30.04.2015

Euroweb (Daniel Fratzscher / Christoph Preuß) erneut wegen dreister Lügen verurteilt

LG Düsseldorf, Az. 12 O 6/15, Urteil vom 29.04.2015

Der Euroweb Internet GmbH wird durch das Landgericht Düsseldorf untersagt, sich mit den unwahren Aussagen zu bewerben, diese habe 600 Mitarbeiter und 32 Standorte und also eine Unternehmensgröße vorzumachen, welches dieses Unternehmen nicht hat. Das Urteil ist nur noch nicht rechtskräftig. Im Hinblick auf die äußerst schwache, geradezu sinnfreie Verteidigung wird es aber dabei bleiben.

Ich hatte die, mit diesen Werbeaussagen den Verkehr belügende Firma selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen, also selbst unter Verweisen darauf, dass diese Werbung unwahr und verlogen sei, abgemahnt. Weil ich das selbst machte blieb die Abmahnung für die Euroweb kostenlos. Wie in den anderen Fällen auch erlag man seitens der Euroweb und wohl auch bei der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" der jedenfalls auf mich schon wahnhaft wirkenden Vorstellung, dass für das Gespann aus der Euroweb und der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger das deutsche Recht nicht gelte.

Auf die offensichtlich berechtigte Abmahnung wurde nicht reagiert

Also beantragte ich zunächst selbst den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darauf hin hat das Gericht einen Termin anberaumt und ich stellte den fälligen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Um sich gegen den Antrag zu verteidigen führte die Euroweb Internet GmbH des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß lediglich auf, die Inanspruchnahme erfolge "rechtsmissbräuchlich" - und  führte eine Reihe von Urteilen an, bei denen die Gerichte jeweils die Anträge von Massenabmahnern wegen Rechtsmissbrauchs zurück wiesen, so z.B. das eines Rechtsanwaltes aus Rosenheim, welcher als "Immobilienentwickler" tätig war und allein in einem halben Jahr 100 kostenpflichtige Abmahnungen verschickte. Um Gründe fürs Abmahnen zu finden recherchierte er in der Presse.

Vorgetragen wurde auch zu einem Urteil des OLG Köln, welches eine PKH-Antrag eines Dritten in einer ganz anderen Sache (und nicht gegen die Euroweb) zurück wies, bei welchem einen aber die Verfassungswidrigkeit schon anspringt - denn das OLG hatte doch glatt behauptet, eine arme Partei müsse die Verfolgung unlauterer Werbung dem zahlungskräftigen Wettbewerb überlassen.

Das Landgericht erkannte richtig, dass ein Rechtsmissbrauch nicht vorliegt. Gegen den Vorwurf der Unwahrheit der Werbung hat sich die Euroweb gar nicht erst verteidigt.

Lehren aus dem Verfahren:

Wird man berechtigt und zu dem noch kostenlos abgemahnt ist es außerhalb des rechtsfreien Bezirkes des LG und OLG Köln ziemlich sinnlos sich mit dem Argument des Rechtsmissbrauchs verteidigen zu wollen, nur weil es zwischen dem, der das Verfahren "anleiert" und dem Gegner noch drei weitere Verfahren gibt und weil der Gegner für die Prozesskosten die Hilfe des Staates in Anspruch nimmt.

Nebensächliches:

Der Herr Andreas Buchholz hat namens der Euroweb "herumgeheult", dass ich ausschließlich über gewonnene Verfahren berichten würde. Nun denn, der gewiss feine und saubere aber nicht immer ganz ehrliche Herr Rechtsanwalt Andreas Buchholz - wagt es sich, etwas zu kritisieren, was er doch gemeinsam mit seinen Partnern seit Jahren ausgerechnet für die Euroweb Internet GmbH sehr bewusst und zielstrebig so betreibt: Sich über gewonnene Verfahren echauffieren, die verlorenen vergessen. Beispiel? Den verlogenen und von Anfang an unwahren Bericht, wonach die Euroweb sich mit einem eigenem Rechenzentrum bewerben dürfe hat er nicht zurück genommen, als das OLG der Euroweb im Berufungsverfahren bescheinigte, dass diese sich nicht mit einem eigenem Rechenzentrum bewerben darf, weil ein solches einfach nicht existiert. Die Vorinstanz, das LG Düsseldorf hatte im Übrigen auch nicht angenommen, dass es ein solches Rechenzentrum gäbe - sondern meine "Aktivlegitimierung" bezweifelt.

Und nochwas, meine Herren Preuß und Fratzscher:

Sollte ich 3 Tage nach der Zustellung diese Lügen noch finden oder davon hören, dass die Werber sowas vortragen, dann stelle ich auch wieder einen Ordnungsmittelantrag.

Lügen, Lügen, Lügen: Diese Aussage der Euroweb-Anwälte ist, war und bleibt ein Treppenwitz!


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Danke Jörg!
Durch dich und dein Engagement werden viele klein- und mittelständige Unternehmer vor den (Anti-)Verkaufsmethoden der Euroweb gewarnt.
Leider gibt es noch zu viele Unternehmer, die nichtsahnend einem Termin zustimmen.
Die Vorstellung, dass man ein professionelles Inernetgesamtkonzept kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen kann, wenn man als geeignet erachtet wird, ist schon verlockend. Leider verzichtet die Euroweb nur auf die Erstellungskosten in angeblich fünfstelliger Höhe. Was allerdings bei der Terminabsprache verschwiegen wird, ist, dass man sich dann vertraglich dazu verpflichten soll, 48 Monate lang zwischen 200 und 350 Euro für Service und Support zu bezahlen.

Mach weiter so!

Anonym hat gesagt…

Verantwortlich ist eigtl. nur einer: Ein Saupreuß, ein damischer...! ^^

. hat gesagt…

Und warum sollte der Nachfahre Thüringer Kraut- und Kartoffelbauern nicht verantwortlich sein?

Problembärdompteur I. hat gesagt…

sie werben immer noch mit
über 10 Jahre Erfahrung
600 Mitarbeiter
2 Webdepartments
32 Standorte
Full-Service-Konzept

Ganz offensichtlich wollen die Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß und deren beauftragte Damen und Herren Organe der Rechtspflege nicht begreifen.

Anonym hat gesagt…

"sie werben immer noch mit über 10 Jahre Erfahrung"

Ist ja unglaublich. Bei der Dummheit noch v. Erfahrung zu faseln, also an deren Stelle würde ich mich tagtäglich viel eher in Grund und Boden schämen, aber für die ist das offensichtlich ganz normal, ey... o.O

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