13.07.2015

Montag der 13. - Pech und Schwefel Schlosser für die Euroweb

Vor dem OLG Frankfurt am Main wurde heute ein, im Hinblick auf die Umstände äußerst positiver Vergleich geschlossen. Das vorherige Urteil des LG Frankfurt, welches der Euroweb noch ca. 7900 Euro zusprach, ist damit obsolet.

Der Berufungskläger (von der Euroweb verklagter Referenzkunde) zahlt 1200 Euro (rund 15% der Klagesumme) an die Euroweb. Zahlt er nicht pünktlich bis Ende August dann steigt der Betrag allerdings auf 3800 Euro (Zahlen aus dem Gedächtnis, die letzte als "nicht-relevant" möglicherweise nicht gut gemerkt). Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das bedeutet, die klagende Euroweb erhält deutlich weniger als diese für beide Instanzen an Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss. Damit ist das Verfahren für die Euroweb auf eine Weise zu Ende gegangen, die mit "unwirtschaftlich" korrekt bezeichnet ist. Allerdings befürchte ich aus den Erfahrungen mit der Vergangenheit, dass der Lerneffekt ein sehr begrenzter ist. Also das die Euroweb weder von den sittenwidrigen Vertriebsmethoden noch von den, wohl auch insgesamt nicht mehr wirtschaftlichen Klagen lässt.

Im Gesamtverfahren wäre eigentlich von der 5%-Regelung nach §649 BGB bis zur Klageabweisung wegen arglistigen Täuschung beim Vertragsabschluss durch den Vertriebsbeauftragten (der nicht als Zeuge erschien) alles möglich gewesen. Allerdings hat sich der Berufungskläger im Vorfeld leider nicht besonders klug verhalten und hierdurch mindestens einen Teil seiner Glaubwürdigkeit bei Gericht verspielt und zudem in seinen Ausführungen "die Sache nicht auf den Punkt gebracht". Zwar kam z.B. der von der Euroweb als Zeuge genannte, erwartbar "sehr ehemalige" Außendienst (jedenfalls für mich weniger überraschend) nicht und dadurch hätte das Gericht auch darauf erkennen können, dass dieser durchaus ein Rücktrittrecht zugesichert habe, aber die "Parteivernehmung" hat bestenfalls nur einen geringen "Beweiswert". Die Richterin ließ dann durchblicken, dass Sie dem Vorbringen zur arglistigen Täuschung nicht folgen werde, weil diese dem Vortrag hierzu einfach nicht glaubte und wollte der Euroweb sogar Gelegenheit geben, den Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Leistungen ein weiteres Mal nachzubessern und also an die Beweislage anzupassen.

Demnach kann der 15%-Vergleich in diesem Fall als sehr schöner Erfolg gelten.

Die Berufungsverhandlung und also der unter diesen Umständen recht günstige Vergleich kam zu stande, nachdem mir die sehr engagierte Vertreterin, Frau Rechtsanwältin Christiane Lehmann aus Frankfurt am Main, mit Genehmigung und Wissen des Mandanten den Fall gerade noch rechtzeitig darlegte und ich dann also die vorsätzlich unwahre, aber dennoch im Prozess getätigte Euroweb-Behauptung, dass ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter die Webseiten erstellen würden, durch allerhand Material widerlegen konnte. Bis dahin neigte die Richterin dazu, die Berufung schon im schriftlichen Vorverfahren zurück zu weisen.

Ohne mich hätte es also nicht mal eine Berufungsverhandlung und also einen fetten Profit für die Euroweb gegeben. So war es also kein besonders schöner, aber immer noch ein schöner Tag.

Der Euroweb-Anwalt Andreas Buchholz soll, als er begriff, dass ich, also auch ein präsenter sachverständiger Zeuge dafür sei, dass die Euroweb die versprochene Leistung gar nicht erbringen wollte oder konnte (ohne die eingangs erwähnten Handlungen des Berufungsklägers wäre es dazu wahrscheinlich sogar gekommen - und das kann es auch, denn ich wäre sehr daran interessiert, das mal durchzuziehen), in den kanzleiüblichen Singsang verfallen sein, ich sei ein "Hassblogger".

Er langweilt mich.

