30.04.2015

Euroweb (Daniel Fratzscher / Christoph Preuß) erneut wegen dreister Lügen verurteilt

LG Düsseldorf, Az. 12 O 6/15, Urteil vom 29.04.2015

Der Euroweb Internet GmbH wird durch das Landgericht Düsseldorf untersagt, sich mit den unwahren Aussagen zu bewerben, diese habe 600 Mitarbeiter und 32 Standorte und also eine Unternehmensgröße vorzumachen, welches dieses Unternehmen nicht hat. Das Urteil ist nur noch nicht rechtskräftig. Im Hinblick auf die äußerst schwache, geradezu sinnfreie Verteidigung wird es aber dabei bleiben.

Ich hatte die, mit diesen Werbeaussagen den Verkehr belügende Firma selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen, also selbst unter Verweisen darauf, dass diese Werbung unwahr und verlogen sei, abgemahnt. Weil ich das selbst machte blieb die Abmahnung für die Euroweb kostenlos. Wie in den anderen Fällen auch erlag man seitens der Euroweb und wohl auch bei der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" der jedenfalls auf mich schon wahnhaft wirkenden Vorstellung, dass für das Gespann aus der Euroweb und der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger das deutsche Recht nicht gelte.

Auf die offensichtlich berechtigte Abmahnung wurde nicht reagiert

Also beantragte ich zunächst selbst den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darauf hin hat das Gericht einen Termin anberaumt und ich stellte den fälligen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Um sich gegen den Antrag zu verteidigen führte die Euroweb Internet GmbH des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß lediglich auf, die Inanspruchnahme erfolge "rechtsmissbräuchlich" - und  führte eine Reihe von Urteilen an, bei denen die Gerichte jeweils die Anträge von Massenabmahnern wegen Rechtsmissbrauchs zurück wiesen, so z.B. das eines Rechtsanwaltes aus Rosenheim, welcher als "Immobilienentwickler" tätig war und allein in einem halben Jahr 100 kostenpflichtige Abmahnungen verschickte. Um Gründe fürs Abmahnen zu finden recherchierte er in der Presse.

Vorgetragen wurde auch zu einem Urteil des OLG Köln, welches eine PKH-Antrag eines Dritten in einer ganz anderen Sache (und nicht gegen die Euroweb) zurück wies, bei welchem einen aber die Verfassungswidrigkeit schon anspringt - denn das OLG hatte doch glatt behauptet, eine arme Partei müsse die Verfolgung unlauterer Werbung dem zahlungskräftigen Wettbewerb überlassen.

Das Landgericht erkannte richtig, dass ein Rechtsmissbrauch nicht vorliegt. Gegen den Vorwurf der Unwahrheit der Werbung hat sich die Euroweb gar nicht erst verteidigt.

Lehren aus dem Verfahren:

Wird man berechtigt und zu dem noch kostenlos abgemahnt ist es außerhalb des rechtsfreien Bezirkes des LG und OLG Köln ziemlich sinnlos sich mit dem Argument des Rechtsmissbrauchs verteidigen zu wollen, nur weil es zwischen dem, der das Verfahren "anleiert" und dem Gegner noch drei weitere Verfahren gibt und weil der Gegner für die Prozesskosten die Hilfe des Staates in Anspruch nimmt.

Nebensächliches:

Der Herr Andreas Buchholz hat namens der Euroweb "herumgeheult", dass ich ausschließlich über gewonnene Verfahren berichten würde. Nun denn, der gewiss feine und saubere aber nicht immer ganz ehrliche Herr Rechtsanwalt Andreas Buchholz - wagt es sich, etwas zu kritisieren, was er doch gemeinsam mit seinen Partnern seit Jahren ausgerechnet für die Euroweb Internet GmbH sehr bewusst und zielstrebig so betreibt: Sich über gewonnene Verfahren echauffieren, die verlorenen vergessen. Beispiel? Den verlogenen und von Anfang an unwahren Bericht, wonach die Euroweb sich mit einem eigenem Rechenzentrum bewerben dürfe hat er nicht zurück genommen, als das OLG der Euroweb im Berufungsverfahren bescheinigte, dass diese sich nicht mit einem eigenem Rechenzentrum bewerben darf, weil ein solches einfach nicht existiert. Die Vorinstanz, das LG Düsseldorf hatte im Übrigen auch nicht angenommen, dass es ein solches Rechenzentrum gäbe - sondern meine "Aktivlegitimierung" bezweifelt.

Und nochwas, meine Herren Preuß und Fratzscher:

Sollte ich 3 Tage nach der Zustellung diese Lügen noch finden oder davon hören, dass die Werber sowas vortragen, dann stelle ich auch wieder einen Ordnungsmittelantrag.

Lügen, Lügen, Lügen: Diese Aussage der Euroweb-Anwälte ist, war und bleibt ein Treppenwitz!


28.04.2015

Ingannati dal Euroweb Internet AG (Svizzera ) ? - Si combatte di nuovo !

A differenza della Germania possono agire contro le violazioni del diritto della concorrenza in Svizzera , la Segreteria di Stato dell'economia SECO . Questo non riguarda solo la stessa sistematica illegalmente perseguita dalla pratica Euroweb di chiamate a freddo , ma anche l'inganno da consapevolmente il falso delude la gratuità della creazione di siti web e il esercitata dal falso delude una grande riduzione di prezzo , indebite pressioni sulla persona indirizzata che viene effettuata con lo scopo dichiarato di spingerli ad una firma malato sul modulo di contratto . A differenza della Germania , SECCO può ottenere un "divieto scoperto frutto" .

Link al modulo di reclamo .

Dolo Euroweb Internet AG (Switz)? - Factas in te!

Dissimilis in Germania potest accipere actio adversus infringements elit lex in Helvetia, Secretaria Status Rerum Oeconomicarum SECO. Ita, non modo quod ratio ac non licere quam persecutus est Euroweb usu frigoris vocat sed etiam in fraudem scienter falsum reportando Avricourt gratuito creatione websites et vi illa falsa reportando Avricourt amplissimum pretium reductionem, generis sollicitationes in addressee quod fit cum intentione declaravit, eos ad male notatam forma contractus. Dissimilis Germania ducebat, quorum Siccus, potest etiam consequi "fructus contractionem ban".

 forma querela.

Trompé par le Euroweb Internet AG (Suisse)? - Vous déversoirs en!


Contrairement à l'Allemagne peut prendre des mesures contre les infractions au droit de la concurrence en Suisse, le Secrétariat d'Etat à l'économie SECO. Cela se applique non seulement aussi systématique que illégale poursuivi par la pratique Euroweb des appels à froid mais aussi la tromperie en donner sciemment de faux Achen obtenir la gratuité de la création de sites Web et la force exercée par le faux Achen gagner une réduction très importante des prix, des pressions indues sur le destinataire ce qui se fait dans le but déclaré de les pousser à une signature malade le formulaire de contrat. Contrairement à l'Allemagne, le SECCO peut également obtenir une "interdiction de contraction de fruits".

Le formulaire de plainte.

Von der Euroweb Internet AG (Schweiz) betrogen? - Wehren Sie sich!

Anders als in Deutschland kann in der Schweiz das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen. Das betrifft nicht nur die von der Euroweb ebenso systematisch wie rechtswidrig verfolgte Praxis der Kaltanrufe sondern auch die arglistige Täuschung durch das vorsätzlich unwahre Vormachen der Kostenlosigkeit der Erstellung der Webauftritte und den, durch das unwahre Vormachen eines sehr großen Preisnachlasses ausgeübten, unangemessenen Druck auf die Angesprochenen, welcher mit dem erklärten Ziel erfolgt, diese zu einer unüberlegten Unterschrift auf dem Vertragsformular  zu drängen. Anders als Deutschland kann die SECCO auch ein "Fruchtziehungsverbot" erwirken.

Link zum Beschwerdeformular.

23.04.2015

Erfahrungen mit Euroweb - Jetzt warnt auch das Schweizer Radio

Das wird dem Präsident des DIW, einem Marcel Fratzscher aber nicht gefallen, dass das Unternehmen seines lieben Bruders Daniel Fratzscher jetzt auch international "ganz tolle Presse" hat.
"Verzweiflung, Tränen und Scham. So reagieren Betroffene, die dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 von ihren Erfahrungen mit Euroweb berichten"
Zitat aus [SRF] Teure Webseiten fragwürdiges Geschäftsmodell von euroweb
"Ein Experte hat Offerten von Euroweb geprüft und sagt, die Leistung stehe in keinem Verhältnis zum Preis. «Espresso» erklärt, wie Betroffene vorgehen können. Am Freitag um 08.10 Uhr auf Radio SRF 1."
Da muss man nicht mehr explizit etwas wie "Arschloch" sagen - oder?

