28.02.2016

"Euroweb-Hochleistungsserver" - verliert im Speedtest-Vergleich haushoch gegen "Home-Hosting" mit einem Scheckkartenrechner für unter 100 Euro

Die zahlreichen, notorischen, öffentlichen und prozessualen Lügen der Euroweb Internet GmbH lassen sich nicht immer leicht widerlegen. Aber manchmal klappt das doch. Ich habe einen Anbieter, der das Messen von Leistungsparametern von Webseiten anbietet, beauftragt, für mich mal nachzumessen. Das Ergebnis ist dramatisch.

Die Messung von pagespeed.de ergibt:

Schon das ausdrücklich nicht empfohlene "Bei einem Schlosser-zu-Hause-Hosting" auf einem Scheckkarten-großen "Bastelrechner", der deutlich unter 100 € kostet (allerdings mit aktueller Server-Software versehen wurde) und der zudem an einem technisch für ein Webhosting höchst ungünstigen DSL-Anschluss hängt und dann auch noch das sicherere, aber wegen der Verschlüsselung langsamere HTTPS-Protokoll benutzt (1. Messergebnis) ist trotz aller dieser Nachteile deutlich besser als das, was die Euroweb Internet GmbH rotzfrech und dreist lügend als "Hosting auf einem Hochleistungsserver in einem eigenen Rechenzentrum" bezeichnet. Besonders zu beachten ist die Dauer der Pings und dann auch noch der Latenzzeit.

Vergleicht man das Messergebnis der von der Euroweb "gehosteten" Webseite (3. Messergebnis) dann noch mit dem der Webseite des eher unbekannten deutschen Webdesigners - die von der Variomedia AG in einem Postdamer Rechenzentrum gehostet wird (2. Messergebnis), so ergibt sich, dass die angebliche "Hochleistung" der Euroweb Internet GmbH eher einem "Leistungsausfall" gleich kommt. Allein die "Latenz" beträgt fast das 30-fache und ist mit mehr als 3 Sekunden nicht hinnehmbar.

Diese extreme Schlechtleistung ist ein Kündigungsgrund!

Die Kanzlei Buchholz und Kollegen könnte - wie jeder andere Kunde auch - der Euroweb also wegen Vertragsbruch kündigen oder die Zahlung kürzen. Kündigen natürlich erst nach Fristsetzung zur Behebung des Mangels.

Doch damit wird es schwierig. Pagespeed erklärt:
"Bei der Anbindung kann man in der Regel nicht viel machen, weil das in der Verantwortung des Webhosters liegt. Seiten, die im Ausland gehostet werden, haben in der Regel schlechtere Pingzeiten und auch schlechteren Speed. Wer auf einem Discounter hostet, teilt sich in der Regel den Server mit mehreren Hundert anderen und dadurch sind die Server auch fast immer überlastet."
Auf dem gleichen Serverm auf dem auch dem Webseite der Kanzlei Buchholz & kollegen liegt, werden mehrere Hundert Domains gehiostet. Die Euroweb ist jenseits deren heißlüftigen und verlogenen Marktgetöses genau also ein richtig mieser "Discounter" - lässt sich aber die "Platinklasse" bezahlen.

1. Messergebnis:

Von einem Schlosser mit einem Banana PI "gehostete" Webseite, hinter einem ganz normalen deutschen DSL-Anschluss, auf dem (außer zu Testzwecken)  schon niemand (mit Verstand) eine Webseite hosten würde:

Messdaten für Homeserver mit Banana Pi hinter einem DSL-Anschluss

2. Messergebnis:

Webseite eines eher unbekannten deutschen Webdesigners, gehostet (als eine von weit über 1000 Webseiten) auf einem echten Hochleistungsserver der Variomedia AG in einem echten deutschen Rechenzentrum:

Sehr gute Messergebnisse für Server der Variomedia AG

3. Messergebnis

Webseite der Kanzlei Buchholz und Kollegen, die von der Euroweb Internet GmbH auf einem angeblichen Hochleistungsserver in einem angeblichen Rechenzentrum mit stark veralteter Software (und deshalb wohl auch stark veralteter Hardware) gehostet wird:

Katastrophal schlechte Messdaten für eine von der Euroweb gehostete Webseite.

18.02.2016

Euroweb: "Hochleistungsserver" oder "Hochleistungsprozessbetrug"?

Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten „Euroweb: Leistungsmöglichkeiten / Vertragserfüllung nach Treu und Glaube“ vom 16.02.2016

Das Hosting erfolgt mit völlig veralteter, teilweise höchst unsicherer Software, welche bei den offiziellen Quellen (Hersteller) auch gar nicht mehr verfügbar ist - weshalb ich dringend vermute, das die Hardware ebenso veraltet ist, denn niemand setzt neue Hardware mit alten Betriebssystemen auf, welche diese auch nicht unterstützen (Debian 5 hat einen Kernel 2.6, der z.B. weder USB 3 kann noch aktuelle RAID-Controller unterstützt). Doch schon mit der veralteten Software ist die Verfügbarkeit und Sicherheit der Webauftritte aller Kunden der Euroweb Internet GmbH nicht gewährleistet. Erhellend ist auch die Behauptung der Euroweb Internet GmbH im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt, Seite 7:
„Die Klägerin hätte zu diesem Zweck eine ständige Verfügbarkeit der Daten gewährleistet und sowohl die Domain also auch die Emailkonten auf eigenen Hochleistungsservern gehostet.“
und weiter unten
„Der technische Betrieb erfolgt hierbei in einem eigenen Rechenzentrum der Klägerin.“
Dieser Vortrag vor dem Gericht entspricht der durch das Oberlandesgericht Düsseldorf auf meinen Antrag hin verbotenen Werbung und enthält im ersten Satz gleich drei unwahre Behauptungen: Die "ständige Verfügbarkeit" ist mit überalteter Software nicht gewährleistet, über "eigene" Server verfügt diese gerade nicht  und „Hochleistungsserver“ ist im Hinblick auf die veraltete Software und die schlechte Anbindung der offenbar "asbach-uralten" Server keine Beschönigung sondern ein in Täuschungs- also dreckiger Betrugsabsicht gehaltener, vorsätzlich unwahrer Vortrag.

Vulgus: "ne Scheißlüge"

In dem selben Schriftsatz trug die Euroweb Internet GmbH dem LG Frankfurt vor:
“Das Hosting der für die Partei zu erstellenden Internetpräsenz wäre durch die Tochtergesellschaft der Klägerin, die Euroweb OOD mit Sitz in Bulgarien erfolgt. Hierfür hätte die Klägerin monatlich 2,91 € an ihre Tochtergesellschaft zahlen müssen. Der Klägerin wären Gesamtkosten in Höhe von 2,91 x 48 = 139,68 € enstanden.“
Es handelt sich um Nettopreise.

Für 2 Euro brutto (€ 1,68 netto) bietet eine Vielzahl von Firmen ein Hosting in Deuschland an, bei dem Leistungen geboten werden, welche die von der Euroweb gewährten weit übersteigen.

Für das Jahr 2013 gab die Euroweb Internet GmbH in ihrem veröffentlichten Jahresbericht an, die Euroweb OOD, an welcher diese zu 90% beteiligt sei, habe bei einem Eigenkapital von (BGN) 807.000 [~ € 413.000] ein Jahresergebnis von (BGN) 476.000 [~ 240.000 €] erzielt.

Gleichzeitig bewarb sich die Euroweb Internet GmbH damit, über 20.000 Kunden zu haben. Rechnet man diese auf (20.000 Kunden * 2,91 € * 12 Monate) so erhält man als Ergebnis, dass die Euroweb Internet GmbH 698.400 Euro an die Euroweb OOD gezahlt haben muss, von denen aber  240.000 € als Gewinn zurück flossen.

Diese außerordentlich hohe Gewinnmarge von fast 35% des Umsatzes und fast 60% des Eigenkapitals (sic!) zeigt auf, welche enormen Gewinne die Euroweb Internet GmbH durch die ganz bewusste Schlechtleistung und Täuschung der Kunden beim Vertragsabschluss erzielt.

Sinnbildlich gesprochen: Den Kunden wird rotzfrech ein „neuer Mercedes“ versprochen, der „locker 250 Sachen“ mache. Dieser erhalten aber tatsächlich einen „alten Fiat Ritmo, der es auf gerade mal 90 Sachen bringt, bei dem nicht mal das ÖL geschweige denn ein Keilriemen oder Reifen gewechselt wurde und der Kühler durchgerostet ist, weshalb man an jeder Tankstelle anhalten, das Fahrzeug abkühlen lassen und Wasser nachfüllen muss."

