05.04.2015

Folter in deutschem Knast: Der Fall "Thomas Middelhoff" wird ein Fall "Regierungsdirektor Alfred Doliwa"

Man kann über Thomas Middelhof denken was man will. Insassen teutonischer Justizvollzugsanstalten haben regelmäßig auch keine Lobby. Aber wenn ein Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa anordnet, dass einer seiner Untersuchungshäftlinge 28 Tage lang im Abstand von höchstens 15 Minuten geweckt wird - und dieses mit einer Selbstmordgefahr begründet, welche die Untersuchung des JVA-Arztes gerade nicht hergibt, dann muss der Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa damit leben das ich darüber berichte. Auch das ich dieses als strafbare Folter ansehe und die fällige Strafanzeige stelle sowie öffentlich seine sofortige Amtsenthebung fordere:

Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Körperverletzung (mutmaßlicher Zweck: Folter) zum Nachteil eines Thomas Middlehoff

begangen in der JVA Essen (Tatort)
beschuldigt: ein Alfred Doliwa, Leiter der JVA – und andere
im „letzten Winter“ (Zeitraum)

Aus Presseberichten entnehme ich, dass in der JVA Essen der (damalige) Untersuchungsgefangene Thomas Middelhoff 28 Tage lang wegen einer „Selbstmordgefahr“ aller 15 Minuten geweckt wurde obwohl bei Untersuchungen durch den JVA-Arzt sogar aktenkundig notiert wurde dass "keine Suizidgefahr, keine Anhaltspunkte für ein depressives und suizidales Syndrom" bestehen. Demnach hatte eine solche Anordnung absolut keine nachvollziehbare Grundlage.

Hierdurch wurde der Untersuchungsgefangene bewusst misshandelt um ihn zu disziplinieren und um seine Verteidigungsfähigkeit zu schwächen. Höchst offensichtlich ging es hierbei auch darum, die sich aus den besonderen äußeren Umständen ergebende Führungsrolle des Gefangenen Middelhoff zu brechen. Die Motivlage ist demjenigen, der sich der Evidenz nicht verweigert, völlig klar.

Der Beschuldigte Doliwa hat nach Veröffentlichungen in der Presse den Vorgang, also das Wecken rund um die Uhr im 15 Minuten-Takt, selbst bestätigt und auch dargelegt, dass er für diese Anordnung persönlich verantwortlich ist. Als Leiter einer Vollzugsanstalt musste dem Beschuldigten völlig klar sein, dass ein derartiger Schlafentzug eine erhebliche Qual darstellt und auch zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führt, die nach den Presseberichten auch eingetreten sind. Ihm musste, da ja eine vollständig verblödete Person gerade nicht als Leiter einer JVA eingesetzt wird, auch die Unverhältnismäßigkeit und also Rechtswidrigkeit seines bzw. des von ihm angeordneten Handelns bekannt sein. Auch musste ihm bekannt sein, dass eine solche Maßnahme über einen derart langen Zeitraum im höchsten Maße quälend und zwingend höchst gesundheitsschädlich ist. Ansonsten wäre der Beschuldigte Doliwa nicht als Leiter der JVA geeignet. Nunmehr ist er aber definitiv und sofort von dem Amt zu entbinden. Gerade die Stellung des Beschuldigten schließt Fahrlässigkeit oder Verbotsirrtum aus.

Das vorgestellte Handeln des Beschuldigten ist nach meiner Ansicht strafbar als
  • Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Nr. 1 (Der Schlafentzug über eine so langen Zeitraum steht der Beibringung von Gift gleich) , 4 und 5 (Der extreme Schlafentzug hätte, als erhebliche Qual, gerade zu Selbstmord führen können )
  • Misshandlung Schutzbefohlener, gemäß § 225 StGB, denn die JVA ist zum Schutz der Gefangenen verpflichtet, außerdem war Middelhoff spätestens nach 72 Stunden dieser Folter als gebrechlich oder krank anzusehen.
  • Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB Absatz 1 Nr. 3, denn es ist nach den Presseberichten offensichtlich zu einem Siechtum gekommen. Die veröffentlichten Symptome sind jedenfalls sehr wahrscheinlich und auch die zu erwartende Folge des extrem langen, völlig willkürlichen angeordneten Schlafentzuges.
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VstGB), welches es unter Strafe stellt, wenn man einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem man ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Vorgehen auch gerade nicht um einen Einzelfall handelt, dass derlei (eventuell nicht nur) in der JVA Essen systematisch geschieht.