Die Euroweb wurde vom SRF um eine Stellungnahme gebeten.
«Im Rahmen unserer Vertragsgespräche haben Falschinformationen, Aufbau von Druck oder Täuschungen keinen Platz.»

behauptete die Euroweb des Daniel Fratzscher und seines Geschäftsführers Christoph Preuß.

Da muss ich einfach sehr explizit genau das Wort "Lügner" in den Raum werfen - und ich kann sehr genau nachweisen, dass dieses Wort weder unwahr noch rufschädigend ist. Es ist, im Angesicht der Dreistigkeit genau dieser Lüge, nämlich die höflichste Form der Kritik.

19.04.2015

Strafanzeige wegen Strafvereitlung gegen Jörg Uwe Meister, Leiter der JVA Kassel I

Im aktuell veröffentlichten Urteil des BGH, Az. 2 BvR 1111/13 findet sich folgender Passus:
"Zudem wäre in Betracht gekommen, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten sowie die die Dienstaufsichtsbeschwerde betreffenden Akten beizuziehen. Aus diesen der Verfassungsbeschwerde in Auszügen beigefügten Akten ist beispielsweise ersichtlich, dass die Justizvollzugsanstalt den Vorfall teilweise durchaus anders dargestellt hat als im fachgerichtlichen Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer. So wird in der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde angegeben, dass die Verbringung des Beschwerdeführers in den besonders gesicherten Haftraum ruhig und ohne Zwischenfälle verlaufen sei. Einer der beiden Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Justizvollzugsanstalt gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben habe, dass eine Zwangsentkleidung des Beschwerdeführers nicht stattgefunden habe."

Demnach hat Jörg Uwe Meister durch eine Falschaussage gegenüber der Staatsanwaltschaft verhindert, dass seine Untergebenen verfolgt werden, weil diese einen Gefangenen über 24 Stunden nackt in eine Zelle sperrten. Weiterhin besteht auch der Verdacht einer grundlosen Anwendung von Gewalt (Körperverletzung) und das willkürliche Vorenthalten medizinischer Versorgung (vorsätzlich unterlassene Hilfeleistung), denn die Absicht, den Gefangenen zu quälen und zu entwürdigen war offenbar.

Das Vorgehen war weit entfernt von dem, was die Verfassung, Gesetze und Dienstvorschriften hergeben. Die strafrechtliche Verantwortung des Jörg Uwe Meister folgt gerade aus dem in der JVA Kassel garantiert sehr bekannten Urteil des BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96 in welchem sehr genau erklärt wird, wann ein Bediensteter – speziell der Leiter – einer Strafvollzugsanstalt die Tat der Strafvereitlung begeht:
Zutreffend ist allerdings die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Ansicht, daß der Dienstvorgesetzte Strafanzeige erstatten muß, wenn jede andere Entscheidung ermessensmißbräuchlich wäre, ihm also für den rechtsfehlerfreien Gebrauch seines Ermessens keine andere Wahl bleibt (Ermessensreduzierung auf Null, vgl. dazu BVerwGE 11, 95, 97; BVerwG DVBl. 1969, 586; BVerwG NVwZ 1988, 525 f [BVerwG 15.01.1988 - 7 B 182/87]; Erichsen in Erichsen/Martens, Allg. VerwR, 9. Aufl. § 10 Rdn. 22). Auch kann nicht zweifelhaft sein, daß hier ein solcher Fall vorlag, der Dienstvorgesetzte des Vollzugspersonals also bei Kenntnis der von Frau L... gegebenen Darstellung verpflichtet gewesen wäre, Strafanzeige zu erstatten. Dies ändert jedoch nichts daran, daß diese Verpflichtung für ihn keine Garantenstellung zur Wahrnehmung von Belangen der Strafverfolgung zu begründen vermochte. Maßstab und Leitlinie für die Ausübung seines Ermessens, ob er gegen untergebene Vollzugsbedienstete wegen solcher Verfehlungen Strafanzeige erstattet, bleibt im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenbereichs allein das Interesse an der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten Strafvollzugs in der Anstalt. Nur unter diesem Gesichtspunkt kann sich - wie hier - sein Ermessensspielraum derart verengen, daß er die Taten bei der Strafverfolgungsbehörde anzeigen muß. Die ihm daraus erwachsende Pflicht "schlägt" aber nicht in eine Verpflichtung zur Wahrnehmung oder Förderung von Strafverfolgungsbelangen "um". 

Herr Jörg Uwe Meister hat sich aber dazu entschlossen, die Staatsanwaltschaft nicht nur nicht zu informieren, sondern dazu, diese vorsätzlich falsch zu informieren. Hier ist durch die StA zu ermitteln und dem Hess. Justizminister Kenntnis davon zu geben, dass der Herr Jörg Uwe Meister im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot wegen des Wegfalls der Vorbildfunktion als Leiter der JVA nicht mehr tragbar und daher mindestens bis zum rechtskräftigen Urteil zu versetzen, zu beurlauben ist.

Az. der Staatsanwaltschaft: 1605 Js 13655/15

17.04.2015

Euroweb Deutschland GmbH: Ich warte ...

... und zwar sehnsüchtig auf die erste Klage der Euroweb Deutschland GmbH gegen einen der "Referenzkunden".

Genauer: Ich warte auf den Tag, an welchem ich den Schriftsatz der Kanzlei Buchholz & Kollegen in den Händen halte. Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch mitsamt dem "neuen" Freiberufler Philipp Karl Berger weder einzeln noch insgesamt dazu in der Lage ist, vorauszusehen, was dann passiert. Selbst wenn ich jetzt schon mal schon die Stichwörter "Betrug" und also "arglistige Täuschung" in die Runde werfe, gehe ich nicht davon aus, dass das dazu führt, dass der Inhalt der Berger-Buchholz-Bohn-schen Schriftsätze angemessen überdacht wird und ich gehe auch fest davon aus, dass es also trotz dieser deutlichen Warnung zu einer Selbstbelastung der Euroweb Deutschland GmbH kommt, die ich dann auch als "so grunddämlich wie kriminell" verreißen werde.


Also, wenn Sie es schnell wissen wollen, dann legen Sie recht schnell eine Klage und Ihre Textbaustein-Begründung vor.




16.04.2015

Für trinkbares Wasser statt Gas aus dem Hahn: Mitmachen und Fracking-Freaks abwatschen!

Meine lieben Leser!

Ich habe vor ein paar Tagen die Change.org-Petition „Fracking gesetzlich verbieten - Ausgefrackt ist” von Sonja Schuhmacher unterschrieben. Diese Petition richtet sich an den Bundestag und hat mittlerweile mehr als 100.000 Unterschriften erreicht. Sonja Schuhmacher hat sich deshalb entschieden, sie dem neuen „Petitions-Check” zu unterziehen - eine Kooperation zwischen Change.org und der gemeinnützigen Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de.

Der Petitions-Check ist Türöffner zum Bundestag:

Sämtliche Abgeordnete des deutschen Bundestags bekommen die Möglichkeit, zu einer Petition Stellung zu nehmen. Alle Antworten der Abgeordneten werden in ihren jeweiligen Profilen auf abgeordnetenwatch.de veröffentlicht. Alle Zeichnerinnen und Zeichner der Petition, bekommen danach in einer E-Mail einen Überblick über die Antworten zugeschickt und können die Antworten nutzen, um sich ein besseres Bild Ihrer Abgeordneten mit Blick auf die nächste Bundestagswahl 2017 zu machen.

Voraussetzung für die Abfrage einer Petition auf Change.org bei sämtlichen Abgeordneten ist allerdings, dass das Petitionsanliegen nicht nur von mindestens 100.000 Menschen unterstützt wird, sondern auch eine Mehrheit in der Bevölkerung findet.

Für die Durchführung der jetzt geplanten repräsentativen Meinungsumfrage zum Thema Fracking konnte abgeordnetenwatch.de das renommierte Meinungsforschungsinstitut infratest dimap (ARD) gewinnen.

Die Umfrage kostet 2.000 Euro. Sie können sich jetzt an der Finanzierung der Umfrage beteiligen und so helfen, den nächsten Schritt des Petitions-Check zu erreichen.

