18.05.2016

Recep Tayyip "Kim" Erdogan ./. Böhmermann :: Teilzensur des LG Hamburg
Vorwurf der systematischen Rechtsbeugung in einer Vielzahl von Fällen gegenüber der Hamburger Richterin Simone Käfer

"Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Hamburg dem Antrag teilweise stattgegeben. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Das Gericht sehe das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire an, Teile des Werks wurden jedoch verboten."
Ich bin weder erstaunt noch entsetzt, aber dennoch beschämt. Meine Rechtsmeinung in der Sache basiert auf einer Würdigung der Grundgesetzes.

Überlegen wir mal. Ein erfahrener Münchner Anwalt klagt für einen Türke vor dem LG Hamburg gegen einen Kölner. Primär zuständig wäre das LG Köln als das Gericht gewesen, in dessen Bezirk Böhmermann seinen Wohnort hat.

Diese besondere "Klagegeographie" muss einen Grund haben. Der Grund ist aus dem Aktenzeichen ersichtlich.

Erster Teil: "324 O"

Also LG Hamburg, 24. Zivilkammer. Vorsitzende Richterin ist die Simone Käfer. Eine ganz üble Zensorin mit ätzenden und "nicht immer oder von jedem mit dem Gesetz und Verfassung in Übereinstimmung zu bringenden Rechtsansichten". Frau Simone Käfer führt einen harten und für das Ansehen des Rechtsstaates katastrophalen Wettbewerb mit den Pressekammern des LG Köln und des LG Berlin um die kriminellsten Kläger, wähnt sich offenbar als Förderin des (Gerichts-) Tourismus und ist auch noch stolz auf ihren Mist. Das LG Kassel versucht aber, wie das OLG Frankfurt gleich zwei mal  im April 2016 zu meinen Gunsten monierte, bei den Gesetzesmissachtungen mitzuhalten...

Die vorsitzende Richterin Simone Käfer ist die Schülerin des Richters Andreas Buske, der - man hat es seinerzeit kaum glauben können und vom "Bock" gesprochen, der "zum Gärtner gemacht" wird - ans OLG Hamburg berufen wurde. Seit dem muss mindestens der BGH angerufen werden wenn Simone Käfer  mal wieder "Scheiße baut". Grund: dieses "Scheiße bauen" hat die Simone Käfer vom Vorgänger auf ihrem Posten, dem Zensurwüterich und Schillfreund Buske gelernt. Es ist nicht zu erwarten, dass ausgerechnet DER den Unsinn seines "Zauberlehrlings" aufhebt Doch genau der Andreas Buske wäre dafür zuständig.

Der Beschluss (ich gehe von einer einstweiligen Verfügung aus, die nach einer mündlichen Verhandlung erlassen wurde) ist nicht rechtskräftig. Im Verfahren um die "einstweilige Verfügung" ist der ordentliche Rechtsweg am OLG, also bei dem bedenklich oft "aufgehobenen" Richter und Freund aller garstigen und kriminellen Lügner, dem Andreas Buske zu Ende. Dem kann man und sollte man, um den Rechtsweg auszuschöpfen, noch eine formelle Gehörsrüge schicken (und sich über dessen Unsinn nicht weiter ärgern) - danach kommt direkt die "Grundrechtsverletzungsbeschwerde" ans   Bundesverfassungsgericht. Alternativ kann man den Gegner ins Hauptsacheverfahren zwingen (§926 ZPO), dann geht die Sache erst mal bis zum BGH bevor das Verfassungsgericht angerufen werden kann.

Und zur ersten Variante, dem kurzen Weg zum BVG würde ich Jan Böhmermann in dem Fall dringend raten.

Wer jetzt noch nicht weiß, warum ein Münchner Anwalt für einen Türke gegen einen Kölner vor dem LG Hamburg klagt, der hat nicht begriffen, dass der Anwalt sich einfach das Gericht aussuchte, wo die eigentlich chancenlose Klage noch Erfolg haben könnte - und es selbst da nur zum Teil hatte.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hat einen Anspruch auf lebenslange Beschäftigung als Richterin und es gibt kaum einen Weg diese z.B. wegen Rechtsbeugung zu belangen und so aus dem Richteramt zu entfernen. Falls jemanden ein Richterposten einfällt, wo diese nur geringe Schäden anrichten kann, der schreibe an den Hamburger Justizsenator.