P.S.: Ich mach dann mal, wegen des Vortrages, dass ausschließlich fest angestellte die Webseiten erstellen würden, die Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges fertig. Mit dem Sieg in der Vorinstanz war der Versuch ja schon ziemlich weit fortgeschritten.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nun Herr Reinholz, Sie zeigen es ja gerade so schön:

Der Bericht ist Ihr "Adagissimo", wenn Sie sich polemisch äußern geht das bis zum das Prestissimo. Offenbar nutzen Sie eine enorme Bandbreite und haben eher nicht etwa ein Problem, das "Tempo giusto" zu finden.

Im Ganzen köstlich! Das gilt auch wenn ich manchmal denke, dass Sie den einen oder anderen Kollege etwas zu hart ran nehmen.

Anonym hat gesagt…

Gehört zwar nicht zum obigen Artikel, allerdings viel mir die "Eurowepp" sofort ein, wie ich dies hier gelesen habe:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/07/14/unerwuenschter-anruf-fuehrt-nicht-zu-einem-vertrag/

Whistler hat gesagt…

Wutanfall in Düsseldorf - Buchholz zum Rapport bestellt.

Beinahe wäre ich auf die Euroweb hereingefallen hat gesagt…

"Der Euroweb-Anwalt Andreas Buchholz soll, als er begriff, dass ich auch ein präsenter sachverständiger Zeuge dafür sei,"

Ach? Sie waren also anwesend? Mir wurde vom Euroweb-Vertreter erzählt, Sie, Herr Reinholz, seien auf der Flucht. Da wäre es natürlich ein starkes Stück, wenn Sie beim Gericht auftauchen würden.

Den Vertrag habe ich damals nicht unterschrieben. Danke für die Warnung.

Anonym hat gesagt…

Die Coldcalls der Euroweb unterscheiden sich allerdings von diesen Adressbuch-Stalking.
Bei Euroweb wird immer darauf hingearbeitet, einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Natürlich wird dabei immer Wesentliches verschwiegen. Der Angerufene soll unbedingt daran glauben, dass er für die Leistungen nichts zu bezahlen braucht. Der Telefonleitfaden ist genau darauf abgestimmt. Hier wird zwar nicht gelogen, aber das was der Anrufer sagt und das was der Angerufene tatsächlich zu verstehen glaubt, ist nicht das Gleiche. Dem Angerufenen soll nicht auffallen, das lediglich von einem Teil der Kosten gesprochen wird, die nicht zu bezahlen sind. Es wird hier von “der Übernahme der kompletten Erstellungskosten in Höhe von über zehntausend Euro“ gesprochen. Wer aufmerksam zuhört und nach Folgekosten fragt, bekommt gesagt, das lediglich eine geringfügige Summe für Service und Support zu bezahlen ist. Da kommt gern der Vergleich mit dem Auto, was einem völlig kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Aber die Unterhaltung (Benzin, Steuern, Versicherungen, Inspektionen und Reparaturen usw.) müsse man schon selbst tragen. Das leuchtet natürlich jedem ein. Es rechnet ja auch niemand mit bis zu 350 Euro monatlich für diese Nebenkosten. Der Preis kommt auch erst im persönlichen Gespräch auf den Tisch und das erst dann, wenn der Kunde alle Absicherungen im Gespräch nach Leitfaden mit ja beantwortet hat. Mit etwas Glück merkt der Kunde nicht einmal, dass die Zahlungen monatlich zu leisten sind. Das wird ja absichtlich im Leitfaden verschwiegen. Man setzt darauf, dass der Kunde so naiv ist und denkt, es handelt sich um ein Jahresbeitrag oder um eine einmalige Zahlung.
Das böse Erwachen folgt in der Regel nur kurze Zeit später.


Anonym hat gesagt…

Ja, das ist genau die Masche von dieser Bande. Ich habe genau das Gleiche mit denen erlebt.
Am Telefon hat mir der Kerl was davon erzählt, dass er plant richtig viel Geld zu investieren, um ein Unternehmen in der Region richtig erfolgreich zu machen. Deswegen schaut er sich mehrere Firmen an, um sich dann für eine davon zu entscheiden. Diese Firma will er dann mit einem kompletten Webseitenkonzept ausstatten. Er sagte, dass das für ihn die beste Werbung ist, wenn jemand durch ihn richtig Erfolg hat.
Zum vereinbarten Termin kamen dann sogar zwei Mann zu mir und haben mich richtig heiss gemacht. Am Ende habe ich einen Vertrag unterschrieben.
Jetzt habe ich den Salat. Ich habe alles den Anwalt übergeben, weil nichts so geklappt hat, wie die mir das versprochen haben. Keine Internetseite online, die Domain bekomme ich nicht zurück. Ich kann nur warnen.

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