26.06.2015

Herr Professor Dr. Ralf Höcker, ein kleiner Schlosser aus dem Osten widerspricht Ihnen: Es gibt die vierte und fünfte Gewalt.

Offenbar in der Absicht, für eine oft genug völlig blödsinnige Inanspruchnahme seiner Kanzlei und der Gerichte zu werben, schreibt der Professor Ralf Höcker folgenden Unsinn:
"Es gibt keine fünfte Gewalt. Es gibt aber auch keine vierte. Deshalb darf der Name dieser Kolumne genauso größenwahnsinnig daher kommen, wie diejenigen Journalisten, die die Staatsgewalt gerne „vierteilen“ und sich wichtiger nehmen als sie sind – etwa in den Fällen Wulff und Kachelmann.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
So heißt es in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes.

Von Medien steht da nichts!"
Mein lieber Professor Ralf Höcker, offenbar grassiert die Leseschwäche schon länger in Ihrer Kanzlei. Im Grundgesetz steht "Staatsgewalt". Nochmal "Staatsgewalt". Für Sie persönlich den von Ihnen überlesenen Teil nochmal fett: "Staats".

Die Presse hat nie behauptet, Staatsgewalt zu sein, und kein Blogger hat je behauptet (als solcher) Staatsgewalt zu sein. Ihr Artikel hat den Haken der juristischen Scheuklappen und selbst die sind eher Filzbrillen, weil selbst die Gesetze, nehmen wir einfach das StGB, noch ganz andere Gewaltbegriffe als die "Staatsgewalt" kennen.

Dann wollen wir mal sehen, was "Gewalt" ist:

Ohne jeden Zweifel ist die Anwendung einer Axt im Walde "Gewalt". Denn sie dient dazu, einen Zustand zu ändern: vertikaler stehender Baum zu horizontal liegender Baum - ich hoffe, das ist für einen Professor an einer "Europäische(n) Fachhochschule GmbH" ("EUFH") nicht zu schwierig. Halten wir das mal für die Allgemeinheit fest:

Die Anwendung von Gewalt dient dazu, Zustände gerichtet zu ändern.

Jetzt sehen wir mal nach welche Gewalten es gibt, mit denen Mitglieder einer Gesellschaft (nachfolgend "Subjekte") Zustände in der Gesellschaft ändern können:

Da wären natürlich die Gesetzgebung - mit welcher in einer halbwegs demokratischen Gesellschaft (wir befinden uns allerdings in einer postdemokratischen, hyperkorrupten Gesellschaft¹) Einfluss genommen werden kann. Auf die Gesetze kann man Einfluss nehmen, in dem man denen, die diese erlassen, klar macht, dass man diese auch von deren Pfründen trennen kann. Ich bin einer von denen, die so lange gebrüllt haben bis endlich im UWG eine Regelung zum Rechtsmissbrauch verankert wurde, die auch sonst im Zivilrecht Anwendung findet. Die Gerichte haben ja § 226 BGB beharrlich ignoriert. Es werden also auf Druck durch gesellschaftliche Subjekte Gesetze erlassen.

Womöglich halten sich die Mitglieder einer Gesellschaft an die Gesetze. Doch oft tun dieses gewisse Subjekte, darunter ein Teil Ihrer Mandanten, das nicht. Dann soll die Rechtsprechung dafür sorgen, dass die vollziehende Gewalt tätig wird. Das dürfte etwas sein, was auch der Herr Professor Ralf Höcker daher kennt, dass ein nicht ganz unbeachtlicher Teil seiner Mandanten irgendwann doch im Knast landete, womit wir bei der vollziehenden Gewalt wären. Das waren die ersten drei Gewalten.

Was aber ist, wenn Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt (z.B.) Polizei versagen - oder versagen sollen, weil z.B. die Justiz- und Innenminister Anordnungen (die es tatsächlich so gibt) erlassen haben, bestimmte Deliktgruppen - wie gerade massenhaften Betrug - (und damit kennen sich ganz bestimmt wieder einige Mandanten der Kanzlei Höcker sehr gut aus) praktisch nicht zu verfolgen?

Dann können sich gesellschaftliche Subjekte z.B. an die Presse wenden, deren ausdrückliche gesellschaftliche Aufgabe es ist, auf Missstände hinzuweisen. Nehmen wir mal den (tiefen) Fall des Brötchenbäckers Bernd Westerhorstmann, den der Herr Höcker aus den Akten seiner Kanzlei so gut kennt. Dieses Hinweisen auf Missstände ist aber ein Mittel, welches geeignet ist um Zustände zu ändern. Also "Gewalt". Zum einen kann diese vierte Gewalt nämlich den Gesetzgeber beeinflussen - die gesetzgebenden Subjekte wollen ja wieder gewählt werden - und zum anderen wird durch die Berichterstattung sozialer und ökonomischer Druck auf die Subjekte ausgeübt. Die Bäckerei ist zu - oder? Der Zustand wurde also geändert.

Sind jetzt Typen wie der Professor Ralf Höcker oder seine Kanzleimitglieder tätig geworden und haben oftmals lauthals lamentierend, unwahres und dummes Zeug parlierend die Gerichte (insbesondere die kriminellenfreundliche, pressefeindliche und leicht zu verarschende Pressekammer des LG Köln) davon überzeugt, dass die Berichterstattung angeblich "falsch" und also "rechtswidrig" sei, dann ist das mit der vierten Gewalt so eine Sache, denn die großen Medien sind wirtschaftlich handelnde Subjekte und Prozesse sind teuer. Es kommt zu einem Zustand, in welchem die Presse nur noch halbherzig, verklausuliert und unter Meidung der Nennung von Roß und Reiter berichtet - wodurch der Druck und leider auch die Warnfunktion entfällt.
"Die Meinungs- oder Pressefreiheit gewichtete das LG Köln dagegen gering.

Wie auch andere Forenbetreiber können wir nicht den Wahrheitsgehalt jeder einzelnen Aussage in Beschwerden und Kommentaren überprüfen, während unsere User und wir als Betreiber nach derzeitiger Rechtslage dafür haftbar gemacht werden können. Wir haben uns deshalb entschieden, die zahlreichen Beschwerden über Flirtcafe von unserer Seite zu nehmen und an deren Stelle diese redaktionelle Notiz zu setzen."


(So liest sich das, wenn den Umständen gerecht werdende Aussagen über die von vielen zur Nutzlosbranche gezählte Flirtcafe Online GmbH (früher "Medusa United Media GmbH") getätigt werden, zu welcher Ralf Höcker recht enge Beziehungen haben soll.)
Dann kommt die fünfte Gewalt ins Spiel, Herr Professor Doktor Ralf Höcker. Das sind Typen aus dem Volk, welche eine ganz andere, nicht so leicht zu beeinflussende Berichterstattung auf die Beine stellen und dort vor Betrügern und gierigen, asozialen Abzockern warnen und Roß und Reiter nennen, wo nach dem Versagen der ersten bis dritten (Staats-)Gewalt aus Angst um die Groschen der Aktionäre oder, weil durch Beteiligungen verbunden nun auch die vierte Gewalt, die kommerzielle Presse, versagt.

Und diese Typen aus "Kleinbloggersdorf" können dank ein paar so unscheinbarer Veränderungen wie dem Aufkommen des Internets ebensogut wie die große Presse dafür sorgen, dass auf asozial agierende Subjekte sozialer und ökonomischer Druck, ja sogar juristischer Druck ausgeübt wird. Einfach in dem diese Meinungen, Stimmungen und harte Tatsachen verbreiten und z.B. den Euroweb-"Großkopferten" so richtig heimleuchten. Denen wollen Sie absprechen, Gewalt auszuüben und das Handeln von Subjekten zu verändern, also die fünfte Gewalt zu sein? Ich versichere Ihnen, Ihre Mandantin, die Euroweb hat deren Handeln nicht nur an Gerichtsurteile und nachgewiesene Lügen (die teils ersetzt, teils dreist weiter vorgetragen wurden) angepasst, sondern auch z.B. an meine Berichterstattung.

Nun, wenn Sie sich überzeugen wollen: Die Herren Fratscher, Preuß und Stein von der Euroweb würden Ihnen gewiss Einiges darüber "vorweinen". Ebenso die Herren Rechtsanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz, welche dieses im Auftrag der Euroweb gegenüber den Gerichten vornahmen. Eine der Akten hat ja Ihre Kanzlei, die eine unter allen Aspekte völlig sinnfrei erscheinende  Berufung eingelegt hat. Da haben Sie ja die Akte der ersten Instanz: LG Düsseldorf, Az. 12 O 6/15. Und der Lügner und Abzockanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth, geb. Günter Werner Dürr? Der liegt sogar auf dem Münchner Nordfriedhof. In seinem Abschiedsmail schrieb er von sozialer Isolierung.

Übrigens, Herr Höcker, diese Pressemeldung fehlt auf Ihrem Portal:
"Kleiner Schlosser aus dem Osten setzt Unterlassungsbeschluss des LG Düsseldorf gegen großmäuligen Mandant der großmäuligen Kanzlei des Prof. Ralf Höcker durch."
Herr Professor Ralf Höcker: ich denke, Sie überschätzen sich. Auch wenn es in Ihrer öffentlichen Prostitution durch Pressemeldungen und als "VOCER-Kolumnist" offenbar nur darum geht, dass Sie ein paar kriminelle oder ebenso reiche wie dennoch asoziale Subjekte aus der Nutzlosbranche anlocken, die Ihre Dienste nutzen sollen um sich gegen berechtigte Vorwürfe der vierten und fünften Gewalt wehren. Denn damit, Herr Professor Ralf Höcker, verdienen Sie ja Ihr Geld.

Allerdings würde ich nicht behaupten, dass die Leistungen Ihrer Kanzlei der großmäuligen Bewerbung entsprechen. Ich denke, das ist alles nur "heiße Luft", Herr Professor ... und, falls sich nochmal ein Mitglied Ihrer Kanzlei auf ein Gefälligkeits-Gutachten des Dr. Frieder Nau beruft, dann sollten Sie wissen, dass dieses ohne weiteres auch auf Sie angewendet werden kann ... denn auf Ihrer Webseite fand ich Sätze wie "Das Recht der Marken und der Medien beherrschen wir exzellent."