Spenden an abgeordnetenwatch.de sind steuerlich absetzbar.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,


15.04.2015

Bundesverfassungsgericht watscht nach Rechts- und Verfassungsbruch die JVA Kassel, das LG Kassel und das OLG Frankfurt gehörig ab

Mir sagen einige nach, ich würde alle Richter hassen - das sind aber böse, meist sogar kriminelle Zungen. Eine davon, von einem gewissen "von und zu" der formell ein "Organ der Rechtspflege" (worauf er sehr viel Wert legte) tatsächlich aber ein ordinärer und verlogener Krimineller war, wäre verfault, hätte man diese Zunge nicht ein paar Tage nach der Selbstvergiftung mit eiligem Blei samst dem Rest des faulenden Fleisches heiß kremiert und auf dem kalten Münchner Nordfriedhof "sozial" (also zu Lasten des Steuerzahlers) verbuddelt.

Nun denn, dass ich alle Richter hasse, stimmt nicht. Wahr und richtig ist, dass ich einige nicht mag und ganz besonders verachte ich es, wenn hoch bezahlte Richter ihren Job nicht machen. Das ist ein wenig wie der Euroweb: "teuer Geld" und eine Leistung, die man nicht beschreiben kann ohne zu weinen oder zu spotten - alternativ verklagt zu werden.

Einführung (Personas)

a) Typen der schwarzen Seite:
  • FDP(!)-Hardliner Jörg Uwe Hahn, der als Justizminister für diese ganze Chose verantwortlich war.
  • Jörg Uwe Meister, auf skandalöse Weise tätiger und auf bedenkliche Weise von der Justiz geschützter Leiter der JVA Kassel (hier mit Bild), der über die Arbeitsweise der JVA Kassel wie folgt öffentlich lügen lässt:
    • "Wir nehmen die Gefangenen ernst und behandeln sie menschlich und gerecht."
  • Der eine oder andere dessen Mitarbeiter, der nach einer "umfassenden Ausbildung" eingestellt wurde: "einer Ausbildung, die das Ziel hat, vielseitig einsetzbare Bedienstete heranzubilden, die sich dem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlen und die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten die Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes wahrnehmen können."
  • Der damalige Präsident des Landgerichts Kassel, Dr. Wolfgang Löffler, welcher auch anderweitig in eine teigige, übelriechende Masse griff um zu verhindern, dass ich von, ihm unterstellten, Richtern willentlich begangenes Unrecht "Rechtsbeugung" nenne. Als er behauptete, er stelle sich unter "sozialer Kompetenz" einen "angemessenen Umgang mit allen Verfahrensbeteiligten und das Wissen um die Folgen einer Entscheidung" vor, kann er jedenfalls seine eigene Kompetenz nicht gemeint haben.
  • Der eine oder andere der ihm dienstlich unterstellten Richter (Namen kann ich hoffentlich nachliefern).
  • Thomas Aumöller (kein Bild gefunden), zum Zeitpunkt des Unrechts Präsident des OLG Frankfurt am Main und davor von 1999 bis November 2001 als Ministerialdirigent Leiter der Abteilung IV Justizvollzug im Hess. Ministerium der Justiz.
  • Der eine oder andere der ihm dienstlich unterstellten Richter (Namen kann ich hoffentlich bald nachliefern), die von Ihrem Präsident wohl auch nicht die ganze Wahrheit darüber erfahren haben, was in den hessischen JVAs wirklich los ist und wie sehr das systematische Schaffen rechtsfreier Zonen - wie sie in der JVA Kassel besteht und rechtswidrig gedeckt wurde - dem angeblichen Vollzugsziel einer Resozialisierung im Wege steht.
b) Helden auf der roten Seite:
  • Richter am BVerfassG Herbert Landau,
  • Richterin am BVerfassG Sibylle Kessal-Wulf,
  • Richterin am BVerfassG Doris König
Die Geschichte:

Es begann damit, dass ein Insasse der JVA Kassel (psychisch eh schon "nicht ganz richtig") Zahnschmerzen hatte. Ihm wurde versprochen, dass er zum Zahnarzt kommt. Nur dazu kam es nicht. Aus unbekannten und sicherlich mit enormer Willkür verbundenen Gründen wurde er dem Zahnarzt der JVA Kassel nicht vorgestellt. Hatte aber Zahnschmerzen.

Vor lauter Begeisterung darüber, dass man ihn auf eine - mögliche - Behandlung eine Woche später verwies, hat er auf die gewiss stabile Zellentür eingeschlagen und dieser auch den einen oder anderen Tritt verpasst. Es geschah, was in der JVA Kassel in solchen Fällen passiert:

Der Prügeltrupp wurde zusammengerufen (Eine hoch gerüstete Truppe, die gewiss nicht zimperlich mit den teilweise durchaus gefährlichen Insassen der JVA Kassel (höchste Sicherheitsstufe!) umgeht. Die haben ihn verprügelt, gefesselt (und andersrum), ihn sodann "in unbequemer Haltung und unter Zwang" in eine ganz besondere Zelle gebracht: Das ist eine Zelle, in der gibt es: nichts. Jedenfalls nichts, was beweglich ist. Selbst das "Bett" ist nur eine Erhöhung aus festem Stein. Matratze? Zu gefährlich! Tageslicht? Unbekömmlich! Klospülung? Muss von außerhalb bedient werden. Was dazu benutzt wird, die Insassen dieser Zelle weiter zu demütigen. In dem man durch die terrorsichere Wechselsprechanlange behauptet, die Spülung wäre kaputt... Mir wurde berichtet, dass Essen in die Zelle gereicht wurde, während das Ergebnis des letzten Stuhlganges in der Klopfanne rottete.

Als Ausgleich dafür gibt es aber eine sorgfältig vergitterte Kamera.

Der erste Rechtsbruch durch Bedienstete des allerwertesten Herrn Jörg Uwe Meister:

Weil das so spaßig ist hat man dem armen Schwein sämtliche Kleidung abgenommen als ihn für mehr als 24 Stunden völlig nackt im "Loch"  eingesperrt. Üblich(!) ist es aber, dem Gefangenen selbst in dieser Situation eine Art Anzug aus Zellulose ("Papier") zu geben. Was nicht geschah. Vielleicht wollte ein schwuler Aufseher an der Liveübertragung aus der Zelle goutieren (niederdeutsch: "sich bei dem Anblick auf dem Monitor einen runter holen") Das es das nicht gibt glauben nur a) Idioten und b) nicht eingeweihte und, das wird sich zeigen, Richter des LG Kassel ...

Der zweite Rechtsbruch durch Herrn Jörg Uwe Meister selbst:

Nun hat der derart malträtierte und dann auch noch entehrte es sich gewagt, sich zu beschweren - und gleich wird klar, warum in Deutschland die Mafia keine Chance hat: hier ist die Justiz oft genug krimineller und organisierter als es eine ordinäre kriminelle Organisation je sein könnte. "Justizmafia" darf man das aber nicht nennen, denn dann klagen einem die Süditaliener "den Arsch weg": Begründung: Damit wollen die nichts zu schaffen haben, denn das ist zu unmoralisch und schließlich hätten die Familien Gesetze, die auch gelten!

Wie auch immer: Der allerwerteste Leiter der JVA Kassel warf nach langer Bedenkzeit (3 Wochen sind Standard) seine Textbausteinmaschine an und begründete die offensichtlich rechtswidrige Maßnahme als eine solche, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der JVA Kassel unabdingbar gewesen sei. Dieser ungemein kluge Herr Jörg Uwe Meister begründet, das weiß ich genau, jeden "Scheiß" genau damit. Offenbar glaubt nämlich der Herr Jörg Uwe Meister, "seine" JVA sei eine "rechtsfreie Zone" in der er nach Gutdünken handeln und dieses dann mit "Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit" begründen kann! Wie sich gleich zeigt, hat er damit nicht ganz Unrecht. Jedenfalls hat er es, so lange der selbstnützigen hessischen "Justiz" Gesetze und Verfassung praktisch egal sind, denn es folgt:

Der dritte Rechtsbruch durch den Beschluss des LG Kassel (12. Juni 2012 - 3 StVK 12/11)

Nachdem also der allerwerteste Herr Jörg Uwe Meister die Beschwerde abgewimmelt glaubte hat der malträtierte und entwürdigte sich noch die Frechheit gewagt, das LG Kassel anzurufen um feststellen zu lassen, dass die Maßnahme unrecht war und nicht wiederholt werden dürfte. Was mindestens einem noch allerwertesteren Richtern des LG Kassel wie ein ungeheurer Affront vorgekommen sein muss. Geht gar nicht: sich über eine Maßnahme in der Justizvollzugsanstalt zu beschweren, die der Bewahrung von Ordnung und Sicherheit gilt.

