18.05.2015

Der Termin morgen, LG Düsseldorf, findet nicht statt. EW Deutschland gibt Verfahren verloren.

Der Termin morgen vor dem LG Düsseldorf in Sachen Reinholz gegen Euroweb Deutschland GmbH wegen falscher Referenzen  findet nicht statt.

Grund:
  • Widerspruchsrücknahme durch die "EW Deutschland"
Nach "Jammern im Gericht" und Säumnis nunmehr die dritte Art der Beendigung von Verfahren, die keinerlei Aussicht auf Erfolg hatten. Ich bin gespannt, was den Anwälten noch einfällt.

Offenbar wurde der Widerspruch erst heute zurück genommen. Wenn man nicht ganz genau wüsste, dass sich die Euroweb Deutschland und deren 4,5 Anwälte wirklich erst heute und ganz schweren Herzens dazu entschlossen haben, dann würde man wegen der späten Nachricht über deren Schädigungsabsicht nachdenken.

Verloren haben die trotzdem. Gegen einen einfachen, kleinen Schlosser aus dem Osten!

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich habe persönlich darüber die Meinung, dass hier das Deutsche Recht von der Euroweb und den dazugehörigen Anwälten mit Füßen getreten wird.
Bedenkt man überhaupt, dass sich unsere Justiz auch um andere Angelegenheiten zu kümmern hat?
Es entsteht doch zwangsläufig der Eindruck, dass hier von gewissen Anwälten absichtlich Kosten produziert werden, um ausreichend Kapital zu schlagen.
Geht es den Herren noch nicht gut genug?
Man sollte immer sehr vorsichtig sein, denn wer sich auf die falsche Seite ziehen lässt, sollte immer bedenken, dass es auch an Orten wie zum Beispiel auf Ibiza und in Las Vegas passieren kann, dass man vor irgendeine Kamera läuft. Das Internet vergisst bekanntlich nichts. So etwas kann schnell zum Ende einer Karriere führen.
Moral, Anstand und Gewissen haben so einige Personen wohl nicht mehr.
Pfui!

Problembärdompteur I. hat gesagt…

und hier steht schon der nächste Abzocker in den Startlöchern:
http://www.jurablogs.com/go/vorsicht-vor-einem-vertragsschluss-mit-der-adocom-ohg

. hat gesagt…

145 € / Monat * 24 Monate = 3840 €

Das könnte gerade noch durchgehen, hängt von der Leistung ab. Behandeln wir das mal als Mischung aus Erstellung, Hosting und Abzahlungsvertrag und behaupten, die 75% aus dem verlinkten Artikel seien für die Erstellung der Webseite: 2610 €. Das ist teuer aber nicht so abartig wie die Düsseldorfer Konkurrenz.

Der Rest sind dann rund 36,25 €/Monat. Da käme es sehr stark darauf an, was dafür geleistet wird. Sagen wir 1,25 - 6,25 €/Monat für's hosten wären (je nach Leistung!) realistisch: Bleiben 30 bis 35 Euro/Monat mit einem Fragezeichen.

LosFritzos hat gesagt…

Ok. Da es hier über den Vertriebsweg geht, geht natürlich ein Teil der Kohle für Lohnkosten, Büro und Auto drauf. Deswegen wahrscheinlich die erhöhten Grund- und monatlichen Kosten.
Allerdings liest man auch über diese Firma viel, was man von Euroweb auch schon kennt.
Man sollte sich tatsächlich überlegen, ob man nicht bei einem lokalen Anbieter ein fairer gestaltetes Angebot bekommt.

justizfreund hat gesagt…

Wenn man sich die Seiten durch einen Studenten etc. machen lässt dürfte man mit einem Bruchteil der Kosten hinkommen.
Das einzige worauf man dann achten muss ist, dass keine Urheberrechtlich geschützten Fotos verwendet werden und den Ersteller der Internetseite darauf hinweisen sollte. Es gibt im Internet aber auch tausende an frei verwendbaren Bildern.
Entsprechende Dienstleistungen kann man auch auf Portalen wie my-hammer oder blauarbeit ausschreiben.

Da hätten wir 750 EUR für die Erstellung einer aufwendigeren Seite:
http://www.mediakammer.de/homepageerstellung-basispaket.html
Wenn man dann noch die Kosten für webspace und domainnamen hinzurechnet und die Zeit für ein paar evtl. Änderungen, dann sollte man also bei einem reellen Anbieter bei etwa 49 EUR pro Monat liegen bei 2 jähriger Laufzeit.

Bei 2600 EUR oder 149 EUR für die Leistung fällt mir absolut nichts mehr ein.

Wenn ich mir die dortigen Beispielinternetseiten so anschaue, dann sollte man eine solche Seite komplett innerhalb eines Tages erstellen können, wenn man die entsprechenden Programier- bzw. Gestaltungswerkzeuge beherrscht.

Auch ein schwer geistig abartig erkrankter Beton- und Stahlbetonbauer kann bei Gericht auch schon mal Erfolg haben:
GDSK – Gesellschaft der Schnellkuriere unterliegt am AG-Minden (21C228/11). In mindestens 5 Gerichtsverfahren haben Anwälte falsch beraten. Geistig abartig schwer erkrankter unzurechnungsfähiger Prolet konnte es besser, 29.11.2011/2015
http://blog.justizfreund.de/?p=291

Demgemäss sollte man also immer Vorsicht walten lassen, wenn man es mit Justiz zu tun hat, denn da ist im Einzelfall alles möglich, denn die von Richtern häufig festgestellte abartige geistige Krankheit ist von daher vorhanden, weil der Beton- und Stahlbetonbauer auch schon mal Richter rechtlich belehren muss.
Das stellt für die Hochnasen eine schwere Beleidigung dar und damit der Prolet keine Rechte mehr geltend machen kann muss er dann eben geistig schwer krank sein.

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