10.05.2016

"Professor" Ralf Höcker hat genug gedrängelt - Türkenboss Recep Tayyip "Kim" Erdoğan soll jetzt als "sein persönlicher Querulant" zahlen ...

Durch seine "recht ambitioniert" erscheinende, öffentliche Ansage hat sich Ralf Höcker doch tatsächlich mal wieder einen Kunde aus einer Ecke erdogant erdrängelt (oder erquengelt?), den andere Anwälte lieber nicht haben wollen:
"Professor" Ralf Höcker hat im Auftrag dieses "Empfindlichkeitsweltmeisters" offenbar vor dem LG Köln einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner eingereicht. Döpfner hatte in einem offenen Brief seine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass er das Gedicht von Böhmermann gut fände und gelacht habe. Er gebrauchte die Formel:
"Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen."
Das Landgericht Köln hat den von Ralf Höcker und seinen Doktoren (ich weiß wirklich nicht, wofür es den Dr. jur gibt...) verfassten Antrag, die einstweilige Verfügung wegen Eilbedürftigkeit ohne Anhörung des Gegners zu erlassen, zurück gewiesen (und neben Bedenken, welche der Herr Ralf Höcker inzwischen gut kennen sollte) einen Termin für die mündliche Verhandlung mitgeteilt), berichtete Höcker nun (wohl:) kleinlaut der SZ - fügte aber großfressig hinzu: Wenn die Verfügung nicht erlassen werden sollte, werde er Erdoğan empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen. (Update: Die Verfügung wurde nicht erlassen.)

"Queruli, querula, Querula-hant!" singt es da in mir!

Die Pressekammer des LG Köln winkt eigentlich eine Vielzahl solcher Anträge - selbst nachweislich kriminellen Packs - einfach mal ungelesen durch (wovon und weshalb in Köln viele "Medienrechtler" wie eben die Kanzlei Höcker existieren) und verteidigt diese Dummheit dann mit Zähnen und Klauen. Man schämt sich in manchen dieser Fälle "nur" von Rechtsbeugung zu sprechen, weil manches von dem, was das LG Köln so austut, mit "Rechts- und Verfassungsfeindlichkeit" richtiger bezeichnet wäre. Und das OLG Köln plappert den Unsinn der niederen Instanz "genau so brav wie strunzdämlich" nach. Genauer gesagt: Es hat die gleichen grundrechtswidrigen Ansichten, schützt ebenso kriminelle Arschlöcher, verhindert, dass Bürger vor Schaden bewahrt werden und verwendet dazu die gleichen Textbausteine. In den Annalen des BGH finden sich zahlreiche Sachen, in welchen das OLG Köln den Mist des LG Köln (bei dem der mitdenkende Bürger oft nur den Kopf schütteln kann) mit aus Textbausteinen bestehenden und jeden Tatsachenbezug missen lassenden Beschlüssen bestehen ließ - und dann, jedenfalls liegt der Eindruck nahe, sich der BGH erstmals mit mit den Sachfragen befasst hat.

Nach einer Antragsrückweisung sogar durch das so manchem als "faschistoid-verbotsfreundlich" geltende LG Köln den Rat zu geben, in die zweite Instanz (Oberlandesgericht) zu gehen, ist wie als würde man (als Anwalt!) jemanden auffordern:
"Queruliere! Denn ich verdiene daran!"
Das ist schon etwas fragwürdig. Was bringt denn dieser "Professor" an der "Cologne Business School" GmbH, einer "privaten Fachhochschule für Betriebswirtschaftslehre" eigentlich seinen Studenten bei? Das man als Antragsteller oder Kläger Verbotsverfahren vor dem OLG Köln oder gar dem BGH noch gewinnen kann, in denen sogar das tatsachenresistente und kriminellenfreundliche LG Köln freundlich lächelnd und winkend ablehnte? Uuuui! Anders herum wird da aber eher "ein Schuh drauß"!

Und wer, bitte, zahlt denn für das von so einem "Professor" vermittelte "Wissen" eine Semestergebühr zwischen € 4170 und € 4770 an die "Cologne Business School"?

Etwa Türken? Wenn es so ist, dann hätte ich einen Anhaltspunkt warum die manchem (ich selbst neige nicht zu diesen Verallgemeinerungen) als "dumm" gelten...

