einer Unterlassung verurteilt: Der Ingenieur dürfe nicht verbreiten, dass es sich beim Vertrieb der EcoJet-Magnete um Betrug handele und dass die (pseudo-)"wissenschaftlichen" Erklärungen des Herrn Marcus Schneider "Scharlatanerie" wären. Was aber jedem, der seinen Verstand beieinander und auch nur einen halbwegs guten Realschulabschluss (vor allem aber den weit mehr auf Naturwissenschaft bezogenen Abschluss der "ostzonalen" zehnklassigen allgemeinbildende Oberschule) hat, eigentlich eingehen sollte.  

Ich, der Schlosser Jörg Reinholz, frage öffentlich:
"Was, bitte, für eine Art von Schulbildung haben denn die Richter im Westen genossen?"

Es schwächt auch nicht meine Vorwürfe sondern stärkt mein schieres Entsetzen darüber dass auch der 15. Zivilsenat (in Kassel) des OLG Frankfurt - darin insbesondere Richter Kölsch - ebenso dramatisch versagte, denn durch dieses grobe Versagen wurde
  1. eine "rechtsfreie Zone" zu Gunsten eines Kriminellen geschaffen und
  2. das Vertrauen der Bevölkerung in die Ernsthaftigkeit und Unvoreingenommenheit der Rechtsprechung geschädigt.

Doch der Richter Prietz begünstigte auch danach noch den schlimmsten denkbaren Rechtsmissbrauch des spätestens ab diesem Punkt kriminellen Herrn Marcus Schneider:

Im Nachgang stellte Marcus Schneider, dem sein Betrug und sein Herumlügen bekannt sein musste, auch noch dreist Ordnungsmittelanträge gegen den Kassler Ingenieur und hatte damit vor dem, sich den Tatsachen und dem Grundgesetz auf extreme Weise verschließenden Richter Prietz vollen Erfolg: Der verurteilte den Ingenieur erst zu 10 Tagen Ordnungshaft (die der Ingenieur "absaß" und dann - ich vermute hier dringend aus Wut über die Berichterstattung über sein Schandurteil - sogar zu 100 Tagen Haft, welche der Ingenieur nicht absaß, sondern den nunmehr positiven Ausgang des Verfahrens vor dem BGH brav in Frankreich abwartete.

Besonders bemerkenswert und eine Dreistigkeit  des Richters dürfte es sein, dass der Richter Prietz die Vollstreckung der Ordnungsstrafe nicht einmal aussetzte als der BGH dem Ingenieur:
  1. Prozesskostenhilfe bewilligte und
  2. dessen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statt gab

denn es war daraus absehbar, dass der BGH sein Schandurteil aufhebt. Für mich ist es hier nicht bei einer Rechtsbeugung geblieben, sondern es fand eine schwere Freiheitsberaubung (10 Tage) statt, eine weitere schwere Freiheitsberaubung wurde versucht. Freilich wäre "dejure" bei einem Richter bei "Rechtsbeugung" Schluss, die Freiheitsberaubung ist "nicht justitiabel", eine Verurteilung des Richters Prietz wegen Rechtsbeugung ist aber auch nicht zu erwarten, weil die deutsche Rechtsprechung es den Richtern zu einfach macht - diese müssen nur erklären "ich habe das halt so gesehen".

Für mich aber ist die Höhe der verhängten Ordnungsmittel ein extrem deutliches Indiz dafür, was der Richter Prietz wirklich dachte und vor hatte. Und wenn ich dann daran denke, dass auch nach zwei BGH-Beschlüssen die Vollstreckung dem Gesetz zu wider nicht ausgesetzt wurde, dann bin ich völlig unabänderlich der Ansicht, dass hier durch den Richter Prietz eine Rechtsbeugung mit der Absicht der Freiheitsberaubung stattfand. Ich sage es ganz klar: Ich will diesen Richter nicht in einer Position wissen, wo er weiteren solchen Schaden anrichten kann.

Was sonst noch passierte:

Der Herr Marcus Schneider von der SCS Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel versuchte mich wegen meines ersten Artikels anzuzeigen. Nachdem ich der Polizei mitteilte, die sollten sich doch mal um den Betrug mit den Ecojet-Magneten kümmern, habe ich nie wieder davon gehört.

