22.06.2015

Die Euroweb und deren (unfähige) Anwälte: Heute Kanzlei Höcker (Köln), Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad

Vorab ein Hinweis an womöglich mit dem Artikel befasste Richter:

Bei einem nassforschen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ersuche ich schon jetzt, die Akte 16 O 104/15 des LG Düsseldorf beizuziehen und genüsslich aber aufmerksam nachzulesen, was manche Anwälte für einen Unsinn "verbrechen" - und den Antrag gleich zurück zu weisen. Natürlich kann man sich auf Kosten des Dr. Ruben Engel und des Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Prof. Ralf Höcker (Köln) auch den Spaß machen und mündlich verhandeln, damit ich ein schönes Urteil bekomme - oder den Spaß durch ein Senken des Streitwertes und nachfolgendes Verweisen dem Amtsgericht gönnen - wo ich mich hübsch selbst vertreten und selbst den offenbar "hoch fliegenden" Doktoren zum einen Sachlichkeit, zudem auch etwas Demut beibringen kann!
Ich habe ja schon lange den Eindruck, dass die Euroweb Internet GmbH von Anwälten vertreten wird, welche ich höchst eigennützig jedem weiter empfehlen würde, der mich verklagen will. Tatsächlich fähige Anwälte kann die Euroweb - so scheint es mir - nicht finden.

Nachdem schon die Kanzlei "Berger Law LLP" das Verfahren um das Verbot deren Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server vor dem OLG Düsseldorf nicht fortführen durfte und der, wohl wegen der Aussichtlosigkeit des Prozesses, sich ebenfalls stark auf die Schmähung meiner Person konzentrierte Dr. Weber von Kanzlei AWPR aus Dortmund dieses in der Berufung mit Pauken und Trompeten verlor, hat sich die Euroweb - sicherlich unter unerhörten Mühen - eine andere Kanzlei gesucht...

Allerdings hat die Euroweb mit den Anwälten Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker - mir bekannt sowohl durch die Vertretung Prominenter und notorisch kriminellen, lichtscheuen Packs, welches seine Taten nicht öffentlich beschrieben haben will (Ralf Höcker: "sonstige Personen, die plötzlich ins Licht der Öffentlichkeit geraten") wieder einen dieser "Volltreffer" gelandet:

Ich empfehle die Kanzlei Höcker aus Köln, insbesondere deren Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad höchst eigennützig einem jeden, der mich verklagen will. "Wird teuer und bringt nichts!" - ist mein Fazit.

Hintergrund ist ein 9-seitiger Schriftsatz, rechts unterzeichnet von Dr. Christian Conrad, links von Dr. Ruben Engel, der nach meiner Auffassung von folgendem geprägt ist:
  1. eine gravierende Unkenntnis der ZPO
  2. evidente Schwächen im verstehenden Lesen
  3. dem Unwille oder dem Unvermögen, den Prozesstoff zu versachlichen und zu verschlanken, dieses insbesondere
    • weil die Herren eine Menge Zeit und Papier verschwenden um mich zu herabzuwürdigen.
Tja. Dann muss man sich, jedenfalls von einem Schlosser, auch Antworten gefallen lassen wie die meine, 3-seitige, vom 21.6.2015, aus der ich hier einige Auszüge wieder gebe:
"Weiter beklagen die des verstehenden Lesens wohl nicht ganz mächtigen Doktoren Ruben-Engel und Conrad, dass sich die Erklärung lediglich auf einen Beschluss vom 21.04.2015 beziehe und nicht Bezug auf das Gericht noch auf das Aktenzeichen genommen würde. Da fragt man sich doch, wieso die Anerkenntnis von mir wie folgt adressiert wurde:

        Landgericht Düsseldorf

        Postfach 103461
        40025 Düsseldorf

und dann gleich weiter, wieso dort  eigentlich

        In Sachen Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz
        16 O 104/15