Exzellenz? Das ist ungerechtfertigte Selbstüberhöhung, denn an der behaupteten Exzellenz mangelt es zumindest in diesem Einzelfall.

Aber, Sie sind ja in Köln. Da ist es nur ein kurzer Weg bis zu dem Psycho-Doktor Frieder Nau. Ich schlage vor, Sie versuchen den zu vertreten und meinen, warnenden Bericht über dessen leicht als solches durchschaubares, vorsätzlich falsches Gefälligkeitsgutachten aus dem Web zu bekommen und der Doktor schaut mal, was ob er im Gegenzug was für Sie tun kann. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Sie den Bericht nicht aus dem Web bekommen. Das zu versuchen wäre, ich nehme mal das von Ihnen selbst gebrauchte Wort, "größenwahnsinnig".

¹) postdemokratisch:
  • Der Wille des Großkapitals hat mehr Gewicht als derjenige der Wähler.
¹) hyperkorrupt:
  • Die Großkonzerne  und Banken haben schon Interessenvertreter in den Ministerien, welche Verordnungen und sogar die Gesetzesvorlagen direkt schreiben - und bestechen die Abgeordneten gar nicht mehr nach alter Sitte. Löbliche Ausnahmen und schon konservatives Verhalten sind sinnlos hohe Honorare für leere und sinnlose Reden auf Selbstlobhudelkonkressen wo sich die 2. bis 6. Reihe der Manager im Licht der B und C-Promis aus der Politik sonnen darf, die natürlich gerne zu Sekt und Kaviar erscheinen und schon mal vorfühlen, wie die Pofalla-Rente wohl ausfallen wird.

22.06.2015

Tja. Äh. Herr Professor Ralf Höcker (Höcker Rechtsanwälte, Köln) ...

Falls Sie nochmal einen Vortrag halten wollen, wie am 30.10.2012 vor dem Rechtsausschuss der IHK Frankfurt, Bad Homburg ...
"Schlechte Presse, kritische Blogger, nörgelnde Kunden und motzende Mitarbeiter: Wie Unternehmen Rufschädiger mit der juristischen Peitsche stoppen, wenn das Zuckerbrot der Unternehmenskommunikation nicht mehr hilft"
... dann wäre ich ganz bestimmt die ideale Person, für den Anschlussvortrag:
"Warum und weshalb die "juristische Peitsche" in vielen Fällen nicht nur nicht funktioniert sondern "die dümmste aller Ideen" ist."
Inhalte:
  1. Der "Streisand-Effekt"
  2. Der "Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-Effekt" und seine höchst gravierenden Folgen
  3. Der "Euroweb-Effekt" und seine wirtschaftlichen sowie strafrechtlichen Folgen - (Alternativ: Schneller Erfolg vor Gericht - dann langes Siechtum des "Peitschenschwingers")
  4. Wie die großkotzige Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" pleite ging
In drei der vier Punkte war ich aktiv beteiligt und kann also aus eigener, praktischer Erfahrung berichten, was passiert wenn die juristische Peitsche nicht greift und unter welchen Umständen diese nicht greift. Aber auch was passiert, wenn diese allzu nassforsch geschwungen wird und, statt den Gegner zu treffen, dem Schwinger selbst Schaden zufügt!

Gern halte ich auch einen Vortrag zum Thema

Die Euroweb und deren (unfähige) Anwälte: Heute Kanzlei Höcker (Köln), Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad

Vorab ein Hinweis an womöglich mit dem Artikel befasste Richter:

Bei einem nassforschen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ersuche ich schon jetzt, die Akte 16 O 104/15 des LG Düsseldorf beizuziehen und genüsslich aber aufmerksam nachzulesen, was manche Anwälte für einen Unsinn "verbrechen" - und den Antrag gleich zurück zu weisen. Natürlich kann man sich auf Kosten des Dr. Ruben Engel und des Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Prof. Ralf Höcker (Köln) auch den Spaß machen und mündlich verhandeln, damit ich ein schönes Urteil bekomme - oder den Spaß durch ein Senken des Streitwertes und nachfolgendes Verweisen dem Amtsgericht gönnen - wo ich mich hübsch selbst vertreten und selbst den offenbar "hoch fliegenden" Doktoren zum einen Sachlichkeit, zudem auch etwas Demut beibringen kann!
Ich habe ja schon lange den Eindruck, dass die Euroweb Internet GmbH von Anwälten vertreten wird, welche ich höchst eigennützig jedem weiter empfehlen würde, der mich verklagen will. Tatsächlich fähige Anwälte kann die Euroweb - so scheint es mir - nicht finden.

Nachdem schon die Kanzlei "Berger Law LLP" das Verfahren um das Verbot deren Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server vor dem OLG Düsseldorf nicht fortführen durfte und der, wohl wegen der Aussichtlosigkeit des Prozesses, sich ebenfalls stark auf die Schmähung meiner Person konzentrierte Dr. Weber von Kanzlei AWPR aus Dortmund dieses in der Berufung mit Pauken und Trompeten verlor, hat sich die Euroweb - sicherlich unter unerhörten Mühen - eine andere Kanzlei gesucht...

Allerdings hat die Euroweb mit den Anwälten Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker - mir bekannt sowohl durch die Vertretung Prominenter und notorisch kriminellen, lichtscheuen Packs, welches seine Taten nicht öffentlich beschrieben haben will (Ralf Höcker: "sonstige Personen, die plötzlich ins Licht der Öffentlichkeit geraten") wieder einen dieser "Volltreffer" gelandet:

Ich empfehle die Kanzlei Höcker aus Köln, insbesondere deren Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad höchst eigennützig einem jeden, der mich verklagen will. "Wird teuer und bringt nichts!" - ist mein Fazit.

Hintergrund ist ein 9-seitiger Schriftsatz, rechts unterzeichnet von Dr. Christian Conrad, links von Dr. Ruben Engel, der nach meiner Auffassung von folgendem geprägt ist:
  1. eine gravierende Unkenntnis der ZPO
  2. evidente Schwächen im verstehenden Lesen
  3. dem Unwille oder dem Unvermögen, den Prozesstoff zu versachlichen und zu verschlanken, dieses insbesondere
    • weil die Herren eine Menge Zeit und Papier verschwenden um mich zu herabzuwürdigen.
Tja. Dann muss man sich, jedenfalls von einem Schlosser, auch Antworten gefallen lassen wie die meine, 3-seitige, vom 21.6.2015, aus der ich hier einige Auszüge wieder gebe:
"Weiter beklagen die des verstehenden Lesens wohl nicht ganz mächtigen Doktoren Ruben-Engel und Conrad, dass sich die Erklärung lediglich auf einen Beschluss vom 21.04.2015 beziehe und nicht Bezug auf das Gericht noch auf das Aktenzeichen genommen würde. Da fragt man sich doch, wieso die Anerkenntnis von mir wie folgt adressiert wurde:

        Landgericht Düsseldorf

        Postfach 103461
        40025 Düsseldorf

und dann gleich weiter, wieso dort  eigentlich

        In Sachen Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz
        16 O 104/15

geschrieben steht. Denn deutlicher geht es kaum und in Anbetracht der Evidenz ist es geradezu höflich den Anwälten eine Schwäche im verstehenden Lesen zu unterstellen, denn eben so gut kann man das auch einen „vorsätzlich unwahren Vortrag“ nennen, der im Volksmund „dreiste Lüge“ genannt wird.
"
und:
"Möglicherweise sollten die Herren Doktoren Ruben-Engel und Conrad von der Kanzlei Hoecker prüfen, ob diese, im Hinblick auf deren so eindeutig demonstrierte Schwächen in den Fächern Jura, verstehendes Lesen und Logik überhaupt in der Lage sind, Mandanten zu vertreten oder ob diese nicht selbst einen Vertreter mit mindestens brauchbarer Allgemeinbildung, darunter auch ein wenig Zivilrecht,  und grundlegendem Leseverständnis wie auch logischen Denkvermögen benötigen, statt auch nach Kenntnis der Beurteilung meines Auftretens durch das OLG Düsseldorf in dreckiger Herabwürdigungsabsicht weiter über die Möglichkeit zu schwätzen, dass ich es sei, der hier „prozessunfähig“ wäre. Womit sich diese dann in den nächsten Widerspruch gesetzt hätten, denn einen, den man „als nicht prozessfähig“ betrachtet, zu verklagen ist a) sinnfrei und b) auch sonst „ziemlich daneben“. Denn da wäre der Rechtsmissbrauch evident, weil durch die Klage nur Gebühren erzielt werden sollen. Die Unterlassung wäre nämlich nicht zu erreichen und auch Strafen könnten dann nachfolgend nicht verhängt werden. Dann muss man aber fragen, wozu die Klage dienen soll. In Frankreich hätte man der Beschwerdegegnerin für eine solche „Lachnummer“, als solche muss man das Schreiben vom 12.06.2015 anerkennen, eine empfindliche Missbrauchsgebühr auferlegt und gleich in den Beschluss geschrieben, dass diese sich den Schaden von den pflichtwidrig agierenden Anwälten ersetzen lassen soll."
Auch die Frage, ob die Herren den Doktortitel vielleicht in Marxismus/Leninismus erworben haben, habe ich in meiner, lediglich 3-seitigen und den, von den Herren verzapften Blödsinn auseinander nehmenden Antwort gestellt. Im Hinblick auf das Übrige nicht ohne Grund.

In der Sache selbst geht es um eine Kleinigkeit: Die Euroweb holte sich - dummerweise ohne Abzumahnen - eine einsteilige Verfügung und wird die erheblichen Kosten für das Verfahren tragen müssen. Ich musste nur ein Wort (das aber mehrfach) austauschen (die Aussage des Artikels hat sich letztlich nicht geändert) und ein "sofortiges Anerkenntnis" leisten, weshalb die Euroweb, so lautet das Gesetz, die Prozesskosten zahlen muss. Die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker haben jetzt ein Problem, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, das sofortige Anerkenntnis im Prozess und das sofortige Anerkenntnis nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auseinanderzuhalten, demonstrieren eine akute Wahrnehmungsschwäche hinsichtlich geschriebener Wörter und, bemühen sich (un)redlich, mich zu schmähen. Zusätzlich scheinen sie nicht zu wissen, dass Schlosser so manches doch unvertreten dürfen. Die Kette von §93 (Kostentragung bei Anerkenntnis) über §99 (Kostenbeschwerde als sofortige Beschwerde) zu §569 Absatz 3 ZPO (Notfrist, Einreichung zu Protokoll der Geschäftsstelle) als Ausnahme zu §78 ZPO (Anwaltszwang) scheint für Dr. Ruben-Engel und Dr. Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker jedenfalls ausweislich deren Schriftsatzes vom 12.6.2015 deutlich zu schwierig zu sein.

