15.04.2015

Bundesverfassungsgericht watscht nach Rechts- und Verfassungsbruch die JVA Kassel, das LG Kassel und das OLG Frankfurt gehörig ab

Mir sagen einige nach, ich würde alle Richter hassen - das sind aber böse, meist sogar kriminelle Zungen. Eine davon, von einem gewissen "von und zu" der formell ein "Organ der Rechtspflege" (worauf er sehr viel Wert legte) tatsächlich aber ein ordinärer und verlogener Krimineller war, wäre verfault, hätte man diese Zunge nicht ein paar Tage nach der Selbstvergiftung mit eiligem Blei samst dem Rest des faulenden Fleisches heiß kremiert und auf dem kalten Münchner Nordfriedhof "sozial" (also zu Lasten des Steuerzahlers) verbuddelt.

Nun denn, dass ich alle Richter hasse, stimmt nicht. Wahr und richtig ist, dass ich einige nicht mag und ganz besonders verachte ich es, wenn hoch bezahlte Richter ihren Job nicht machen. Das ist ein wenig wie der Euroweb: "teuer Geld" und eine Leistung, die man nicht beschreiben kann ohne zu weinen oder zu spotten - alternativ verklagt zu werden.

Einführung (Personas)

a) Typen der schwarzen Seite:
  • FDP(!)-Hardliner Jörg Uwe Hahn, der als Justizminister für diese ganze Chose verantwortlich war.
  • Jörg Uwe Meister, auf skandalöse Weise tätiger und auf bedenkliche Weise von der Justiz geschützter Leiter der JVA Kassel (hier mit Bild), der über die Arbeitsweise der JVA Kassel wie folgt öffentlich lügen lässt:
    • "Wir nehmen die Gefangenen ernst und behandeln sie menschlich und gerecht."
  • Der eine oder andere dessen Mitarbeiter, der nach einer "umfassenden Ausbildung" eingestellt wurde: "einer Ausbildung, die das Ziel hat, vielseitig einsetzbare Bedienstete heranzubilden, die sich dem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlen und die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten die Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes wahrnehmen können."
  • Der damalige Präsident des Landgerichts Kassel, Dr. Wolfgang Löffler, welcher auch anderweitig in eine teigige, übelriechende Masse griff um zu verhindern, dass ich von, ihm unterstellten, Richtern willentlich begangenes Unrecht "Rechtsbeugung" nenne. Als er behauptete, er stelle sich unter "sozialer Kompetenz" einen "angemessenen Umgang mit allen Verfahrensbeteiligten und das Wissen um die Folgen einer Entscheidung" vor, kann er jedenfalls seine eigene Kompetenz nicht gemeint haben.
  • Der eine oder andere der ihm dienstlich unterstellten Richter (Namen kann ich hoffentlich nachliefern).
  • Thomas Aumöller (kein Bild gefunden), zum Zeitpunkt des Unrechts Präsident des OLG Frankfurt am Main und davor von 1999 bis November 2001 als Ministerialdirigent Leiter der Abteilung IV Justizvollzug im Hess. Ministerium der Justiz.
  • Der eine oder andere der ihm dienstlich unterstellten Richter (Namen kann ich hoffentlich bald nachliefern), die von Ihrem Präsident wohl auch nicht die ganze Wahrheit darüber erfahren haben, was in den hessischen JVAs wirklich los ist und wie sehr das systematische Schaffen rechtsfreier Zonen - wie sie in der JVA Kassel besteht und rechtswidrig gedeckt wurde - dem angeblichen Vollzugsziel einer Resozialisierung im Wege steht.
b) Helden auf der roten Seite:
  • Richter am BVerfassG Herbert Landau,
  • Richterin am BVerfassG Sibylle Kessal-Wulf,
  • Richterin am BVerfassG Doris König
Die Geschichte:

Es begann damit, dass ein Insasse der JVA Kassel (psychisch eh schon "nicht ganz richtig") Zahnschmerzen hatte. Ihm wurde versprochen, dass er zum Zahnarzt kommt. Nur dazu kam es nicht. Aus unbekannten und sicherlich mit enormer Willkür verbundenen Gründen wurde er dem Zahnarzt der JVA Kassel nicht vorgestellt. Hatte aber Zahnschmerzen.