Besonders übel erscheint mir dieses, weil die notwendige Software (abgesehen von Plesk) frei verfügbar ist und offensichtlich nur der Installationsaufwand gescheut wird. Das wäre vergleichbar damit, dass Öl (kostenlos) und Keilriemen (kostenlos) nicht gewechselt wurde weil die Fahrt in die Werkstatt gescheut wird.

Die Krönung dieses Euroweb-Lügenkonzerts ist jedoch, dass sich die Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf sich nicht schämt, am Prozessbetrug mitzuwirken, denn dem Herrn Andreas Buchholz selbst ist das Urteil des OLG Düsseldorf bekannt, in welchem der Euroweb Internet GmbH das Bewerben eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server verboten wurde. Er saß ja vor dem OLG Düsseldorf mit im Gerichtssaal - wenngleich als "Zuschauer" der Verhandlung.

In diesem Zusammenhang ist es eine geradezu „dummdreist“ erscheinende Lüge, wie im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt auf Seite 7 geschehen, zu behaupten:
  • „Die Klägerin hätte zu diesem Zweck eine ständige Verfügbarkeit der Daten gewährleistet und sowohl die Domain also auch die Emailkonten auf eigenen Hochleistungsservern gehostet.“
  • „Der technische Betrieb erfolgt hierbei in einem eigenen Rechenzentrum der Klägerin.“
Und was die „Hochleistungsserver“ betrifft: 2005 oder wann auch immer waren das vielleicht mal solche. Die Dinger aber 2015 noch als solche zu bezeichnen weise ich als „vorsätzlich und dreist unwahres Vormachen“ zurück.

Übrigens: das Verfahren 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt endete in der Berufung vor dem OLG mit einem für den Betroffenen sehr günstigen Vergleich - nach dem die vertretende Anwältin mit meiner Hilfe dem Gericht klar machen konnte, dass die Mär von der ausschließlichen Tätigkeit  fest angestellter Mitarbeiter eben nur eine typische Euroweb-Lüge ist und dass auch einige der sonstigen Punkte der "Abrechnung nach § 649 BGB" eher "Geschichten vom Pferde" als eine solide Abrechnung sind.

Die Lügen und der versuchte Prozessbetrug wurden für die Euroweb also richtig teuer!

Das nie rechtskräftig gewordene Urteil  2-04 O 77/14 des LG Frankfurt wurde in der Berufung also nichtig - wird aber auf der von Lügenkanzlei "Buchholz und Kollegen" betriebenen Webseite "internet-system-vertrag.info" weiterhin verbreitet - ich fand es dort ohne diesen Hinweis. Benedikt Schönbrunn von der Kanzlei "Andreas Buchholz und Kollegen" möge sich in Zukunft sehr genau überlegen, was er in die Schriftsätze hinein schreibt

Weil ich ihn sonst künftig mit "Benedikt Schönbrunn von Münchhausen" anrede.

15.02.2016

Euroweb: Negatives Gutachten über Leistungserbringung nach Treu und Glaube

In meinem Gutachten komme ich zu dem Ergebnis, dass diese die im Jahr 2011 und später versprochenen Leistungen
  • nicht ordnungemäß/vertragsgemäß erbracht hat,
  • das auch nicht vor hatte.
Hier ist es: Euroweb_Gutachten_Leistungserbringung_Treu_und_Glaube.pdf

Ferner kann man dem Gutachten ganz einwandfrei entnehmen, auf welch unverschämte und bewusste Weise die Euroweb die Kunden hintergeht. Das nicht nur das Hosting auf einem "beschissen" angebundenen Servern, dann auch noch mit grob veralteter, höchst unsicherer Software erfolgt die auf das Jahr 2002(!) zurück geht, ja dass sogar der Mailtransport auf dem Server mit dem Auftritt der quasi "Euroweb-eigenen" Kanzlei Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) mit höchst bedenklicher Verschlüsselung und längst ungültigen Schlüsseln stattfindet - und dass die Euroweb sich selbst die eigene Schlechtleistung nicht gefallen lässt - sollte in der Kanzlei zu der Überlegung führen, ob man a) bei diesen "Euroweb-Spezialisten", welche sich zunehmend als "übel abzockende Schaumschläger" erweisen, (Referenz-)Kunde bleibt und b) ob man den Gerichten weiterhin für die Euroweb Internet GmbH dreiste Lügen auftischen will.

