31.07.2015

Euroweb Stiftung mit Gratis-Webseiten für soziale Projekte? - Warnung vor Schaden!

Mit Online-Anzeigen wie dieser versucht die Euroweb Stiftung (Gegenwärtiger Vorstand: Annette Fratzscher, deren Verwandter, der Euroweb Haupteigentümer Daniel Fratzscher wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt angezeigt ist, und der wegen vielfachen Betrugs beschuldigte Christoph Preuß) soziale Projekte als Referenzen zu gewinnen.

Es liegt nahe, dass nachfolgend auch bisherige Spender der sozialen Projekte von der Euroweb und deren Töchtern sowie Ausgründungen um Verträge angegegangen werden. Zudem verweist die Euroweb auf Webseiten und im Kundengespräch auf das angebliche soziale Engagement. Dem unter Bezug auf das angeblich soziale Engagement angesprochenen Verkehr werden hierbei rechtswidrig eine Reihe unwahrer Versprechungen gemacht.

Geradezu regelmäßig fühlen sich die auf diese Weise gewonnen Kunden aus nachvollziehbaren Gründen "belogen, betrogen und übel abgezockt" - und sind dann auch "sauer". Tatsächlich gab es in der Vergangenheit allein vor den Düsseldorfer Gerichten aus diesem Grund weit über 2000 Gerichtsverfahren, weil diese Kunde aus ebendiesem Grund natürlich nicht zahlen wollen. (Selbst) Bei (wahrscheinlich vorsätzlich unwahr behaupteten) 20000 Kunden ist das eine äußert hohe Zahl. Das eine Vielzahl der Kunden, insbesondere bisherige Spender, sich durch die Euroweb "belogen, betrogen und übel abgezockt" fühlen könnte sich hinsichtlich deren Spendenbereitschaft als höchst problematisch erweisen, so dass dem kleinem Gewinn hinsichtlich der Webseite (Schätzwert deutlich unter 2000 €) ein deutlich größerer Ausfall an Spenden Dritter geradezu zwingend nachfolgt.

Beachten Sie also, wie rufschädlich es sein kann, wenn Ihr Projekt durch die Gratis-Webseiten in einen Zusammenhang mit Betrügern gerät.

Breaking News: Verfassungschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und Generalbundesanwalt Harald Range (FDP)

 genießen das vollste Vertrauen der Bundeskanzlerin Merkel!

Zur Strafbarkeit von DDoS-Attacken: Manchmal sind es die kurzen Absätze ...

§ 303b Absatz 3 StGB lautet:
"Der Versuch ist strafbar."
und entfaltet Wirkung, wenn ein DDoS-Angriff nicht zum gewünschen Ziel führt:
Beschwerde gegen Einstellung in Sachen 835 Js 74381/15
(Strafanzeige gegen Starost, Pohlan, Stein)

Sehr geehrter Herr R#########,

zur Richtigstellung teile ich mit, dass die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass keine erhebliche Störung eingetreten sei, durchaus richtig ist.

Allerdings sind die Gründe für die Einstellung nicht zutreffend. Der SatzHinter Blogspot.com steht ein CDN, also eine auf mehrere Rechenzentren verteilte Serverfarm. Die dürfte die billig eingekaufte DDoS-Attacke nicht einmal richtig bemerkt haben bezieht sich auf eine zweite DDoS-Attacke, welche dem Angriff auf fastix.org unmittelbar vorausging und also vom gleichen Personenkreis initiiert wurde und also nicht auf den bisher in der Anzeige gegenständlichen Angriff.

Ich wende gegen die Einstellung ein, dass nach § 303b Absatz 3 StGB schon der Versuch strafbar ist, eine Datenverarbeitung erheblich zu stören. Ein solcher Versuch liegt hier vor. Denn unzweifelhaft hatte der Täter eine vollständige Störung von der Dauer einer Stunde vor. Ein Server, wie man ihn als virtuellen Server z.B. von Strato, 1und1, Hosteurope für weniger als 10€/Monat mieten kann, was auch viele mit dem Unterzeichner vergleichbare oder größere(sic!) Unternehmen machen, wäre bei der selben Intensität des Angriffs vollständig ausgefallen.

Wegen des Nichtausfalls des Blogs auf Blogspot.com wurde ja gerade erst nachfolgend versucht, fastix.org mit der selben Methode und derselben Intensität anzugreifen. Der Versuch scheiterte beide Male nur an der widerstandsfähigen Technik, was, wie auch die Dämlichkeit bei der Tatausführung, den Tätern nicht positiv zuzurechnen ist. In Folge des Wechsels des Angriffsziels kommt zudem auch ein Tatrücktritt oder ähnliches gerade nicht in Betracht. Dieser Wechsel des Angriffsziels nach dem Ausbleiben des erhofften Taterfolgs zeigt nur auf, dass ein vollständiger und damit erheblicher Ausfall tatsächlich das Ziel des Angriffs also des Tatversuchs war.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Der Kölner Psycho-Dr. Nau wird sich, als Rechtslaie, hoffentlich kein weiteres Mal erblöden und nunmehr über dieses Schreiben zu behaupten, ich hätte "nur Formalien erörtert."

Sehr geehrter Herr R#########,

ich setze die Beschwerde fort.

Die DDoS-Attacke war zwar wirkungslos, aber eine solche erfolgt stets in der Absicht einer Nötigung oder Erpressung.

Christian Stein ist Geschäftsführer einer Euroweb Deutschland GmbH, Felix Starost und Denis Pohlan verkaufen die Leistungen dieser Firma mit rechtswidrigen Methoden.

In dem Blog joerg-reinholz.blogspot.ch berichte ich darüber.

Es liegt hierdurch nahe, dass mit der DDoS-Attacke als Haupttat versucht wurde, mich rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Unterlassung zu nötigen. Gemäß § 240 StGB ist auch hier der Versuch strafbar und also wie die erfolgreiche Tat zu bestrafen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

Erste Fortschritte in Sachen Reinholz ./. Psycho-Falschgutachter Dr. Frieder Nau (Köln)

Ich nehme den Kölner Psycho-Gutachter Dr. Frieder Nau auf Widerruf einer durch und durch verlogenen Expertise in Anspruch.

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 28.07.2015 den Streitwert auf 5000 Euro fest gelegt und mir mit gleicher Post nahe gelegt, den Antrag zu stellen, das Verfahren an das AG Köln zu verweisen. Den habe ich gestellt, weil ein Widerspruch gegen die Streitwertfestlegung per se nahezu aussichtslos ist. Dann ist aber auch die Verweisung zwingend - ohne den Antrag droht der Prozessverlust wegen Unzulässigkeit der Klage vor dem Landgericht. (Der Psycho-Dr. Nau würde über ein solches Schreiben wohl behaupten, ich hätte „fortlaufend Formalia erörtert ohne mich zur Sache selbst zu äußern" und wäre ergo wahrscheinlich ein leicht zu kränkender Narzist).

Immerhin habe ich damit die erste Hürde genommen, denn es sieht nun so aus, als erscheine die Klage als begründet, nicht mutwillig und nicht ohne Aussicht auf Erfolg.

Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich auf die Beiordnung von Rechtsanwälten verzichte, um ausgerechnet als diejenige Person, von welcher der Herr Psycho-Gutachter Dr. Nau in Beurteilung seiner eigenen Lügen befürchtet, dass diese einen Prozess gar nicht führen kann, demselben Psycho-Gutachter die richtig bittere Niederlage höchst persönlich beizubringen. Was er - auf Grund der Deutlichkeit seiner Lügen im "Gutachten" - auch mit Staranwälten nicht verhindern kann.

Als Gutachter wäre er dann "derartig unten durch", dass ich ihm hiermit öffentlich dazu rate, seine so genannte "Expertise" zu widerrufen.

Da ist noch was zu tun: Den Zwangsdemokraten die "Kante" zeigen!

Was sich der bekannte Verfassung"schutz"präsident Hans-Georg Maaßen und der bekannte Generalbundesanwalt Harald Range (FDP) da gegenwärtig erlauben übersteigt alles was ich auch nur gerade noch von einem Staat hinnehmen könnte. Ich glaube auch fest daran, dass die bekannte Kanzlerin Merkel (CDU) die Hände zur bekannten Raute faltete und nach der bekannten Vorratsdatenspeicherung den neuerlichen Verfassungsbruch durch das Ermittlungsverfahren wegen Landesverrates gegen netzpolitik.org als "alternativlos" bezeichnete.

Beweisstück Nr. 1: Eine Schande für jeden Demokrat

Wenn hier jemand die Pressefreiheit und also die Demokratie und also das Volk, ergo das Land verrät, dann sind das diejenigen bekannten Typen, die dieses bekannte Ermittlungsverfahren angeleiert haben - und ich werde jeden Richter einen "bekannten Rechtsbeuger" nennen, der sich in der bekannten Sache an der Verfolgung Unschuldiger und dem unzulässigen Angriff auf die Pressefreiheit beteiligt, die Verfassung bricht, weil er (oder sie) womöglich einen Eröffnungsantrag auf ein Strafverfahren durchwinkt oder die Journalisten gar verurteilt.

Hans-Georg Maaßen und Harald Range sollten sich nach Nordkorea verziehen und deren bekannte Phantasien von einer "demokratischen Allmacht des Staates" dort ausleben, denn wenn die dort leben ist die Welt vor denen sicher - das ist es, was ich denke. Und ich ärgere mich besonders, weil beide bekannte Juristen sind.

Was jetzt zu tun ist:

1.)
Bei change.org an der Unterschriftenaktion beteiligen und denen mal zeigen, wer hier das Volk ist und das Sagen hat!

2.)
Für Netzpolitik.org spenden!

Inhaber: netzpolitik.org e. V.
Konto: 1149 278 400
BLZ: 4306 0967 (GLS Bank)
IBAN: DE62430609671149278400
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende netzpolitik.org

3.)
Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erstatten - allein schon um die Haltung des Volkes klarzumachen:



Generalbundesanwaltschaft
Postfach 2720

76014 Karlsruhe

(per Fax an: 0721 8191 590)

Strafanzeige wegen dringenden Verdachts des Verstoßes gegen § 390 StGB durch die Sache der Generalbundesanwaltschaft Az. 3BJs 13/15-1

Gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister wurde durch die Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen eines behaupteten Verstoßes gegen §§ 94 Absatz 1 Nr. 2, 25 Absatz 2, 53 StGB eingeleitet.