Der Richter am LG Kassel schrieb einfach die Stellungnahme des Herrn Jörg Uwe Meister ab. Das hatte auch den Vorteil, dass er sein Gehirn nicht abnutzte. Das benötigt er ja noch um das psychische und physische Gleichgewicht zu wahren. Ja, natürlich musste er rein formal auf den Vortrag des Antragstellers eingehen. Dafür gibt es einen Textbaustein, den ich gut kenne: "Vortrag ist unerheblich" - Die Universalwaffe derjenigen Richter, die das Recht aus Dummhheit, Faulheit oder mit bösem Vorsatz beugen. Ein zweiter Textbaustein ist der, wonach man einfach dem Vortrag einer Partei (hier dem lügendem Leiter der JVA Kassel, Herr Jörg Uwe Meister) alles glaubt!

Das man dabei so ein paar Kleinigkeiten, wie das Grundgesetz und die Garantie der Menschenwürde, übersieht ist für einen Richter, der von den Steuerbürgern derart schlecht (6000 Euro aufwärts, garantiert bis zum Lebensende) bezahlt wird, lässlich und eine Rechtsbeugung findet natürlich nicht statt, weil ja liebe Kollegen die Gesetze so auslegen, dass nicht ist, was nicht sein darf!

Der vierte Rechtsbruch durch die Ablehnung des OLG Frankfurt (3 Ws 695/12)

Wie auch immer das ist, der Gefangene war anwaltlich vertreten und der Anwalt schrieb jetzt bitterböse und in der formal berechtigten Hoffnung, dass wenigstens jemand am Obergericht der Hessen, dem hessischen Oberlandesgericht zu und in Frankfurt am Main das Grundgesetz a) kenne und sich b) daran halte, eine Rechtsbeschwerde.

Oh je! Nun, nicht alle Richter an jedem OLG lassen sich immer dazu hinreisen, aber viel zu oft kommt es vor, dass OLG-Richter den Unsinn der unteren Instanz einfach nachplappern. In Köln z.B. könnte man das OLG einsparen und die am LG verzapfte Scheiße gleich dem BGH vortragen. Der für die Rechtsbeschwerde zuständige Richter am OLG Frankfurt suchte einen bequemeren Weg um sich von der Last zu befreien, eventuell einen Kollege und auch noch den Respekt, bzw. die Angst der Gefangenen gegenüber Herrn Jörg Uwe Meister und seinen rechtsfreien Selbstherrlichkeiten zu beschädigen. Der Richter lehnte die Beschwerde als "unzulässig" ab - was er aber nicht durfte ohne erneut die Verfassung mit den Füßen zu treten.
 
Das ungewöhnlich deutliche und geradezu harsche Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1111/13)

Tenor?
Der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 12. Juni 2012 - 3 StVK 12/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Februar 2013 - 3 Ws 695/12 (StVollz) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. 
Bass!
  • "im Hinblick auf die Offensichtlichkeit der durch das Landgericht begangenen Verfahrensverstöße"
  • "Aus dem dann wiedergegebenen, den Antrag des Beschwerdeführers als unbegründet zurückweisenden Beschluss geht schließlich eindeutig hervor, dass das Landgericht keinerlei eigene Sachverhaltsermittlung angestellt, sondern seiner Entscheidung schlicht den von der Justizvollzugsanstalt vorgetragenen Sachverhalt zugrunde gelegt oder den Sachvortrag des Beschwerdeführers gänzlich übergangen hat"
  • "Der Beschwerdeführer macht damit nicht eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht geltend, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel, an dem der Beschluss des Landgerichts offensichtlich leidet."
  • "Soweit der Beschluss des Landgerichts die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, den Beschwerdeführer einen Tag lang vollständig entkleidet in einer durchgängig videoüberwachten Zelle unterzubringen, als rechtmäßig bestätigt, lässt er eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte - hier jedenfalls des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - erkennen."
  • Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten ... Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist
  •  "... und die hieraus resultierende besondere Wertigkeit dieses Schutzgutes ... berührt die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit permanenter Videoüberwachung bei vollständiger Entkleidung die durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Intimsphäre des Betroffenen. 
  • Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) bezeichnet in seinen Jahresberichten über Österreich (vgl. CPT/Inf (96) 28, Nr. 147), Finnland (vgl. CPT/Inf (99) 9, Nr. 102) und Belgien (vgl. CPT/Inf (2010) 24, Nr. 130) die Praxis, Gefangene nackt in Beobachtungszellen unterzubringen, als inakzeptable, erniedrigende Behandlung und empfiehlt unbedingt die Ausstattung der Gefangenen mit Spezialkleidung.
  • "Die durch das Landgericht vorgenommene Abwägung beruht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG."(Der BGH hat sich wiederholt!)
  • "obwohl die Justizvollzugsanstalt die den Entzug der Kleidungsstücke allein rechtfertigende Gefahr der Selbstverletzung inhaltlich in keiner Weise konkretisiert hat. Damit verkennt es bereits, dass bei einer kumulativen Anordnung einzelner Sicherungsmaßnahmen die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme detailliert zu begründen ist"
  • "Die weiteren Ausführungen des Landgerichts, bei der Feststellung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität dadurch abgemildert worden sei, dass der besonders gesicherte Haftraum dauerhaft beheizt gewesen und von außen nur durch einzelne Vollzugsbedienstete per Kameraüberwachung einsehbar gewesen sei, gehen ebenfalls fehl. Die ausreichende Beheizung eines besonders gesicherten Haftraums (die im Übrigen vorliegend strittig war), ist eine Selbstverständlichkeit und gerade nicht dazu geeignet, als besonderes Entgegenkommen der Justizvollzugsanstalt einen so schwerwiegenden Eingriff wie die vollständige Entkleidung eines Gefangenen als verhältnismäßig zu rechtfertigen. "
  • "Mit den Angaben des Beschwerdeführers zu diesem Vorgang standen jedenfalls über die Fesselung hinausgehende Grundrechtsverletzungen in Rede, aufgrund derer das Landgericht den Vortrag nicht als nicht entscheidungserheblich hätte bewerten dürfen."  
  • "Wird - wie vorliegend - die Sachverhaltsdarstellung der Justizvollzugsanstalt vom Gefangenen bestritten, so darf das Gericht seiner Entscheidung nicht ohne weiteres die Ausführungen der Anstalt zugrunde legen. Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein. Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe."
  • "Im Hinblick auf dieses den Angaben der Justizvollzugsanstalt widersprechende, nicht offensichtlich abwegige Vorbringen des Beschwerdeführers hätte das Landgericht alle verfügbaren Erkenntnismittel ausschöpfen müssen, um den Sachverhalt festzustellen. Es hat aber weder den Beschwerdeführer, die mit ihm unmittelbar befassten Vollzugsbediensteten, noch die ihn untersuchende Ärztin persönlich angehört, um sich einen Eindruck von den Vorgängen zu verschaffen. Zudem wäre in Betracht gekommen, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten sowie die die Dienstaufsichtsbeschwerde betreffenden Akten beizuziehen. Aus diesen der Verfassungsbeschwerde in Auszügen beigefügten Akten ist beispielsweise ersichtlich, dass die Justizvollzugsanstalt den Vorfall teilweise durchaus anders dargestellt hat als im fachgerichtlichen Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer. So wird in der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde angegeben, dass die Verbringung des Beschwerdeführers in den besonders gesicherten Haftraum ruhig und ohne Zwischenfälle verlaufen sei. Einer der beiden Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Justizvollzugsanstalt gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben habe, dass eine Zwangsentkleidung des Beschwerdeführers nicht stattgefunden habe."
  • "Hinsichtlich des vom Beschwerdeführer im Rahmen der Verfahrensrüge geltend gemachten durchgreifenden Verfahrensmangels der nicht erfolgten Sachverhaltsermittlung hat das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde mit dem Hinweis darauf als unzulässig verworfen, dass die Verfahrensrüge bereits nicht in zulässiger Form erhoben worden sei (vgl. hierzu bereits oben 1.c)aa)(2)). Hiermit hat es dem Beschwerdeführer die Sachprüfung des hinreichend geltend gemachten durchgreifenden Verfahrensmangels mit dem bloßen Hinweis auf prozessuale Formerfordernisse versagt. Diese Handhabung verletzt das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG."
  • "Soweit ersichtlich, betrifft die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, die Verfahrensrügen als bereits nicht in zulässiger Form erhoben zurückweist, Fallgestaltungen, in denen die (Nicht)beachtung grundsätzlicher Verfahrensprinzipien durch das Landgericht nicht in Zweifel stand"

Allerdings muss ich davon ausgehen, dass ein Urteil (BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96) der
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jähnke,
  • Richter am Bundesgerichtshof Theune,
  • Richter am Bundesgerichtshof Niemöller,
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bode,
  • Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß
aus dem  Jahr 1997 durchaus geeignet war, den Glaube daran, dass die JVA Kassel eine rechtsfreie Zone sei, zu verstärken. Anders kann ich es nicht verstehen, wenn geurteilt wird, dass "Strafvollzugsbeamte einer Justizvollzugsanstalt keine Strafvereitelung durch Unterlassen begehen, wenn sie Straftaten, die Anstaltsbedienstete an Gefangenen verübt haben, nicht bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen."