Soweit ich das kenne haben nämlich Rechtsanwälte auf den eigenen Ruf und auf eine gute Verschlüsselung zu achten!

Das Gutachten ist vor allem eine gute Nachricht für "Kunden"


... welche mit der Euroweb Internet GmbH einen Vertrag geschlossen haben und diesen unmittelbar danach, jedenfalls vor dem Vertragsende gekündigt haben und nunmehr auf Leistung des vollen Betrags verklagt werden. Denn das Gutachten weist nach, dass die Euroweb Internet GmbH die versprochenen Leistungen gar nicht erbringen konnte. Das nennt man "arglistige Täuschung"!

13.02.2016

Mund zu Mund-Werbung und eine glasharte Ankündigung zum Thema "Euroweb-Betrug"

Ein ehemaliger, in Berlin lebender OLG-Richter, der jetzt als Anwalt tätig ist und sowohl Fachbücher über Insolvenz als auch Anfechtungsrecht geschrieben hat, weiter als auch im Rahmen einer Dozententätigkeit für juristische Themen bei angesehenen Organisationen tätig ist, hat diesen Blog von sich aus seinen zahlreichen Teilnehmern empfohlen.

Das hört man gern.

Zum Thema "Euroweb" gibt es bald wieder ein neues Werk von mir. Das bestellte Gutachten wird ein Fest für Anwälte, welche von von der Euroweb beklagte "Referenzkunden" vertreten. Ich komme nach einer Untersuchung technischer Umstände zu dem Schluss
"Die Euroweb Internet GmbH konnte zu Vertragsbeginn die versprochenen Leistungen gar nicht erbringen und hatte das offensichtlich auch nicht vor."
Klagt doch gegen mich! Oder "geht Euch der Arsch auf Grundeis" weil ich Recht bekommen könnte?

07.02.2016

Richter Neumeier, LG Kassel: Ausreden und Gerichtsposse
Ist geistiger Verfall am LG Kassel verbreitet?

Mit der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Richter Neumeier von der Kammer 8 O des LG Kassel hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verbunden.

Auf diese antwortete mir nunmehr der Präsident des LG Kassel, Dr. Springmann (der Vorgänger Dr. Löffler, der mich in einem ähnlichen Zusammenhang geradezu querulatorisch wegen angeblicher Beleidigung anzeigte, ist im Ruhestand) unter dem Aktenzeichen 313/2 E 2/16:

Dr. Springmann bezieht sich auf eine Stellungnahme des Richters Neumeier. Dieser hat demnach ausgeführt, dass er nicht verstanden habe, dass ich einen  Ablehnungsantrag gestellt hätte. Dr. Springmann schreibt, ich hätte den Befangenheitsantrag auch erst im zweiten Absatz formuliert.

Ich zeige mal wie die angeblich missverstandene Äußerung aussah:
In Sachen 8 O 1209/15
WebseitenArea GmbH ./. Reinholz

lege ich sofortige Beschwerde gegen den ....beschluss vom 08.12.2015, hier zugestellt am Samstag, dem 12.12.2015. ein.

Zugleich rüge ich erneut die Voreingenommenheit des Richters Neumeier und die (am LG Kassel notorische) Verweigerung rechtlichen Gehörs. Ich rüge auch die Evidenzverweigerung.
Wenn man dem Präsident des LG Kassel also folgt, dann hat er "seinem" Richter Neumeier also abgenommen, dass dieser nicht verstanden haben will, das damit ein neuer Ablehnungsantrag vorliegt.

Dieses etwa, weil den Erwartungen dessen Präsidenten gemäß, beim Lesen eines zweiten (Ab)Satzes die Aufmerksamkeit eines Richters des LG Kassel selbst schon "bei Null" ist?

Dr. Springmann schreibt nämlich:
"Die Auslegung der im zweiten Absatz Ihres Schriftsatzes vom 21.12.2015 enthaltenen Formulierung als förmlichen Befangenheitsantrag drängt sich jedenfalls nicht so stark auf, dass von einer willkürlichen Nichtbeachtung die Rede sein könnte" .
Dr. Springmann meint damit offenbar, ich müsste für die Richter an "seinem" Gericht "völlig idiotensicher" formulieren und dürfte deren Aufmerksamkeit nicht mit mehr als einem (Ab)Satz belasten!