Ich bin mir dessen bewusst, dass auch andere JVA nichts anderes sind als völlig rechtsfreie Zonen, in denen eine Resozialisierung gerade nicht stattfindet, in denen gewollte Rechteverweigerung und gewollte, offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen, sogar nur zu dem Ziel der Machtdemonstration, an der Tagesordnung sind und dass dieses von der lokalen „Rechtsprechung“ höchst offensichtlich geduldet wird.

Am Tatvorwurf ändert sich nichts dadurch, dass der Leiter der JVA Doliwa die Tat mittelbar beging, in dem er diese anordnete. Hier greift § 25 StGB. Ich bin entsetzt, weil auch nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen offenbar noch immer die Einhaltung von Befehlsketten höheres Gewicht hat als die menschliche Vernunft. Auch die Beamten einer JVA sind regelmäßig nicht als so dumm anzusehen, dass denen nicht klar ist, dass eine solche Maßnahme völlig unverhältnismäßig ist. Denn selbst bei der Annahme einer Selbstmordgefährdung wird einem jedem klar, dass ein solcher extremer Schlafentzug zwingend zu erheblichen Schäden führt und eine Form der Folter ist. Dem beschuldigten Leiter der JVA war zu dem klar, dass die behauptete Annahme ohne Grundlage ist.

Im Gegenteil greift durch die befolgte Anordnung auch § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen“, denn hier liegt eine Vereinigung vor, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 StGB bezeichneten Art, zuzufügen.

Die Tat wird zu dem durch die Justiz des Landes NRW nicht verfolgt werden, denn bekanntlich und gemäß meinen eigenen Erfahrungen in einem vergleichbaren Fall hackt in Justizvollzugssachen keine Krähe der anderen ein Auge aus. Hier ist zu erwarten, dass eine Strafverfolgung mit hohlen, Tatsachen verleugnenden oder verdrehenden Worten abgelehnt wird. Der Generalbundesanwalt ist hier aber auch zuständig, weil die Tat nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Denn zur inneren Sicherheit zählt auch der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gefangenen in einer JVA welche hier systematisch geschädigt wurde.

Der Minister für Justiz des Landes NRW erhält dieses Schreiben weil hier unverzüglich dienstrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, denn zweifellos ist der Beschuldigte sofort von seiner Tätigkeit als Leiter einer JVA zu entbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz


Kassel, am 5. April 2015

16 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das kann doch genauso gut eine Schutzbehauptung dieses Herrn sein. Es gibt keinen Beweis dafür, dass dieses "Siechtum" mit angeblichem Schlafmangel zu tun hat. Du jedoch nimmst das für bare Münze. Absolut unpassend. Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

Wer sagt denn, dass hier mit der Behauptung des Schlafentzuges nicht massiv übertrieben wurde, um vor Gericht während der Revision mit einer gezielt herbeigeredeten Opferrolle versuchsweise besser darzustehen? Wäre ja nicht der erste Angeklagte, der mit einer rührseeligen Geschichte um's Eck kommt!

Im übrigen ist eine Selbstmordgefahr bei einem narzistischen Selbstdarsteller, der wohlverdient ob seiner Verbrechen UND seinem Nachtatverhalten Grenzen erfuhr, durchaus im Rahmen des Möglichen. Selbst, wenn hier ein Gutachter dazu eine andere Meinung vertritt.