Die sich selbst viel bewerbenden und mich zu Unrecht schmähenden Doktoren scheinen auch sonst der ZPO nicht richtig mächtig zu sein, denn das Anerkenntnis, welches denen vorliegt, enthält die Formel
„Ich erkenne die Regelung aus dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 21.04.2015, hier zugestellt am 22.05.2015, als endgültige Regelung an und verzichte – abgesehen vom Gesichtspunkt der zu Unrecht gegen mich erfolgten Kostenzuweisung – auf das Recht, Widerspruch gegen die Verfügung zu erheben oder die Hauptsacheklage zu erzwingen.“
Die sich als Doktoren und Rechtsanwälte bezeichnenden Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der "Promi- und Kriminellen- (pardon: Medienrecht-) Kanzlei des Prof. Ralf Höcker", monieren nunmehr, dass ich auf das Recht aus  §927 ZPO nicht verzichtet habe. Dieser Paragraph regelt das Recht auf eine Aufhebung wegen veränderter Umstände. Ein solcher wäre es, wenn sich z.B. die eidesstattliche Versicherung des Daniel Fratzscher als falsch und mein Bericht dann in den Grundzügen als wahr herausstellt. Ich wüsste nicht, warum ich die Euroweb besser stellen sollte als das Urteil es tut und ein Gericht wird das auch nicht verlangen. Der BGH sagt sagt in der, von der Kanzlei Höcker  genannten Entscheidung sogar, dass es zulässig ist, sich dieses Recht ausdrücklich vorzubehalten.

Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und weiß das alles. Sogar auswendig! (Also auch wie grunddämlich der "Schriftsatz" der sich wohl etwas zu großartig wähnenden Herren Doktoren Ruben Engel und Christian Conrad ist.)

19.06.2015

Arglist, Täuschung, Vorsatz, Werkvertrag, Euroweb, Webstyle, WN-Onlineservice (Rechtsprechung, BGH-Urteile, Formulierungsvorschlag)

Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte ist in Fällen, welche mit dem hiesigen vergleichbar sind, stabil.

So entschied der BGH mit Urt. v. 08.03.2012, Az.: VII ZR 116/10, dass es für die Annahme des arglistigen Verschweigens eines Mangels nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer bewusst die Folgen der vertragswidrigen Ausführung in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01, aaO). Es reicht aus, dass er die Vertragswidrigkeit der Ausführung und das sich daraus ergebende Risiko erkannt und seinem Vertragspartner treuwidrig nicht mitgeteilt hat.

Auch die Literatur sieht für die Annahme arglistigen Verhaltens unisono lediglich das Bewusstsein des Anbieters, dass er vertragswidrig ausführt, als notwendig an. Eine Schädigungsabsicht ist ebenso wenig erforderlich wie ein eigener Vorteil. (BGH BauR 1970, 244, 245; 1986, 215, 216)

Selbst ein Versprechen auf gut Glück, ohne auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit von einer fachgerechten Lösung ausgehen zu können, ist arglistig (OLG Köln OLGR 2001, 185, 186)

Hinzu kommen muss für das positive Beurteilen des Vorliegens einer Arglist das Bewusstsein von der Erheblichkeit des Umstandes für den Vertragspartner. Dieses ergibt sich hier aber gerade aus der Bewerbung des Hostings durch die Klägerin, welche mit der "Sicherheit" und "Reaktionszeiten" also Schnelligkeit beim Laden der Webseite wirbt und die Kunden sogar darauf explizit darauf hinweist, dass sich ein Webprojekt auf dem "aktuellen Stand der Technik" befinden soll. Es ist der Klägerin aufgrund des, ihr streng nachgewiesenen Wissens aus den Vorprozessen unmöglich zu behaupten, sie hätte die eigene Schlechtleistung nicht gekannt und auf Grund der dieser, ihr ebenso streng nachgewiesenen, eigenen Werbung unmöglich zu behaupten, sie wäre sich Interesses des Beklagten, welches sie selbst explizit nennt um potentielle Kunden an sich zu binden, nicht bewusst. Denn deren Werbung beinhaltet ja gerade die Aussage: "Wir kennen und erfüllen dieses Interesse!"

Die Klägerin kann sich aber auch nicht mit dem Argument, dass diese nicht selbst hostet, von dem Vorwurf der Arglist befreien. Denn wird dem Subunternehmer (hier: Euroweb OOD, Plovdiv/Bulgarien) die eigenverantwortliche Ausführung von Leistungen überlassen, ohne dass eine verantwortliche Beaufsichtigung sichergestellt ist, so ist das arglistige Verhalten des Subunternehmers dem Hauptauftragnehmer ebenfalls zuzurechnen. (BGH BauR 1976, 131, 132; 2007, 114, 116; OLG Karlsruhe IBR 2006, 327; sogar schon KG BauR 1970, 242). Auch hierfür ist der Nachweis erbracht, denn spätestens seit dem Rechtsstreit vor dem LG Chemnitz hatte die Klägerin die Pflicht und den Anlass die Umstände des Hostings zu kontrollieren, seit dem hat sich die Situation aber nicht etwa verbessert, sondern, wie dargestellt, noch gravierend verschlechtert, was eine "verantwortliche Beaufsichtigung" vollständig ausschliesst. Mit der Äußerung vor dem LG Düsseldorf, wonach diese vom dem Serverausfall, der über eine Woche dauerte, nichts wusste, hat die Klägerin selbst den Strengbeweis erbracht, dass diese eine solche Beaufsichtigung nicht durchführte. Selbst wenn die Klägerin jetzt vorträgt, dass ihr damaliger Vortrag unwahr war, dann hätte diese von der Schlechtleistung explizit Kenntnis gehabt und dennoch die Ursachen nicht beseitigt.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

17.06.2015

Christoph Preuß, Daniel Fratzscher (Düsseldorf), Christian Stein (Bochum), nehmt dieses:


Wenn Sie [suchen sie sich die hier stehende Titulierung selbst aus] demnächst in einem Schriftsatz das hier lesen sollten ...
"Arglistiges Verschweigen eines Mangels liegt im Werksvertragsrecht immer dann vor, wenn der Auftragnehmer die mangelhafte Ausführung kannte oder wenn er wissentlich von anerkannten Regeln der Technik abweicht

...

Die Klägerin handelt also vorsätzlich und will sich höchst offensichtlich aus blanker Gier und ungewöhnlicher, jede gute Sitte, jeden Anstand und das Recht vergessen machender Gewinnsucht den Aufwand einer durchaus möglichen Installation sogar der kostenlosen(sic!) Software und sogar eine binnen ganz weniger Minuten zu erledigende Korrektur eines Fehlers – über den öffentlich berichtet wurde – ersparen.
Ich erkläre hier und jetzt für meinen Mandant, dass dieser den Vertragsabschluss wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anfechtet, weil die Klägerin die Leistung nicht nach Treu und Glaube gemäß dem auf deren Webseite auch noch explizit versprochenen, aktuellen Stand der Technik erbringen konnte, nicht erbringen kann und auch gar nicht erbringen will, anfechtet.

Damit entfällt der erhobene Zahlungsanspruch vollständig."
... dann sind Sie [suchen sie sich die hier stehende Titulierung selbst aus] mit "die Klägerin" durchaus gemeint.

Und der Text ist von mir!


Mit dem zu erwartendem Urteil tapeziere ich die Zäune Eurer Nachbarn und fordere jeden Bäcker, Fleischer, Kneiper, Gastwirt ... auf, das auszuhängen! Es soll hängen, am besten mit Ihren "Konterfeis", wo immer auch nur einer von Ihnen hingeht, damit jeder weiß, was Sie für [suchen sie sich die hier stehende Titulierung selbst aus] sind.


Jörg Reinholz

Die Lügen der Euroweb haben eine geriatrische Dimension:
Kündigungs- oder Aufhebungsgründe sind Vertragsbruch und Eingehungsbetrug

Am 06.03.2013 habe ich über Qualitätsmängel einer Webseite, welche die Euroweb erstellte und hostet, berichtet:

Figur 2: Bei dem Wort "Qualitätsmanagement" zeigt sich, was die Euroweb offenbar nicht kann: Qualität
Eine solche, schon für eine Mehrheit von 7-jährigen Kindern leicht als "kaputt" erkennbare Webseite kostet, über 4 Jahre hinweg, immerhin den Preis eines sehr anständig ausgestatteten Kleinwagens. Das aber nur, wenn die Euroweb diese erstellt und nicht etwa ein lokaler Webdesigner. Dann nämlich nur den eines Fahrrades mit elektrischem Hilfsantrieb in vernünftiger und noch bezahlbarer Qualität (~ 1/4 des von der Euroweb verlangten Preises). Allerdings würde ein lokaler Webdesigner einen solchen blöden Fehler in 5 (fünf) Minuten repariert haben. Falls er vorher seinen Kaffee noch in Ruhe austrinkt.

Die geriatrische Dimension des Problems "Euroweb" wird ersichtlich, wenn man sich die Bildschirmfotos vom heutigen Tage "reinzieht":

Da hat sich nämlich in mehr als 2 Jahren und 3 Monaten nichts verändert. Anders ausgerückt: Über mehr als die Hälfte der Vertragslaufzeit liefert die Euroweb diesen "Schrott" aus. Die Euroweb sollte dem Rene von Nerdcore sein Geld wieder geben!

Noch ärger wird es, wenn man mal schaut, wie lange Seite zum Aufbau braucht:


41,59 Sekunden brauchte diese soeben. Das ist viel zu lange, ich habe DSL!

Ei! Woran das wohl liegt?