Da kann er durchaus Recht haben, denn genau dafür spricht so Einiges! Ich schließe mich dem Präsident des LG Kassel in seiner Vermutung an, dass nicht alle Richter am LG Kassel immer in der Lage sind, eine Formulierung wie "Zugleich rüge ich erneut die Voreingenommenheit des Richters Neumeier und die (am LG Kassel notorische) Verweigerung rechtlichen Gehörs." zu verstehen. Vor allem nicht, wenn diese Befangenheitsrüge weiter unten auch noch begründet und Bezug darauf genommen wird:
"Die Nichtanhörung bzw. Nichtbeachtung so wichtiger Umstände ist stets auch ein Merkmal der Voreingenommenheit."
Fällige Reaktion:

Ich habe nunmehr unter Verweis auf meine ganz gewiss ganz eindeutige Formulierung (und darauf, dass normal intelligente Menschen, welche der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind, diese auch verstehen) den geistigen Verfall des Richters vermutet und also gerügt und verlangt, dass aus diesem Grund das gesamte Verfahren überprüft wird.

Denn bei derart groben Missverstehen und nachfolgendem Ignorieren des immer noch an "potenter Stelle" stehenden, derart klar formulierten  Ablehnungsantrages liegt entweder unzulässige Willkür oder eine Gehörsverletzung oder eben "geistiger Verfall" vor. Jeder dieser Varianten weist dann darauf hin, dass auch in dem übrigen Verfahren falsch entschieden wurde, weil der Richter Neumeier entweder nicht des Willens oder eben nicht in der Lage ist, den Prozessstoff zu verstehen und richtig zu würdigen, denn da muss nicht nur ein Satz richtig verstanden und gewürdigt werden!

In einem zweiten Punkt trägt mir der Dr. Springmann vor, dass der Richter Neumeier ihm in seiner Stellungnahme vorgetragen habe, dass diesem bei der erneuten - rechtswidrigen - Entscheidung vom 15.01.2016 "seiner Erinnerung nach" die Entscheidung des OLG vom 11.01.2015 mit dem Verweis auf den Befangenheitsantrag und die frühere, rechtswidrig trotz Befangenheitsantrages getroffene Entscheidung nicht vorgelegen habe.

Also ich kenne und sehe das so: Im Beschwerdeverfahren geht die Akte an das Beschwerdegericht (hier das OLG) und kommt mitsamst der Entscheidung des OLG zurück. Demnach war der Beschluss "sehr weit überwiegend wahrscheinlich" bei der Akte und wurde (wie offenbar auch alles andere, was dem Richter Neumeier nicht passte) eben "nur nicht bemerkt".

Was ja entweder aus Absicht oder Unfähigkeit heraus so erfolgen kann.

So darf ein Richter aber nicht handeln - und ich halte das nicht grundlos für eine Lüge.

Geistiger Verfall?

Im Hinblick auf den Unsinn, den der Dr. Springmann mir vortrug, vermute ich nunmehr, dass der "geistige Verfall" (der auch ein sittlicher, moralischer und/oder juristischer sein könnte) am Landgericht Kassel nicht gänzlich außerhalb der Norm liegt. Dr. Springmann wollte wohl auch meinen Verstand beleidigen (und natürlich "seinen" Richter schützen). Oder aber er denkt (wie viele Juristen aus einer gewissen beruflichen Arroganz gegenüber dem Normalbürger heraus) dass er mir gegenüber die Tatsachen nach Belieben verdrehen kann.

Das dann vom derzeitigen Präsident des LG Kassel selbst der Eindruck erweckt wird, das der Richter Neumeier, wenn schon nicht "ein ziemlicher Idiot", so doch wenigstens "nicht der Klügste" und "zu einer ordnungsgemäßen Verfahrensführung nicht immer in Lage" sei, ist dann doch eine Gerichtsposse bester Güte. Falls mich der Dr. Springmann für "dumm" hält kann ich ihm nunmehr die vollständige Gegenseitigkeit dieses Umstandes garantieren: Denn mich für dumm zu halten ist eine Dummheit.

Rechtsfrieden wird es so nicht geben!