Vor lauter Begeisterung darüber, dass man ihn auf eine - mögliche - Behandlung eine Woche später verwies, hat er auf die gewiss stabile Zellentür eingeschlagen und dieser auch den einen oder anderen Tritt verpasst. Es geschah, was in der JVA Kassel in solchen Fällen passiert:

Der Prügeltrupp wurde zusammengerufen (Eine hoch gerüstete Truppe, die gewiss nicht zimperlich mit den teilweise durchaus gefährlichen Insassen der JVA Kassel (höchste Sicherheitsstufe!) umgeht. Die haben ihn verprügelt, gefesselt (und andersrum), ihn sodann "in unbequemer Haltung und unter Zwang" in eine ganz besondere Zelle gebracht: Das ist eine Zelle, in der gibt es: nichts. Jedenfalls nichts, was beweglich ist. Selbst das "Bett" ist nur eine Erhöhung aus festem Stein. Matratze? Zu gefährlich! Tageslicht? Unbekömmlich! Klospülung? Muss von außerhalb bedient werden. Was dazu benutzt wird, die Insassen dieser Zelle weiter zu demütigen. In dem man durch die terrorsichere Wechselsprechanlange behauptet, die Spülung wäre kaputt... Mir wurde berichtet, dass Essen in die Zelle gereicht wurde, während das Ergebnis des letzten Stuhlganges in der Klopfanne rottete.

Als Ausgleich dafür gibt es aber eine sorgfältig vergitterte Kamera.

Der erste Rechtsbruch durch Bedienstete des allerwertesten Herrn Jörg Uwe Meister:

Weil das so spaßig ist hat man dem armen Schwein sämtliche Kleidung abgenommen als ihn für mehr als 24 Stunden völlig nackt im "Loch"  eingesperrt. Üblich(!) ist es aber, dem Gefangenen selbst in dieser Situation eine Art Anzug aus Zellulose ("Papier") zu geben. Was nicht geschah. Vielleicht wollte ein schwuler Aufseher an der Liveübertragung aus der Zelle goutieren (niederdeutsch: "sich bei dem Anblick auf dem Monitor einen runter holen") Das es das nicht gibt glauben nur a) Idioten und b) nicht eingeweihte und, das wird sich zeigen, Richter des LG Kassel ...

Der zweite Rechtsbruch durch Herrn Jörg Uwe Meister selbst:

Nun hat der derart malträtierte und dann auch noch entehrte es sich gewagt, sich zu beschweren - und gleich wird klar, warum in Deutschland die Mafia keine Chance hat: hier ist die Justiz oft genug krimineller und organisierter als es eine ordinäre kriminelle Organisation je sein könnte. "Justizmafia" darf man das aber nicht nennen, denn dann klagen einem die Süditaliener "den Arsch weg": Begründung: Damit wollen die nichts zu schaffen haben, denn das ist zu unmoralisch und schließlich hätten die Familien Gesetze, die auch gelten!

Wie auch immer: Der allerwerteste Leiter der JVA Kassel warf nach langer Bedenkzeit (3 Wochen sind Standard) seine Textbausteinmaschine an und begründete die offensichtlich rechtswidrige Maßnahme als eine solche, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der JVA Kassel unabdingbar gewesen sei. Dieser ungemein kluge Herr Jörg Uwe Meister begründet, das weiß ich genau, jeden "Scheiß" genau damit. Offenbar glaubt nämlich der Herr Jörg Uwe Meister, "seine" JVA sei eine "rechtsfreie Zone" in der er nach Gutdünken handeln und dieses dann mit "Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit" begründen kann! Wie sich gleich zeigt, hat er damit nicht ganz Unrecht. Jedenfalls hat er es, so lange der selbstnützigen hessischen "Justiz" Gesetze und Verfassung praktisch egal sind, denn es folgt:

Der dritte Rechtsbruch durch den Beschluss des LG Kassel (12. Juni 2012 - 3 StVK 12/11)

Nachdem also der allerwerteste Herr Jörg Uwe Meister die Beschwerde abgewimmelt glaubte hat der malträtierte und entwürdigte sich noch die Frechheit gewagt, das LG Kassel anzurufen um feststellen zu lassen, dass die Maßnahme unrecht war und nicht wiederholt werden dürfte. Was mindestens einem noch allerwertesteren Richtern des LG Kassel wie ein ungeheurer Affront vorgekommen sein muss. Geht gar nicht: sich über eine Maßnahme in der Justizvollzugsanstalt zu beschweren, die der Bewahrung von Ordnung und Sicherheit gilt.

Der Richter am LG Kassel schrieb einfach die Stellungnahme des Herrn Jörg Uwe Meister ab. Das hatte auch den Vorteil, dass er sein Gehirn nicht abnutzte. Das benötigt er ja noch um das psychische und physische Gleichgewicht zu wahren. Ja, natürlich musste er rein formal auf den Vortrag des Antragstellers eingehen. Dafür gibt es einen Textbaustein, den ich gut kenne: "Vortrag ist unerheblich" - Die Universalwaffe derjenigen Richter, die das Recht aus Dummhheit, Faulheit oder mit bösem Vorsatz beugen. Ein zweiter Textbaustein ist der, wonach man einfach dem Vortrag einer Partei (hier dem lügendem Leiter der JVA Kassel, Herr Jörg Uwe Meister) alles glaubt!

Das man dabei so ein paar Kleinigkeiten, wie das Grundgesetz und die Garantie der Menschenwürde, übersieht ist für einen Richter, der von den Steuerbürgern derart schlecht (6000 Euro aufwärts, garantiert bis zum Lebensende) bezahlt wird, lässlich und eine Rechtsbeugung findet natürlich nicht statt, weil ja liebe Kollegen die Gesetze so auslegen, dass nicht ist, was nicht sein darf!

Der vierte Rechtsbruch durch die Ablehnung des OLG Frankfurt (3 Ws 695/12)

Wie auch immer das ist, der Gefangene war anwaltlich vertreten und der Anwalt schrieb jetzt bitterböse und in der formal berechtigten Hoffnung, dass wenigstens jemand am Obergericht der Hessen, dem hessischen Oberlandesgericht zu und in Frankfurt am Main das Grundgesetz a) kenne und sich b) daran halte, eine Rechtsbeschwerde.

Oh je! Nun, nicht alle Richter an jedem OLG lassen sich immer dazu hinreisen, aber viel zu oft kommt es vor, dass OLG-Richter den Unsinn der unteren Instanz einfach nachplappern. In Köln z.B. könnte man das OLG einsparen und die am LG verzapfte Scheiße gleich dem BGH vortragen. Der für die Rechtsbeschwerde zuständige Richter am OLG Frankfurt suchte einen bequemeren Weg um sich von der Last zu befreien, eventuell einen Kollege und auch noch den Respekt, bzw. die Angst der Gefangenen gegenüber Herrn Jörg Uwe Meister und seinen rechtsfreien Selbstherrlichkeiten zu beschädigen. Der Richter lehnte die Beschwerde als "unzulässig" ab - was er aber nicht durfte ohne erneut die Verfassung mit den Füßen zu treten.
 
Das ungewöhnlich deutliche und geradezu harsche Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1111/13)