Tatsache ist doch, dass der Herr ggf. - wenn man zusätzlich zu dessem narzistisch angeberischem Gehabe bestimmte Fakten im Zusammenhang mit dessen Strafverfahren bedenkt - an einer spezifischen Persönlichkeitsstörung leidet. Es wäre also durchaus die Gefahr des Versuchs eines Selbstmordes gegeben.

Wo Du dem Beschuldigten sehr fragwürdig zu vieles nachsiehst, machst Du den umgekehrten Weg zum Nachteil des Zuchthausdirektors. Dies trotz der Unschuldsvermutung (Art. 20 28 GG ).

Denk mal darüber nach! ;-)

. hat gesagt…

Nun, ob hinsichtlich der Folgen übertrieben wurde ist die eine Sache. Aber 4 Wochen (28 Tage lang) jemanden im Abstand von höchstens 15 Minuten zu wecken ohne dass eine medizinische Indikation vorliegt ist eine ganz andere.

Hier ging es höchst offensichtlich darum, den Gefangenen gefügig zu machen und zu brechen. Folter ist Folter ist Folter. Alfred Doliwa kann sich meinetwegen in Guantanamo oder beim IS bewerben. Als Leiter einer deutschen JVA ist er jedoch auf dem falschen Posten.

. hat gesagt…

Ach so. Die Unschuldsvermutung: Nun ja. Die hat Alfred Doliwa selbst zu den Akten gelegt als er der Presse gegenüber den Vorgang einräumte und die Verantwortung übernahm.

Anonym hat gesagt…

Oho, der JVA-Cheffe macht ja noch ganz andere Schlagzeilen. Checkt mal das hier:

"Doppelt empört hat sich unser Leser Alfred Doliwa. Zum einen über einen Nachbarn, der an Totensonntag (23. November) sein Auto in der Siedlung an der Ravensbergerstraße vor seiner Garage „gewaschen und ausgesaugt“ hat und danach den Abstellplatz „komplett ausgeräumt“ und auf Vordermann gebracht hat. Und zum anderen darüber, dass der Nachbar die Bitte nach Unterlassung einfach ignoriert hat und zudem noch die Polizei keinen Anlass sah, tätig zu werden. „ Ich habe den Polizeibeamten auf die Bestimmungen hingewiesen, wonach alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten seien, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören“, schreibt uns Alfred Doliwa und bezieht sich dabei auf den Paragrafen drei des Sonn- und Feiertagsgesetzes.(...)Polizeisprecherin Stefanie Dahremöller nahm auf Anfrage der Redaktion dazu Stellung: „In der Tat gibt es diesen Paragrafen. Wir haben die Angelegenheit zur Aufklärung an die Beschwerdestelle unserer Behörde weitergeleitet. Es wird eine Rücksprache mit dem Beamten geben und Herr Doliwa erhält auf jeden Fall eine Antwort. Wir lassen nichts unter den Tisch fallen.“

Siehe dazu: http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/gelsenkirchener-ruegt-autowaschen-und-entruempeln-an-totensonntag-id10084117.html

Thomas Kutschaty hat gesagt…

Mein lieber Herr Reinholz!

Das ist ja wirklich ungeheuerlich, was Sie da an Justizskandalen aufdecken! Ich werde auf der Stelle sämtliche Justizvollzugsanstalten schließen und die Insassen in andere Bundesländer abschieben.

Herzlichen Dank für Ihren unermüdlichen, aufopferungsvollen Einsatz für die Belange der verurteilten und noch zu verurteilenden Straftäter!

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Justizminister
Thomas Kutschaty

Anonym hat gesagt…

Ich habe so meine Zweifel, dass der Vorposter tatsächlich Justizminister Kutschaty ist. Jedenfalls ein amtierender Minister würde nicht sarkastisch argumentieren wie der, war auch sicher nur ein Witzbold v. der Linkspartei oder sowas...

. hat gesagt…

Ich denke eher, es war ein Ayn Rand Fan.