Noch etwas: Wenn der Herr "Professor" Ralf Höcker jetzt noch vorgäbe, er glaube wirklich daran, dass er mit dem Antrag oder Klage Erfolg haben könnte und deshalb seinen Mandanten zu den Rechtsmitteln rate (also dass es ihm nicht ums Geld gehe) - dann, ja dann sollte jeder seine eigenen Schlüsse ziehen und für sich selbst entscheiden, ob der Professor Ralf Höcker in seiner Kanzlei "Ralf Höcker und Kollegen" neben einem Haufen aus meiner Sicht eher fragwürdigen Doktortiteln die nötige Kompetenz versammelt hat, um als der "Experte im Medienrecht" zu gelten, der er gerne sein möchte.

Ich - ein Schlosser - sehe das nämlich etwas anders anders: "Mediengeschrei" kann er wohl. Aber im "Medienrecht" ist er "eher so untermittelmäßig". Das ist, so glaube ich eine Folge der idiotischen Entscheidungen des als vielen begründet als "fix tatsachenresistent" geltenden LG Köln, dass hier offenbar mal auch den (mutmaßlichen dicken und sicherlich gleichzeitig substanzfreien) Höckerschen Antrag durchgelesen hat, weil ein bekannter Name drauf steht.

Und Recep Tayyip "Kim" Erdoğan?

Wie klug kann der türkische Präsident wohl sein, den Herrn Ralf Höcker zu beauftragen? Dessen "Doktoren-vertreten-Kriminelle-und-Idioten-Kanzlei" hat ja (natürlich als Vertreter der Euroweb) sogar auch schon gegen mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - verloren. Und ich war unvertreten!

Nachtrag für den "Medienrechtler" Ralf Höcker:

Falls jetzt Ihre Kanzlei auf die dämlich anmutende Idee kommt, mich namens der Euroweb wegen der Äußerung
Dessen "Doktoren-vertreten-Kriminelle-und-Idioten-Kanzlei" hat ja (natürlich als Vertreter der Euroweb) sogar auch schon gegen mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - verloren.
zu verklagen und das gerichtliche Verbot zu verlangen, dass ich die Euroweb doch nicht kriminellen Idioten gleich setze, dann sollte das ausreichend bedacht werden. Denn in der Sache 14c O 70/15 des LG Düsselorf (Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz) haben die Höcker-Doktoren gegen mich verloren, als diese die Euroweb vertraten, "Kriminell" und "voll idiotisch" war es nämlich, dass Daniel Fratzscher und Patrick Howells - wohl getrieben von Schädigungsabsicht - mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt aufwarteten, die dann auch noch derart einfach zu widerlegen waren, dass es mir fast schon peinlich ist.

Wie auch immer: Auf diesen neuen, zwingend eben so blöden Antrag würde ich mich also unter sportlichen Aspekten so sehr freuen wie im Fußballpokal die Drittlegisten auf die vermeintlich bessere Mannschaft aus der "ersten Liga".

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Mich wundert, dass Präsident Erdoğan nicht das LG Hamburg ausgewählt hat :-)

"Das Landgericht Köln hat die vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurückgewiesen."
Quelle:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/boehmermann-affaere-recep-tayyip-erdogan-landgericht-koeln

. hat gesagt…

"Mich wundert, dass Präsident Erdoğan nicht das LG Hamburg ausgewählt hat :-)"

Nun, dass die Frau Käfer über die Ehre eines Herrn Erdogan entscheidet kam wohl aus Gründen - die unsere Verfassung verbieten und Koran gebieten würde - nicht in Betracht.

Andererseits: Ob er es gewusst hätte? Oder Ralf Höcker? Ich habe da bei diesem Medienrechtler auch in dieser Frage meine Zweifel.

Anonym hat gesagt…

"Oder Ralf Höcker?"

Dem ist wahrscheinlich egal, wer gewinnt. Hanptsache, es geht durch alle Instanzen.

"Erdogans Anwalt Ralf Höcker kündigte am Mittwoch an, gegen das Urteil des Kölner Landgerichts sofortige Beschwerde einzulegen."
Quelle:
http://www.welt.de/newsticker/news1/article155272097/Erdogan-will-weiter-gegen-Springer-Chef-Doepfner-vorgehen.html

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