Tenor?
Der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 12. Juni 2012 - 3 StVK 12/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Februar 2013 - 3 Ws 695/12 (StVollz) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. 
Bass!
  • "im Hinblick auf die Offensichtlichkeit der durch das Landgericht begangenen Verfahrensverstöße"
  • "Aus dem dann wiedergegebenen, den Antrag des Beschwerdeführers als unbegründet zurückweisenden Beschluss geht schließlich eindeutig hervor, dass das Landgericht keinerlei eigene Sachverhaltsermittlung angestellt, sondern seiner Entscheidung schlicht den von der Justizvollzugsanstalt vorgetragenen Sachverhalt zugrunde gelegt oder den Sachvortrag des Beschwerdeführers gänzlich übergangen hat"
  • "Der Beschwerdeführer macht damit nicht eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht geltend, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel, an dem der Beschluss des Landgerichts offensichtlich leidet."
  • "Soweit der Beschluss des Landgerichts die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, den Beschwerdeführer einen Tag lang vollständig entkleidet in einer durchgängig videoüberwachten Zelle unterzubringen, als rechtmäßig bestätigt, lässt er eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte - hier jedenfalls des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - erkennen."
  • Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten ... Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist
  •  "... und die hieraus resultierende besondere Wertigkeit dieses Schutzgutes ... berührt die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit permanenter Videoüberwachung bei vollständiger Entkleidung die durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Intimsphäre des Betroffenen. 
  • Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) bezeichnet in seinen Jahresberichten über Österreich (vgl. CPT/Inf (96) 28, Nr. 147), Finnland (vgl. CPT/Inf (99) 9, Nr. 102) und Belgien (vgl. CPT/Inf (2010) 24, Nr. 130) die Praxis, Gefangene nackt in Beobachtungszellen unterzubringen, als inakzeptable, erniedrigende Behandlung und empfiehlt unbedingt die Ausstattung der Gefangenen mit Spezialkleidung.
  • "Die durch das Landgericht vorgenommene Abwägung beruht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG."(Der BGH hat sich wiederholt!)
  • "obwohl die Justizvollzugsanstalt die den Entzug der Kleidungsstücke allein rechtfertigende Gefahr der Selbstverletzung inhaltlich in keiner Weise konkretisiert hat. Damit verkennt es bereits, dass bei einer kumulativen Anordnung einzelner Sicherungsmaßnahmen die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme detailliert zu begründen ist"
  • "Die weiteren Ausführungen des Landgerichts, bei der Feststellung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität dadurch abgemildert worden sei, dass der besonders gesicherte Haftraum dauerhaft beheizt gewesen und von außen nur durch einzelne Vollzugsbedienstete per Kameraüberwachung einsehbar gewesen sei, gehen ebenfalls fehl. Die ausreichende Beheizung eines besonders gesicherten Haftraums (die im Übrigen vorliegend strittig war), ist eine Selbstverständlichkeit und gerade nicht dazu geeignet, als besonderes Entgegenkommen der Justizvollzugsanstalt einen so schwerwiegenden Eingriff wie die vollständige Entkleidung eines Gefangenen als verhältnismäßig zu rechtfertigen. "
  • "Mit den Angaben des Beschwerdeführers zu diesem Vorgang standen jedenfalls über die Fesselung hinausgehende Grundrechtsverletzungen in Rede, aufgrund derer das Landgericht den Vortrag nicht als nicht entscheidungserheblich hätte bewerten dürfen."  
  • "Wird - wie vorliegend - die Sachverhaltsdarstellung der Justizvollzugsanstalt vom Gefangenen bestritten, so darf das Gericht seiner Entscheidung nicht ohne weiteres die Ausführungen der Anstalt zugrunde legen. Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein. Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe."
  • "Im Hinblick auf dieses den Angaben der Justizvollzugsanstalt widersprechende, nicht offensichtlich abwegige Vorbringen des Beschwerdeführers hätte das Landgericht alle verfügbaren Erkenntnismittel ausschöpfen müssen, um den Sachverhalt festzustellen. Es hat aber weder den Beschwerdeführer, die mit ihm unmittelbar befassten Vollzugsbediensteten, noch die ihn untersuchende Ärztin persönlich angehört, um sich einen Eindruck von den Vorgängen zu verschaffen. Zudem wäre in Betracht gekommen, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten sowie die die Dienstaufsichtsbeschwerde betreffenden Akten beizuziehen. Aus diesen der Verfassungsbeschwerde in Auszügen beigefügten Akten ist beispielsweise ersichtlich, dass die Justizvollzugsanstalt den Vorfall teilweise durchaus anders dargestellt hat als im fachgerichtlichen Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer. So wird in der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde angegeben, dass die Verbringung des Beschwerdeführers in den besonders gesicherten Haftraum ruhig und ohne Zwischenfälle verlaufen sei. Einer der beiden Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Justizvollzugsanstalt gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben habe, dass eine Zwangsentkleidung des Beschwerdeführers nicht stattgefunden habe."
  • "Hinsichtlich des vom Beschwerdeführer im Rahmen der Verfahrensrüge geltend gemachten durchgreifenden Verfahrensmangels der nicht erfolgten Sachverhaltsermittlung hat das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde mit dem Hinweis darauf als unzulässig verworfen, dass die Verfahrensrüge bereits nicht in zulässiger Form erhoben worden sei (vgl. hierzu bereits oben 1.c)aa)(2)). Hiermit hat es dem Beschwerdeführer die Sachprüfung des hinreichend geltend gemachten durchgreifenden Verfahrensmangels mit dem bloßen Hinweis auf prozessuale Formerfordernisse versagt. Diese Handhabung verletzt das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG."
  • "Soweit ersichtlich, betrifft die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, die Verfahrensrügen als bereits nicht in zulässiger Form erhoben zurückweist, Fallgestaltungen, in denen die (Nicht)beachtung grundsätzlicher Verfahrensprinzipien durch das Landgericht nicht in Zweifel stand"