55% Paketverluste zwischen dem letzten "Hopp" und dem Büroraum der Euroweb OOD in Bulgarien sind einfach mal eine "Hausnummer" bei welcher woanders schon längst "der Bagger" gekommen wäre, um neue Leitungen zu verlegen!

Noch geriatrischer als der Webseiten-Schrott und die "feuchte" Leitung ist nur noch die Software, welche die Euroweb verwendet ...

Bildschirmfoto: Nach solchen Servern buddeln andernorts schon hoffnungfrohe Archäologen, die wissen wollen wie das Netz zur Jahrtausendwende betrieben wurde - die Euroweb betreibt sowas noch! Und nimmt dafür unheimliche Zuschläge... allerdings ohne beides zu erwähnen.

... den geriatrischen Apache 1.3.27 und das geriatrische PHP 4.2.0 nämlich. Insgesamt ist das, was ich hier zeige, ein glatter

Vertragsbruch!

Denn:
  1. Nach mehr als 2 Jahren sollte der oben gezeigte Fehler behoben sein.
  2. Die äußerst langsame Übertragung auf Grund von Paketfehlern, also Leitungsfehlern, ist der Euroweb schon lange bekannt, unter anderen aus dem Verfahren  34 O 32/12 des LG Düsseldorf. Da habe ich das nämlich schon vorgelegt.
  3. Die geriatrischen und nicht mehr auf dem Stand der Technik befindlichen Softwareversionen sind auch vertragswidrig, denn wenn die Euroweb sich dazu verpflichtet, Webseiten zu hosten, dann muss diese die versprochene  Leistung auch nach "Treu und Glaube" erbringen, besonders wenn diese die Sicherheit und Schnelligkeit der Server bewirbt. Also mit Software, die auf dem "Stand der Technik" ist ...
... mit dem die Euroweb ja auch wirbt.

Betrug im Sinne des § 263 StGB!

Fakt ist, dass die Euroweb Internet GmbH und die Euroweb Deutschland GmbH Verträge abschließen, zu deren vertragsgemäßer Erfüllung diese weder bereit noch in der Lage sind. Einen Gegenbeweis, dass die Verträge nach Treu und Glaube erfüllt werden, kann keine der Webdesignbuden der Abzocker Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein erbringen. Für die WN-Onlineservice gilt das eben so.

16.06.2015

An: Alina Heeren, "Geschäftsführerin" der Business Füchse GmbH

Business Füchse GmbH
"Geschäftsführerin" Alina Heeren (persönlich, öffentlich)

Wendenstr. 130
Eingang A - 1. Etage - Loft 112

20537 Hamburg


Nun, allerwerteste Frau Alina Heeren,

wenn Sie schon, wie mir zugetragen wurde, in krimineller Verleumdungsabsicht unwahr behaupten, ich stände "mit einem Bein im Knast", dann sollten Sie als tatsächliche "Eingehungsgehilfin" sich vielleicht mal ein paar Gedanken um die Geschäfte Ihrer verlogenen Chefs machen, die, wie ich "aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen" höre, in der Inkarnation als "Euroweb" nicht etwa nur Ihre Auftraggeber sind, sondern in der Inkarnation als "Maxworker" zugleich auch Ihre Dienstleister - das in dem Sinne, dass diese "Ihre" GmbH insgesamt  führen und faktisch beherrrschen - während Sie, Frl. Alina Heeren, als so genannte "Geschäftsführerin" offenbar gerade mal ein wenig "Mitarbeiterverantwortung" haben.

Und nicht mal da das letzte Wort.


Jörg Reinholz

P.S.
Ihr, im Bewerbergespräch gesehenes Outfit erscheint mir nicht nur im Hinblick aufs kühle Wetter als unangemessen. Ein Vertriebsbüro ist, "Kuchenbude" hin oder her, schließlich kein "Bumslokal" auf der Reeperbahn! Wobei natürlich gelten kann, dass Ihre Bekleidung nur die in diesem Weblog und aus einem ganzen Packen Urteile ersichtliche und gewiss ganz besondere "Seriosität" Ihrer allerwertesten und von sich selbst hoch geschätzten Auftraggeber widerspiegelt.

P.P.S.
Wenn die Euroweb Sie eines Tages fallen lässt - was mit Vorgängern von Ihnen durchaus schon geschehen ist - dann könnte es gut sein, dass Sie dann die "HARTZ-IV-Empfängerin" sind. Das haben Sie mir ja offenbar auch - in der Drecksabsicht, mich auf eine miese Weise herabzuwürdigen - angedichtet.

12.06.2015

WN-Onlineservice, Euroweb: Superteure aber mangelhafte Webauftritte auf "Schrott-Servern" in Bulgarien:
Mehr als ein Jahrzehnt alte Softwareversionen weisen auf inadäquates Preis-Leistungsverhältnis und Vertragsbruch hin


Bildschirmfoto: Nanu? Den Fehler kenn ich doch? (Verpfuscht von WN-Onlineservice)
Bildschirmfoto: Richtig! Der tritt bei der Euroweb geradezu regelmäßig auf.
Das ist doch frappierend. Die WN-Onlineservice GmbH des Daniel Fratzscher will natürlich nicht die Euroweb des selben Daniel Fratzscher sein. Da fragt man sich doch, wieso die gleichen Fehler bei der Euroweb und der WN-Onlineservice GmbH auftauchen.

Und übrigens auch nicht behoben werden.

Sehen wir mal in den Quelltext des Referenzkunden der WN-Onlineservice GmbH:


Da findet sich zunächst der Hinweis auf den von der Euroweb verwendeten Webbaukasten: "ewcms3". Doch danach kommt noch ein Kommentar:
"//za pop up func"
"za"? Das ist wohl die Transkription aus dem Kyrillischen, höchst wahrscheinlich Bulgarisch und heisst, also aus dem "Benglischen" übersetzt: "für die Popup-Funktion".

Offenbar sind also Kommunikationsprobleme daran schuld, dass die Fehler nicht behoben werden. "Billig" ist "billig" bleibt eben "billig". Nur für die Kunden ist das "unbillig", denn denen wird das zum Preis eines superteuren deutschen Qualitätsproduktes eine billigst in Bulgarien erbrachte Leistung verkauft.

Gestern hatte ich auch berichtet, dass auch die - technisch völlig blödsinnig in Büros in einen Kaufhaus in Plovdiv/Bulgarien stehenden Server richtig schlecht angebunden sind:


Aber es kommt noch "besser":
Massive Sicherheitslöcher und Vertragsbruch!

Der Response-Header für den Aufruf der Webseite west-produkte.de zeigt Folgendes:



"Apache 1.3.27 (FreeBSD) Server PHP/4.2.0 at www.west-produkte.de Port 80"

Apache 1.3.27 und PHP 4.2.0 also. Das PHP 4.2.0 erschien am 22. April 2002 und wurde am 13. Mai 2002 durch PHP 4.2.1 abgelöst und seit dem sind sehr viele Sicherheitsupdates veröffentlicht worden! Da frage ich mich sehr ernsthaft, ob die Betreiber nicht "einen an der Waffel" haben oder ob denen "irgendein seltenes bulgarisches Gras oder Vogelfutter" in den Tabak gelangt ist. Denn das sind asbach-uralte Versionen auf deren korrekte Funktion und also Sicherheit man seit über 13 Jahren nicht mehr vertrauen kann.

Zudem fand ich Plesk9.5 auf den Servern vor...
... welches ebenso hoffnungfrei veraltet und also unsicher ist. Zudem wird das offenbar sogar mit PHP Version 3 betrieben. Das ist, um es sehr höflich zu sagen, "geradezu todesmutig" von der Euroweb, welche behauptet, Wert auf den Schutz derer Geheimnisse und der Kundendaten zu legen und "sicherheitshalber" in Bulgarien zu hosten. Über diese Server laufen auch die Emails.

Auch die Euroweb-Server plesk01.euroweb.net bis plesk10.euroweb.net weisen diese uralten Software-Versionen aus - weiter habe ich nicht geprüft. Offenbar ist das, was die Euroweb und die WN-Online-Service als "Rechenzentrum" anpreisen, tatsächlich ein Computer-Museum.

Die Euroweb hat sich einst mit dem Rene von Nerdcore.de gestritten, ob man deren Webseiten als "Schrott" bezeichnen dürfe. Dafür spricht einiges. Aber ausweislich der selbst gesendeten Informationen muss man die Webserver der Euroweb und der WN-Onlineservice GmbH als "Schrott" bezeichnen und die Kunden davor warnen, dass deren Webseiten unter diesen Umständen eben nicht als "sicher gehostet" anzusehen sind.

Damit wird dann aber offenbar, dass die Euroweb und die WN-Onlineservice die Kunden übel abzockt, und im Hinblick darauf, dass man für deren extreme Preise auch ein Hosting auf dem Stand der Technik erwarten kann, gegen das Gebot von Treu und Glaube verstoßen - und also vertragsbrüchig sind. 

Betroffen von diesem Betrug sind abertausende Kunden der Euroweb, der Webstyle, der WN-Onlineservices.

Möglichkeit für die Betroffenen:

Auf Mangel und Vertragsbruch hinweisen. 14-Tage Frist zur Behebung setzen, nach Fristablauf kündigen.

11.06.2015

Über die IHK Nord Westfalen, deren Präsident Dr. Benedikt Hüffer und üble Abzocke

Aus den Leitlinien der IHK Nord Westfalen
"Wir handeln nach dem Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns und bekennen uns zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Dazu zählen wir ein loyales und von gegenseitigem Respekt getragenes Verhalten gegenüber Kunden und Lieferanten sowie ein faires Verhältnis zu Wettbewerbern."
Man müsste jetzt fragen, warum die IHK Nord Westfalen nicht vor der Referenzkundenmasche der Euroweb Internet GmbH und der WN-Onlineservice GmbH warnt. Die IHK müsste dies eigentlich auch tun, wird es aber nicht!

Denn deren Mitglieder haben "den Bock zum Gärtner gemacht"!

Der IHK Präsident Dr. Benedikt Hüffer ist einer beiden Geschäftsführer und Anteilseigner der Aschendorff Mediengruppe, deren Geldgier inzwischen so manchem als ebenso als legendär gilt wie die, der aus Kino, Funk und Fernsehen bekannten Ferengi.

