17.10.2015

New Media Marketing & Vertriebs GmbH (GF Daniel Fratzscher) ist aufgelöst

Die New Media Marketing & Vertriebs GmbH (vormals "Euroweb Marketing- und Vertriebs GmbH, Berlin") des Daniel Fratzscher ist aufgelöst:
"HRB 84538 B: New Media Marketing & Vertriebs GmbH, Berlin, Wallstr. 16, Haus G, 10179 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Fratzscher, Daniel, *10.03.1969, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.09.2015 ist die Gesellschaft aufgelöst."

Bekannt gemacht am: 13.10.2015 10:30 Uhr

Zu letzt (im Bericht für das Geschäftsjahr 2013) hatte die GmbH schlappe 761.644,27 Euro Schulden gemeldet, welchen ominös erscheinende Forderungen von 761.199,24 Euro und ein Kassenbestand von 4.860,76 gegenüber standen.

Demnach wundert mich die Meldung aus dem Handelsregister nicht:
"Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden."
Wer nicht weiß wo: Der Ex-Geschäftsführer Daniel Fratzscher ist an folgenden Adressen erreichbar:
  1. Euroweb Internet GmbH, Hansaallee 299, 40594 Düsseldorf
  2. Euroweb Group GmbH & Co. KG, Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf

Es handelt sich zweifellos um eine der ganz besonderen Erfolgsgeschichten, mit denen der Alumni (Erleuchtete) Daniel Fratzscher den Erfolg seiner ganz besonderen Vertriebsstrategie unter Beweis stellt.

Sein Partner Christoph Preuß ist noch einen Schritt weiter! Daniel Fratzscher ist nämlich auf dem Weg, ihn einzuholen.

1 Kommentar:

Kenguru hat gesagt…

Die Liquidation der Gesellschaft wird in der Gesellschafterversammlung beschlossen. Ist also ein freiwilliger Vorgang.
Insolvenz hingegen ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend zu beantragen, wenn der Tatbestand (Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit) zutrifft.

Die Liquidation entspricht so dem nat. Tod der Gesellschaft.

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