Dabei ist für jeden, der seinen Verstand richtig einsetzt, offenkundig, dass durch die Veröffentlichungen auf netzpolitik.org keineswegs die Bundesrepublik Deutschland benachteiligt oder eine fremde Macht zu begünstigt werden sollte. Es ist jedem klar, dass die Veröffentlichung vielmehr im Kontext der Frage steht, ob das Handeln der Geheimdienste überhaupt noch den Interessen der Bürger der Bundesrepublik gerecht wird und welche Mittel hierfür und wofür verwendet werden.

Die Bürger der Bundesrepublik haben ein Recht darauf, das zu erfahren, weshalb die Veröffentlichung unter dem Schutz von § 193 i.V. mit Art. 5 GG steht. Mithin stellt bereits die mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verbundene Beschuldigung als Straftat gemäß § 344 StGB dar, welche diejenigen begangen haben, welche das Verfahren initiierten, verlangten oder sonst beförderten.

In den Falle, dass die Generalbundesanwaltschaft nicht zuständig sein sollte ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde.

Jörg Reinholz


Warum nur "dringender Verdacht"? Es kann sein, dass jemand schlicht und einfach "nur blöd" ist oder an einer Überzeugung leidet, die ihm von einer, geistig der NSDAP nahe stehenden Organisation per Gehirnwäsche eingetrichtert wurde. (Ja. Das ist ein ganz bewusster "Nazi-Vergleich". Der soll klar machen, was ich genau darüber denke.)

Hinweis: Der bekannte NochProfessor und erklärte Pressefeind Ralf Höcker aus Köln, dessen Kanzlei erst vor kurzem mit einer Abmahnung an Netzpolitik.org grandios scheiterte, findet das bekannte Verfahren gut. Vermutlich wäre er ein guter Bürger. Im bekannten Weißrussland.
Update, 12.8.2015: Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren an die StA Karlsruhe abgegeben.

Kanzlei NochProfessor Ralf Höcker? Erste Wahl! So macht die Euroweb Kritiker glücklich!

Ich danke der Euroweb wirklich für die Wahl der Kanzlei des ganz besonders ehrenwerten Professor Ralf Höcker. Es war ein genialer Schachzug, die Kanzlei zu beauftragen, die nicht nur besonders mutige Verfügungsanträge einreicht (und gleich zurücknimmt) und nicht nur offensichtlich die Gerichte belügt sondern gegenwärtig ohnehin auf Grund des merkwürdigen Marktgeschreis, der Vertretung eines Typen der selbst nicht recht weiß, ob er nun Nazi oder Linker (auf jeden Fall aber ein Ex-Bombenbastler und aufgeflogener V-Mann) ist, durch Abmahnungen mit nicht legalen Kostennoten übel abzockt und nicht zuletzt wegen Verbindungen zur Nutzlosbranche besonders bekannt ist.

Diese äußerst durchdachte Handlungsweise der ausnehmend klugen Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher hat meine Reichweite mitten in der Urlaubszeit mal eben vervierfacht. Ich bin glücklich, dass meine Warnungen vor der Euroweb nun sehr viel mehr Leser erreichen.

Bevor jetzt in der Kanzlei des Andreas Buchholz und des Philipp Berger (früher "berger law llp", jetzt "Buchholz  und Kollegen, Düsseldorf") Schadenfreude aufkommt: Tut mir leid: Denen hat das LG Düsseldorf nicht grundlos eine Art "Vollpfostenschein" ausgestellt.

30.07.2015

Idiotisch bis betrügerisch anmutender Abzockversuch durch Dr. Marcel Leeser, Kanzlei Höcker (Köln) in Sachen Dr. Mathias Dieth, Strunden und Partner (Köln)



1.) Personen

Ein Dr. Marcel Leeser, der unter seine Unterschrift auch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
setzt, der sollte doch wenigstens die seine Tätigkeit betreffenden Urteile des BGH kennen.

Möchte man meinen.

Nun, ebendieser Doktor von der Kanzlei des Professor Ralf Höcker zu Köln (in deren "Fanclub" ich erst kürzlich ohne Gegenstimmen zum Ehrenmitglied gewählt wurde) vertritt einen anderen Doktor, der ebenfalls mit Abmahnungen "herumdoktort". Einen Dr. Mathias Dieth von der Kölner Kanzlei Strunden und Partner. Der wieder behauptet über sich, er habe folgende Tätigkeitsbereiche:
Gewerblicher Rechtsschutz
Markenrecht
Urheber- und Medienrecht
Wettbewerbsrecht
2.) Gesehen:

Da möchte man doch meinen, der kann selber abmahnen. Macht er aber nicht. Er schickt einen Anwalt von der mediengeilen Kanzlei des Professor Ralf Höcker in die Spur ...
... weil die Anwälte dieser Kanzlei als Professoren oder Dozenten an irgendwelchen Privathochschulen an irgendwelche Personen irgendwelches juristisches Wissen, womöglich jedoch nur Halbwissen, womöglich sogar falsches "Wissen" vermitteln.

Dr. Marcel Leeser bewirbt sich damit, dass er seit 2011 Medienrecht an der FACHHOCHSCHULE DES MITTELSTANDS (FHM), Bielefeld/Köln gebe.

3.) Meinung

Wenn er so doziert wie er agiert, dann muss ich sagen: "Die armen Studenten!" - denn was jetzt folgt lässt mich dann doch eine tiefgehende Ahnungslosigkeit vermuten.

Denn der Dr. Marcel Leeser von der Kölner Kanzlei Höcker (zu verhindern, dass Bombenbauer, Nazis und V-Männer, besonders in Personalunion, "überraschend und grundlos" Gegenstand der Berichterstattung werden, ist eine Spezialität der Kanzlei) mahnt für den Dr. Mathias Dieth von der Kölner Kanzlei Strunden und Partner wegen irgendwelcher angeblicher Rechtsverletzungen ab und setzt sich hierbei mit einer Streitwertvorstellung von 80.000 Euro nur vermeintlich an die Spitze der "Medien- und UWG-Anwälte".

Tatsächlich mutet das aber so an, als sei er besonders ahnungslos.

Denn für mich sieht das so aus, als habe der Dr. Marcel Leeser von der Kölner Kanzlei Höcker folgendes beabsichtigt:

Nach meiner Beurteilung der Situation stellt sich die Sache aber "geringfügig" anders dar:
  • Dr. Marcel Leeser von der Kölner Kanzlei Höcker gilt dem Gegner nach der Nummer als ein Typ, der entweder völlig ahnungslos ist oder schlicht und einfach eine Geldforderung behauptet von der er sehr genau wissen sollte, dass diese unrecht ist. Das kann man durchaus "Betrug" nennen.
  • Gerade im Zusammenhang mit dem auffälligen Streitwert und der unrechten, hierdurch auch noch stark überzogenen erscheinenden Kostenforderung setzt sich der Dr. Marcel Leeser von der Kölner Kanzlei Höcker selbst, aber auch den von ihm vertretenen Dr. Mathias Dieth von der Kölner Kanzlei Strunden und Partner der Unbill aus, dass derlei - regelmäßig als "mies" empfundenes - Verhalten vor allem zu einem führt, dass der sich zu Recht unrecht angegangen fühlt und sich wehrt. Zum Beispiel in dem dieser mir den verzapften Blödsinn vorlegt und ich dann darüber schreibe. Was ich ja gerade tue.
  • In Wahrheit hat der Dr. Marcel Leeser, der nach eigenem Behaupten seit 2011 Medienrecht an der FACHHOCHSCHULE DES MITTELSTANDS in Köln gibt, die Interessen seines Mandanten also sogar verletzt. Denn der steht jetzt im Internet und zwar in einem Artikel, der gewiss nicht schmeichelhaft ist.
  • Und das mit dem "Alphatier an der Spitze der Nahrungskette" sehe ich ganz anders, wie dieser Artikel ganz klar beweist.
Ich bin nämlich ein einfacher, kleiner Schlosser aus der Ostzone und habe
keine Angst

vor dem Dr. Marcel Leeser von der Kanzlei des mediengeilen Professors Ralf Höcker.

Wenn einer der genannten "Medienrechtler" nämlich was von mir will, dann sollte er sich von einem Anwalt beraten lassen, der es tatsächlich mit mir aufnehmen kann. Die Kanzlei Höcker empfehle ich meinen Gegnern.

Wobei. Die vertreten solche ja schon. Und nehmen an einer Miss-Wahl teil:  



P.S.
Demnächst berichte ich über eine Lachnummer, die sich nicht etwa irgendwelche angestellten Jura-Doktoren, sondern zwei, demnach mindestens drittklassige, Jura-Professoren leisteten. Die Leser dürfen sich freuen, das wird unterhaltsam. Zugleich zeigt die Geschichte, dass die Lehre die Ursache für das Unvermögen mancher(sic!) Juristen sogar mit Doktortitel ist.

Beschwerde wegen Schlamperei am LG Düsseldorf

Dem Präsident des LG Düsseldorf, Dr. Bernd Scheiff, habe ich am 26.07.2015 diese Beschwerde geschickt, welche eine Verzögerungsrüge beinhaltet.

Natürlich bin ich nicht so vermessen, als dass ich glaube, dass ich etwas anderes als nichtssagende Textbausteine als Antwort erhalte. Aber ich glaube, die Antwort kommt nicht von der Pressesprecherin Frau Dr. Stöve und ich glaube, die Beschwerde ist so fundamentiert, dass Dr. Bernd Scheiff diese zum einen als Anlass nimmt um die Richter(innen) auf die Folgen deren Tun und Lassens hinzuweisen und zum anderen natürlich dafür, um sich selbst unter dem Hinweis auf den möglichen Verlust des Ansehens des Staates und der nachfolgend mangelhaften Rechtstreue vieler Bürger gegen Budgetkürzungen zu wehren.

Der gestern eingegangene Ordnungsmittelbeschluss zu Lasten der Euroweb lag zum Zeitpunkt der Beschwerde hier noch nicht vor.

Wichtiger Hinweis zur Kanzlei Höcker, Dr. Johannes Gräbig

"RA Dr. Johannes Gräbig berät Unternehmen, Unternehmer und Persönlichkeiten im Wettbewerbs-, E-Commerce-, Domain-, Urheber- und Markenrecht sowie im Medienrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Internationales Medienrecht an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM), Köln" - und hat sich am 29.07.2015 seinen Stern verdient.