Hintergrund war, dass am Nachmittag des 26. Juli 1994 die "Anstaltspsychologin L..." als sie - durch ungewöhnlichen Lärm gestört - aus ihrem Dienstzimmer trat, sah, "wie Meuterer, die aus der Untersuchungshaftanstalt eingetroffen waren, bei der Aufnahme (beim Gang von A 1 nach A 2, während ihrer Entkleidung und auf dem anschließenden Weg in die Zellen) von Vollzugsbediensteten ohne ersichtlichen Grund geprügelt und mit Gummiknüppeln geschlagen wurden." Danach wurde diese vom damaligen Anstaltsleiter unter Hinweis auf deren befristeten Arbeitsvertrag erpresst, keine Strafanzeige zu stellen.



Mein Urteil:

Tja, Ihr Freunde des "gepflegten Justizirrtums". Was ich sehe ist eine grobe Pflichtverletzung der beiden Gerichte, die ich ganz konkret (und in meinem Interesse an der Aufrechterhaltung wenigstens eines Restes an Rechtsstaatlichkeit) ganz klipp und klar:

"Institutionalisierte, systematische Rechtsbeugung"

nenne.


Der Herr JVA-Chef Jörg Uwe Meister ist eigentlich schon längst dort, wo er (auch) meiner Meinung nach hingehört - halt nur im falschen Zimmer und mit zu häufigen Unterbrechungen! Das er nicht im richtigen Zimmer schläft, isst und scheißt ist jedenfalls für mich der beste Beweis dafür, dass die glorreiche, unter CDU-Direktion stehende, hessische Justiz in moralischer Gesamtnachfolge des 3. Reiches und der DDR systematisch eine rechtsfreie Zone schafft!

(Anderswo in Deutschland findet ähnliches statt.)

14.04.2015

"Bewertet.de" bewertet: Der "Fake des Jahrhunderts"

Bildschirmfoto: Der 27 %-ige Mitbesitzer (laut Bilanz für das Jahr 2013) Euroweb hat aktuell 2103 dem Mitbesitz angemessene "Bewertungen" ... und einen gewohnt-fehlerhaften Auftritt.
Bildschirmfoto: So lässt Euroweb-Haupteigentümer und bewertet.de-Miteigentümer Daniel Fratzscher seine andere Tochter, die Internet Online Media GmbH, bewerten.

Alles, was ich in meinem Artikel

"Geprueft.de / Geprüft.de (Boris Polenske): Die Betrüger von der Euroweb kaufen gleich ein "ganzes" und höchst williges Bewertungsportal - um arglistig zu täuschen"

über "geprüft.de" geschrieben habe, gilt, nachdem nunmehr "geprüft.de" in "bewertet.de" umbenannt wurde, auch für "bewertet.de":
Für mich ist das der "Fake des Jahrhunderts".

Bildschirmfoto: Auch das Geschäft der eigenen Gattin, die Goltstein Fashionlounge der Magdalena Polenske kommt bei Boris Polenske (Manchmal lügen Namen nicht!) selbstverständlich gut weg ...
Bildschirmfoto: Passt zum Geschäft: "Euroweb" und "Fakebewertungen" haben die selbe Klingel. Noch verlogener, als es mit diesem Klingelschild geschehen ist, kann man sich selbst kaum darstellen. Mancher mag ja "YourRate" fachlich unrichtig mit "Deine Ratte" übersetzen - aber ob man damit so ganz falsch liegt, wie es der Form nach zu sein scheint, gehört in den Bereich der Meinungsäußerung.

Euroweb Internet AG (Schweiz) vor dem Aus? Ende der betrügerischen Geschäftspraktiken in der Schweiz?

Moneyhouse.ch meldete schon Ende 2014:
Zahlweise der Firma Euroweb Internet AG hat sich verändert
Bei der Firma Euroweb Internet AG hat sich die Zahlweise der Rechnungen verändert. Dies geht aus den neusten Daten hervor, die moneyhouse vorliegen.
Das schweizerische Handelsregister vermerkt nunmehr folgende Einträge:
SHAB: 012 / 2015 vom 20.01.2015
Euroweb Internet AG, in Wohlen AG, CHE-115.467.614, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 33 vom 18.02.2014, Publ. 1352179).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Klug Anna, österreichische Staatsangehörige, Oberndorf (AT), Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Preuss Christoph, deutscher Staatsangehöriger, Düsseldorf (DE), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift

SHAB: 061 / 2015 vom 30.03.2015
Euroweb Internet AG, in Wohlen AG, CHE-115.467.614, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 12 vom 20.01.2015, Publ. 1940271). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 16.03.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: SRG Schweizerische Revisionsgesellschaft AG (CHE-454.531.476), in Bern, Revisionsstelle.
Aus den Vorjahren ist bekannt, dass diese Firma offenbar große Verluste einfuhr, welche von der deutschen Euroweb Internet GmbH getragen wurden. Offenbar ist es der Firma trotz oder gerade wegen deren mindestens betrügerischen oder betrugsähnlichen Geschäftspraktiken nicht gelungen, schwarze Zahlen zu schreiben, weshalb diese, zur Verlustminimierung, offenbar nur noch Altgeschäfte weiter führt.

Auf dem Chefsessel sitzt nunmehr auch offiziell ein Christoph Preuß aus Düsseldorf (Deutschland), der auch Geschäftsführer der deutschen Mutter "Euroweb Internet GmbH" ist und mit seinem langjährigen Partner Daniel Fratzscher im Zusammenhang mit der "mindestens betrügerischen Referenzkundenmasche" bekannt wurde und zwar nacheinander in folgenden Geschäftsbereichen:
  • Alarmanlagen,
  • Webseiten,
  • Google-Adwords.
Von der Firma angesprochener Verkehr sollte sich keinesfalls zu einem Geschäftsabschluss noch im Vertriebsgespräch überreden lassen, sondern das Angebot, die Preise, die technischen Parameter und Qualitätsversprechen sehr aufmerksam mit den regelmäßig deutlich günstigeren Angeboten des Wettbewerbs vergleichen. Zudem ist, im Hinblick auf den beschwerten Ruf des Christoph Preuss, der angebotene Vertrag in Ruhe und mit höchstem Bedenken prüfen.

Internet Online Media AG wurde zur Gastparo AG - werden die betrügerische Geschäftspraktiken fortgesetzt?

Seit dem 13. März 2015 fungiert die schweizerische "Internet Online Media AG" als nunmehr als "Gastparo AG" und vertreibt statt anstelle von Webseiten und Google-Adwords nunmehr Küchengeräte für Gastronomen.

Offenbar war es der "Internet Online Media AG" trotz (oder gerade wegen) höchst aggressiver und rechtlich mehr als nur "bedenklicher" Geschäftspraktiken nicht gelungen aus der Verlustzone zu kommen, was die Schließung und den Neustart des Unternehmens in einem ganz anderen Geschäftsbereich nach sich zog.

Allerdings steht auch die "neue" Gastparo AG unter keinem guten Stern, denn auf dem Chefsessel sitzt nach wie vor Daniel Fratzscher aus Düsseldorf (Deutschland), der im Zusammenhang mit der "Referenzkundenmasche" bekannt wurde und mit seinem langjährigen Partner Christoph Preuss auf diese Weise nacheinander in folgenden Geschäftsbereichen tätig war:
  • Alarmanlagen
  • Webseiten
  • Google-Adwords
Von der Firma angesprochener Verkehr sollte sich keinesfalls zu einem Geschäftsabschluss noch im Vertriebsgespräch überreden lassen, sondern das Angebot, die Preise, die technischen Parameter und Qualitätsversprechen sehr aufmerksam mit den Angeboten der Wettbewerber zu vergleichen. Zudem ist, im Hinblick auf den beschwerten Ruf des Harald Daniel Fratzscher, der angebotene Vertrag in Ruhe und mit höchstem Bedenken prüfen.

