06.07.2015

An: Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln

Offener Brief an Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln:

Also, falls Sie jetzt der Auffassung sein sollten, dass ich Sie - als so genannte "Organe der Rechtspflege" - zu Unrecht des Lügens und der Verleumdung vor Gericht bezichtige, dann bedenken Sie vor einem möglichen Antrag an das Gericht, welche Vorträge Sie
  1. wieder eigenen und besseren Wissens (und ich kann den Strengbeweis sogar nach den extremen Maßstäben des LG Köln, Berlin oder Hamburg führen) und
  2. in keiner anderen Absicht als meine Person zu schmähen und
  3. entgegen der Wahrheitspflicht aus § 138 Absatz 1 ZPO
gehalten haben. Falls Sie jetzt glauben,
  1. die Berufsordnung erlaube Ihnen neben der Verleumdung auch das Lügen weil
  2. jeder das Recht auf eine anwaltliche Vertretung habe.
so antworte ich Ihnen:
  1. Ihre Berufsordnung und § 138 Absatz 1 ZPO erlaubt Ihnen das Lügen und Verleumden jedenfalls im Zivilprozess gerade nicht!
  2. Niemand hat das Recht von seinem Anwalt zu verlangen, dass dieser (im Zivilverfahren) lügt und verleumdet und ergo kann ein Anwalt, der wie Sie zivilprozessual lügt und verleumdet, sich nicht darauf berufen, dass der Mandant das verlangt habe.
Und noch etwas auf den Weg, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Ralf Höcker aus Köln:

Ich habe Sie doch rechtzeitig gewarnt - oder wollen Sie das bestreiten? Wer hat Sie gezwungen so weiter zu machen? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Euroweb tatsächlich zu Gewalt greift (fehlgeschlagene Drohungen, einen fehlgeschlagene Einbruchsversuch in meine Webserver und mindestens eine fehlgeschlagene DDoS-Attacke gab es aber schon  - aber auch fehlgeschlagene Versuche gewissen Anwaltspacks, mich durch "Ligitation PR" zu schädigen). Womit außer dem Scheiß-Geld, wollen Sie, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Ralf Höcker aus Köln, also gezwungen worden sein? Lügen und verleumden Sie etwa aus dem niedrigsten aller Motive heraus - des schnöden Mammons wegen?

Wenn der Mandant geht, weil der Anwalt nicht für diesen lügen will, dann kann sich der Mandant nicht über eine Pflichtverletzung beschweren. Und falls Sie DAS nicht wissen oder auch nur nicht wahrhaben wollen, sollten Sie den Beruf und den schwarzen Talar Lappen an den Nagel hängen und nicht mal mehr davon träumen, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein!

Fall Sie also - und auf genau dem Weg sind Sie - die miesesten Nummern des Günter Freiherr von Gravenreuth nachmachen und ihm partout an Verlogenheit nicht nachstehen wollen wollen, dann sollten Sie nochmals zur Warnung erfahren: Der starb nicht nur arm, allein und von eigener Hand - nein, halb Deutschland hat darüber gejubelt.

Das genau sind Konsequenzen solchen Handelns.

Also: Wenn Sie also so weiter machen wollen, dann sollten Sie das Ziel korrigieren. Sie wollen zwar angesehene "Organe der Rechtspflege" werden, sind aber auf dem Weg dahin, dass Sie so mancher wegen Ihres beruflichen Benehmens als "sprichwörtliches Arschloch" ansieht. Mit dem Anwaltshimmel wird das da eher nichts.


P.S. Ihr Chef schreibt:
"Allerdings versteht der normativ-faktische Ehrbegriff unter faktischer Ehre „die (verdiente) Geltung der Person in der Gesellschaft, ihren guten Ruf.“ Der rechtlich bedeutsamste Teil der Ehre liegt in dem „Anspruch des Individuums, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert behandelt zu werden.“ (beide Zitate nach Fischer, StGB, § 185, Rn. 3 m. w. Nachw.)"
Falls Sie sich also "beleidigt" fühlen, dann sollten Sie prüfen, wohin Ihr Handeln Sie gebracht hat und ob ich Sie nicht nur "entsprechend ihrem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" behandle.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hart, aber sachlich, so Dein Artikel. Mit gleichen Titel sollte direkt nach Plasberg eine Sendung ausgestrahlt werden, nachdem dort Herr Professor Doktor Ralf Höcker seine Rechtsauffassungen geäußert hat.

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