Was jetzt passieren kann:

Nachdem der feine, offensichtlich auch verlogene und betrügende Herr Marcus Schneider Recht und Gericht missbrauchte, tatsächlich den Kassler Ingenieur "in den Knast log" und das im schwersten Ausmaß wiederholen wollte, wird er
  1. seine billigen und hinsichtlich der behaupteten Heizkostenersparnis unwirksamen Magnete, die er früher auch schon "für teuer Geld" zur "Kraftstoffeinsparung" bei Fahrzeugen anpries (laut ADAC völlig wirkungslos), jetzt wohl zum Erreichen einer Ersparnis beim Saufen anbieten - weil man auf Grund irgendeiner "Kernspinresonanz" schlicht weniger Alkohol vertrage, wenn man die Tasse mit dem Wodka auf den "kernspinnigen EcoSuff-Magnet" stellt,
  2. einer Strafanzeige wegen schwerer mittelbar begangener Freiheitsberaubung, versuchter schwerer Freiheitsberaubung  und (in meinem Fall) ebenfalls versuchter Freiheitsberaubung und wegen übler Nachrede entgegensehen.

Persönliche Nachricht an Marcus Schneider:

Die schwere Freiheitsberaubung, Herr Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel, ist ein Verbrechen auch wenn diese mittelbar durch das Belügen des Gerichts begangen wurde. Aus meiner Sicht gehören Sie dafür weggesperrt um die Gesellschaft vor Ihrem kriminellen Handeln wirksam zu schützen. Gerade weil Richter wie der Richter Prietz am LG Kassel offensichtlich nicht in der Lage sind, dafür sorgen zu sorgen, dass verlogene Kriminelle (wie Sie nun mal einer sind) mit derart dreisten Lügen keinen Erfolg haben.

Machen Sie Ihre Webseite zu, hören Sie dem Lügen und Betrügen auf und stellen Sie den Vertrieb der Magnete ein. Die, genauer deren Grundstoffe, werden für Mobiltelefone und Elektromotoren gebraucht. Sonst werde ich eine kleine Serie auflegen und mich mal mit den Dokumenten befassen, welche Sie als "Beweis" für die behauptete Bewirkung einer Einsparung verlinken. Ich verspreche Ihnen: Das wird für Sie sehr bitter. Sie müssen die Webseite sowieso ändern lassen, sonst klagen Ihnen die unten im offenen Brief genannten schon bald "den Arsch weg" - die können nach dem BGH-Urteil und dem von mir ausgeübten Druck nicht anders! Der Staatsanwaltschaft habe ich das Urteil des BGH schön heiß gemacht - die kommt nun wohl doch nicht daran vorbei, gegen Sie ein Verfahren wegen schweren Betruges und schwerer Freiheitsberaubung einzuleiten. Ich komme dann zum Verfahren, dass im Hinblick auf die drohende, hohe Strafe wohl vor dem Landgericht stattfinden wird, und werde darüber berichten.

Persönliche Nachricht an den Richter Prietz:

Tut mir leid: Aber der Rechtsstaat gewinnt seine Legitimierung durch Gerechtigkeit. Wer also als Richter - egal ob durch Vorsatz, Dummheit, Faulheit oder Schlamperei - solche Schandurteile fällt, wie es das unter dem Aktenzeichen "7 O 15/15" verbrochene "Scheißding" nun einmal eines ist, und auch nicht - jedenfalls nicht in genügendem Maße - anfängt, über seinen völlig unvertretbaren Juristenmurks nachzudenken bevor er einen Haftbefehl erlässt oder erlassen lässt -  der macht es dem Volk verdammt schwer auch nur an einen Rest einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit zu glauben, und bewirkt nichts anderes, als dass das Recht der Faust (oder halt der dreisteren Lüge vor Gericht) wieder Oberhand gewinnt.