geschrieben steht. Denn deutlicher geht es kaum und in Anbetracht der Evidenz ist es geradezu höflich den Anwälten eine Schwäche im verstehenden Lesen zu unterstellen, denn eben so gut kann man das auch einen „vorsätzlich unwahren Vortrag“ nennen, der im Volksmund „dreiste Lüge“ genannt wird.
"
und:
"Möglicherweise sollten die Herren Doktoren Ruben-Engel und Conrad von der Kanzlei Hoecker prüfen, ob diese, im Hinblick auf deren so eindeutig demonstrierte Schwächen in den Fächern Jura, verstehendes Lesen und Logik überhaupt in der Lage sind, Mandanten zu vertreten oder ob diese nicht selbst einen Vertreter mit mindestens brauchbarer Allgemeinbildung, darunter auch ein wenig Zivilrecht,  und grundlegendem Leseverständnis wie auch logischen Denkvermögen benötigen, statt auch nach Kenntnis der Beurteilung meines Auftretens durch das OLG Düsseldorf in dreckiger Herabwürdigungsabsicht weiter über die Möglichkeit zu schwätzen, dass ich es sei, der hier „prozessunfähig“ wäre. Womit sich diese dann in den nächsten Widerspruch gesetzt hätten, denn einen, den man „als nicht prozessfähig“ betrachtet, zu verklagen ist a) sinnfrei und b) auch sonst „ziemlich daneben“. Denn da wäre der Rechtsmissbrauch evident, weil durch die Klage nur Gebühren erzielt werden sollen. Die Unterlassung wäre nämlich nicht zu erreichen und auch Strafen könnten dann nachfolgend nicht verhängt werden. Dann muss man aber fragen, wozu die Klage dienen soll. In Frankreich hätte man der Beschwerdegegnerin für eine solche „Lachnummer“, als solche muss man das Schreiben vom 12.06.2015 anerkennen, eine empfindliche Missbrauchsgebühr auferlegt und gleich in den Beschluss geschrieben, dass diese sich den Schaden von den pflichtwidrig agierenden Anwälten ersetzen lassen soll."
Auch die Frage, ob die Herren den Doktortitel vielleicht in Marxismus/Leninismus erworben haben, habe ich in meiner, lediglich 3-seitigen und den, von den Herren verzapften Blödsinn auseinander nehmenden Antwort gestellt. Im Hinblick auf das Übrige nicht ohne Grund.

In der Sache selbst geht es um eine Kleinigkeit: Die Euroweb holte sich - dummerweise ohne Abzumahnen - eine einsteilige Verfügung und wird die erheblichen Kosten für das Verfahren tragen müssen. Ich musste nur ein Wort (das aber mehrfach) austauschen (die Aussage des Artikels hat sich letztlich nicht geändert) und ein "sofortiges Anerkenntnis" leisten, weshalb die Euroweb, so lautet das Gesetz, die Prozesskosten zahlen muss. Die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker haben jetzt ein Problem, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, das sofortige Anerkenntnis im Prozess und das sofortige Anerkenntnis nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auseinanderzuhalten, demonstrieren eine akute Wahrnehmungsschwäche hinsichtlich geschriebener Wörter und, bemühen sich (un)redlich, mich zu schmähen. Zusätzlich scheinen sie nicht zu wissen, dass Schlosser so manches doch unvertreten dürfen. Die Kette von §93 (Kostentragung bei Anerkenntnis) über §99 (Kostenbeschwerde als sofortige Beschwerde) zu §569 Absatz 3 ZPO (Notfrist, Einreichung zu Protokoll der Geschäftsstelle) als Ausnahme zu §78 ZPO (Anwaltszwang) scheint für Dr. Ruben-Engel und Dr. Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker jedenfalls ausweislich deren Schriftsatzes vom 12.6.2015 deutlich zu schwierig zu sein.

Die sich selbst viel bewerbenden und mich zu Unrecht schmähenden Doktoren scheinen auch sonst der ZPO nicht richtig mächtig zu sein, denn das Anerkenntnis, welches denen vorliegt, enthält die Formel
„Ich erkenne die Regelung aus dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 21.04.2015, hier zugestellt am 22.05.2015, als endgültige Regelung an und verzichte – abgesehen vom Gesichtspunkt der zu Unrecht gegen mich erfolgten Kostenzuweisung – auf das Recht, Widerspruch gegen die Verfügung zu erheben oder die Hauptsacheklage zu erzwingen.“
Die sich als Doktoren und Rechtsanwälte bezeichnenden Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der "Promi- und Kriminellen- (pardon: Medienrecht-) Kanzlei des Prof. Ralf Höcker", monieren nunmehr, dass ich auf das Recht aus  §927 ZPO nicht verzichtet habe. Dieser Paragraph regelt das Recht auf eine Aufhebung wegen veränderter Umstände. Ein solcher wäre es, wenn sich z.B. die eidesstattliche Versicherung des Daniel Fratzscher als falsch und mein Bericht dann in den Grundzügen als wahr herausstellt. Ich wüsste nicht, warum ich die Euroweb besser stellen sollte als das Urteil es tut und ein Gericht wird das auch nicht verlangen. Der BGH sagt sagt in der, von der Kanzlei Höcker  genannten Entscheidung sogar, dass es zulässig ist, sich dieses Recht ausdrücklich vorzubehalten.

Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und weiß das alles. Sogar auswendig! (Also auch wie grunddämlich der "Schriftsatz" der sich wohl etwas zu großartig wähnenden Herren Doktoren Ruben Engel und Christian Conrad ist.)

5 Kommentare:

Problembärdompteur hat gesagt…

Kann es denn aber auch sein, daß die Herren Doktoren Organe der Rechtspflege hier nur, und wohlwissend, den hilflosen und auch für sie vorhersehbar ungeeigneten Versuch machen, den Bockmist ihrer inkompetenten Vorgänger noch einigermaßen hinzubiegen? Mit anderen Worten also, sie sind gar nicht so dumm wie es scheint, versuchen halt nur das Beste aus der Nummer zu machen. Ich meine, auf einer Klärgrube kann man schlecht ein Luxushaus aufbauen, oder?

. hat gesagt…

Nein. Die haben auch den Antrag auf den Erlass der EV gestellt und sind jetzt uneinsichtig, weil die Euroweb die Kosten tragen muss.

Im Übrigen hatte ich ausdrücklich davor gewarnt, mich nochmals auf die gleiche Weise zu schmähen und auf das Urteil des OLG Düsseldorf hingewiesen. Die Herren zogen aber vor, sich weiter auf das durch das LG und OLG widerlegte Gefälligkeitsgutachten des darin lügenden Dr. Nau zu beziehen.

Falls der Herr Professor Ralf Höcker also meint, dass seine Kanzlei und seine Doktoren jetzt "plötzlich und unerwartet" oder gar zu Unrecht in einem negativen Licht stehen - so ist das nicht. Die Herren Doktoren glauben offenbar, dass diese mich als Gegner nicht ernst nehmen müssen und mich auch nach Kenntnis der Unwahrheit deren Vorbringens nach Belieben schmähen dürfen. Das erfordert eine Korrektur.

RA M. hat gesagt…

Fein gemacht, Herr Reinholz!

Die lieben Kollegen: Erst den Auftrag annehmen, wohl ohne sich den Gegner anzuschauen, über den doch genug im Netz steht. Dann Schriftsätze verfassen, die offenbar lang und in sich widersprüchlich sind. Darin Tatsachen falsch darstellen und den Jörg Reinholz, der sich das erwartbar nicht gefallen lässt, alles dafür liefern, dass der anfängt, mit den Anwälten zu spielen. Einfach nur erste Klasse!

Vermutlich wird sich mancher nach dem Lesen dieses Artikels nach einer Kanzlei umschauen, die den Job sauber und sachlich erledigt, keine Zeit auf nutzloses Beiwerk verschwendet und auch mal von der Verfahrensführung abrät - statt es damit zu versuchen, einen, dem Mandant zunächst gefallenden Schriftsatz abzuliefern (die Schmähungen sind ein Hinweis darauf, denn unerfahrenen und wenig intelligenten Mandanten gefällt das) und dann "überraschend" zu verlieren. Worauf hin der Mandant dann doch wechselt.

Denn so wie sich das liest übersteigen hier die Kosten den Nutzen sehr deutlich. Und das gilt nicht nur für die Mandantin, sondern auch für die gewiss fleißigen aber nicht klug handelnden Anwälte, welche da ein "Killermandat" an sich gezogen haben und prompt die kühnsten Wunschträume des Gegners erfüllen.

Wahrheit hat gesagt…

Das sieht jetzt so aus, als müssten sich die nächsten Anwälte vom Freund Fastix die Leviten lesen lassen.

Anonym hat gesagt…

Da ist noch einer von uns an dem Thema Höcker dran unter www.uncoverer.de. Du solltest den Autor mal anrufen falls Du ihn nicht kennst. Sag es geht um Höcker und schick ihm deine Links. Mit den Bonnern ist nicht zu spassen seit dem Höckerangriff

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