Wodurch verrate ich noch. Ich mach's ja gerne spannend. (Und: Nein. Es geht nicht um mich!)

29.07.2015

LG Düsseldorf: Verstoß gegen gerichtliche Verfügung kann auch durch die eigenen Anwälte im Rahmen der "Ligitation PR" begangen werden
(Reinholz ./. Euroweb, Az. 34 O 5/12, Beschluss vom 23.7.2015)


Ganz taufrisch ging mir der Ordnungsmittelbeschluss zu Lasten der Euroweb Internet GmbH des LG Düsseldorf vom 23.7.2015 (PDF ~1 MB) zu. Die Euroweb kann gegen diesen noch mit einer "sofortigen Beschwerde" vorgehen. Wozu ich aber nicht raten würde. Dann würde ich nämlich Anschlussbeschwerde wegen der viel zu geringen Höhe der verhängten Strafe führen - und natürlich berichten. Die Euroweb lässt ja auch "Ligitation PR" betreiben.

Gerade im Rahmen dieser "Ligitation PR" geschah hier der Verstoß. Nicht nur, dass die Euroweb Internet GmbH die verbotene Äußerung durch die eigenen Anwälte weiter verbreiten ließ - nein, sie war (auch der "Referenzkunde" Philipp Berger ist weg...) auch noch selbst Hosterin der Webseiten, auf denen das geschah.

Das war ebenso dreist, wie es sich auch als dumm erwies.



Außerdem genügt es mir beweisen zu können, dass die Euroweb sich eben nicht "jederzeit gesetzeskonform" verhalten hat, was diese aber rotzfrech dem WDR (bzw. der Redaktion "Servicezeit") gegenüber behaupten ließ.

Rein formal war ich in dem Verfahren übrigens vertreten.

Falls es wegen des Wortes "Lügner" nebst des Pfeiles Bedenken geben sollte: Eine Berger Law LLP gibt es nicht mehr. Also kann auch kein (angeblicher) Haudrauf-Anwalt deswegen klagen.

Qui tacet, consentire videtur (Wer schweigt, scheint zuzustimmen)
Euroweb-Haupteigentümer Daniel Fratzscher schweigt zum öffentlichen Vorwurf der vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt

"Qui tacet, consentire videtur" - das stand schon im Liber Sextus. Doch bereits in der Rechtsprechung der Griechen und Römer hatte der Grundsatz Geltung, wie ähnliche Formulierungen bei Sophokles, Platon und Cicero zeigen und ist bis heute zumindest in Europa Bestandteil der Gesetze. In Deutschland z.B. in § 138 Absatz 3 ZPO:
 "Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht."

Nun denn. Am 03.06.2015 schrieb ich dem Daniel Fratzscher:
Herr Daniel Fratzscher, ich gebe Ihnen Gelegenheit bis zum 05.06.2015 um 15:30 zu dem folgendem Artikel Stellung zu nehmen:

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Euroweb: Versicherung an Eides statt des Daniel Fratzscher erweist sich in weiteren Punkten als falsch

Daniel Fratscher, Haupteigentümer der Euroweb Internet GmbH, versicherte gegenüber dem LG Düsseldorf wie folgt, in der Absicht unwahr vorzumachen, bei den auf dem Server phoning.euroweb.net gespeicherten Daten handele es sich um "Geheimnisse der Euroweb Internet GmbH", vorsätzlich unvollständig, in der Absicht unwahr vorzumachen und damit vorsätzlich falsch:

    "Die Euroweb Internet GmbH verfügt über ein Customer Relation
Management (CRM) - System, in welchen die Beziehungen zu ihren gut 20.000 Kunden dokumentiert und verwaltet werden."

Unvollständig und im Hinblick auf den Täuschungszweck unwahr: In der Datenbank befinden sich weitaus mehr Adressen, darunter eine weit größere Zahl von Firmen- und Personenanschriften und zwar von solchen Firmen und Personen welche niemals Kunden der Euroweb Internet GmbH waren.

    "Mit diesem CRM-System wird die gesamte Kundenkommunikation
gesteuert. Es wurde eigens für die Euroweb Internet GmbH entwickelt,
wofür Kosten von über 700.000 Euro angefallen sind."

Unvollständig und im Hinblick auf den Täuschungszweck unwahr: Dieses CRM auf phoning.euroweb.net wurde erweislich auch von folgenden, von der Euroweb Internet GmbH unabhängigen Firmen benutzt: (Auswahl)

  • European Website Company (Einzelfirma, also keine Tochter der Euroweb Internet GmbH)
  • Euroweb Marketing GmbH (vorher Viscomp GmbH, später ) - als Euroweb Marketing GmbH und Viscomp GmbH wirtschaftlich selbständig (kein Beherrschungsvertrag!)
  • Webstyle GmbH Berlin, vorher auch Ramona GmbH (als Webstyle GmbH bis 6.8.2009 wirtschaftlich selbständig)
Zur Bekräftigung des falschen Anscheins, dass es sich bei den auf dem
Server gespeicherten Daten um Geheimnisse der Euroweb Internet GmbH handele versichert Daniel Fratzscher wie folgt weiter:

    "Die Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH können auf dieses Systen zugreifen."

Auch das ist vorsätzlich unvollständig und im Hinblick auf den
Täuschungszweck unwahr, denn erweislich konnten auch in der jüngsten Vergangenheit Mitarbeiter z.B. der Euroweb Deutschland GmbH (die ja keine  keine Tochter der Euroweb Internet GmbH ist und insbesondere von dieser nicht beherrscht wird) sowie zahlloser Einzelfirmen, die schon formalrechtlich keine Tochter der Euroweb Internet GmbH sein können, auf diese Datenbank zugreifen und hierbei völlig unabhängig von der Firma Daten einsehen, welche jeweils die ihnen zugewiesenen Vertriebsgebiete (Postleitzahlen) betrafen, eine Trennung oder Aufteilung der Daten zwischen den Firmen selbst fand nie statt.

Daniel Fratzscher versicherte jedoch an Eides statt:

    "Ferner ist der Zugriff je nach Hierarchiestufe auf eigene Kunden
bzw. Kunden  der Niederlassung begrenzt."

Das ist vorsätzlich unwahr! Bei den selbständigen Vertriebsfirmen
handelt es sich aber gerade nicht um Niederlassungen.

Auch die Angabe, dass für die Entwicklung des CRM, welche den
zahlreichen Rechtschreibfehlern auf der Webseite zufolge offenbar in
Bulgarien stattfand, 700.000 Euro ausgegeben worden seien, halte ich für äußerst zweifelhaft. Denn im Dunstkreis der Euroweb gibt eine offenbar ausufernde Praxis, in der Werbung und auch in Gerichtssachen Zahlen und Fakten durch pure Phantasie herbeizuerfinden - worüber zahlreiche Unterlassungsverfügungen des LG Düsseldorf Zeugnis ablegen.

Das die weitere Behauptung aus der Versicherung an Eides statt des
Daniel Fratzscher, wonach ein Pascall Howells sei Mitarbeiter der
Euroweb Internet GmbH sei, vorsätzlich unwahr ist habe ich bereits
geschrieben. Auch die häufigen Nachträge und Korrekturen der
Geschäftsberichte der Euroweb Internet GmbH legen ein Zeugnis darüber ab, dass man dort offenbar so Einiges "nicht ganz genau" nimmt.
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Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

joerg.reinholz@googlemail.com
Daniel Fratzscher hat hierzu nichts entgegnet oder entgegnen lassen.

Auch die Kanzlei Höcker hat nichts für ihn nichts bestritten oder abgemahnt. Offenbar gab es auch keinen erfolgreichen (nur dann erfährt man als Gegner davon) Antrag auf den Erlass einer Verfügung, eine Klage liegt ebensowenig vor.
"Wir hoffen, dass es in Zukunft nicht erneut zu dieser Art der Verleumdung kommt. Darüber hinaus möchten wir klarstellen, dass wir auch in Zukunft gegen Personen vorgehen werden, die die Euroweb Internet GmbH und/oder Einzelpersonen des Unternehmens in der Öffentlichkeit herabwürdigen oder anders schaden wollen."
veröffentlichte Christoph Preuß, Geschäftsführer der Euroweb anno 2006

Ich nenne das Ausbleiben solchen Vorgehens ein "schweigendes Geständnis". Denn der Vorwurf ist hart, es immerhin der Vorwurf einer Straftat. Wer, wie die Euroweb, sonst wegen vergleichbaren "Nickligkeiten" zum Anwalt rennt und Verfügungsanträge einreichen lässt, der wird bei einem solchen Vorwurf erst recht zum Anwalt rennen.

Es sei denn, Daniel Fratzscher weiß (bei der Abgabe war er ganz schön dumm oder ganz schön dreist...) dass ich den Vorwurf, hier der strafbaren vorsätzlichen Versicherung an Eides statt, auch beweisen kann und will ein schnelles Urteil zu meinen Gunsten vermeiden.

Der zur vorsätzlichen falschen Versicherung an Eides statt gehörende Verfügungsantrag wurde ja auch sehr eilig, noch im PKH-Verfahren, zurückgenommen. Allerdings fehlt die Erklärung gemäß § 158 StGB.

Offenbar ist Daniel Fratzscher und die Euroweb juristisch sehr viel schlechter beraten, als es das überlaute Marktgeschrei der Kölner Kanzlei Ralf Höcker vermuten lässt.

28.07.2015

Glatte Lüge aus der Kanzlei Ralf Höcker: [Kündigung bei dateformore.de] "denkbar einfach, plausibel und nachvollziehbar"
Und: Kriminelles Spamming für Daily-Date.de

"denkbar einfach, plausibel und nachvollziehbar"

Diese Worte gebrauchte einer der Partner der Kanzlei des Herrn Ralf Höcker für die abstrus schwierig gestaltete Art der "Onlinekündigung" bei "dateformore.de", welche LTO hier beschreibt.