Wer als Richter dann aus zwei Beschlüssen weiß, dass der BGH seinen Mist mit annehmbarer Wahrscheinlichkeit aufheben wird und die Vollstreckung des ohnehin völlig überzogenen Ordnungsmittels nicht aussetzt, der aber begeht im Hinblick darauf, wie klar das Gesetz hier ist, Rechtsbeugung - und es ist mir scheißegal, ob die Staatsanwaltschaft erneut dienstbeflissen die Strafe gegen einen Kassler Richter vereitelt, was diese - da bin ich gewiss - tun wird.

Und ich bin völlig bei dem Kassler Ingenieur, der sich nicht grundlos wegen der von ihm und auch von mir als solche angesehenen Rechtsbeugung und der Freiheitsberaubung beschwert. Sie, Herr Prietz, sollten keine Urteile mehr fällen. Ich traue Ihnen das einfach nicht mehr zu!

Ich ersuche Sie deshalb, wegen "nachgewiesener Nichtfähigkeit mit schweren Folgen" vom Richteramt zurück zu treten. In einer auch nur halbwegs ähnlich verantwortungsvollen und gut bezahlten Position in der Privatwirtschaft wären Sie, Herr Prietz, nach einem solchen Versagen mit solchem Schaden schließlich auch "geflogen" - und zwar "achtkantig"! Und ich sehe auch nicht ein, warum der Steuerzahler Sie weiter alimentieren soll, nachdem Sie so deutlich gezeigt haben, dass sie den Job nicht richtig erledigen wollen.

Offener Brief:


Adressaten:
  • Netzwerk für Klimaschutz
  • Deutsche Unternehmensinitiative Klimaeffizienz
  • Wirtschaft pro Klima
  • Exportinitiative Energieeffizienz
  • Umweltallianz Hessen
  • Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (AT)

Betrifft Ihre Partnerschaft mit:

SCS Schneider GmbH
Mittelstr. 29
D-34277 Fuldabrück

Telefon: +49 (0) 561 / 220 701 – 0
Telefax: +49 (0) 561 / 220 701 – 15
Email: info@ecojet.com

Geschäftsführer: Marcus Schneider
Handelsregister: Kassel HRB13983
USt-ID-Nr. DE 812070300


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Partnerschaft mit Ihnen bzw. Ihren Organisationen bzw. mit von Ihnen geförderten Organisationen wird auf http://www.ecojet.com/ unterhalb von "Downloads" beworben.

Sie werden sicherlich kein Interesse daran haben, dass ein derartiger Betrüger und Scharlatan (wie es jetzt endlich auch für den letzten Bürokraten, Juristen oder "Formalheini" aus dem beigefügten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor geht) damit wirbt, Ihr Partner zu sein und den Eindruck erweckt, dass Sie seine Tätigkeit gutheißen.

Sollte der durchweg verlogen-kriminelle Herr Marcus Schneider (er hat immerhin einen Dritten "in den Knast gelogen"!) sich zu Unrecht einer Partnerschaft mit Ihnen berühmen, um vorzumachen, seine tatsächlich unwirksamen Magnete würden - durch Sie auch nur irgendwie anerkannt - zu einer Heizkostenersparnis führen, dann rate ich Ihnen dazu, den Herrn

a) vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und
b) das öffentlich zu machen

weil der Ruf Ihrer Initiativen natürlich darunter extrem leidet, dass ein solcher, extrem verlogener Krimineller mit der Partnerschaft wirbt.

Ich bitte um die allfällige Bestätigung der Beendigung jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen zu dem Herrn.

"Familienkarte Hessen": Entgegen Ihrer Aussage wird der Herr Schneider mit seiner SCS-Schneider GmbH noch immer als Mitglied beworben und wirbt auch selbst damit.

Siehe: http://www.familienkarte.hessen.de/dynasite.cfm?dssid=424&dsmid=15428&dspaid=0&pid=268

Das Umweltbundesamt wird sicherlich Regeln finden wollen, die möglichst wirksam ausschließen, dass derartige Firmen mit Mitgliedschaften in vom Bundesumweltamt geförderten Organisationen werben. Ich schlage vor, den Gebrauch des Verstandes bei der Prüfung einer derartigen Mitgliedschaft künftig zwingend vorzuschreiben und die Förderung daran zu binden bzw. eine solche Prüfung überhaupt vorzunehmen, statt sich für eine Spende von 30 Silberlingen zu verkaufen und so dabei zu helfen, dass vielen Bürgern und Firmen ein wirtschaftlicher Schaden - und darüber hinaus auch ein Umweltschaden (durch die Produktion der völlig nutzlosen Magnete) in nicht unbeträchtlicher Höhe entsteht.