Danke für den Hinweis!

10.04.2015

Neue Euroweb-Urteile 2015: Die Euroweb verliert Verfahren geradezu in Serie

Glaubt man unbedarft weil uninformiert den einseitigen und "nicht immer ganz ehrlichen" Berichten der Kanzlei um Andreas Buchholz, Ex-Partner Philipp Berger und anderen, dann geht die Euroweb stets "sowas von siegreich von der Matte", wie man nur siegreich sein könnte. Zahlreiche Urteile (also längst nicht nur die von mir mir erwirkten) belegen jedoch das Gegenteil und zeigen auf, dass es sich hierbei um schnöde (wenn nicht miese), auf wirtschaftliche Interessen der Herren Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein gerichtete Propaganda der quasi haus- (oder doch schon leib-?) eigenen Kanzlei "Buchholz & Kollegen" handelt.

Tatsächlich verliert die Euroweb nämlich die Verfahren geradezu in Serie!

RA Thorsten Wachs schreibt am 03.03.2015:
"Da erzielt die Euroweb nach zahlreichen Niederlagen vor dem BGH (vgl. u.a. Urteile des VII. Zivilsenats vom 24.03.2011 sowie 26.07.2011) endlich einmal einen Erfolg vor dem BGH - allerdings nur, weil die dortigen Rechtsanwälte wie berichtet die Zahlen zur Kalkulation schlicht bestritten, aber nichts eigenes vorgetragen haben - und dennoch geht die Niederlagenserie der Euroweb weiter:

Das LG Düsseldorf hat den Rückzahlungsanspruch eines Mandanten i.H.v. 8.800,- EUR für rechtmäßig erachtet und die Euroweb antragsgemäß verurteilt (LG Düsseldorf, Urt. V. 15.01.2015, 21 S 186/12). Das Urteil ist rechtskräftig!"
RA Thorsten Wachs schreibt am 03.03.2015:
"Am 19.02.2015 hat das AG Charlottenburg eine Klage der Euroweb auf Zahlung nach vorzeitiger Kündigung gemäß § 649, S. 2 BGB abgewiesen (AG Charlottenburg, Versäumnisurteil vom 19.02.2015, 235 C 440/14). Das Urteil des AG Charlottenburg erging mithin nach der Entscheidung des BGH vom 08.01.2015, VII ZR 6/14, wonach die Kalkulation der Euroweb - in dem dortigen Verfahren - ausreichend war. Und dennoch unterlag die Euroweb schon wieder!"
Hinweis: In der einen BGH-Sache, welche die Euroweb ausnahmsweise gewann, hat diese hinsichtlich der Kalkulation nicht etwa wirklich ausreichend vorgetragen - der Vortrag wurde seitens der Gegner lediglich nicht ausreichend qualifiziert bestritten!

Kontakt:

Rechtsanwalt Thorsten Wachs

Heideweg 44,
47239 Duisburg (Rumeln-Kaldenhausen)

Fon: 02151/789 09 30
Fax: 02151/789 09 31
Mobil: 0163/812 22 33

08.04.2015

Die Euroweb, das angebliche "Rechenzentrum", das LG Düsseldorf und (m)ein "vielleicht vergessener" Ordnungsmittelantrag

Die Euroweb Internet GmbH des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß hat ganz eindeutig gegen eine gerichtliche Verfügung verstoßen, wird aber leider mit einem sehr hellblauen Auge davonkommen. "Richterliches Ermessen" nennt man das:


Der Antrag blieb "vielleicht" viel zu lange liegen. Die zu zahlende Summe erscheint außergewöhnlich und unangemessen, sogar unanständig gering. Aber, weil ich die Frau Dr. Stöve nicht mit noch mehr, deren Ermessen korrigierenden Beschlüssen und Urteilen des OLG Düsseldorf, (ver)ärgern will, habe ich gerade eben die Anwältin mit der Zustimmung beauftragt. Es ist ja durchaus so, dass die Denkzettelfunktion einer Ordnungsstrafe im umgekehrt äquivalenten Verhältnis zu dem (nicht von mir verursachten) Zeitablauf zwischen der Straftat und dem Urteil steht. Damit gäbe es rein formal ein durchaus nicht gänzlich von der Hand zu weisendes Argument für eine derart auffällig niedrige Ordnungsstrafe, dem ich allerdings auch die, mit höchst unredlichen Mitteln (wie dreisten Lügen und sogar einem "echt doofen" Gefälligkeitsgutachten) erfolgte Verteidigung in den Sachen 34 O 32/12 + 20 U 66/13 entgegenstellen und als Merkmal einer starken kriminellen Energie darstellen kann.

Bildschirmfoto: Vorsätzlich unwahre Behauptung (beschönigend für "Dreckslüge") der Euroweb gegenüber dem WDR.

Diesmal muss der Christoph Preuß also noch nicht in den Knast. Aber, wenn er so weiter macht, dann wird das noch. (Er kann sich ja auch gerne von den, meinen Gegnern wärmestens empfohlenen Herren Euroweb-Anwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst dem von mir nicht für klüger gehaltenen Herrn Jean Paul Bohne beraten lassen und dieser äußerst günstigen Lösung nicht zustimmen um von mir dann postwendend eine "geradezu dumme Uneinsichtigkeit" bescheinigt zu bekommen.)


Update

Die vom Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne (Buchholz und Kollegen) vertretene Euroweb meint, der Vergleichsvorschlag sei nichts für die Euroweb und lässt durch Jean Paul Bohne nicht zu Ende gedachten Unsinn vortragen, lehnt den Vergleich also ab.

Zu meiner Freude, denn dann wir es eben teurer.

07.04.2015

Webstyle GmbH (Berlin) "frisst" Versäumnisurteil (verliert gegen einen "kleinen ostzonalen Schlosser") und lügt weiter

Ich habe es ganz vergessen zu berichten: Die Berliner Webstyle GmbH des selben Daniel Fratzscher, der auch Chef der Euroweb ist, hat kürzlich (Januar 2015) in der Sache 38 O 30/12 des LG Düsseldorf ein Versäumnisurteil hinnehmen müssen.

Im Jahr 2012 hatte diese, von der damaligen Berger Law LLP beratene Webstyle GmbH, sich dreist lügend als eine solche beworben, welche ein eigenes Rechenzentrum betreibe.

Was glatt gelogen war.


Auf meine Abmahnung ging die Firma nicht ein. Das Verfahren musste nach meinem Antrag vor dem LG Düsseldorf dann erst in einem Vorverfahren, in welchen ich (ein "kleiner ostzonaler Schlosser") mich selbst gegen gegen den Widerstand der Firma nebst deren Anwaltskamarilla der jetzigen Kanzlei "Buchholz & Kollegen (Düsseldorf)" vertrat, vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 43/12 vom 15.09.2015) vorentschieden werden. Trotz der recht eindeutigen Entscheidung des OLG gab Daniel Fratzscher die Unterlassungserklärung nicht ab - dann hätte Erledigung erklärt werden können. Aber zum Termin am 09.01.2015 erschien dann niemand für die Webstyle GmbH. Folge: Versäumisurteil.

Es wird weiter gelogen, dass sich die Balken biegen

Der Streit geht noch ein wenig weiter. Aber, jedenfalls im EV-Verfahren, nur noch um den Streitwert, also um schnödes Geld. Nunmehr behauptet der Euroweb-Anwalt Jean-Paul Bohne namens der Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher wie folgt:


Warum das eine Lüge ist? Nun ganz einfach: Die Webstyle GmbH und Daniel Fratzscher ganz persönlich haben ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Sache. Denn Daniel Fratzscher hatte mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums zahlreiche Kunden erheblich belogen und getäuscht - also betrogen. Diese hätten die Verträge fristlos kündigen können (und können das noch immer!) oder die Verträge wegen Täuschung anfechten können, denn die Leistung wird eben nicht wie versprochen durch das Hosten in einem eigenem Rechenzentrum erbracht. Und in den Büchern der Webstyle stehen noch immer Forderungen aus diesen Verträgen in bedeutender Höhe.

Auch eine Unterlassungserklärung, mit welcher die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, oder eine Anerkennung des Versäumnisurteils als "letzte Regelung" liegt hier immer noch nicht vor. Demnach hat der Daniel Fratzscher wohl doch ein erhebliches Interesse daran, weiterhin potentielle Kunden zu belügen.