Allerdings muss ich davon ausgehen, dass ein Urteil (BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96) der
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jähnke,
  • Richter am Bundesgerichtshof Theune,
  • Richter am Bundesgerichtshof Niemöller,
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bode,
  • Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß
aus dem  Jahr 1997 durchaus geeignet war, den Glaube daran, dass die JVA Kassel eine rechtsfreie Zone sei, zu verstärken. Anders kann ich es nicht verstehen, wenn geurteilt wird, dass "Strafvollzugsbeamte einer Justizvollzugsanstalt keine Strafvereitelung durch Unterlassen begehen, wenn sie Straftaten, die Anstaltsbedienstete an Gefangenen verübt haben, nicht bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen."

Hintergrund war, dass am Nachmittag des 26. Juli 1994 die "Anstaltspsychologin L..." als sie - durch ungewöhnlichen Lärm gestört - aus ihrem Dienstzimmer trat, sah, "wie Meuterer, die aus der Untersuchungshaftanstalt eingetroffen waren, bei der Aufnahme (beim Gang von A 1 nach A 2, während ihrer Entkleidung und auf dem anschließenden Weg in die Zellen) von Vollzugsbediensteten ohne ersichtlichen Grund geprügelt und mit Gummiknüppeln geschlagen wurden." Danach wurde diese vom damaligen Anstaltsleiter unter Hinweis auf deren befristeten Arbeitsvertrag erpresst, keine Strafanzeige zu stellen.



Mein Urteil:

Tja, Ihr Freunde des "gepflegten Justizirrtums". Was ich sehe ist eine grobe Pflichtverletzung der beiden Gerichte, die ich ganz konkret (und in meinem Interesse an der Aufrechterhaltung wenigstens eines Restes an Rechtsstaatlichkeit) ganz klipp und klar:

"Institutionalisierte, systematische Rechtsbeugung"

nenne.


Der Herr JVA-Chef Jörg Uwe Meister ist eigentlich schon längst dort, wo er (auch) meiner Meinung nach hingehört - halt nur im falschen Zimmer und mit zu häufigen Unterbrechungen! Das er nicht im richtigen Zimmer schläft, isst und scheißt ist jedenfalls für mich der beste Beweis dafür, dass die glorreiche, unter CDU-Direktion stehende, hessische Justiz in moralischer Gesamtnachfolge des 3. Reiches und der DDR systematisch eine rechtsfreie Zone schafft!

(Anderswo in Deutschland findet ähnliches statt.)

1 Kommentar:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

und sicher wird keiner der für die Fehlurteile verantwortlichen Richter dafür auch nur den kleinsten Knick in seiner Karriere hinnehmen müssen. Solche Richter sind eine Schande für die Justiz. Ihre Urteile beschädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig.

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