Ich frage mich, ob ein in einem Gesetz oder in einem Beipackzettel nicht vorgesehener Gebrauch von chemischen Substanzen dazu führt, die offenbar von der Internetone AG entwickelte Kündigungsverhinderungsprozedur als "denkbar einfach, plausibel und nachvollziehbar" zu bezeichnen - oder ob es daran liegt, dass der feine, gewiss saubere und besonders empfindsame Noch-Professor Ralf Höcker bis vor ganz kurzem noch Aufsichtsratsmitglied der Internetone AG war und damit als Profiteur dieses abtrusen Vorgehens und dann der von der Kanzlei verbreiteten Lügen gelten kann.

Ich frage mich auch, ob hier als Anwalt einfach ein Typ am Werk ist, dessen Handeln von einer geistigen Haltung bestimmt wird, welche ganz gewiss die eines sprichwörtlichen und besonders wegen seiner Lügen für ein solches zu haltenden "Arschlochs" ist. Und ich bedaure, dass LTO dessen Name nicht nennt.

Der Bericht von LTO zeigt nicht nur, wie schwierig die Onlinekündigung durch die von der Kanzlei Ralf Höcker beratenen Firmen gemacht wird - sondern auch mit Bildern wie man bei dateformore.de, zuuyo.com, daily-date.de kündigen kann:
(Weitere solche, sich offenbar nur in den Farben und Grafiken unterscheidende DatingNutzlosportale aus dem Dunstkreis der InternetOne AG und damit des Professor Höcker bitte im Kommentar melden.)

Und ich befürchte, dass im Interesse eines Profits von € 539,40 schriftliche Kündigungen damit enden, dass 
  • schriftliche Kündigungen nicht eingetroffen sein sollen,
  • schriftliche Kündigungen nicht rechtzeitig eingetroffen sein sollen oder
  • Kündigungen in Umschlägen, die per Einschreiben mit Rückschein geschickt wurden, nicht enthalten gewesen sein sollen.

Ich befürchte weiter ernsthaft, dass es sich bei den "Seitensprungportalen" aus dem Dunstkreis des allerwertesten Professors Ralf Höcker um "Abzocke wenn nicht glatten Betrug" handelt, weil es dort offenbar alles andere gibt als "seitensprungwilliges Weibervolk", wie sich gleich zeigen wird:

Des Ralf Höckers Stammkundschaft (oder die für diese Firmen "werbenden" Kriminellen) sind offenbar "Bilderdiebe" (Urheberrechtsverletzer) und übles Spammerpack:

Damit die Profiteure dieser "Dating"-Portale mit den aus meiner Sicht versteckten, abstrusen Preisen (€ 89,90/Monat sind abstrus) auch genug Dumme finden schwappt gegenwärtig eine Spamwelle durch Tinder.

Zitat von Netzpiloten.de:
"Bei einem gefälschten Profil, das unter dem Namen “Kaylee” auftrat, konnte ich die echte Urheberin der Fotos ausfindig machen. Die Bilder (v.a. Selfies) gehören eigentlich der bildhübschen Melina S., die in Irland als Modedesignerin und TV-Sternchen arbeitet. Die Betrüger hatten einfach drei Bilder aus ihrem Instagram-Account geklaut und damit ein Facebook-Profil erstellt, mit dem sie sich wiederum bei Tinder anmeldeten."
und weiter:
"Einziges Ziel ist, dass der User auf den enthaltenen Link klickt, der per URL-Shortener bit.ly getarnt wurde und es so wohl durch den Spam-Filter von Tinder schafft. Der Link schickt den User zuerst auf die zwielichtige, in Frankreich gehostete Webseite fuckkclub.com und dann weiter zu der Seitensprung-Seite Daily-Date, die vom Berliner Unternehmen Ideo Labs GmbH betrieben wird."

Die Netzpiloten haben also herausgefunden, dass mit offenbar automatisiert gefälschten Profilen und geklauten Fotos hübscher Mädchen vorgemacht wird, es handele sich um solche die "Sex mit Fremden haben" wollen. Dieses geschieht nach meinem Dafürhalten um potentielle Kunden auf die Seiten von Daily-Date.de zu locken, diese dann mit einem Preis von 1€ für das zweiwöchige Probeabbo zu überreden - und dann damit zu konfrontieren, dass diese das Probeabbo nur schriftlich oder auf eine äußerst schwer zu durchschauende Weise kündigen können sollen. Offensichtliches Ziel ist es, mindestens 6 Monate lang jeden Monat 89.90 Euro (insgesamt € 539,40 ) dafür abzubuchen, dass die hereingefallenen Dummköpfe sich weitere Fakeprofile und natürlich die der anderen, auf die Drecksmethode  hereingefallenen Herren ansehen können. Die gesuchten "beischlafwilligen Weiber" dürften dort so häufig aufzufinden sein wie Personalcomputer mit Diskettenlaufwerk im DDR-Einzelhandel. Der für den Kunde betriebene Aufwand und vor allem das zu erwartende Ergebnis steht in keinem Verhältnis zum Preis.

Und deshalb nenne ich diese Aktivität aus dem Dunstkreis des werten Noch-Professors, Nazi-, Rechts- und Staranwalts Ralf Höcker ganz schlicht und einfach und in Übereinstimmung mit Artikel 5 GG und geschützt von § 193 StGB "Betrug".

Fakt ist nämlich: Die Kündigung gänge sehr viel einfacher und eben so sicher auch per Email oder Telefax. Gerade auch mit "der bei der Registrierung hinterlegten Chiffre". Der Vertragsschluss hingegen wird ja auch sehr einfach gestaltet. Die böse Absicht ist jedem, der sich nicht jeden Morgen mit dem Klammerbeutel pudert und deshalb dem nach Koks anhörendem Gelaber sogenannter Staranwälte seine ganze Glaubensfähigkeit opfert, klar.

Die ganze "abgefuckte" Nutzlosbranche, Abzocker und die wissentlich und vorsätzlich im monetären Interesses solchen Packs tätigen und lügenden "Rechtsanwälte" sind meine Lieblingsobjekte, Herr "Noch-Professor" und "Rechtsanwalt" Ralf Höcker. Und wenn Mitglieder einer Anwaltskanzlei so lügen, wie es eingangs sichtbar wird, dann wundere ich mich nicht darüber, dass die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad sich lügend für die Euroweb ins Zeug legten.

Anwaltszählung

Damit es keinen Streit darüber gibt, wann wie viele Anwälte in der Kölner Kanzlei Höcker tätig waren, hier die laut Webseite hoecker.eu aktuelle Liste:
  1. Prof. Dr. Ralf Höcker *
  2. Dr. Carsten Brennecke *
  3. Dr. Frauke Schmid-Petersen
  4. Dr. Sven Dierkes
  5. Dr. Ruben Engel *
  6. Dr. Marcel Leeser *
  7. Dr. Johannes Gräbig *
  8. Dr. Christian Conrad *
  9. Dr. René Sandor
  10. Dr. Anja Wilkat
Die vorherige Euroweb-Kanzlei hat ja seit Beginn des Streits zwischen mir und der Euroweb auch einen rund 70%igen Intelligenzverlust (von 15 zu 4 Anwälten) erlitten. Anwälte, die kündigen, werde ich, jedenfalls soweit diese nicht ungenehm auffällig geworden (und deshalb mit einem Stern markiert) sind, natürlich unkenntlich machen.


Euroweb? Stapelweise schwerste Fehler bei Login-Seite beweisen:
Rene Walter (Nerdcore) hatte Recht:
Euroweb-Leistungen erweisen sich als "100% Schrott"!

Keine Ahnung zu haben ist ja nicht so schlimm. Aber keine Ahnung von der Materie zu haben und den Kunden ein irrwitzig überteuertes und irrwitzig unsicheres Produkt aufzuschwatzen - und das ist es, was der "Ruhrgebietsheld" Patrick L. tut - ist höchst bedenklich.

Der selbst ernannte "Ruhrgebietsheld" Patrick L. verkauft nicht nur "Euroweb", er ist auch Euroweb-Kunde:

Geblubber aus der ruhrgebiets-helden-haften Werbung:
Vertrieb durch die Ruhrgebietshelden aus Bochum – Kunden-Log-in

Die Ruhrgebietshelden aus Bochum stehen nicht nur für Erfolg im B2B-Vertrieb, sondern auch für innovative New Media Produkte und Lösungen im Online-Business. Dazu gehört, dass wir unseren Kunden ständige Transparenz und Erfolgskontrolle bieten. In unserem separaten Log-in-Bereich haben unsere Kunden Ihren Vertriebserfolg im Blick, können flexibel Mitarbeiter anfordern, und, und, und.
Klickt man auf der Webseite auf "Kundenlogin" so kommt man zu der Seite:
  • http://www.ruhrgebietshelden.de/login
und kann, wenn man dumm, ein "Ruhrgebietsheld" oder infolge der regelmäßigen Einnahme von stimmungsaufhellenden Pülverchen aus Südamerika WAHNsinnig ist, seine Login-Daten eingeben:
wobei das Passwort nur durch Sterne als Platzhalter angezeigt wird. Das soll ja keiner sehen ... das kalte Grausen überkommt selbst blutige Laien aber nach dem Klick auf "EINLOGGEN":
Bildschirmfoto: Ein Blick über die Schulter reicht und schon haben irgendwelche zufällig anwesende Benutzername und Passwort gesehen. Bei der Euroweb fällt sowas aber nicht auf, weil es keine Qualitätskontrolle gibt!
Da hat aber ein "Euroweb-Designer" sicherheitstechnisch "gewaltig einen an der Waffel" - und eine Qualitätskontrolle findet nicht statt: Benutzername und Passwort stehen in der Adressleiste des Browsers, werden im Klartext übertragen, landen unverschlüsselt im Logfile des Servers, der, weil es der plesk20.euroweb.net ist, dann auch noch in einem Büro- und Geschäftshaus mit Publikumsverkehr in Bulgarien steht. Im Falle eines Netzwerkes mit Proxy (z.B. dem Mobilnetz von O2 der Telekom oder dem WLAN eines Hotes dann auch in deren Logfiles) Das ist fürwahr eine "innovative Erfolgskontrolle" und der Nachweis, dass Patrick L. und die Euroweb bezüglich der beworbenen "innovativen New Media Produkte und Lösungen im Online-Business" 100% ahnungslos sind:

Beweis: Es liegt definitiv am Euroweb-Designer. Gibt man dem Formular keine anderen Optionen, dann gehen die Daten als Anhängsel der angeforderten URL raus.
Der Leser mag jetzt denken "Es geht nicht mehr blöder!" - Das geht es aber doch:

Bildschirmfoto: Quelltext der Webseite, Nachweis der völlig unnötigen und die Gefahr potenzierenden Javascripte.
Welch Irrsinn: Benutzername und Passwort werden also auch noch an diverse andere Server gesendet. Stichwort "Referrer".