Ich frage mich, ob und wie sachgerecht die Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz, Jean Paul Bohne und Frau Anne Sulmann von der ehemaligen Berger Law LLP den Daniel Fratzscher wohl beraten haben und wieso der Bruder des "Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Professor für Makroökonomie und Finanzen an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied des Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft", Marcel Fratzscher, keine besseren Rechtsberater findet. Womöglich gibt es diese schon - haben ihm aber mitgeteilt, was er gerade nicht hören wollte. Nämlich etwas wie:

"Und warum, Herr Daniel Fratzscher, hören Sie mit den beschissenen Lügen nicht einfach auf?"

05.04.2015

Folter in deutschem Knast: Der Fall "Thomas Middelhoff" wird ein Fall "Regierungsdirektor Alfred Doliwa"

Man kann über Thomas Middelhof denken was man will. Insassen teutonischer Justizvollzugsanstalten haben regelmäßig auch keine Lobby. Aber wenn ein Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa anordnet, dass einer seiner Untersuchungshäftlinge 28 Tage lang im Abstand von höchstens 15 Minuten geweckt wird - und dieses mit einer Selbstmordgefahr begründet, welche die Untersuchung des JVA-Arztes gerade nicht hergibt, dann muss der Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa damit leben das ich darüber berichte. Auch das ich dieses als strafbare Folter ansehe und die fällige Strafanzeige stelle sowie öffentlich seine sofortige Amtsenthebung fordere:

Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Körperverletzung (mutmaßlicher Zweck: Folter) zum Nachteil eines Thomas Middlehoff

begangen in der JVA Essen (Tatort)
beschuldigt: ein Alfred Doliwa, Leiter der JVA – und andere
im „letzten Winter“ (Zeitraum)

Aus Presseberichten entnehme ich, dass in der JVA Essen der (damalige) Untersuchungsgefangene Thomas Middelhoff 28 Tage lang wegen einer „Selbstmordgefahr“ aller 15 Minuten geweckt wurde obwohl bei Untersuchungen durch den JVA-Arzt sogar aktenkundig notiert wurde dass "keine Suizidgefahr, keine Anhaltspunkte für ein depressives und suizidales Syndrom" bestehen. Demnach hatte eine solche Anordnung absolut keine nachvollziehbare Grundlage.

Hierdurch wurde der Untersuchungsgefangene bewusst misshandelt um ihn zu disziplinieren und um seine Verteidigungsfähigkeit zu schwächen. Höchst offensichtlich ging es hierbei auch darum, die sich aus den besonderen äußeren Umständen ergebende Führungsrolle des Gefangenen Middelhoff zu brechen. Die Motivlage ist demjenigen, der sich der Evidenz nicht verweigert, völlig klar.

Der Beschuldigte Doliwa hat nach Veröffentlichungen in der Presse den Vorgang, also das Wecken rund um die Uhr im 15 Minuten-Takt, selbst bestätigt und auch dargelegt, dass er für diese Anordnung persönlich verantwortlich ist. Als Leiter einer Vollzugsanstalt musste dem Beschuldigten völlig klar sein, dass ein derartiger Schlafentzug eine erhebliche Qual darstellt und auch zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führt, die nach den Presseberichten auch eingetreten sind. Ihm musste, da ja eine vollständig verblödete Person gerade nicht als Leiter einer JVA eingesetzt wird, auch die Unverhältnismäßigkeit und also Rechtswidrigkeit seines bzw. des von ihm angeordneten Handelns bekannt sein. Auch musste ihm bekannt sein, dass eine solche Maßnahme über einen derart langen Zeitraum im höchsten Maße quälend und zwingend höchst gesundheitsschädlich ist. Ansonsten wäre der Beschuldigte Doliwa nicht als Leiter der JVA geeignet. Nunmehr ist er aber definitiv und sofort von dem Amt zu entbinden. Gerade die Stellung des Beschuldigten schließt Fahrlässigkeit oder Verbotsirrtum aus.

Das vorgestellte Handeln des Beschuldigten ist nach meiner Ansicht strafbar als
  • Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Nr. 1 (Der Schlafentzug über eine so langen Zeitraum steht der Beibringung von Gift gleich) , 4 und 5 (Der extreme Schlafentzug hätte, als erhebliche Qual, gerade zu Selbstmord führen können )
  • Misshandlung Schutzbefohlener, gemäß § 225 StGB, denn die JVA ist zum Schutz der Gefangenen verpflichtet, außerdem war Middelhoff spätestens nach 72 Stunden dieser Folter als gebrechlich oder krank anzusehen.
  • Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB Absatz 1 Nr. 3, denn es ist nach den Presseberichten offensichtlich zu einem Siechtum gekommen. Die veröffentlichten Symptome sind jedenfalls sehr wahrscheinlich und auch die zu erwartende Folge des extrem langen, völlig willkürlichen angeordneten Schlafentzuges.
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VstGB), welches es unter Strafe stellt, wenn man einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem man ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Vorgehen auch gerade nicht um einen Einzelfall handelt, dass derlei (eventuell nicht nur) in der JVA Essen systematisch geschieht.

Ich bin mir dessen bewusst, dass auch andere JVA nichts anderes sind als völlig rechtsfreie Zonen, in denen eine Resozialisierung gerade nicht stattfindet, in denen gewollte Rechteverweigerung und gewollte, offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen, sogar nur zu dem Ziel der Machtdemonstration, an der Tagesordnung sind und dass dieses von der lokalen „Rechtsprechung“ höchst offensichtlich geduldet wird.

Am Tatvorwurf ändert sich nichts dadurch, dass der Leiter der JVA Doliwa die Tat mittelbar beging, in dem er diese anordnete. Hier greift § 25 StGB. Ich bin entsetzt, weil auch nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen offenbar noch immer die Einhaltung von Befehlsketten höheres Gewicht hat als die menschliche Vernunft. Auch die Beamten einer JVA sind regelmäßig nicht als so dumm anzusehen, dass denen nicht klar ist, dass eine solche Maßnahme völlig unverhältnismäßig ist. Denn selbst bei der Annahme einer Selbstmordgefährdung wird einem jedem klar, dass ein solcher extremer Schlafentzug zwingend zu erheblichen Schäden führt und eine Form der Folter ist. Dem beschuldigten Leiter der JVA war zu dem klar, dass die behauptete Annahme ohne Grundlage ist.

Im Gegenteil greift durch die befolgte Anordnung auch § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen“, denn hier liegt eine Vereinigung vor, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 StGB bezeichneten Art, zuzufügen.

Die Tat wird zu dem durch die Justiz des Landes NRW nicht verfolgt werden, denn bekanntlich und gemäß meinen eigenen Erfahrungen in einem vergleichbaren Fall hackt in Justizvollzugssachen keine Krähe der anderen ein Auge aus. Hier ist zu erwarten, dass eine Strafverfolgung mit hohlen, Tatsachen verleugnenden oder verdrehenden Worten abgelehnt wird. Der Generalbundesanwalt ist hier aber auch zuständig, weil die Tat nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Denn zur inneren Sicherheit zählt auch der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gefangenen in einer JVA welche hier systematisch geschädigt wurde.

Der Minister für Justiz des Landes NRW erhält dieses Schreiben weil hier unverzüglich dienstrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, denn zweifellos ist der Beschuldigte sofort von seiner Tätigkeit als Leiter einer JVA zu entbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz


Kassel, am 5. April 2015

02.04.2015

Antidemokratische Umtriebe: Auch deutsche Blogger können jederzeit auf No-Fly-Liste landen

"Kein Aprilscherz: Die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) warnt davor, dass französischen P2P-Nutzern mit dem geplanten EU-Sammelsystem für Flugpassagierdaten Schwierigkeiten drohen, wenn sie fliegen wollen."
schreibt heise.de unter Betonung, dass das kein Aprilscherz sei, und weiter:
"EDRi verweist eigens darauf, dass sich dies nach einem schlechten Aprilscherz anhöre, die Sorge aber von den Fakten gedeckt sei. Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen Passenger Name Records (PNR) wie Namen, E-Mail-Adressen, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern oder Essenswünschen fünf Jahre aufbewahrt werden. Auf die zugreifen sollen Sicherheitsbehörden bei Terrorismus und "schweren Straftaten" dürfen. Sie sollen die Informationen auch gegen andere Datenbanken abgleichen dürfen."

Nach EU-Recht fallen unter "Schwerverbrechen" Delikte, auf die eine "Höchststrafe von mindestens drei Jahren" steht.

"Raubkopieverbrecher" - Aber das ist noch gar nichts!

Im angeblich demokratischen Deutschland gibt es einen § 187 im StGB:
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Blogs oder Webseiten werden von der Justiz mit Schriften gleichgestellt, denn §11 Absatz 3 StGB besagt: "Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."