Das von vorn herein zu tun wäre geeignet gewesen, den eingetretenen Rufschaden für Ihre Organisationen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

12 Kommentare:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

das Urteil des BGH ist vom 16. Dezember 2014. Aber der Betrüger wirbt auf seiner Seite munter weiter für seinen Quatsch. Wie geht denn das?

Scheinbar ist der Mann völlig ignorant.

. hat gesagt…

Tja. Das ist dann wohl "dummdreistes" Handeln. Denn spätestens seit dem BGH-Urteil hat der Marcus Schneider schriftlich, dass die behauptete Einsparung nicht durch die Magnete stattfindet.

Ab diesem Zeitpunk betrügt er damit vorsätzlich. Ich habe das BGH-Urteil für die StA "heiß gemacht" und bin gespannt, ob sich Betrüger darauf verlassen können, dass die StA Kassel diese nicht verfolgt.

Anonym hat gesagt…

da wünsche ich dem hr. schneider eine psychatrische untersuchung. rein vom äusserlichen her könnte ich mir vorstellen das da im kopf doch eher einiges quer liegt.

schade, jetzt war ich seit november insgesamt fünf wochen beruflich in kassel und nun nach projektabschluß kommt diese meldung. hätte mich gerne mal beraten lassen von dem hr. schneider.

dich hät ich auch gern getroffen, jörg, aber ich dachte du wirsd dich nach sovielen jahren nicht mehr erinnern. viele grüße und keep rockin !

Jörgies Alptraum hat gesagt…

Also die 10 Tage Knast gönne ich dir von ganzem Herzen, Knollennase.

Dass dir der BGH -ausgerechnet- PKH bewilligt hat, ist in der Tat eine bedauerliche Rechtsbeugung.

. hat gesagt…

Du bist kein Alptraum, Du bist bloß ein Idiot.

Durch einfaches Lesen des Textes und mit einem einzigen Blick in das Urteil hättest Du sehen können, dass ich hier lediglich Berichterstatter bin.

Anonym hat gesagt…

"Das muss den Fall am 18. März (Beginn: 14 Uhr) im Gerichtsgebäude in der Frankfurter Straße 7 in Kassel neu aufrollen. "
Quelle:
https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/streit-eco-magnete-wieder-gericht-4786620.html

Problembärdompteur I. hat gesagt…

jetzt gibt es Feuer für den Scharlatan:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/kann-der-ecojet-magnet-energie-sparen-nachgeforscht-a-1020921.html

Das ist der Anfang vom Ende.

Und sicher wird er gleich herumjammern, daß man die Arbeitsplätze gefährde und Industrie vernichte. Vielleicht läuft der Herr Geschäftsführer auch erst mal zum Anwalt und läßt den Artikel abmahnen.

Anonym hat gesagt…

Der Prozess am Mittwoch lief für Schneider katastrophal (ich war selbst dabei). Er hat noch mit allen Mitteln versucht, das Gerichts von einer Einholung eines Sachverständigengutachten abzuwenden (wozu das Gericht das überhaupt braucht, bleibt schleierhaft), und hat sich nur lächerlich gemacht. Das Publikum hatte echt was zu lachen.

Schneider hat das Ende der Prozesse nicht abgewartet. Die Ecojet-Webseite ist seit heute nicht mehr in Netz. Der Herr Schneider wurde dabei fotografiert, wie er mit einem Angestellten sein Firmenlager ausräumte.

Es ist zu Ende. Leider bleiben alle seine juristischen Gegner auf ihren Kosten sitzen. Eigentlich müssten die Richter dafür persönlich haften!

. hat gesagt…

Der vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer des LG Frankfurt (Außenstelle in Kassel) Kölsch braucht das Gutachten als Ausrede.