Anonym hat gesagt…

Das entwickelt sich nicht zu einem Fall "Regierungsdirektor Alfred Doliwa", sondern mehr und mehr zu einem neuen Beispiel v. Ligitation PR.

"Experten bezweifeln zudem, dass die Überwachung Middelhoff vier Wochen lang um jeden Schlaf gebracht haben soll. Und selbst, wenn es tatsächlich so war: Dass dies dazu geführt haben soll, dass bei ihm die extrem seltene Autoimmunerkrankung Chilblain Lupus ausgebrochen ist (oder sie zumindest verschlimmert hat), bleibt reine Spekulation von Middelhoffs Strafverteidigern. Das Oberlandesgericht Hamm hat darauf hingewiesen, dass niemand weiß, wie diese Krankheit entsteht. Womöglich war der Schock über die völlig unerwartete Verhaftung eine viel größere Belastung für den ehemaligen Top-Manager, der beträchtlichen Luxus gewöhnt war.(...)Wenn die Sachargumente nicht reichen, machen manche Anwälte öffentlichen Druck, damit ihre Kontrahenten nachgeben – sei dies die Strafjustiz oder ein Unternehmen, gegen das man klagt."

Siehe dazu: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kommentar-zu-middelhoff-pr-verdacht-13529711.html

Denk mal darüber nach! Und überhaupt, stimmt die Tatsache, dass hier wenn's im Dutzend billiger verwandt wurden, nicht nachdenklich? ;-)

. hat gesagt…

Ich denke darüber nach. Und komme zum harten Kern zurück:

4 Wochen lang aller 15 Minuten "Lebendkontrolle" mit "Licht an" ohne das Vorliegen einer medizinischen Indikation, denn das Untersuchungsergebnis gab gerade keine Suizidgefahr her.

Wenn ich dann in der FAZ lese "Durch deren regelmäßige Kontrollen sollte der prominente Untersuchungshäftling Thomas Middelhoff aber nicht gepiesackt, sondern ein Selbstmord verhindert werden." dann frage ich mich, ob diese nicht etwas mehr vom SED-und Staatsorgan "Neues Deutschland" hat, als diese zugeben will - so richtig neutral ist diese Wortwahl nicht.

Zudem weiß ich ja aus eigener Anschauung, dass deutsche Knäste rechtsfreie Zonen sind, in denen ganz offen der Geist des vorvorigen Jahrhunderts herrscht.

Anonym hat gesagt…

"Unmittelbar nach seiner noch nicht rechtskräftigen Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe und seiner Verhaftung im Gerichtssaal im vergangenen November habe Middelhoff gegenüber der urteilenden Kammer geäußert, dass er an Selbsttötung denke.

Auch Middelhoffs Ehefrau habe sich anschließend über einen Emissär an die Justiz gewandt und über diesen ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass ihr Mann sich möglicherweise etwas antun könne.
...
In Nordrhein-Westfalen gelten für mutmaßlich suizidgefährdete Häftlinge strengere Regeln als in vielen anderen Bundesländern."
Quelle:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/thomas-middelhoff-informierte-richter-ueber-suizidgedanken-a-1027928.html

. hat gesagt…

Ich habe das auch mitbekommen. Andererseits ist mir bekannt, dass deutsche Behörden - gerade auch Justizbehörden - hin und wieder auch auch lügen. Und da komme ich zu der Frage, wieso die eine ganze verdammte Woche brauchen um das zu veröffentlichen - und wieso, vor allem, der Leiter der JVA das nicht gleich gesagt hat. Gerade letzteres führt mich zu dem Verdacht, dass das nicht so unbedingt stimmen muss.

Außerdem bleibt dann immer noch eines: Wenn einer suizidgefährdet ist, dann sind die getroffenen Maßnahmen alles andere als sachgemäß.