Das bedeutet dann, dass Deutsche Blogger in diesem, angeblich ach so freien Europa, auf einer "No-Fly" Liste landen können.

Willkommen im Polizeistaat!

Doch auch Nichtblogger sind gefährdet, denn da wäre noch: § 103 "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren Haft für das "Verbrechen", einen gewissen Kim oder folternde oder uns auspionierendes Pack völlig korrekt mit "fucking ass"  ("gefickter Arsch")  zu titulieren.

Offenbar haben, ganz anders als es in den Büchern steht, Hitler oder Stalins Truppen doch die gesamte EU erobert. Den Rest besorgen dann Richter am LG Hamburg, Berlin, Köln, Marburg oder Kassel, welche die Meinungsfreiheit offenbar hassen, diese jedenfalls hinter den Interessen kriminellen Packs oder, in Marburg: hinter die von Politikern die Neonazis bewusst unterstützen, zurück treten lassen - und sich dabei allen Ernstes auf den Wille des Volkes berufen.

Noch mehr faschistoide Umtriebe: 

"Innenminister De Maizière prüft Ausweispflicht auf Schengen-Flügen" - schreibt der SPON. Hintergrund ist, dass dass dieses Mitglied einer Familie, deren Mitglieder deutschen Diktaturen aller Couleur dienstbar war,  nicht einfach in einer Liste nachsehen konnte wer auf dem Unglücksflug in der Maschine saß. Und das dieses also ermittelt werden muss, in dem man die Überreste der Verstorbenen genetisch mit deren Zahnbürsten abgleicht. Ein inzwischen einfaches und billiges Verfahren. Doch gute alte Polizeiarbeit zu leisten ist angeblich zu viel - die rot-schwarzen Überwachungsfanatiker wollen definitiv einen Polizei- und Überwachungsstaat bei dem die nur noch Datenbanken abfragen müssen um dann die Greiftrupps - gegen Schwerverbrecher wie z.B. Blogger - losschicken zu können. So einfach hätten das die Nazis bei dem Geschwistern Scholl gerne gehabt! Übrigens müsste der Gentest dennoch gemacht werden, damit die Hinterbliebenen auch die richtigen Särge bekommen. Daran sieht man, wie dumm diese Ausrede ist: Rot-Schwarz will die Bürger kontrollieren und gängeln.

Und deshalb nimmt die Überwachung der Bürger in gar nicht mehr so kleinen Schritten immer mehr die Formen, die man man von von einem stalinistischen oder faschistoiden Staatsgebilde erwarten würde. Denn auf uns kommt folgendes zu:
  • Vorratsdatenspeicherung - bei der gespeichert wird, wer mit wem wie und von wo aus kommuniziert. Auch wo man sich gerade aufhält.
  • PKW-Maut - bei der gespeichert wird, wer wann und mit wem in welchem Fahrzeugwo hin fährt.
  • Die besagte Fluggastdatenspeicherung...
Und ich sage voraus:
  • Auch für Bahnfahrer wird es demnächst eine Ausweispflicht geben. Man wird sich diesem Land nicht mehr unbeobachtet bewegen können. Der Grund dafür wird sich schon bald finden. Wenn nicht - da war doch mal was...
  • Die Polizei fordert den Zugriff auf Daten von Stromzählern - und schon bald wird uns jemand vom Typ eines Mitglieds der Familie der De Maizières erzählen, auch der Zugriff auf diese Daten sei "alternativlos", um Schwerverbrechern habhaft zu werden  - oder so gar schwere Straftaten wie das Bloggen, also das Verbreiten unangenehmen und deshalb von faschistoid denkenden Richtern denkwidrig aber staatskonform zu "wahrheitswidrig" erklärten Tatsachen  zu verhindern. Wie damals, von 1933 bis 1945.
  • Die DDR war ein regelrecht "freies Land" - jedenfalls gegenüber dem, was Politiker der nur angeblichen demokratischen Parteien aus dem rot-schwarzen Antidemomokratie-Bündnis vorhaben (Hinweis: Die Nazis konnten sich auch darauf berufen, dass man diese doch gewählt habe!) Denn im Endeffekt laufen alle derer Vorhaben darauf hinaus, auch die Reisefreiheit zu beschränken - oder was glauben denn die Leser, was wohl passiert, wenn eine Person aller paar Kilometer auf der Autobahn rausgewinkt wird, wegen ausufernder Kontrollen Flüge oder Züge verpasst? Das kommt einem faktischen Reiseverbot gleich.
  • Willkommen in der rot-schwarzen Zone!

EW Deutschland - Eigene Leistungen nicht gut genug?

Die von EW-Deutschland Chef Christian Stein ins Rennen geschickten Werber sollen den Kunden angeblich erzählen, die Webseiten würden in einem für diese Firma in Bulgarien errichtetem "Rechenzentrum" gehostet.

Gemeint ist mit "Rechenzentrum" ein umgebastelter Büroraum in einem Büro- und Geschäftshaus in der bulgarischen Provinz, in welchem das inzwischen nicht mehr ganz zeitgemäße "Blech" gammelt, mit welchem die Webseiten der Euroweb-Kunden (und die der anderen Kunden des gerade unter seiner Kostenlast zusammenbrechenden "Konzerns") ausgeliefert werden:

Die Leistung wurde nicht besser - aber die Preise hat die Euroweb inzwischen gewaltig erhöht!

Das ist der Grund, warum sich Seiten der Euroweb-Kunden so unendlich langsam aufbauen: eine lange Leitung.

Falls das mit dem Ausliefern überhaupt gerade geht. Denn auf den letzten Metern zum Server schlägt der "Schrott" voll zu: Fast 40% Paketverluste sind eine "Hausnummer", bei welcher ein deutscher Hoster neue Technik kaufen oder sich neue Leitungen legen lassen würde. Die Euroweb hat aber nur eine...


Tatsache ist, dass die Webseite der Euroweb Deutschland GmbH des Christian Stein selbst, aus genau den gezeigten Gründen "ew.de", bei Strato gehostet wird. Also bei einem anderen, wenngleich nicht jedem als "excellent" geltendem, aber seriösen deutschen Anbieter. Der Server hat die IP 85.214.56.109 die zum Strato-Rechenzentrum in Berlin gehört.



Bei dem von der Euroweb Deutschland GmbH als Hoster gewähltem Wettbewerber gibt es nämlich diese Paketverluste nicht - und der Ping ist sehr viel schneller am Ziel.

Offenbar will der werte Herr EW-Deutschland Chef Christian Stein nicht die vielfältigen "Vorteile" in Kauf nehmen, die er den auf diese Weise übel abgezockten Kunden für abnorm teueres Geld aufschwatzen lässt.

Ich nenne das "Betrug"!

Übrigens: Auch die Euroweb Internet GmbH hostet die eigene Webseite nicht etwa selbst...

01.04.2015

Völlige Kehrtwende bei der Euroweb: "it's cashtime now!"

[Die Leser haben es bemerkt: Das war mein Aprilscherz 2015]

Wie Daniel Fratzscher und Christoph Preuß soeben auf einer von YouTurbe live übertragenen Pressekonferenz mitteilten, werde die Euroweb Internet GmbH künftig zu folgenden Konditionen verkaufen:
  • € 500,00 für die Erstellung der Webseite (einmalig),
  • € 0,75 für das Hosting und Email (monatlich, in Jahresraten zu 9,00 €),
  • € 25,00 pro Text-Update einer Seite,
  • € 50,00 für das Einfügen einer neuen Seite,
  • € 10,00 für das Löschen einer Seite.
(Alle Preise z.Z. Umsatzsteuer, Angebot nur an Gewerbetreibende)

Man habe errechnet, dass dieses die, auch der Dienstleistung entsprechenden Preise sind, die man nehmen könne wenn man zukünftig auf die Belästigung der Kunden mit Kaltanrufen und unnötige Gerichtsverfahren verzichte und die Webseiten (wie die eigenen ja auch) auf angemieteten Servern in Deutschland hoste.

Bestandskunden, welche auf die neuen Konditionen umstellen wollen, sollen sich bei TED melden:


Bestandskunden, die sich bis zum Ablauf des ersten April 2015 dort melden erhalten darüber hinaus einen Nachlass vom 3 Monatsbeträgen. Außerdem verlost die Euroweb einen Zimmerspringbrunnen mit LED-Lampen(!), im Wert von 29,99 Euro, den sonst nur kleine krebskranke Mädchen von der Euroweb-Stiftung geschenkt bekommen!