Und die Aschendorff Mediengruppe wieder ist mit Daniel Fratzscher geschäftlich verbandelt, hält (angeblich: 50% der) Anteile an der WN-Online GmbH und will dort daran mit verdienen, dass den Käufern - Mitgliedern der IHK Nord Westfalen - mit miesen Methoden eine miese Leistung zu einem unangemessen hohen Preis aufgeschwatzt wird. Die andere Hälfte gehört der Euroweb des Daniel Fratzscher

Anders ausgedrückt:
"Der Ferengi Dr. Benedikt Hüffer wird nicht vor den Ferengi warnen."
Noch anders ausgedrückt:
"Dr. Benedikt Hüffer, der Präsident der IHK Nord-Westfalen zockt die Mitlieder der IHK Nord Westfalen gleich zweimal ab: Erst kassiert er (unter Zwang!) deren Mitgliedsbeiträge und dann verkauft er diese für 30 Silberlinge noch an den Abzocker Daniel Fratzscher!"
Aber:

Man kann ihn abwählen. Irgendwann mal. Die IHK Nord Westfalen wird rechtzeitig dazu einladen. Die KMU sollten den Aufstand wagen.

WN-Onlineservice GmbH:
Wo "Westfälische Nachrichten" drauf steht sind typische Euroweb-Lügen drin!

Ein Lügenmärchen des Euroweb/WN-Onlineservice-Chefs Daniel Fratzscher:
Full Service-Angebot

Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie vom WN OnlineService ist der Full-Service-Gedanke. Bei WN OnlineService erhalten Unternehmen im Bereich Online-Marketing alle Serviceleistungen aus einer Hand. Über die Gestaltung und Realisierung der Website hinaus übernimmt WN OnlineService die Pflege und Aktualisierung des Internetauftritts, bietet technischen Support und überarbeitet für Sie die Inhalte der Website. Vom CMS (Content Management System) über Newsletter und Facebook-Fanpage bis zur Anfahrtsskizze, einem Onlineshop und der Suchmaschinenoptimierung erhalten Sie alle Dienste aus einer Hand.
Die traurige Realität:


Beide Bildschirmfotos sind vom 11. Juni und die "dunkle Jahreszeit" ist wohl nur in Hinsicht auf den Servicegedanke bei der WN-Onlineservice GmbH des Daniel Fratzscher - an der die "Aschendorff-Mediengruppe" kräftig mitverdient (und deshalb jeden Journalismus vergisst und über die Euroweb nur deren positives Pressegesülze verbreitet) ausgebrochen.

Daneben wirft das natürlich ein Schlaglicht darauf, was es mit den versprochenen "Aktualisierungen" so auf sich hat.

Wie blöd und was für eine dumpfe Abzocke das ist, kann ich ganz einfach zeigen:

<?php
$arJz = array (
  'Es ist Winter - Jetzt an den Frühling denken!',
  'Es ist Frühling - Jetzt an den Sommer denken!',
  'Es ist Sommer - Jetzt an den Herbst denken!',
  'Es ist Herbst - Jetzt an den Winter denken!'
);

$m = date( 'n' );

if ( $m < 3 ) {
  echo $arJz[0];
} else if ( $m < 6 ) {
  echo $arJz[1];
} else if ( $m < 9 ) {
  echo $arJz[2];
} else if ( $m < 11 ) {
  echo $arJz[3];
} else {
  echo $arJz[0];
}

Das ist an Trivialität kaum zu unterbieten, denn die Programmiersprache PHP (Spitzname: "Pubertierende Hauptschüler Programmieren") wird ohnehin verwendet und den Kunden wurde doch versprochen, dass diese eine Webseite "programmiert" bekommen. Und für den extremen Preis natürlich "Fullservice".

Die Leistung, ein derart einfaches Skript nicht zu integrieren, entspricht also der eines Schülers vor der Pubertät. Wie gesagt, nach oder in der Pubertät kann selbst ein solcher das, denn das oben gezeigte Skript entspricht dem, was an Schulen als Hausaufgabe von 14-jährigen verlangt und erbracht wird. Es sei denn natürlich, er will nicht oder ist "geistig behindert" - oder er ist just der Chefabzocker Daniel Fratzscher von der WN-Onlineservice GmbH und lässt die (technischen) Leistungen in Wirklichkeit von der in exakt gleicher Weise auffälligen Euroweb (die ihm gehört) erbringen!

Als Fazit bleibt nur: Auch der "Auto-Kaiser" aus Telgte wurde und wird übel abgezockt, denn was der bekam war eine billigst und auf völlig ungeeignete Weise in einem bulgarischen Geschäfts- und Bürohaus gehostete ...

Bildschirmfoto: Die Euroweb des Daniel Fratzscher gab selbst für das Hosting geringe Kosten in Höhe von ca. 1,30 €/Monat an - von denen sogar ein Teil noch zurück fließt. Das spiegelt sich hier wieder:  Die aktuell gemessenen, deutlich über 70% liegenden Paketverluste sind für die schlechte Erreichbarkeit und den schnarchlangsamen Aufbau der Webseiten der Kunden der WN-Onlineservice GmbH mit verantwortlich, denn die beschädigten oder ganz fehlenden TCP-Pakete müssen dann - nach dem Feststellen des Fehlers - nochmals gesendet werden. Beworben wurde auch hier das Hosting, welches aus "Sicherheitsgründen" in einem bulgarischen "Rechenzentrum" erfolge. Die Webseite des Autohaus Kaiser liegt genau auf dem Server "plesk01.wn-onlineservice.de". Standort ist ein für ein "Rechenzentrum" völlig ungeeignetes Geschäftshaus (mit Läden und also Publikumsverkehr!) in Plovdiv, Bulgarien. Anschluss ist eine seit Jahren schon schadhafte Leitung der Neterra ODD mit 10 GBit (soviel hat mancher einzelne Server...) - von denen nach den Verlusten durch als beschädigt erkannter Daten-Pakete also weniger als 30% "netto" übrigbleiben - und welche sich darüber hinaus auch noch diverse Kunden der Neterra ODD in dem Haus teilen. Unter anderem laufen auch die Daten des "Free-WLAN-Anbieters" net365 GmbH (GF Daniel Fratzscher), die dort einen Router oder Proxy betreibt, über diese kaputte Leitung (und das gleich zwei mal!)

... schnöde "zusammengeklickte" Webseiteaus einem Euroweb-Webbaukasten und gerade nicht die Verkaufsgespräch versprochene und sich im extrem hohen Preis deutlich niederschlagende individuelle Leistung einer Programmierung - was natürlich in den "Westfälischen Nachrichten" und den weiteren Blättern und Beteiligungen der Mitabzocker, nämlich den geldgierigen Doktoren Benedikt Hüffner und Eduard Hüffner von der Aschendorff-Mediengruppe niemals geschrieben werden wird:

Grafik: Beteiligungen der Abzock-Doktoren Hüffer, Quelle: medienatlas-nrw.de, Stand: Okt. 2013

Denn es wäre ja im Hinblick auf die Erwerbsregel 36 der Ferengi höchst kontraproduktiv, wenn die  Aschendorff-Mediengruppe die Leser und die Anzeigekunden vor einer üblen Abzocke warnt, an welcher deren Gesellschafter doch so um die 30 Silberlinge mitverdienen...

10.06.2015

WN-Onlineservice, Aschendorff Mediengruppe, Euroweb: Eine "Erfolgsgeschichte" wird zur Pleite.
Oder: Wie sich die Spreu vom Weizen trennt!

Also es war einmal ein Reifenservice in T. einem Ort in Westphalen. Der wurde von der WN-Onlineservice angerufen und ihm wurde vorgemacht, er erhalte eine kostenlose Webseite, gar ein professionelles Webseitenkonzept und müsse nichts investieren und, weil "alles aus einer Hand" komme, sich auch um nichts kümmern.

Im Gespräch mit dem Vertreter wurde ihm Wunder was davon erzählt, wie sich sein Umsatz steigere - was er gerne hörte, denn es gab im Ort viel Konkurrenz und der Vertreter sagte ihm, wenn schon nicht wörtlich so dennoch "klipp und klar": "Wenn ich hier ohne den Vertrag rausgehe, dann investiere ich das Budget bei Ihren Kollegen und dann macht eben einer von denen die Umsätze und den Gewinn."

Wie sich die Spreu vom Weizen trennt!

Ein "Webdesigner", der diesen Namen mit Würde und zu Recht trägt, kennt sich auch juristisch ein wenig aus. Die WN-Onlineservice des Euroweb-Oberabzockers Daniel Fratzscher wirbt mit Sätzen wie...
„Die inhabergeführte Unternehmensgruppe Aschendorff verfügt über eine fast 300-jährige Tradition."
... wie sich aus einem hier vorliegenden Leitfaden für Vertriebsbeauftragte ergibt, der vom Euroweb-"Media President" Christian Stein erstellt wurde. Der erzählt natürlich laut Handbuch, was der Kunde gerne hört:
"Die Gelegenheit"

„Und genau das ist heute Ihre Chance! Sollten wir am Ende des Gesprächs der Meinung sein, dass Sie und Ihr Unternehmen Teil der Online-Offensive werden, gebe ich Ihnen die Möglichkeit mit Hilfe der WN eine Erfolgsgeschichte zu schreiben und Ihr Unternehmen mit einem professionellen Webseitenkonzept auszustatten.“
300 Jahre nichts gelernt?

Wenn man 300 Jahre Tradition hat, dann sollte wissen, das Folgendes "gar nicht geht":

Die "Erfolgsgeschichte" begann damit, dass die WN-Onlineservice des Daniel Fratzscher und der "inhabergeführte Unternehmensgruppe Aschendorff" dem Reifenservice aus T. eine Webseite einrichtete. Webadresse?

www.reifenservice-[ortsname].de

Tja. Seit dem Fall "tauchschule-dortmund.de" weiß eigentlich jeder, der professionelle Webseitenkonzepte nicht nur verspricht, sondern auch erstellt, dass eine Webadresse nach dem Schema "gewerbe-ortsname.de" genau dann nicht geht, wenn es am Ort Wettbewerber gibt.

