15.05.2015

Euroweb: Was Dummheit von Geschäftsführern und Anwälten so kostet ...

Die gesamten Kosten eines verlorenen Prozesses mit einem Streitwert von 50.000 € betragen in der ersten Instanz mindestens 7.493,00 € (¹).

Diesen Streitwert von 50.000 € hat das LG Düsseldorf für das Verfahren 15 O 6/15 fest gelegt(²). In diesem Verfahren wurde der Euroweb Internet GmbH, die sich selbst als "stets rechtstreu" bezeichnen lässt, untersagt, mit den Lügen zu werben, diese habe 600 Mitarbeiter und 32 Standorte.

Mithin kann ich sagen, dass die Dummheit seitens der Euroweb (und/oder der Anwälte von der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf) die Euroweb Internet GmbH rund 7.500 Euro kosten wird.

Allerdings wird es dabei nicht bleiben. Denn noch immer demonstriert die Euroweb, wie schlecht geführt und beraten die Bude ist. Deshalb wird das Verfahren auch so lange Fortsetzungen haben bis die Bude in diesem Punkt auf den Boden der Wahrheit und des Gesetzes zurück geholt wurde.

Prozessuale Nebenfolgen, Argumente für arglistige Täuschung:

Übertölpelte, betrogene Kunden der Euroweb Internet GmbH können sich vor Gericht auf den Beschluss des LG Düsseldorf und darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein, denn diese wurden von den Werbern explizit auf die Webseiten der Euroweb Internet GmbH aufmerksam gemacht. Mancher wird wohl Wert darauf gelegt haben, mit einem möglichst großen Unternehmen zusammen zu arbeiten und darüber hinaus auch einen ortsnahen Ansprechpartner an einem der 32, alternativ sogar 40 beworbenen Standorte zu haben.

Das Stichwort ist "arglistige" Täuschung, durch welche der Vertrag von Anfang an nichtig wird.

Getäuschte Kunden sollten dieses baldmöglichst geltend machen.


Anmerkungen:
  1. Natürlich nur wenn die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch im Falle verlorener Prozesse a) nach RVG und b) überhaupt bezahlt wird - worüber ich NOCH nichts weiß oder behaupte.
  2. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde erhoben werden.

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