Anonym hat gesagt…

Welche Ausrede? Der Richter Kölsch hat von Beginn an klar zu erkennen gegeben, dass er das BGH-Urteil aufs i-Tüpfelchen genau zu erfüllen gedenkt. Schneider brachte ja sogar nochmals neue Zertifikate von der Dekra und von Swiss TS ein, die die Energiesparwirkung bestätigten. Dass Berger das mit einer E-Mail der Dekra kontern konnte, in der sich die Dekra von diesem Zertifikat distanzierte, diente nur der Erheiterung des Publikums. Für den Prozessverlauf war das unerheblich, denn Richter Kölsch lehnte beide Zertifikate als Beweismittel ab.

Richter Kölsch hat sich in dieser Verhandlung völlig akkurat verhalten - außer bei den Punkten, bei denen er sein Versagen in der Vorverhandlung erklärend schönreden wollte.

Was hier im Forum missverstanden wird: der BGH ist kein Tatsachengericht. Der BGH hat keineswegs gesagt, dass Berger im Recht ist. Der BGH hat nur festgestellt, dass erstens die Aussagen Bergers keine unzulässige Schmähkritik sind, sondern Meinungsäußerungen. Diese sind auf jeden Fall immer dann zulässig, wenn sie Meinungen und Tatsachen vermischen, und wenn dabei der Tatsachenkern wahr ist (und wenn dabei keine Menschenwürde verletzt wird). Der BGH hat außerdem festgestellt, dass revisionsrechtlich (also nicht zwingend tatsächlich!) aufgrund der Sachvorträge und Beweisführungen in den beiden Vorinstanzen das OLG Berger hätte recht geben müssen, denn nach Bergers von der Gegenseite nicht entkräftetem Vortrag (nicht zwingend tatsächlich!) sind die Magnete wirkungslos.

Das OLG hatte nun in der Wiederholungsverhandlung genau diese Kritikpunkte des BGH aufzuarbeiten. Der Richter Kölsch hat das zweifellos richtig als Aufforderung verstanden, beim geringsten Zweifel an einem Sachvortrag ein Gutachten zu bestellen. Dass ein Richter keine Ahnung von Physik hat, ist zwar nicht schön, aber zulässig. Dass der Richter seine eigenen Physikkenntnisse bezweifelte und sich deshalb nicht blind (!) auf die Ausführungen Bergers einlassen wollte, spricht in dieser Verhandlung eher für als gegen den Richter.

. hat gesagt…

"Richter Kölsch hat sich in dieser Verhandlung völlig akkurat verhalten - außer bei den Punkten, bei denen er sein Versagen in der Vorverhandlung erklärend schönreden wollte."

Genau dafür braucht er die Gutachten. In seinem Urteil wird aller Voraussicht nach stehen, dass die NEUEN Gutachten der Grund für die späte (und folgt man dem BGH von Anfang an fällige) Klageabweisung seien.

Oder glaubt etwa irgendjemand, das der Richter sich selbst und seinen Kollegen in einem schlechten Licht da stehen lässt?

Anonym hat gesagt…

Oh ja unser Herr Richter Kölsch… . Oh Verzeihung! Er ist ja mittlerweile auf Grund seiner Leistung zum Vorsitzenden Richter des 15. Zivilsenates erkoren worden. Voraussetzung für eine solche Beförderung, ist natürlich die erfolgreiche Teilnahme an dem Wettstreit: „wessen Urteile werden bevorzugt vom BGH zerpflückt“. Auch die Annahme mit den erwähnten Textbausteinen lässt sich durchaus bestätigen.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/lan/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE140000889&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Auch in diesem Fall schien die Aufnahmefähigkeit technischer Zusammenhänge ziemlich begrenzt zu sein. Schade nur dass die Arbeit des obersten Zivilgerichts Bundeslandes Hessen eigentlich in Karlsruhe gemacht werden muss.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=985940baf253b9ced9188ce9ccb52faa&nr=66228&pos=1&anz=2
Und die unnötigen Kosten dem Steuerzahler zugeschoben werden. Diese oberflächliche Arbeitsweise ist wirklich kein Meisterstück!

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