Kardinalfehler, die auch dem dümmsten Webdesigner auffallen müssen:
  • Übertragung mit unverschlüsseltem HTTP-Protokoll,
  • Übertragung mit der GET-Methode,
  • Übertragung in ein Land mit hoher Internetkriminalität,
  • Übertragung über eine Strecke, die garantiert von Geheimdiensten überwacht wird,
  • Hosting in einem Gebäude mit Publikumsverkehr,
  • Speicherung von Benutzername und Passwort im Klartext auf dem Server.
  • Völlig nutz- und grundloses Abrufen von Skripten, dabei Übertragung von Benutzername und Passwort (als Referer) an
    1. maxcdn.bootstrapcdn.com,
    2. maps.googleapis.com,
    3. google-analytics.com,
    4. dmp.theadex.com
Wie dreist oder blöd ist DAS denn?

Die Euroweb verspricht also, ohne diese liefern zu können (sie tut es mangels genügender Ausbildung der "Webdesigner" und fehlender Qualitätskontrolle trotz der HighOver-End-Preise ja nicht), eine Leistung auf dem "Stand der Technik".

Rene Walter (a.k.a. Nerdcore) hatte zu 100% Recht: Was die Euroweb liefert ist "Schrott".

Christian Stein, Daniel Fratzscher, Christoph Preuß, Patrick L.: Verklagt mich doch, wenn Ihr zu viel Geld habt. Eure "Spezialisten", die sich als "blutige Laien" erweisen, wollen andere wahrscheinlich nicht mal als Lehrlinge!

P.S.:  LG Düsseldorf 34 O 32/12, OLG Düsseldorf I-20 U 66/13: Ihr habt teuer dafür bezahlt, dass ich Euch auf Sicherheitsprobleme nur noch öffentlich hinweise. Dabei hattet Ihr mehr als einen nur abstrakten Bedarf an Schulungen über Sicherheit im Webdesign.

27.07.2015

Die dreckigen Methoden kriminellen Packs und derer Rechtsanwälte

Ich bin ja nun ein wenig länger im Geschäft. Und daher wundere ich mich keine Sekunde über dreckige Verleumdungen, vorsätzlich falsche Gutachten, lügende Rechtsanwälte, vorsätzlich falsche Versicherungen an Eides statt und derlei.

Aktuell fällt mir auf, dass es in letzter Zeit immer mehr Versuche gibt, hier merkwürdige, eindeutig rechtsverletzende Kommentare einzutragen.

Ich bin natürlich nicht blöd, sondern lösche diese. Ich gehe deshalb und im Verbund mit meinen Erfahrungen aus früheren Konflikten mit kriminellem und verlogenem Pack schon jetzt davon aus, dass es demnächst auch zu Fällen kommen wird, wie diesem:


Der Kommentar stammte "wohl" aus der Feder des kriminellen und verlogenen "Rechtsanwaltes" A. N. aus K. am R., der im Auftrag eines anderen (später auch wegen Betrugs verurteiltem Hosenscheißers) vormachen wollte, dass eben dieser Kommentar im Blog eines Dritten von mir stamme. Die beiden feigen Pisser wollten mich mit dieser Drecksmethode in den Knast lügen.

Das ging gründlich daneben!

Denn ich konnte nicht nur nachweisen, dass in dem Forum jeder unter jedem Name kommentieren konnte (Da ist auch eine Menge Spam drin!), was völlig gereicht hätte - Nein, ich konnte sogar beweisen, dass es ausgeschlossen war, dass ich den Unsinn veröffentlicht habe.

Den Schaden hatte dann deren eigener Kumpel, der Abmahnbetrüger und Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, welcher zu dem Zeitpunkt schon längst nicht mehr zu einem effektiven Handeln in der Lage war und nur noch von besseren Zeiten träumte, als Juristen noch Disketten lochten oder an die Akte tackerten. Deshalb ist dieser Kommentar sogar bis heute noch auf dem Spamblog online.

Das dreckige, kriminelle Vorgehen hat sogar einen Name: "Joe-Job".

Sollte also "rein zufällig" der Euroweb oder der Kanzlei Höcker oder einem anderen Anwalt bekannt sein, wer für die aktuellen Versuche, mich auf solch blöde Weise zu diskreditieren, verantwortlich ist, dann wäre es angebracht, diesen darauf hinzuweisen, dass solches kontraproduktiv ist.

Was der besagte "Rechtsamwald" A. N. aus K. am R. ja erlebt hat.

23.07.2015

Heute back ich, morgen brat ich und übermorgen müssen die Gerichte ziemlich viel entscheiden!

Nun denn, die vielbeachteten Herren Doktoren Engel und Conrad (Nennung in der Reihenfolge der Unterzeichnung) von der Kanzlei des "Noch-Professors" Höcker meinten mich vorgestern ärgern müssen. Mit einer Handlungsweise, die den Pestgestank des Rechtsmissbrauchs verbreitet.

Die haben mir doch weisgott wegen eines Artikels, auf den ich diese am 23.6. hinwies, eine Beschwerde geschickt und die Frist für die Rückantwort auf rund 26 Stunden gesetzt: 16 Uhr in der Kanzlei vorliegend.

Nur wenig früher schrieben dieselben derart dreist-unverschämten Herren an das OLG Düsseldorf und bettelten um eine Fristverlängerung für eine, mir von Anfang an sinnlos erscheinende Berufung.

Begründung? Überlastung und Urlaubszeit!

Nun denn, wenn die jetzt also klagen wollen (darauf hatten diese es ja angelegt) dann gibt es eine fette Retourkutsche von wegen "Schädigungsabsicht der übelsten Sorte, Rechtsmissbrauch aus Gier und Dummheit - welche nur von der eigenen Boshaftigkeit übertroffen wird".

Anlässlich dieser Störung habe ich fest gestellt, dass ich ziemlich viel unbedrucktes Papier rumliegen habe. Diesen Missstand habe ich beseitigt.

Wurde auch Zeit, habe in letzter Zeit viel liegen lassen.

Wäre die Euroweb eine AG, dann würde ich zu einer Gewinnwarnung raten. Da wird wohl eine Rückstellung für Prozesskosten und hohe Ordnungsstrafen fällig sein. Das ist das Resultat der ganz besonderen Art und Weise, in welcher die Kanzlei des allerwertesten Ralf Höcker aus Köln "den Prozessstoff versachlicht und die Rechte der Mandanten wahrt".

Die Euroweb sollte sich diesen Artikel gut merken, denn was da jetzt kommt, ist das Resultat davon, dass ich durch die Frotzeleien der Herren Doktoren Engel und Conrad von der Kanzlei des "Noch-Professors" Höcker aus Köln in meinem gewohnten Tagesablauf ("schlafen, essen, trinken, ficken, baden gehen und mich auf Seminare vorbereiten - und dann wieder von vorn, aber vielleicht in anderer Reihenfolge")  gestört wurde.

Übrigens wird auch Psycho-Dr. Frieder Nau aus Köln wohl demnächst "angeningelt" kommen und bei der Euroweb um Prozesskostenbeihilfe bitten: Immerhin habe er ja
  1. das Gefälligkeitsgutachten seinerzeit auch mit dem gefallendem Wunschergebnis geliefert
  2. dafür lügen müssen und
  3. deshalb eine Klage am Arsch.
About: Effizienz

I.)

Die Kanzlei Höcker berühmt sich, dass diese effizient arbeite. Dem Umfang derer Schriftsätze nach, die mit so 9-13 Seiten auch in einfachen Sachen sehr dick sind, sind sie es nicht. Richtig dämlich es erscheint mir (und das ist geschehen) wenn sich die Herren Engel und Conrad (als gemeinsame Unterzeichner) in ein und der selben Sache bezüglich unterschiedlicher Punkte selbst widersprechen.

Offenbar übersteigen die jeweils "nur" 9-13 Seiten deren eigene Merkfähigkeit. Es wäre vielleicht effizienter, deren Tätigkeit von Elefanten ausführen zu lassen. Die haben nämlich ein effizientes Gedächtnis.

II.)

Zwei Umschläge, 4 Verfahrenszüge, 7 Anträge hinsichtlich einer Berufungszurückweisung (Berufung der Euroweb), Hauptsachklagen und nunmehr drei Ordnungsmittelverfahren. Und jeweils nur 1 bis 2 Seiten von mir geschrieben, der Rest nur ausgedruckt.

Das nenn ich "Effizienz" und ich denke mal, ich könnte den Herren Einiges darüber beibringen.

Die Herren Doktoren Engel und Conrad von der Kanzlei des "Noch-Professors" Höcker aus Köln werden wohl demnächst einigen Text mit der Euroweb machen müssen und etliche Unterlassungserklärungen abgeben, Berufungen und Anträge zurücknehmen müssen.

Gesamtkosten für die Euroweb allein für die Vertretung durch Höcker: Geschätzte 15.000 bis 20.000 Euro. Plus Gerichtskosten. Plus Ordnungsstrafen. Kommen die Unterlassungserklärungen und Antragsrücknahmen zu spät, dann muss (wohl) auch mein Anwalt bezahlt werden.

Anders ausgedrückt: je nach Reaktion fehlt das Geld für das Grundgehalt von 2 bis 4 Euroweb-Außendiensten. Das nenn ich "Dienst an der Menschheit"!

