08.05.2015

Die SafeTic AG und eine verlogene Beschwerde

 Zitat:
"Die SafeTIC AG wird vom Blogger Jörg Reinholz zu Unrecht des Betrugs ("Abzocke und Betrug") sowie unlauterer Geschäftspraktiken ("Drücker") bezichtigt. § 187 StGB Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Quelle

He, Ihr Safeticker! Hört mal her und lest genau: Artikel.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

http://www.faillissementsdossier.nl/de/insolvenz/507102/safetic-bv.aspx

. hat gesagt…

Au fein. Aber sich beschweren, der Eintrag im Blog "würde den Kredit gefährden"!

"Am 15-03-2012 wurde Safetic B.V. h.o.d.n. Oytech in Breda (Noord-Brabant) vom Gericht in Zeeland-West-Brabant nach Beendigung des Moratoriums für insolvent erklärt. Als Insolvenzverwalter ist angestellt mr. S.B.M. Tilman. Die Insolvenznummer dieser Sache lautet F.02/12/181. Die Insolvenz wurde aufgrund mangelnden Vermögens aufgehoben."

Das entspricht in Deutschland der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.

Anonym hat gesagt…

"... SafeTIC Köln mit der Nummer ... Sucht Referenzkunden für die "kostenlose" Installation von Sicherheitssystemen"
Quelle:
http://www.tellows.de/num/0221569475140

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