"Erfolgsgeschichte" mit der WN-Onlineservice
  • Die Wettbewerber mahnen ab.
  • Die Wettbewerber klagen.
  • Die Wettbewerber gewinnen.
  • Das wird richtig teuer, denn die Gegner, das Gericht und der eigene Anwalt wollen viel Geld!
Und auch die WN-Onlineservice wollte nur "das Beste" des Kunden: Sein Geld - und davon bitte nicht zu wenig (die Preise sind extrem hoch, eine Leistung mit gleichem Nutzen - aber besserer Beratung - bekommt man "an jeder Ecke" für 1/3 des Preises)

Das Ende der angeblichen "Erfolgsgeschichte":
Amtsgericht Münster Aktenzeichen: HRB 14XXX
Bekannt gemacht am: 24.02.2015 20:03 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen
24.02.2015

HRB 14XXX: TXXXXXX Reifenservice XXXXXX XXXXXX GmbH, TXXXXXX, XXXXXXXX-Straße XX, XXXXXX TXXXXXX. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 12.02.2015 - 82 IN 78/14) . Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Also wurde die versprochene Erfolgsgeschichte zu einer Pleite. Einer Pleite, zu der das "professionelle Webseitenkonzept" der WN-Onlineservices - tatsächlich eine Schluderei aus dem Hause Euroweb - erheblich beitrug.

Wie war das doch gleich?
"bin ich heute hier um festzustellen, ob Sie und Ihr Unternehmen Teil unserer Online-Offensive werden, um mit unserem professionellen Webseitenkonzept eine Erfolgsgeschichte schreiben zu können"
sagte der Vertreter der WN-Onlineservice von der Aschendorf-Mediengruppe laut seinem Lehrbuch, welches der Media President, (genauer:  Drücker-Führer) Christian Stein geschrieben hat.

Anders als ich, der ich den Name des "armen, um die versprochene Professionalität betrogenen Schweines" nicht nenne, zeigen die Vertreter der WN-Onlineservice bis heute noch in ihrer Mappe einen Hochglanzausdruck mit der Webseite, die quasi direkt in die Pleite führte. Und nennen Ort und Name des Inhabers der GmbH. Und die Pleite allen Ernstes eine "Erfolgsgeschichte".

Seit wann, Herr Drücker-Präsident, ist Lügen eigentlich "professionell"? Seit das Wort "dreist" dazu erfunden wurde?

Aus dem Drücker-Handbuch des Herrn Stein:
"Dafür sollten Sie das Konzept und die Wertigkeit natürlich auch kennen, damit Sie verstehen, wie wir mit unseren Partnern in der Region arbeiten.“
Ich realisiere genau das mit diesem Artikel.

Nochmal die Werbung:
"Full Service-Angebot"

"Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie vom WN OnlineService ist der Full-Service-Gedanke. Bei WN OnlineService erhalten Unternehmen im Bereich Online-Marketing alle Serviceleistungen aus einer Hand. Über die Gestaltung und Realisierung der Website hinaus übernimmt WN OnlineService die Pflege und Aktualisierung des Internetauftritts, bietet technischen Support und überarbeitet für Sie die Inhalte der Website. Vom CMS (Content Management System) über Newsletter und Facebook-Fanpage bis zur Anfahrtsskizze, einem Onlineshop und der Suchmaschinenoptimierung erhalten Sie alle Dienste aus einer Hand."
(Quelle: Heiße Luft von wn-onlineservice.de)

Peinliche Pein

Die Euroweb Internet GmbH, welche, ich sags mal grob, die technische Seite der Abwicklung der Verträge auch der WN-Onlineservice durchführt, hat sogar einen Jurist in deren Reihen: "Martin Junker ist Leiter des Service Center und beschäftigt sich als Jurist besonders mit dem Thema Internet-Recht" lese ich. Derselbe Jurist Martin Junker ist aber offenbar zu 100% damit ausgelastet, Blogeinträge zu verfassen, die er auch noch unter Titel wie "So gehen Sie mit Fotos für Ihre Website kein Risiko ein" stellt - und natürlich damit, Beschwerden unter schwulstigen Hinweisen auf "die [angeblich] geltende Rechtslage" abzuwimmeln.

Die Domain-Namen, welche die angeblichen SEO-Spezialisten vorschlagen, prüft er offenbar nicht.

Also wieder mal einer, der nur "heiße Luft" macht. Und davon haben wir stets mehr als genug.



Im "WZ-Online Marketing Club" boten die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer von den Westfälischen Nachrichten sogar Schulungen in "Suchmaschinen-Optimierung, Suchmaschinen-Marketing und Online-Recht" an.

Offenbar sollten die Herren Hüffer erst mal ihren Partner Daniel Fratzscher auf Trab bringen, damit dessen Firma beherrscht, was dort gelehrt werden sollte!

09.06.2015

"Wir sind das Ruhrgebiet" - Vorsicht: Wo "Ruhrgebietheld" dauf steht, steckt Euroweb drin!

Mit dem Euroweb-Vertriebler Patrick Linemann gehen wohl die Pferde durch, denn jetzt will er auch noch behaupten, er und seine schlecht ("prekär") bezahlten Euroweb-Drücker seien nicht mehr nur "Ruhrgebiets-Helden", sondern gleich das ganze Ruhrgebiet.


Und weil die Euroweb Deutschland GmbH des Christian Stein offensichtlich wirklich keine Ahnung von den beworbenen Dienstleistungen SEO und Webhosting hat findet beim Versuch, die Webseite abzurufen, folgendes statt:

---request begin---
HEAD / HTTP/1.1
User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:35.0) Gecko/20100101 Firefox/34.0
Accept: */*
Host: wirsinddasruhrgebiet.de
Connection: Keep-Alive

---request end---
---response begin---
HTTP/1.1 301 Moved Permanently
Date: Tue, 09 Jun 2015 10:09:30 GMT
Server: Apache
Location: http://businessfuechse.de Cache-Control: max-age=259200
Expires: Fri, 12 Jun 2015 10:09:30 GMT

Das ist jetzt ein wenig blöd, denn die künftige Webseite der "Business Füchse" der ebenfalls mit dem Euroweb-Vertrieb befassten Alina Heeren hat doch nichts mit dem Patrick L. zu tun ... und die Euroweb Deutschland GmbH verspricht rotzfrech SEO. (Suchmaschinen-Optimierung!) Da ist diese Umleitung aber kontraproduktiv, Herr Christian Stein!


Oder hat der Herr Christian Stein, der als Chef der Euroweb Deutschland GmbH Auftraggeber und Auftragnehmer zugleich (und als Chef der "Maxworker" wohl nur Auftragnehmer und Kontenverwalter) beider Firmen ist, in der Eile der Umstrukturierungen (Na, Herr Stein? Mal wieder um einstweilige Verfügungen zu umgehen?) was verwechselt?

Was wohl der Kölner Psycho-Doktor Nau zu dem offensichtlichen Widerspruch zwischen so hohen Ansprüchen in der Bewerbung und so viel trauriger Wirklichkeit sagen würde?  

"Vermutlich nicht geschäftsfähig."
denke ich und gebe, wie immer in solchen Fällen, den guten und in der Apothekerzeitung manchmal zwischen der vielen Werbung nachlesbaren Rat, auf die nicht von Ärzten kontrollierte und verordnete Einnahme merkwürdiger Stimulanzmittel zu verzichten.

"Sales meets Marketing" (Martin Witscher) , Weinberg - die Südkurve der Euroweb

Bevor jetzt die Doktoren der Kanzlei Hoecker in einem von Anfang an sinnfreien Verfahren ihre Unterschrift unter weitere Lügen der Euroweb setzen noch ein Hinweis:

Zuständig für die "Südkurve" im Euroweb-Vertrieb ist:
Sales meets Marketing
Inhaber Martin Witscher
Abtsäckerstraße 32/1
74189 Weinsberg

Im Zusammenhang mit der recht "außerordentlichen" Zufriedenheit von Mitarbeitern anderer, im Auftrag der Euroweb tätiger "Agenturen" ist zu befürchten, dass Personen, welche das Jobangebot dieser Firma annahmen, binnen kürzester Zeit frustriert und also desillusioniert sind und den Eintritt also für einen Fehler halten. Es gibt gewiss geeignetere und angemessener dotierte Vakanzen in denen man der  Wirtschaft helfen kann, dem Fachkräftemangel entgegen zu treten.

Der "Euroweb-Witscher" wirbt für sich wie folgt:
"Als Vertriebsagentur übernehmen wir für verschiedene namhafte Unternehmen den Vertrieb im Bereich Online Marketing im Raum Berlin, Falkensee, Bochum, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Essen, Frankfurt, Gera, Göttingen, Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Weinsberg und Wuppertal."
... und nennt somit offenbar gleich mal eine Liste ehemaliger, mir bekannter Standorte der Vertriebsagenturen der Euroweb, die aber zwischenzeitlich "gestrafft" wurde, wodurch ehemalige selbständige Agenturchefs (Cem Kesen / Braunschweig; Felix Curykson / Bremen; Götz Kleinschmitt / Hannover; Patrick Tiburczy / Hamburg) dann wieder zu Angestellten wurden. Aber nicht der Euroweb ...

Niederlassungen der Euroweb Internet GmbH sind das auch nicht und seit wann soll 16=32 sein?

Ich kann nicht mehr vor Lachen! Die Euroweb lässt Berufung einlegen - Begründung fehlt noch - Anwaltsverschleiß der Euroweb geht in neue Runde

Die Euroweb Internet GmbH hat im Verfahren um deren ziemlich dämlich erscheinende Lügen hinsichtlich der Zahl der derer Mitarbeiter und Niederlassungen durch die Promi-Kanzlei Hoecker aus Köln fristgerecht Berufung einlegen lassen, aber (das ist zulässig) noch nicht begründet.

In der ersten Instanz vor dem LG Düsseldorf hatte die Euroweb Internet GmbH durch die nach seriellen Misserfolgen gegen mich inzwischen gewiss nicht grundlos "etwas frustriert" wirkenden Anwälte der Kanzlei Buchholz & Kollegen (Düsseldorf) ausschließlich vorgetragen, ich würde Rechtsmissbrauch begehen. Aber nichts zum Gegenstand der Klage, nämlich den eigenen, oberdreisten Lügen. Das macht jetzt die Berufung, die man bei auch nur halbwegs angemessenem Ergebnis der Bemühungen um eine juristische Würdigung des Sachstandes eigentlich nur noch zurücknehmen kann, "etwas schwierig".