Der kann die Simone Käfer auf einen geeigneten Posten versetzen.

Zweiter Teil: "255/16"

In den rund 4 Monaten seit Jahresbeginn bis zum Antragseingang bis legte die Kammer 324 O bisher 255 Verfahren an. Das sind, bei durchschnittlich etwa 22 Arbeitstagen pro Monat, also 88 Arbeitstagen, fast 3 Verfahren pro Tag. Ich halte der Frau Simone Käfer unter dem Eindruck dieser Zahlen vor, in Verfahren zu urteilen und die vor allem von Kriminellen und anderen Lumpen beantragten Verfügungen einfach durchzuwinken und hierbei in evidenter Weise gegen das Recht zu verstoßen, denn die Richterin Simone Käfer hat die Pflicht, "das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen." Sie hat als vorsitzende Richterin "dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen."

Auf deutsch: Sie hat gemäß §139 ZPO die verdammte Pflicht, sich mit dem Prozessstoff zu befassen.

Das erscheint mir im Hinblick auf die Zahl der Verfahren völlig unmöglich, denn mit 3 Verfahren pro Tag ist das völlig ausgeschlossen. Ich behaupte im Hinblick auf die aufgeblasenen, manchmal mit Anlagen mehrhundertseitigen Schriftsätze, die z.B. die Kanzlei Höcker auftrags ihrer kriminellen Kundschaft verfasst, dass die Frau Simone Käfer vom LG Hamburg mindestens in einer Vielzahl von Verfahren entscheidet, in welcher diese die Akten nicht vollständig gelesen hat. Ich gehe davon aus, dass die Frau Simone Käfer von der 24. Zivilkammer des LG Hamburg auch in Fällen entscheidet in denen diese den Vortrag in den Antragsschriften nicht einmal vollständig gelesen hat, geschweige denn mit den Anlagen verglichen hat - und deshalb eine Vielzahl der Anträge insbesondere auf den Erlass einstweiliger Verfügungen einfach "durchwinkt" obwohl die Voraussetzungen für den Erlass der Verfügungen nicht vorliegen.

Ich, der Jörg Reinholz aus Kassel erhebe - im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege - gegenüber der Frau Frau Simone Käfer, Vorsitzende Richterin der 24. Zivilkammer des LG Hamburg, im Hinblick darauf, dass diese sehr viele Verfahren unmöglich ordnungsgemäß geführt haben kann und jeweils in dem Bewusstsein geurteilt haben muss, dass die dennoch gefällten Urteile mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch sind, öffentlich den Vorwurf der systematisch und - über viele Jahre hinweg - in sehr vielen Fällen begangenen Rechtsbeugung.

Das die resultierenden - und in ihrer Qualität und Quantität interessierten Kreisen (z.B. Rechtsanwälten) bekannten - Fehlentscheidungen der Hamburger Richterin Simone Käfer Kriminelle und anderes Pack anlocken "wie Scheiße die Fliegen" bezeichne ich hier und jetzt als offensichtliche Tatsache.

12 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, dass die Leute in der Pressestelle (des insoweit zuständigen Oberlandesgerichts Hamburg) ihre Arbeit nicht nur als reine Routine empfinden – zumindest in dieser Sache. Oder wie anders ist es zu interpretieren, dass sie ihrer Pressemitteilung als Anhang die streitigen Textstellen aus Böhmermanns „Schmähgedicht“ beifügen? Die nun verbotenen Passagen haben sie freundlicherweise rot markiert. Jeder Interessierte, der eine Maus bedienen kann, vermag sie also auch künftig nachzulesen.