Anonym hat gesagt…

"Bei den nächtlichen Kontrollen von Untersuchungshäftling Thomas Middelhoff in der JVA Essen hat laut NRW-Justizministerium kein Bediensteter dessen Zelle betreten. Das ergebe sich aus dem Meldebuch
...
Das Meldebuch belege, dass die Kontrolle im 15-Minuten-Takt vom 14. November bis 9. Dezember und noch einmal am 18. und 19. Dezember lediglich aus einem Blick durch den Spion der Zellentür bestanden habe.
...
Referentin für internationales Recht bei Amnesty International, meinte: "Wenn Middelhoff durch das Anschalten des Lichts tatsächlich jede Viertelstunde geweckt wurde und deswegen keine Nacht schlafen konnte, dann ist das menschenrechtlich nicht zulässig." - verboten nach der europäischen Menschenrechtskonvention."
Quelle:
http://www.stern.de/panorama/thomas-middelhoff-jva-bediensteter-war-nachts-nicht-in-der-zelle-des-ex-topmanagers-2185904.html

Anonym hat gesagt…

Denkbar wäre auch, dass das ganze ein abgekartetes Spiel der Rechtsanwälte vom Middelhoff war: Vielleicht hat er garnicht an Selbstmord gedacht, aber trotzdem auf Rat seiner Anwälte dem Richter etwas von Selbstmordgedanken erzählt, damit er im Gefängnis so schlecht behandelt wird, dass seine Anwälte anschließend erfolgversprechend seine Entlassung aus der U-Haft beantragen können.

"Außerdem – so Feige weiter – hätte Middelhoff auch eine Schlafbrille beantragen können, damit er vom Zellen-Licht nicht gestört wird."
Quelle:
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/thomas-middelhoff/menschenrechte-verletzt-in-jva-40467224.bild.html

Anonym hat gesagt…

"Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
...
Dem Vernehmen nach ist von Seiten Middelhoffs gegenüber der Justiz nicht über Schlafstörungen geklagt worden. Diese hätten zudem durch das Tragen einer Schlafmaske minimiert werden können, wenn ihn das sekundenweise nächtliche Anschalten der Haftraumbeleuchtung so sehr beeinträchtigt hätte. Während des ersten Haftprüfungstermins ist weder durch Middelhoff noch durch seine Verteidiger auf Beeinträchtigungen durch die Beobachtung aufmerksam gemacht worden.

Erst jetzt, unmittelbar vor einem weiteren Haftprüfungstermin, wird die JVA Essen durch die Verteidigung Middelhoffs mit Foltervorwürfen überzogen, um die zweifellos vorhandene Autoimmunerkrankung des Ex-Managers durch den medizinischen Nachweis seiner Haftunfähigkeit zu instrumentalisieren."
Quelle:
http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles/aktuelles-bsbd/402-middelhoffs-taktischer-umgang-mit-den-fakten

. hat gesagt…

"Außerdem – so Feige weiter – hätte Middelhoff auch eine Schlafbrille beantragen können, damit er vom Zellen-Licht nicht gestört wird."

Ja, klar. Hätte beantragen können.
Bearbeitungsdauer: mindestens 3 Wochen.

Anonym hat gesagt…

"Middelhoff wurde auch überwacht, weil sich sein Bruder das Leben nahm
...
Um welches Familienmitglied es sich handelt, darüber hat Middelhoff während seines Prozesses Auskunft gegeben. Am 22. August 2014 nahm Middelhoff dabei auf den Tag Bezug, an dem er vom Suizid seines Bruders im Jahr 2006 erfahren habe. Damals sei er mitten in einem Treffen mit Investoren per Telefon von dieser Tragödie informiert worden und habe daraufhin trotzdem wieder an dem Treffen teilgenommen.

Die Justiz erkannte darin eine erhöhte Neigung zur Selbstgefährdung bei Middelhoff.
...
Es habe "mehrere" Gutachter gegeben, die eine Suizidgefahr erkannt hätten."
Quelle:
http://www.huffingtonpost.de/2015/04/07/middelhoff-selbstmord-gefaengnis_n_7022324.html?utm_hp_ref=wirtschaft

Kommentar veröffentlichen