17.07.2015

Jörg Reinholz, der "kleine Schlosser aus dem Osten" siegt (mal wieder) unvertreten über Abzocker nebst Anwalts-Doktoren!
Verfahren 14c O 70/15 des LG Düsseldorf (Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz) endet mit Antragsrücknahme der Euroweb

Im ursprünglichen - und mit allem Verlaub ohne genügende Verinnerlichung "durchgewinkten" - Antrag der Euroweb Internet GmbH wurde dem Gericht vorgemacht, ich wäre in einen Server (phoning.euroweb.net) der Euroweb Internet GmbH eingedrungen. Allerdings konnte ich - unvertreten - nachweisen, das
  1. die im Antrag angegebene IP-Adresse gar nicht zu meinem Anschluss gehörte,
  2. die angeblich geklauten "Geheimnisse" gar nicht solche der Euroweb Internet GmbH sondern - schon ausweislich des Antrags - solche der Euroweb Deutschland GmbH waren (und deshalb nun auch nicht deren "Geheimnisse" sein können) und
  3. ein Teil der in der Antragsbegründung aufgeführten "Geheimnisse"(Bedienungsanleitungen!) noch immer für jedermann frei abrufbar ist.
Diese Antragsrücknahme war dann zwingend erforderlich um ein ganz übles Urteil abzuwenden, denn vor allem
  1. hatte ich auch nachgewiesen, dass Daniel Fratzscher zum Zwecke der Begründung der einstweiligen Verfügung vorsätzlich falsch an Eides statt versichert hatte, ein Pascall Howells sei Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH. Pascal Howelss hatte in gleicher Weise vorsätzlich unwahr versichert.
Alles was bleibt sind hohe Kosten für die Euroweb (Streitwert war 50.000 Euro), ein Umweltschaden durch die Unmengen von Papier, welche die Kanzlei des Professor "Ralfi" Höcker bunt verdruckt hat, natürlich das fällige Ermittlungsverfahren gegen Daniel Fratzscher nebst Pascal Howells, die beschädigte Stellung in einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, die damit verbundene Entwertung der Zeugenaussagen des Daniel Fratzscher und nicht zu Letzt ein enormer Rufschaden für die Euroweb - aber auch für die sich öffentlich recht lauthals bewerbenden Anwälte der Kölner Kanzlei "Höcker Rechtsanwälte". Denn bei Anwendung (auch nur des von manchen offensichtlich zu Unrecht als "mäßig" eingeschätzten) Verstandes eines Schlossers hätten Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad ebenso leicht erkennen können, dass es schon an der Aktivlegitimierung fehlt und entsprechend dringend von der Antragserhebung abraten sollen.

Ich habe mich nämlich vor Lachen auf dem Boden gewälzt, nachdem ich den Antrag, welcher der Verfügung bei lag, durchgelesen hatte und brauchte eine ganze ganze Weile bis ich die Fassung wieder hatte. Nur deshalb brauchte ich mehr als 2 Stunden für den Antrag auf Erzwingung der Hauptsache und den Antrag auf PKH für das Widerspruchsverfahren.

Allein für die Anwaltskosten (1571,45 €) könnte die Euroweb einen Außendienstmitarbeiter etwas mehr als einen Monat "laufen lassen", denn fast dieser Betrag steht, als Brutto-Gehalt, in deren Verträgen. Jedenfalls den mir vorliegenden. Diese, der Euroweb entstandenen Kosten, vermeiden also einen Schaden für die Allgemeinheit.

Nachtrag:
Den vorbereiteten PKH-Antrag verwende ich jetzt für was anderes.

Nachtritt:
Herr Dr. Ruben Engel und Herr Dr. Christian Conrad: Dem Ausgang des Verfahrens nach bin nicht etwa ich hier der "Irre" sondern viel mehr diejenigen, die sich dermaßen blamabel "irrten". Ich empfehle Ihnen künftig vom Gebrauch offensichtlicher Falschgutachten nicht nur des nicht nur "irrenden" Dr. Frieder Nau abzusehen.

16.07.2015

Christan Stein ("EW.de", "Euroweb Deutschland") drohen bis zu 2 Jahre Ordnungshaft - Mitverkaufte positive Bewertungen sind erhebliches Risiko für Referenzkunden

Mir sind mehrere Referenzschreiben vorgelegt worden, welche kürzlich ein Vertreter der "Euroweb Deutschland GmbH" des Christian Stein aus Bochum im Verkaufsgespräch vorgelegt hat.
Beweis der vorsätzlich falschen Referenz: Im Januar 2014 gab es die Euroweb Deutschland GmbH noch gar nicht!

An den Referenzschreiben fällt auf, dass diese von Kunden der Euroweb Internet GmbH stammen:

und das darin behauptet wird, dass die "Euroweb" angeblich "tolle" Leistungen erbracht habe und dass man ja "sowas von zufrieden" sei. Die Vorlage durch die Vertreter der Euroweb Deutschland GmbH des Christian Stein stellt einen kerngleichen Verstoß gegen die Verfügung des LG Düsseldorf dar, denn dieses wurde durch das Gericht bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro in jedem Einzelfall oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Einzelfall, insgesamt bis zu 2 Jahren untersagt.

Bei einem der angeblichen Euroweb-Deutschland Referenzkunden - der erweislich gar keiner ist - (Emotions-Eventservice, Inhaber Michael Glöckner, Lippetal) habe ich angefragt, wieso er durch das Referenzschreiben mit unwahrem Inhalt daran teilnimmt auch Dritte zu verarschen und zu schädigen:

Sehr geehrter Herr Glöckner,

Mir wurde ein Empfehlungsschreiben vorgelegt, welches von Ihnen stammen soll. (Anlage)

Ich habe dazu vier Fragen:

1.)
Feststellung:
Das Schreiben ist nicht datiert.

Frage:
Wann wurde es verfasst?

2.)
Feststellung:
Sie sind jedoch nicht Kunde der Euroweb Deutschland GmbH sondern der Euroweb Internet GmbH.

Frage:
Wie kam es dazu, dass Sie für eine Euroweb Deutschland GmbH ein Empfehlungsschreiben verfassten und/oder unterzeichneten, mit welchem für eine Leistung einer Euroweb Deutschland GmbH geworben wird obgleich diese keinerlei Vertrag mit Ihnen hat und auch nicht haben konnte, weil diese zum Zeitpunkt der Erstellung der Webseite noch gar nicht existierte und bis zum heutigen Tage auch keine Leistungen für Sie erbringt?

3.a)
Feststellung a)
Ihre Webseite weist erhebliche Fehler auf. (Bildschirmfoto). So ist die Menüzeile ohne technische Notwendigkeit zu lang und wird umgebrochen. Weiter verdeckt das Firmenlogo einen Menüeintrag.

Feststellung b)
Ihre Webseite benötigt trotz schnellen DSL auf Grund des Hostings in einem Büroraum in Bulgarien fast 20 Sekunden um geladen zu werden. Die 431,46 Kilobyte sollten in weniger als 1 Sekunde geladen werden, zudem ist völlig unklar wieso da 6 Javascript-Dateien, 4 CSS-Dateien und 4 HTML-Seiten (in iframes) geladen werden und wozu diese notwendig sind.

Feststellung c)
Datenpakete, welche an den Server, auf  dem Ihr Webauftritt gehostet wird, gesendet werden, werden zu fast 70 Prozent verworfen. Die seit Monaten bestehende und defekte Internetanbindung des Servers ist einer von mehreren Gründen

Feststellung d)
Ihre Webseite wird mit folgender Software in folgenden Versionen ausgeliefert: Apache 1.3.27 (FreeBSD) Server PHP/4.2.0 Diese Softwareversionen sind uralt, haben erhebliche Funktions- und Sicherheitsmängel und wurden dennoch seit Jahren nicht durch aktuellere und sicherere Versionen ersetzt.

Frage hierzu:
Können Sie im Wissen um diese Umstände tatsächlich die erbrachte Leistung wirklich empfehlen?

4.)
Ihre Webseite verweist 6 positive Bewertungen, welche von bewertet.de stammen. An dieser Firma ist die Euroweb Internet GmbH beteiligt. Ferner findet sich dort ein Hinweis auf die Firma Yourrate.de, die ebenfalls zur Euroweb gehört und in dem gleichem  Dachgeschoss residiert, wie die die Euroweb Deutschland GmbH. Die Yourrate bietet Profibewertern Geld dafür, solche positiven Bewertungen bei bewertet.de einzustellen.

Sie sollten wegen des enormen rechtlichen und finanziellen Risikos diese Werbung entfernen lassen.

Frage:
a)
Ist Ihnen bewusst, dass die unzweifelhaft vorliegende Bewerbung durch bezahlte Personen, die nur vorgeben Ihre Kunden zu sein, nach dem UWG rechtswidrig ist - weshalb Wettbewerber Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen können, was regelmäßig sehr teuer wird, und sogar dazu führen kann, dass Kunden Verträge mit Ihnen anfechten?

b)
Sind Sie auch in dem nunmehr vermittelten Wissen der Meinung, dass Sie die Leistungen der Euroweb Deutschland GmbH empfehlen können? Ist das auch dann der Fall, wenn diese Empfehlung denjenigen schadet, denen diese vorgelegt wird.


Ich gebe Ihnen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass ich im Falle keiner, frecher oder unwahrer Antworten darüber berichten werde, dass Sie Abzocker - von nun an wissentlich - unterstützen und Leistungen empfehlen, die den Empfängern der Empfehlung voraussichtlich schaden können.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
Wie und warum auch immer, eine Antwort wollte dieser nicht geben. Auch dessen Webseite ist noch immer fehlerhaft:


Bildschirmfotos: Solcher "Euroweb-Murks" ist tatsächlich kein Grund zur Zufriedenheit.
Dafür hat der Eventservice 2 bzw. 3 Tage nach meiner Nachricht insgesamt 2 positive Bewertungen erhalten. Ich vermute, der hat nach meiner Nachricht Kontakt zur Euroweb aufgenommen... Der oder die "Bewerter" erhielten gemäß der "Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Bewerter" der Yourate.com insgesamt genau 2 Euro gutgeschrieben. Der Emotions-Eventservice-Inhaber Michael Glöckner ist offenbar billigst zu haben.


Nachricht für Professor Ralf Höcker, Dr. Ruben Engel, Dr. Conrad: Sie können dem Herrn Christian Stein in der Sache nicht helfen. Der stellt sich nämlich noch dümmer an als Sie.

15.07.2015

Warnung: "Web and Marketing" ist "Euroweb" und sucht "Doofe"!

Hinter der Firma "Web und Marketing" (Europaplatz 7, 44141 Dortmund) des Patrick L. steckt also derselbe, von mir beim Lügen erwischte Christian Stein, der als "Media President" mit vorsätzlich unwahren Aussagen über die Jobs im Euroweb-Vertrieb in die Öffentlichkeit drängte und noch im September 2014 in einem Schriftsatz der Euroweb als Vertriebsleiter deklariert wurde und inzwischen Geschäftsführer der "Euroweb Deutschland GmbH" ist, mit deren Hilfe die "Euroweb Internet GmbH" (Christoph Preuß, Daniel Fratzscher) höchst offensichtlich und in krimineller Absicht gerichtliche Verfügungen, insbesondere das gerichtliche Verbot von Cold Calls, tagtäglich umgeht und also das Recht bricht.

