13.05.2016

Was beim "Professor" Ralf Höcker aus Köln noch alles "nicht so ganz stimmt" - Wer mahnt den Abmahner ab?


Die Kanzlei des "Professor" Ralf Höcker aus Köln behauptet über sich selbst, diese würde als "Kanzlei für Presse- und Äußerungsrecht" von wem auch immer "häufig empfohlen". Nun, ich selbst kann diese "Empfehlung" nur meinen Gegnern aussprechen (und müsste mich dann öffentlich wegen grober Unfairness rügen lassen) - auch ein gewisser Recep Tayyip "Kim" Erdoğan dürfte sich damit neuerdings "etwas schwerer" tun. Jedenfalls so lange und wenn seine Synapsen wie bei gesunden Menschen funktionieren.

Was bei "Professor" Ralf Höcker noch alles "nicht so ganz stimmt":
Amtsgericht Essen Aktenzeichen: PR 1797
Bekannt gemacht am: 18.06.2007 08:46 Uhr

Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

11.06.2007

Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Köln (Hansaring 61, 50670 Köln). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dr. Brennecke, Carsten, Rechtsanwalt, Köln, *09.12.1975; Dr. Höcker, Ralf, Rechtsanwalt, Köln, *04.03.1971.
Einen weiteren Eintrag, gar einen über den Eintritt neuer Partner, konnte ich im öffentlichen Handelsregister (soeben) nicht finden.

Auf der Kanzleiwebseite (hoecker.eu) werden dann aber neben den Herren Brennecke und Dr. Höcker auch noch die Herren Engel und Leeser als "Partner" benannt:


An der gleichen Stelle ist nachzulesen, dass der Herr Engel "seit 2015" (eintragungspflichtiger) Partner der Kanzlei sei.


Wie mir hintertragen wurde war das schon vor mehreren Monaten der Fall. Da ist es schon sehr bemerkenswert, dass die Abmahnanwälte "Professor" Dr. Ralph Höcker und der "Doktor" Brennecke (nebst den Herren Engel und Leeser von denen man nun aber amtlich nicht weiß, dass diese "Partner" sein sollen) für sich selbst ausgerechnet damit werben, dass diese eine andere Anwaltskanzlei just wegen falscher Angaben in deren Werbung erfolgreich in Anspruch genommen hätten - selbst aber neben der Anpassung des Impressums den Weg zum Notar offenbar stark verzögern, monatelang mit "Partnern" werben und hierdurch entgegen §7 Absatz 1 PartGG Haftungsverhältnisse vormachen, die dann amtlich gar nicht bestehen - oder halt falsche Angaben im Impressum machen, denn für weitere Verwirrung "des Verkehrs" sorgt nämlich, dass sich im Impressum wiederum folgendes findet:
Also was denn nun, wer denn  nun, wie denn nun? Bekommen der Herr Professor Höcker und sein(e) Partner derart einfaches nicht gebacken? Wie wollen die denn dann Prozesse führen und die Interessen ihrer Mandanten wahren?

Wer mahnt denn nun diese Abmahner ab und sorgt dafür, dass Webseite, Impressum und Partnerschaftsregister in Übereinstimmung gebracht werden? "Liebe Kollegen", ein Berufsverband, ein Wettbewerbsschutzverein oder die Verbraucherzentrale?

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Interessant sind die Pflichtangaben einer PartG. Kennt Ralf Höcker diese nicht?

https://dejure.org/gesetze/PartGG/11.html

Anonym hat gesagt…

Frag mal bei der Anwaltskammer nach welche Rechtsform die Kanzlei von Ralf Höcker hat, eine GbR oder PartG. Mir antworten die nicht. Schließlich klagt Höcker sogar mit der GbR "Höcker Rechtsanwälte" und (!) mit der "Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft". Ggf. hat Höcker sogar 2 Kanzleien um je wie es am besten rechtlich passt die Gerichte, Mandanten und die Gegenseite über die Rechtsform zu täuschen.

Rolf Schälike hat gesagt…

Was im Handelsregister steht, ist nicht verbindlich. Verbindlich ist das Tatsächliche. Das habe ich schriftlich von der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Es ging um eine falsche eidesstattliche Versicherung von Karl Eduard von Bismarck, in der er angab, nicht mehr Miteigentümer einer Firma zu sein, dessen Haupteigentümer Scientologe ist.

Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser falschen eidesstattlichen Versicherung, welche zu einer einstweiligen Verfügung gegen Klaus Schädel führte und dieser sogar in den Knast musste, war Karl Eduard von Bismarck im Handelsregister immer noch Miteigentümer. Die Löschung erfolge viele, viele Monate später.

Die Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung führte ins Leere.

. hat gesagt…

Verstehe ich das richtig, das Karl Eduard von Bismarck den Herrn Klaus Schädel in einem wegen eines selbst erregten Irrtums enstandenem Zwist durch das Gericht sogar einsperren ließ?

Das klingt für mich wahrhaft nach

a) Scientology und
b) einem Fall schwerer Rechtsbeugung durch den oder die Richter des Amtsgericht Ahrensburg.

a) würde zudem b) erkläeren. Ich habe schon lange den Verdacht, dass etliche deutsche Richter Organisationen wie eben Scientology angehören, denn mit Dummheit sind viele falsche Urteile einfach nicht zu erklären, da muss einfach Vorsatz im Spiel sein, und derlei "Geheimbünde" könnten - neben Korruption und Arbeitsverweigerung - diese Fehlurteile - die oft zugunsten von Betrügerpack ergehen - erklären.

HGB, BGB und PartG hat gesagt…

Deklaratorisch versus konstitutiv. Trotzdem ist die Höckerbande nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet Änderungen dem Partnerregister mitzuteilen. Einfach mal die anwendbaren Gesetze anschauen.

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