Ich finde das wirklich mutig. Denn wir können davon ausgehen, dass Präsident Erdogan Wert darauf legt, das Internet vom Schmähgedicht säubern zu lassen – sofern sich seine Erfolgssträhne gegen Böhmermann fortsetzt. Er müsste dann Hamburger Gerichte (siehe Impressum) vor Hamburger Gerichten verklagen."
Quelle:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/18/ein-anhang-der-erdogan-sicher-schaeumen-laesst/

Anonym hat gesagt…

"Anders als der Kollege Herr Prof. Dr. Höcker war Erdogans Münchner Anwalt so clever, die Sache am Landgericht Hamburg anhängig zu machen. Dort nämlich lässt man sich in Sachen Meinungs- und Pressefreiheit nicht von Karlsruhe irritieren, sondern verbietet im Zweifel."
Quelle:
http://www.kanzleikompa.de/2016/05/17/in-hamburg-darf-man-verlieren/

Anonym hat gesagt…

Verständnisfrage, mit welchem Recht wurde denn vor dem LG Hamburg geklagt? Das Gericht ist doch hier eigtl. nicht zuständig. Zuständig wäre es doch nur, wenn der Klagegegenstand vor Ort abrufbar wäre. Das ZDF hat die zugrundeliegenden Inhalte jedoch aus dessen Mediathek entfernt. Warum kann dann der Anwalt trotzdem in Hamburg klagen? Bitte erklären...

Rolf Schälike hat gesagt…

In der Sache 324 O 255/16 gab es keine mündliche Verhandlung.

Würde dann auch nicht "Beschluss", sondern Urteil heißen.

Rolf Schälike hat gesagt…

Urteile der Ri'in von Simone Käfer werden inzwischen von Buske nicht selten aufgehoben. Damit rechnen kann man allerdings nicht. Es sieht eher nach einem kleinen Privatkrieg aus, denn Käfer und Buske waren so was, wie ein Paar. Das hat sich inzwischen offenbar geändert.

Buske wird aber in Sachen Böhmermann nicht anders entscheiden, vielleicht sogar die erlaubten Passagen ebenfalls verbieten.

Käfer musste verbieten, denn bei ihr gilt ohne Wenn und Aber: Äußerungen zur Intimsphäre sind immer bedingungslos zu verbieten. Ich schließe daraus, dass diese Richterin psychische, psychologische, private Probleme mit alledem hat, was Sex tangiert.

Dass die Vorsitzende Richterin Simone Käfer und die anderen Richterinnen Barbara Miuttler und Dr. Kerstin Gronau sowie der Richter Dr. Thomas Linke dieser Kammer die Unterlagen nicht vollständig lesen, ist unstrittig, sozusagen bewiesen.

Urteile werden sogar abgeschrieben, ohne Inhalte etc. zu ändern. Offensichtlicher Unsinn kommt dabei heraus. Rechtsbruch und ein Ablehnungsgrund ist das für OLG-Buske nicht. Auch bewiesen.

Dass die nicht gesetzlichen Richterinnen/Richter bei der Presseklammer öffentlich verhandeln ist ebenfalls kein Geheimnis. Spielt aber keine Rolle. Justizsenator Steffen weiß das und meint, die Richter sind unabhängig und entscheiden schon richtig, wen sie mit der Sache als Berichterstatter und als verhandelnde Richterinnen/Richter beauftragen. Auch bewiesen.

255 Sachen in 3 Monaten wären 765Sache im Jahr Das sind an die 500 Sachen wenige, als Buske noch LG-Zensor war. Es ist erheblich weniger als Berlin oder Köln. Immerhin sind es vier richterliche Zensoren, jeder hat etwa eine Sache am Tag zu erledigen. Den Referendaren wird beigebracht, nach15 Minuten Akteneinsicht ein Urteil zu fällen. Auch kein Geheimnis. Die restlichen mehr als 7h dienen dazu, etwas Rechtsicheres zu Papier zu bringen. Wissend, dass man lebenslang Unsinn treiben darf, ohne bestraft zu werden, ist das kein Kunststück. Übermüssen die Richterinnen/Richter Gelassenheit. Wem das nicht geling, werden drogen- und/oder alkoholsüchtig oder verlassen freiwillig denn Richterbund.

Die Hamburger Zensurkammer urteilt inzwischen nicht schlimmer als die Kölner. Schertz rennt deswegen nicht selten nach Köln, aber auch nach Frankfurt und Podstam, manchmal sogar nach München.. Das Zensurnetzwerk hat sich deutschlandweit recht gut entwickelt. In dieser Hinsicht irrt RA Markus Kompa.