Lesen wir mal § 531 Absatz 2 ZPO:
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn sie
  1. einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist,
  2. infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurden oder
  3. im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.
Ich würde auf Seite der Kanzlei Hoecker nicht darauf setzen, dass der Schlosser Jörg Reinholz das nicht weiß und die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht moniert - oder, ich habe ja die Wahl und kann sogar beides tun, bei neuen, nach den prozessualen Erfahrungen mit der Euroweb zu erwartenden Lügen diese auch bloßstellt.

Im Übrigen tun mir die oftmals "falsch informierten" Anwälte der von der Euroweb benutzten Kanzleien auch ein wenig leid. Die Düsseldorfer Kanzlei Buchholz & Kollegen - die nach meinem Sachverständnis "weder von Intelligenz noch von Glück geprägt" sind - und nun auch die Kanzlei Hoecker kämpfen schlicht und einfach auf verlorenem Posten. (Die Kanzlei Hoecker könnte aus alten Akten allerdings wohl noch wissen, auf wen die sich eingelassen haben. Es gab da doch vor Jahren mal eine für mich folgenlose und eigentlich auch sonst ziemlich sinnlose Abmahnung über welche ich öffentlich lachte ... war das diese Kanzlei Hoecker?)

Das sein wie es sei: In Verfahren der Euroweb gegen mich kam es inzwischen zu einem evidenten Anwaltsverschleiß:

Erst die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz aus Düsseldorf unter zahlreichen Namen und teils insolvent gewordenen Firmierungen ("Berger Law LLP") , dann AWPR Dortmund (Der ebenfalls auf Grund der Umstände nicht erfolgreiche Dr. Weber will wohl nicht dass ich ihm vorhalte, wissentlich gelogen zu haben?) und nun die Rechts-Doktoren um Professor Ralf Hoecker...

Ich würde ja sagen: "Es liegt an der Mandantin." und "Dumm steht da, wer Dummes tut."

05.06.2015

Euroweb: Versicherung an Eides statt des Daniel Fratzscher erweist sich in weiteren Punkten als falsch

Wichtiger Hinweis: Falls die Euroweb erneut herumlügt, und behauptet, ich hätte deren Server "gehackt" - gibt dieser Artikel einen Einblick. Die von mir gezeigten Daten waren gerade nicht geschützt.

Daniel Fratzscher, Haupteigentümer der Euroweb Internet GmbH, versicherte gegenüber dem LG Düsseldorf an Eides statt, bei den auf dem Server phoning.euroweb.net gespeicherten Daten handele es sich um "Geheimnisse der Euroweb Internet GmbH". Dieses geschah vorsätzlich unvollständig, in der Absicht unwahr vorzumachen - namentlich das Landgericht Düsseldorf zu täuschen und war damit vorsätzlich falsch:
"Die Euroweb Internet GmbH verfügt über ein Customer Relation Management (CRM) - System, in welchen die Beziehungen zu ihren gut 20.000 Kunden dokumentiert und verwaltet werden."
Unvollständig und im Hinblick auf den Täuschungszweck unwahr: In der Datenbank befinden sich weitaus mehr Adressen, darunter eine weit größere Zahl von Firmen- und Personenanschriften und zwar von solchen Firmen, Organisationen und Personen welche niemals Kunden der Euroweb Internet GmbH waren. Sogar mindestens ein Kindergarten.
"Mit diesem CRM-System wird die gesamte Kundenkommunikation gesteuert. Es wurde eigens für die Euroweb Internet GmbH entwickelt, wofür Kosten von über 700.000 Euro angefallen sind."
Unvollständig und im Hinblick auf den Täuschungszweck unwahr: Dieses CRM auf phoning.euroweb.net wurde erweislich auch von folgenden, von der Euroweb Internet GmbH unabhängigen Firmen benutzt: (Auswahl)
  • European Website Company (Einzelfirma, also keine Tochter der Euroweb Internet GmbH)
  • Euroweb Marketing GmbH (vorher Viscomp GmbH, später ) - als Euroweb Marketing GmbH und Viscomp GmbH wirtschaftlich selbständig (kein Beherrschungsvertrag!)
  • Webstyle GmbH Berlin, vorher auch Ramona GmbH (als Webstyle GmbH bis 6.8.2009 wirtschaftlich selbständig)
  • Euroweb Deutschland GmbH (juristisch völlig selbständig, keine Tochter der Euroweb Internet GmbH)
  • Denis Pohlan, Hannover (Einzelfirma, also keine Tochter der Euroweb Internet GmbH)
Bildschirmfoto:Lügen haben kurze Beine, Herr Daniel Fratzscher (Ausschnitt, das Original stammt aus dem Jahr 2012)
Zur Bekräftigung des falschen Anscheins, dass es sich bei den auf dem Server gespeicherten Daten um Geheimnisse der Euroweb Internet GmbH handele versichert Daniel Fratzscher wie folgt weiter:
"Die Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH können auf dieses System zugreifen."
Auch das ist vorsätzlich unvollständig und im Hinblick auf den Täuschungszweck unwahr, denn erweislich konnten auch in der jüngsten Vergangenheit Mitarbeiter z.B. der Euroweb Deutschland GmbH (die ja keine  keine Tochter der Euroweb Internet GmbH ist und insbesondere von dieser nicht beherrscht wird) sowie zahlloser Einzelfirmen, die schon formalrechtlich keine Tochter der Euroweb Internet GmbH sein können, auf diese Datenbank zugreifen und hierbei völlig unabhängig von der Firma Daten einsehen, welche jeweils die ihnen zugewiesenen Vertriebsgebiete (Postleitzahlen) betrafen, eine Trennung oder Aufteilung der Daten zwischen den Firmen selbst fand nie statt.

Daniel Fratzscher versicherte jedoch an Eides statt:
"Ferner ist der Zugriff je nach Hierarchiestufe auf eigene Kunden bzw. Kunden der Niederlassung begrenzt."
Das ist vorsätzlich unwahr! Bei den selbständigen Vertriebsfirmen handelt es sich gerade nicht um Niederlassungen der Euroweb Internet GmbH.

Auch die Angabe, dass für die Entwicklung des CRM, welche den zahlreichen Rechtschreibfehlern auf der Webseite zufolge offenbar in Bulgarien stattfand, 700.000 Euro ausgegeben worden seien, halte ich für äußerst zweifelhaft. Denn im Dunstkreis der Euroweb gibt es eine offenbar ausufernde Praxis, in der Werbung und auch in Gerichtssachen Zahlen und Fakten durch pure Phantasie herbeizuerfinden - worüber zahlreiche Unterlassungsverfügungen des LG Düsseldorf Zeugnis ablegen.

Das die weitere Behauptung aus der Versicherung an Eides statt des Daniel Fratzscher, wonach ein Pascall Howells sei Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH sei, vorsätzlich unwahr ist, habe ich bereits geschrieben. Auch die häufigen Nachträge und Korrekturen der Geschäftsberichte der Euroweb Internet GmbH legen ein Zeugnis darüber ab, dass man dort offenbar so Einiges "nicht ganz genau" nimmt.

Das der Herr Fratzscher dann auch noch in einem technischen Punkt eine unwahre Aussage über Eigenschaften des CRM gemacht hat, das laste ich ihm nicht an, denn ich gehe einfach davon aus, dass er es wirklich nicht besser weiss. Aber sollte sein "700.000 Euro"-CRM mal von einem untersuchen lassen, der was davon versteht. Der würde wohl recht fix zu der Aussage kommen, dass die Versicherung in einem weiteren Punkt - konkret hinsichtlich der beschriebenen Eigenschaften des CRM - unwahr ist. Wie gesagt: Mir persönlich fehlt hier der Vorsatz, damit auch die Strafwürdigkeit. Er weiß es nicht anders...

04.06.2015

Unwählbar: Kassler SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Gottschalck verrät Grundrechte der Arbeitnehmer

Die Kassler SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Gottschalck hat dem so genannten "Tarifeinheitsgesetz" zugestimmt und damit dazu beigetragen,  Grundrechte und Grundinteressen der Arbeitnehmer zu verraten.

Betroffen sind:
  1. Das Verfassungsrecht auf Vertragsfreiheit, welches bisher bei Abschlüssen von Tarifverträgen zwischen den Gewerkschaften der Arbeit"nehmern" und Arbeit"gebern" freie Anwendung fand.
  2. Das Verfassungsrecht auf Vereinigungsfreiheit, denn nach dem "Tarifeinheitsgesetz" würde es keinen Sinn mehr machen, einer kleineren, aktiveren Gewerkschaft mehr anzugehören.
  3. Das Streikrecht. Denn Mitglieder einer Gewerkschaft, die keinen Tarifvertrag abschließen darf, dürfen auch nicht streiken.

Als eine weitere Folge dieses für Arbeitnehmer üblen Gesetzes, dass mit viel Propaganda seitens der CDU/CSU und der SPD (und der Vielzahl diesen Parteien nahestehenden oder gehörenden Zeitungen) und des Staatsfernsehens dem dümmeren Teil der Bevölkerung schmackhaft gemacht wurde, werden jetzt Firmen anfangen, Arbeitnehmer  massiv  dazu zu drängen, in sogenannte "christliche Gewerkschaften" einzutreten - die allesamt zwei besondere Eigenschaften haben: Nach deren speziellen Sankt-Martins-Prinizip teilen die Armen den Mantel mit den Reichen - diese so genannten "Arbeitnehmervertreter" werden also "Tarifverträge" abschließen, welche für die Arbeitnehmer höchst nachteilig sind und zu Lasten der Arbeitnehmer die Reichen noch sehr viel reicher machen! Bisher wurden diese "Gewerkschaften" vor allem im Bereich der Zeitarbeit aktiv - und von den Unternehmen, mit denen diese geradezu asoziale "Tarifverträge" - teils weit unter dem Mindestlohn - abschlossen, finanziert und also auch gesteuert.

Darüber hinaus ist das Gesetz auch verfassungswidrig, was sich voraussichtlich schon bald zeigen wird.