Doofe händeringend gesucht!

Der formale Inhaber der sich nun "Web und Marketing" nennenden Firma, Patrick L., sucht Mitarbeiter, welche im Auftrag und Profitinteresse der Euroweb potentielle Kunden verbotswidrig "kalt" anrufen, dreist belügen und übel abzocken. Aus hier vorliegenden Berichten zeichnet sich ab, dass die weit überwiegende Zahl der Mitarbeiter das Unternehmen in den ersten zwei Monaten wieder verlässt, die Fluktuation gilt als eben so extrem wie die Bezahlung "unterirdisch" ist: Es liegen Verträge für diese Firmen vor, die gerade mal den Mindestlohn versprechen - aber nur für die Regelarbeitszeit. Überstunden werden nicht vergolten und erwartet wird, so berichten mir ehemalige Mitarbeiter, regelmäßig ein 12-Stunden-Tag.

Demnach wird nicht mal der Mindestlohn bezahlt! Doch auch die hinsichtlich bedeutender Vertriebsprovisionen von Patrick L. erweckten Hoffnungen erwiesen sich als "spektakulär unwahr"!

Bis vor einiger Zeit nannte Patrick L. das Unternehmen noch "Team Explosion" und stand hier wegen rüder Methoden gegenüber Mitarbeitern unter Kritik. Gut möglich, dass es unter diesen Umständen zu einem verheerenden "Fachkräftemangel" kam.

Wer vom Arbeitsamt zu einer Bewerbung bei dem Unternehmen gezwungen wird sollte das rechtzeitig seinem Betreuer gegenüber kommunizieren, ebenso das sich aus den Unterlagen der Eindruck ergibt, dass man sich als Mitarbeiter der Firma womöglich der Mittäterschaft beim Betrug schuldig macht.

Auch Patrick L. vertraut der Euroweb nicht!

Der auch als selbst ernannter "Ruhrgebietsheld" bekannt gewordene Patrick L. scheint übrigens sowas wie der "Prinz" des Christian Stein zu sein. Das gilt auch dann, wenn er (bzw. Christian Stein) die "eigene" Webseite bei Hetzner in Deutschland und nicht auf dem Euroweb-Schrott in Bulgarien hosten lässt:
Offenbar will er zwar die teure "Euroweb" verkaufen, kann sich aber mit der miesen Leistung (die der Euroweb für sich selbst auch nicht genügt) nicht abfinden. Das er je ein seriöses Produkt vertreibt glaube ich nicht.

Offenbar sind sich Patrick L. und Christian Stein voll der Tatsache bewusst, dass diese gegen die Kritik an der Euroweb und den Vertriebsunternehmen nicht "anstinken" können. Also versuchen diese es damit, den Firmen-Name zu wechseln - was inzwischen in hoher Frequenz geschieht. Das sieht dann doch stark nach einer Verzweiflung aus, die überhaupt nicht mit dem großfressigen Gebaren der Herren Preuß, Fratzscher, Stein, L. & Co. in Übereinstimmung zu bringen ist.

Meine Nachricht ist übrigens: Auch eine andere "Großfresse" - ich meine den lauten und durch bedenkliche Äußerungen höchst auffälligen Anwalt Professor "Ralfi" Höcker - kann denen nicht helfen.

13.07.2015

Montag der 13. - Pech und Schwefel Schlosser für die Euroweb

Vor dem OLG Frankfurt am Main wurde heute ein, im Hinblick auf die Umstände äußerst positiver Vergleich geschlossen. Das vorherige Urteil des LG Frankfurt, welches der Euroweb noch ca. 7900 Euro zusprach, ist damit obsolet.

Der Berufungskläger (von der Euroweb verklagter Referenzkunde) zahlt 1200 Euro (rund 15% der Klagesumme) an die Euroweb. Zahlt er nicht pünktlich bis Ende August dann steigt der Betrag allerdings auf 3800 Euro (Zahlen aus dem Gedächtnis, die letzte als "nicht-relevant" möglicherweise nicht gut gemerkt). Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das bedeutet, die klagende Euroweb erhält deutlich weniger als diese für beide Instanzen an Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss. Damit ist das Verfahren für die Euroweb auf eine Weise zu Ende gegangen, die mit "unwirtschaftlich" korrekt bezeichnet ist. Allerdings befürchte ich aus den Erfahrungen mit der Vergangenheit, dass der Lerneffekt ein sehr begrenzter ist. Also das die Euroweb weder von den sittenwidrigen Vertriebsmethoden noch von den, wohl auch insgesamt nicht mehr wirtschaftlichen Klagen lässt.

Im Gesamtverfahren wäre eigentlich von der 5%-Regelung nach §649 BGB bis zur Klageabweisung wegen arglistigen Täuschung beim Vertragsabschluss durch den Vertriebsbeauftragten (der nicht als Zeuge erschien) alles möglich gewesen. Allerdings hat sich der Berufungskläger im Vorfeld leider nicht besonders klug verhalten und hierdurch mindestens einen Teil seiner Glaubwürdigkeit bei Gericht verspielt und zudem in seinen Ausführungen "die Sache nicht auf den Punkt gebracht". Zwar kam z.B. der von der Euroweb als Zeuge genannte, erwartbar "sehr ehemalige" Außendienst (jedenfalls für mich weniger überraschend) nicht und dadurch hätte das Gericht auch darauf erkennen können, dass dieser durchaus ein Rücktrittrecht zugesichert habe, aber die "Parteivernehmung" hat bestenfalls nur einen geringen "Beweiswert". Die Richterin ließ dann durchblicken, dass Sie dem Vorbringen zur arglistigen Täuschung nicht folgen werde, weil diese dem Vortrag hierzu einfach nicht glaubte und wollte der Euroweb sogar Gelegenheit geben, den Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Leistungen ein weiteres Mal nachzubessern und also an die Beweislage anzupassen.

Demnach kann der 15%-Vergleich in diesem Fall als sehr schöner Erfolg gelten.

Die Berufungsverhandlung und also der unter diesen Umständen recht günstige Vergleich kam zu stande, nachdem mir die sehr engagierte Vertreterin, Frau Rechtsanwältin Christiane Lehmann aus Frankfurt am Main, mit Genehmigung und Wissen des Mandanten den Fall gerade noch rechtzeitig darlegte und ich dann also die vorsätzlich unwahre, aber dennoch im Prozess getätigte Euroweb-Behauptung, dass ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter die Webseiten erstellen würden, durch allerhand Material widerlegen konnte. Bis dahin neigte die Richterin dazu, die Berufung schon im schriftlichen Vorverfahren zurück zu weisen.

Ohne mich hätte es also nicht mal eine Berufungsverhandlung und also einen fetten Profit für die Euroweb gegeben. So war es also kein besonders schöner, aber immer noch ein schöner Tag.

Der Euroweb-Anwalt Andreas Buchholz soll, als er begriff, dass ich, also auch ein präsenter sachverständiger Zeuge dafür sei, dass die Euroweb die versprochene Leistung gar nicht erbringen wollte oder konnte (ohne die eingangs erwähnten Handlungen des Berufungsklägers wäre es dazu wahrscheinlich sogar gekommen - und das kann es auch, denn ich wäre sehr daran interessiert, das mal durchzuziehen), in den kanzleiüblichen Singsang verfallen sein, ich sei ein "Hassblogger".

Er langweilt mich.

P.S.: Ich mach dann mal, wegen des Vortrages, dass ausschließlich fest angestellte die Webseiten erstellen würden, die Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges fertig. Mit dem Sieg in der Vorinstanz war der Versuch ja schon ziemlich weit fortgeschritten.

11.07.2015

Die Euroweb und eine vergebliche Investition: Spielzeugmuseum ist offensichtlich geschlossen - Warum Christoph Preuß ein Lügner ist

Bis ich in den Jahren 2012 bis 2014 massiv darüber berichtete, welcher "angesehene Internationale Webdesign-Preis" von der Euroweb in welchem "Dorfladen" gekauft wurde gab die Euroweb dafür allerhand Geld aus.

So auch für die Webseite  "www.spielzeugmuseum-ilmenau.de".





Doch auch diese Webseite dieses ganz besonderen Referenzkunden kann man jetzt nicht mehr abrufen:


Offenbar geriet das Museum in eine schwierige finanzielle Situation, die stark überteuerte, von der Euroweb aufgeschwatzte Webseite ist wahrscheinlich einer der Gründe.

Die Adresse, an der die von der Euroweb oft (und auch für diese Webseite gekauften) gekauften "Davey-Awards" vergeben wurden ist besonders lustig. Ein Dorf am Ohio-River in Kentucky.

Womöglich ist der Preisvergeber, der dort unter Namen wie
  • "webbyawards.com"
  • "communicatorawards.com"
  •  "iavisarts.org"
  •  "iadas.net"
auftaucht der einzige ernst zu nehmende Steuerzahler. Und zwar in einer Person.

Bis zum heutigen Tage lässt sich die Euroweb in dem vollen Wissen

a) dafür bezahlt zu haben
b) dass diese Organisationen keine angesehenen und auch gewiss keine internationalen Organisationen sind

durch deren in weiteren Sachverhalten die Gerichte offensiv belügenden Anwälte vor den Gerichten einleitend durch die "von angesehenen internationalen Organisationen vergebenen" Preise wie folgt in Täuschungsabsicht zu lobhudeln...

 
... was mir die Gelegenheit und die Genugtuung verschafft, den hierfür verantwortlichen Christoph Preuß einen Lügner zu nennen. Denn der hat dafür bezahlt und diesen verlogenen Schriftsatz vom 15.08.2014 in der klaren Absicht des Prozessbetruges veranlasst.

Anwaltsservice: Die Euroweb Deutschland GmbH ist zur Vertragserfüllung gar nicht in der Lage - Datenleitung zu angeblichem Rechenzentrum bricht immer mehr zusammen

Soweit ich das erkennen kann werden sämtliche Webseiten tatsächlicher Kunden der Euroweb Deutschland GmbH auf dem Server mit dem generischen Hostname plesk18.euroweb.net (IP: 91.199.247.54) gehostet.