Die Hamburg und die Zensoren in Robe haben das Problem, dass nur die Hamburger Zensurkammer und der Hamburger Zensursenat regelmäßig von der Öffentlichkeit beobachtet wird. Das möchten die Hamburger Zensoren ändern, RA Markus Kompa leistet dabei Schützenhilfe. Leider.


. hat gesagt…

"Verständnisfrage, mit welchem Recht wurde denn vor dem LG Hamburg geklagt? Das Gericht ist doch hier eigtl. nicht zuständig. Zuständig wäre es doch nur, wenn der Klagegegenstand vor Ort abrufbar wäre."

Das Gedicht war in Hamburg abrufbar. Das reicht der Frau Käfer. Im übrigen hat diese über etwas entschieden, was SO nie vorgetragen oder gesendet wurde. Jedenfalls fehlen in der Pressemitteilung die Einschübe Böhmermanns, wonach man das nicht sagen darf.

Anonym hat gesagt…

"Das Gedicht war in Hamburg abrufbar."

Eben nicht, es wurde nämlich aus der ZDF Mediathek entfernt. Ergo kann es nicht in Hamburg abrufbar gewesen sein. Klageort wäre daher doch korrekterweise eher Köln (Wohnort des Beklagten).

Rolf Schälike hat gesagt…

@hat gesagt Man darf z.B. nicht den Namen eines freigelassenen Kriminellen nennen und mitteilen, wo dieser wohnt.

Das darf man auch nicht, wenn man vorab schreibt, das darf man nicht mitteilen, z.B.: der und der wohnt dort und dort und war wg. dem und dem strafrechtlich verurteiltund saß im Knast. Nun ist er entlassen.

So ist nun mal die Rechtssprechung, welche eine unangemessene Reaktion bestimmter Menschen auf Wahrheit zu berücksichtigen versucht.

. hat gesagt…

"Das Gedicht war in Hamburg abrufbar."

Eben nicht, es wurde nämlich aus der ZDF Mediathek entfernt.

Um es aus der Mediathek entfernen zu können, muss es drin gewesen sein. Also war das Gedicht - mit den Einschüben, dass man nicht sagen dürfe - zumindest kurz in Hamburg abrufbar. Alles andere spielt in der Gedankenwelt der kriminellenfreundlichen Richterin Käfer keine Rolle.

Mir selbst gefällt der fliegende Gerichtsstand auch nicht und ich werde demnächst eine Geschichte über einen gewissen Richter Wolters vom LG Mönchengladbach erzählen welche die Geschichte einer Kumpanei des Richters und eines kriminellen Rechtsanwaltes ist, bei der - neben Rechtsbeugung . ebenfalls der beschissene fliegende Gerichtsstand eine Rolle spielt.

Anonym hat gesagt…

Das Video war übrigens zum Klagezeitpunkt bereits entfernt.

Übrigens, schon Heise.de/tp gelesen? Die mit der Überschrift "Ermächtigung" nach Gutsherrenart" aufgeführten Fakten unter http://www.heise.de/tp/artikel/48/48296/1.html lesen sich sehr interessant... ;-)

. hat gesagt…



"Das Video war übrigens zum Klagezeitpunkt bereits entfernt."

Das interessiert keinen: Die Justiz faselt sich was von einer "Begehungsgefahr" zusammen so lange man keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Und das hat der Jan Böhmermann nicht getan. Übrigens völlig zu Recht. Was die in meinen Augen unfähige und das Recht beugende Richterin Simone Käfer urteilt ist schlicht "Quatsch mit Soße".

Anonym hat gesagt…

"10. Februar 2017, 09:50 Uhr
...
Jan Böhmermann darf strittige Teile seines Schmähgedichts nicht weiter verbreiten. Das verkündete das Hamburger Landgericht am Freitag (Az.: 324 O 402/16).
...
Der türkische Präsident fordert ein Komplettverbot des Gedichts. Mit ihrer Entscheidung gaben die Richter Erdoğans Klage nun in Teilen statt. Bereits im April hatte das Hamburger Landgericht die Verbreitung einzelner Passagen in einer einstweiligen Verfügung untersagt. Dies wollte Böhmermann jedoch nicht akzeptieren."
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/medien/eil-boehmermanns-schmaehgedicht-bleibt-in-teilen-verboten-1.3372612

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