Was aber bleibt ist der schaale Geschmack, dass die SPD sich aus Macht- und Geldgier derer Führungskräfte (jeder einzelne bekannt als "Genosse der Bosse") dazu verleiten lies, einem Gesetz zuzustimmen, welches die Grundinteressen der Arbeitnehmer beschädigt und sich nach "HARTZ IV" als weiteres, katastrophales "Lohnsenkungsgesetz" erweisen wird - Die faulen und von Zinsen und Aktienerträgen lebenden Millionäre dieses Landes können schon jetzt nicht mehr vor Lachen über die Dummheit der Genossen und Genossinnen - wie eben der Ulrike Gottschalck.

Das ist mal wieder "Verrat".

Und so manchem möchte man da sagen: "Genosse! Ab in die Gosse!"

Das sei wie es sei. Fakt ist, die SPD-Genossin Ulrike Gottschalck hat sich als treues Stimmvieh derer erwiesen, welche sich erfrechen, unter ganz anders lautenden Worten die Rechte der Arbeitnehmer ganz bewusst und offensichtlich zu schädigen.

Ich jedenfalls werde Frau Ulrike Gottschalck nie wieder wählen und fordere jeden auf, statt bei der SPD sein Kreuz bei der Linkspartei zu machen - und zwar so lange bis die SPD sich auf ihre Wähler und deren Interessen besinnt und wieder eine "Partei der kleinen Leute" ist - statt blödes Stimmvieh für die Macht- und Geldgier der derzeitigen Parteispitze um Gabriel.


Euroweb-Betrügern heimleuchten + KYC


Mancher fragt sich, was kann ich tun... Wie kann ich mich wehren? Natürlich gibt es den Rechtsweg. Aber bei dieser Sorte sauberer und auf ihren guten Ruf höchst bedachter Individuen gibt es noch einen zweiten Weg: Wie wäre es mit:



1. Euroweb-Betrügern heimleuchten


Ein großer Teil des durch die Euroweb abgezockten Geldes landet mutmaßlich bei der "Fratzscher Vermögensbeteiligungs GmbH". 

Geschäftsführer laut Handelsregister:
  • Herr Harald Daniel Fratzscher, Düsseldorf
  • Herr Christoph Preuß, Düsseldorf
Adresse laut Handelsregister:
  • Wildenbruchstr. 101, 40545 Düsseldorf
 (Diese Adresse gibt Daniel Fratzscher, der zugleich Haupteigentümer der Euroweb Internet GmbH ist, in Zeugenaussagen auch als seine "ladungsfähige Anschrift an.)

Ich schlage den Opfern deren betrügerisch agierender Unternehmen vor, sich dort zu treffen, starke Taschenlampen bereit zu halten, und dem Herrn Harald Daniel Fratzscher friedlich, freundlich und schweigend heim-zu-leuchten.

Man kann ja die Nachbarn durch Informationsblätter und die detaillierten Handlungsanweisungen für die Euroweb-Außendienste in den Briefkästen darüber informieren, was da gerade stattfindet um ggf. deren Sorgen zu zerstreuen, dass es sich um einen Auflauf von anderen als wütenden Besitzern harmloser "Kuchenbuden" handeln könnte. Denn seit Werner wissen wir ja alle, dass so mancher auch ohne greifbaren Anlass denkt "Die Russen sind da!"

2. KYC - known your customer - deutsche Banken achten auf ihren guten Ruf


Auch sollten die Opfer der betrügerischen Praxis vor, eben diese detaillierten Handlungsanweisungen für die Euroweb-Außendienste
dem Compliance Officer derjenigen Bank zu übersenden, welche das Konto führt, an welche ggf. eine erzwungene Zahlung geht oder, im Hinblick auf die detaillierten Handlungsanweisungen für die Euroweb-Außendienste gefordert wird.

Beschwerde? Strafanzeige? Unmöglich!

Die Herren Harald Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein können sich darüber nicht beklagen, denn sie halten ja dieses Vorgehen für "rechtmäßig" - sonst gäbe es ja diese detaillierten Handlungsanweisungen für die Euroweb-Außendienste nicht! Und wenn diese detaillierten Handlungsanweisungen für die Euroweb-Außendienste also "rechtmäßig" sind, dann ist dieses Vorgehen auch "nicht im geringsten" dazu geeignet, dem Ruf oder dem Kredit der Herren Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein oder der Firmen der Herren zu schaden...

Beweismittel: Wie die Euroweb arglistig täuscht: Der vollständige, aktuelle Betrugsleitfaden der Euroweb (2015MW)

Es soll Gegner-Anwälten nicht an Beweismittel fehlen.

Zum Verständnis des Leitfadens:

Ab Seite 7 wird klar, wie die arglistige Täuschung, hier auch Betrug im Sinne des § 263 StGB vor sich gehen: Die versprochene Programmierung im Umfang von 20 Stunden findet gerade nicht statt (es wird NICHTS für die Kunden individuell programmiert!) und die Euroweb Deutschland GmbH ist auch nicht bereit, diese Leistung zu erbringen! Auch dauert die „Einrichtung/SEO“ unter keinem denkbaren Gesichtspunkt – außer womöglich 39 Stunden völliger Untätigkeit - 40 Stunden! Das ist Minutensache!

Es steht aus den Leistungen, welche bereits für solche Verträge erbracht wurden, fest, dass die Euroweb Deutschland GmbH die im Verkaufsgespräch vorgemachten versprochenen Leistungen nicht oder nicht in diesem Umfang erbringen will - also den Kunden im Verkaufsgespräch  vorsätzlich unwahr vormacht, der zu erstellende Webauftritt würde einen Arbeitsaufwand von 134 Stunden einmalig und 240 Stunden in der Laufzeit von 4 Jahren erfordern.

Das sind 373 Stunden, zu einem Stundensatz von 80 Euro, also 29.840 Euro.

Zu beachten ist, dass auch vorgemacht wird, monatlich seien 5 Stunden (oder eben 400 Euro) für Aktualisierung, Pflege(sic!) und Support erforderlich und würden geleistet.

Danach wird vorgemacht, die Angesprochenen könnten exakt diese Leistung für „nur“ 350 Euro "Pflegekostenanteil" im Monat (also wird doch vorsätzlich unwahr die kostenlose Erstellung der Webseite versprochen und dass diese Zahlung eine monatliche ist soll gerade nicht gesagt werden!) und 199 Euro einmalig, also 16.999 Euro erhalten, müssten aber, um 12.841 Euro zu ersparen, sofort unterschreiben - und kommen erst wieder zu Bewusstsein, wenn diese feststellen, dass diese rund 12.000 Euro mehr ausgegeben haben als diese ausgegeben hätten, wenn diese erst einmal die Preise mit dem Wettbewerb verglichen hätten. Diese rund 12.000 Euro sind der Vermögensschaden, den die Opfer dieses Betruges erleiden

Die Krönung ist dann, wenn 350 Euro zu teuer sind, der "Anruf bei der Geschäftsleitung" bei welchem eine weitere "Preissenkung" auf 250 Euro pro Monat "erwirkt" wird. Dieser - immer noch völlig überzogene, am Markt ohne Betrug nicht durchsetzbare Preis ist das eigentliche Ziel. Wer bei 350 Euro/Monat unterschreibt gilt offenbar sogar dem Autor des Leitfadens als doof. Besonders intensiv sollten sich die Anwälte der Opfer dieses gemeinen und höchst planvollen, durchdachten Betruges auch mit Seite 8 befassen. Der wurde genau so vielfach, mit besonders hoher krimineller Energie der Anstifter durchgeführt, vieltausendfach versucht. - Explizit nenne ich hier als Haupttäter und Anstifter: Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein.

Die systematische und strukturelle Verlogenheit in diesem Vorgehen, die systematische arglistige Täuschung springt einen hier geradezu an. Das gilt auch für den Betrug im Sinne des § 263 Absatz 3 Nummer 1 StGB.

Die Euroweb wird, wie vor dem OLG Düsseldorf (I-20 U 140/12) schon geschehen, behaupten lassen, deren Geschäftsleitung habe den Leitfaden "in dieser Form" (sic!) nicht verwendet und dessen Verwendung sei auch von der Geschäftsleitung nicht gebilligt. Damit will diese aber nur lügen und ich finde es besonders verwerflich, dass sich Anwälte, wie der Anwalt Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund durch spitzfindige Formulierungen daran beteiligen die Gerichte zu täuschen. Ein halbwegs brauchbarer Anwalt weiss, dass hier zu entgegnen ist, dass mit dieser Formulierung die Verwendung des Leitfaden und die Tatsache, dass die Geschäftsleitung diesen (mit) erstellt hat, ganz bewusst nicht ausgeschlossen wird, das Gericht durch die Formulierung indes aber getäuscht werden soll - um hinterher behaupten zu können:

"He! Gelogen haben wir aber nicht!"

"Habt Ihr doch!" - sagt Euch der Jörg Reinholz:

Die hier erhobenen Vorwürfe gelten auch dann, wenn die Staatsanwaltschaften - bei diesem Typ von Tat und Täter - sehr zurückhaltend, wenn nicht sogar mit Strafvereitlung  reagieren, wofür ich im konkreten Fall auch den Umstand verantwortlich mache, dass der Hauptbegünstigte hier Harald Daniel Fratzscher sein dürfte, dessen Bruder Marcel Fratzscher Präsident der mächtigen Lobbyorganisation "Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)" ist. Da höre ich - und mein Wissen um den Lobbybetrieb in unserer postdemokratischen Gesellschaft lässt solche Schlüsse zu - die "Nachtigallen" in den Telefonleitungen zwischen Berlin und dem Düsseldorfer Justizministerium und/oder den Parteizentralen regelrecht "trapsen".

Natürlich wird sich dieser oder jener finden, der "Stein und Beil" schwört, dass dies alles nicht stattfindet. Was natürlich stimmt: Nachtigallen telefonieren nicht.












(Alle Hervorhebungen wie im Euroweb-Original, gelb markierte Texte müssen die EW-"Vertriebsbeauftragten" auswendig lernen - was auch abgefragt wird, z.B. wenn die Anzahl der abgeschlossenen Verträge an oder zu nahe an der Zero-Linie bleibt. Denn dann vermuten Christian Stein und Co., dass die Außendienste den Betrug nicht wie angeordnet durchführen.)