Schon seit vielen Monaten berichte ich darüber, dass die Datenanbindung zu dem angeblichen "Rechenzentrum" in Bulgarien (tatsächlich ein Büroraum in einem Geschäftsgebäude mit Publikumsverkehr!) schadhaft ist, so dass die Webseiten vertragswidrig und entgegen der Werbeversprechen sehr langsam ausgeliefert werden. (Falls überhaupt!) Das Problem betrifft in gleicher Weise auch die Kunden der
  • Euroweb Internet GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz (Schweiz: AG)
  • Webstyle GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Internet Online Media GmbH, Deutschland, Österreich, Schweiz.
  • WN-OnlineService
aber, wie ich unten zeigen werde, nicht alle diese Firmen selbst.

Die Euroweb Deutschland GmbH ist ebenso wie die Übrigen offensichtlich nicht dazu bereit, hier Abhilfe zu schaffen, denn das Problem hält nicht nur seit mehr als einem Jahr an, sondern verschärft sich noch. Nach der aktuellen Langzeitmessung über 10134 Sekunden (167 Minuten, fast 3 Stunden) gehen, offenbar infolge Korrosion an den offenbar "sehr bulgarischen" Leitungen sogar über 80% der Datenpakte verloren.

Das ist viel zu viel und eine Störung, die schon seit langem hätte behoben werden müssen, zumal die geforderten Preise auch Hosting ein einem deutschen Rechenzentrum mit mehrfach redundanter Anbindung und Fehlerkontrolle erlauben würden.

Doch durch das lange Bestehen des Fehlers steht fest, dass die Euroweb Deutschland GmbH ebenso wie die Euroweb Internet GmbH (AG), die Webstyle GmbH und die Internet Online Media GmbH die großmäulig versprochenen Leistungen gar nicht erbringen wollen.
  • Bestandskunden empfehle ich, eine Frist zur Nachbesserung von 2 Wochen zu setzen und nach Ablauf dieser Frist den Vertrag fristlos zu kündigen
  • Neukunden, deren Webseite noch nicht erstellt wurde, empfehle ich, den Vertrag wegen der von Anfang bestehenden Unmöglichkeit einer vertragsgerechten Leistung und des Wissens des Anbieters darum wegen arglistiger Täuschung wegen Nichtigkeit anzufechten.
Falls Sie ein Gutachten benötigen wenden Sie sich unter Nennung des Domainnamens an:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel. 0561 317 22 77
joerg.reinholz@googlemail.com
Für eigene Messungen bietet sich das Programm "mtr" (Link zum Download) an. Falls Sie Linux, ein BSD oder einen Mac besitzen, installieren Sie das Paket "mtr". Machen Sie, wie auch ich, Bildschirmfotos nach dem Ablauf mehrerer Stunden und reklamieren Sie die Störung unter Setzung einer Frist.

Belege bitte mit Antwort des Anbieters an mich, denn es könnte sehr interessant sein, die (Nicht)Reaktion der
  • Euroweb Deutschland GmbH
  • Euroweb Internet GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz(Schweiz: AG)
  • Webstyle GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Internet Online Media GmbH, Deutschland, Österreich, Schweiz.
in einer Vielzahl von Fällen (auch ihrem eigenen) vor Gericht zu belegen.

Ausreden sind nicht mehr möglich:

Mein Mail:
Allerwerteste Herren Preuß, Stein und Fratzscher!

In dem nachfolgend durch seine URL benannten Artikel berichte ich über eine erhebliche Leistungsstörung. Vergleichbare Messewerte habe ich in einem Zeitraum von mehr als 2 Jahren erzielt und diese sind auch durch das Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf dokumentiert.

http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2015/07/anwaltsservice-die-euroweb-deutschland.html

Sie erhalten Gelegenheit zu einer Stellungnahme, auch wenn Sie diese in früheren Fällen niemals wahrgenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
 
Automatische Antwort:
(Daniel Fratscher arbeitet auch für Euroweb Internet GmbH (und ist deren Haupteigentümer) , ist GF der Webstyle GmbH und der Internet Online Media GmbH - diese Firmen haben also auch Kenntnis - das war es dann für dämliche Ausreden, wie diese die Anwälte des Euroweb-Konklomerrats immer wieder vortragen.

Übrigens:
  • Die Webseite der Euroweb Deutschland GmbH wird bei Strato gehostet.
  • Die Webseite der Euroweb Internet GmbH wird bei OSN in Nürnberg gehostet.
  • Die Webseite der Gastparo GmbH wird bei der "Domain Factory" in München-Ismaning gehostet.
  • Die Webseite der WN-OnlineService GmbH wird bei OSN in Nürnberg gehostet.
Für keine dieser Webseiten wird das den Kunden zugemutete Euroweb-CMS oder der von der Euroweb den Kunden völlig überteuert angedrehte "Webshop" benutzt.

Das lässt nur den Schluss zu, dass Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und der Christian Stein sehr genau wissen, dass die eigene Leistung nichts taugt.

Offensichtlich laufen sogar die eigenen Anwälte vor dem grottenschlechten Hosting der Euroweb - wohl "wild mit den Armen rudernd" - davon.

10.07.2015

Anwaltsservice: Was der Leitfaden der Euroweb Deutschland GmbH hergibt: Betrugsvorwürfe

Das ist eine ganz neue  "EW-Erfahrung" ... und liegt, mitsamst dem Vertriebsleitfaden der EW Deutschland GmbH, schon dem ersten Gericht vor.

Da haben die oberen Eurowebber aber gewaltig "in die Scheiße gegriffen", als diese das Verfahren, welches diese zwingend verlieren werden (falscher Kläger, falsche Behauptungen) anleierten. Getoppt wurde diese grandiose Dummheit dann von der Mediengeschrei-Kanzlei des Herren Professor "Medienanwalt" Ralf Höcker die (in Person der Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad) nicht mal die Aktivlegitimierung der Euroweb Internet GmbH geprüft hat.

Nicht-Versagen geht ganz anders.

Anwaltsservice

Die Anwälte der Euroweb werden dem Betrugsvorwurf widersprechen und behaupten, dass die in der Aufstellung zur Begründung des Preises aufgeführten Leistungen ja gar nicht in der Leistungsbeschreibung auftauchen, welche Teil des vom Kunden unterzeichneten Vertrages ist, so dass die "Partner" angeblich nicht arglistig getäuscht wurden.


Aber die - wenn überhaupt übergebene - Leistungsbeschreibung beschreibt diese Punkte (Aufwände der EW Deutschland GmbH) gerade nicht in dieser Konkretheit. Dann ist aber die Werbung beizuziehen um fest zu stellen was der Empfängerhorizont der Vertragspartner (der von der EW Deutschland beschissenen) hergibt.

Das muss in den Vortrag, falls die EW-Deutschland GmbH es sich wagt, auch nach Nichtleistung infolge frühzeitiger Kündigung und/oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auf die bekannte, abgefuckt-verlogene Weise den Hauptteil der Vertragssumme zu fordern und - im vollen Bewusstsein des eigenen Betruges - sogar rotzfrech einzuklagen.

07.07.2015

Philipp Berger vertraut der Euroweb nicht mehr

Der Ex-Euroweb-Anwalt Philipp Berger vertraut der Euroweb nicht mehr: Die Domain "berger-law.de" ist umgezogen. Zu Jimdo, wie man sieht. Offenbar wollte er weder der einzige Kaufkunde noch zum übel abgezockten Referenzkunde der Euroweb werden ... ... und hat, nachdem er selbst jahrelang die extrem überteuerten Preise der Euroweb als "marktgerecht" beschrieb, ganz plötzlich die Erfahrung gemacht, dass auch tatsächlich kostenlose Webbaukästen für kleine und mittelständige Unternehmen eine Lösung sein können - mehr als 250 € monatlich dafür auszugeben ist also völlig unnötig.

Vielleicht hat er sich ja von mir davon überzeugen lassen, dass das Beschiss ist.

Gutes Argument übrigens ... den Vorgang sollte man mal in Prozessen um die Forderungen der Euroweb erwähnen!

06.07.2015

Quittung für Professor Ralf Höcker

Falls noch jemand Zweifel daran hat, dass ich mir meine Gegner genau ansehe:
Presseanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache Sie darauf aufmerksam, dass sich ein Herr Ralf Höcker öffentlich damit bewirbt, an Ihrer Hochschule eine Professur für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht inne zu haben:

http://www.hoecker.eu/anwalt.htm?anwaelte_id=1

Gleichzeitig fordert dieser - unter Hinweis auf die Professur - durch einen Artikel im Internet öffentlich dazu auf, gegenüber kritischen Journalisten die Straftaten gemäß §§ 240, 241 StGB zu begehen.

http://www.vocer.org/journalisten-bedrohung-ist-okay/

Ich habe vor, über diesen Umstand öffentlich zu berichten und möchte es nicht verfehlen, Ihnen eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, immerhin erscheint diese Professur nach der Aufforderung zum Rechtsbruch hier jedenfalls als nicht angebracht und könnte dem Ruf der Hochschule sehr schaden.

Ich gebe Ihnen für die Stellungnahme eine Frist von 2 Wochen.
Ich nehme jetzt Wetten an, ob und wann der Herr Professor Ralf Höcker ein "emeritiert" oder "Ex" vor den Titel setzt.


"Karikatur eines Rechtsanwaltes: Professor Ralf Höcker live und Farbe"
(Lizenz: "careware")
Der Noch-Professor Ralf Höcker schreibt weiter:
"Journalisten sind sogar verpflichtet, sich all diese Programmanregungen, Meinungsäußerungen und Drohungen anzuhören und sie bei ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen!"
Wow!

Etwas in der Art mache ich gerade: Ich berücksichtige die schrägen Meinungsäußerungen und unwahren Tatsachenbehauptungen des Kölner Herrn Ralf Höcker und frage bei meinen Lesern mal höflich nach, wo ich das Zeug in Deutschland legal erwerben kann, was einen zu solchen durchgeistigten und Aufsehen erregenden Artikeln wie dem des Herrn Höcker befähigt. Irgendwie scheint mir ein sicherlich völlig legales Mittel in der Kanzlei Höcker regelmäßig zu solchen Glanzleistungen zu führen.

Ich frage nur aus Interesse. Selbst würde ich z.B. sowas ganz bestimmt nicht nehmen.