13.10.2016

Wissenswertes zu Verträgen der Internet Online Media GmbH (Deutschland, Österreich) und Internet Online Media AG (Schweiz)

Mindestens nach einer Wortmeldung verkaufen die Internet Online Media GmbH (Deutschland, Österreich) und Internet Online Media AG (Schweiz) folgende Leistung:
"Unternehmensbewertungen einmalig 10 Bewertungen pro Monat im Anschluss 3 Bewertungen pro Monat"
 Die Leistung "Unternehmensbewertungen einmalig 10 Bewertungen pro Monat im Anschluss 3 Bewertungen pro Monat" wird offensichtlich von einer Yourrate GmbH in Düsseldorf erbracht. Diese zahlt für Bewertungen ein Honorar und wirbt um Bewerter mit "Zuverlässige Bezahlung". Diese Yourrate GmbH ist eine Ausgründung und als Tochter der Euroweb Internet GmbH anzusehen und sitzt in den gleichen Räumen wie die Euroweb Deutschland GmbH. Die österreichische Internet Online Media GmbH ist eine direkte Tochter der Euroweb Internet GmbH. Für die Schweizer Internet Online Media AG gilt das auch.

Es gibt genau zwei Möglichkeiten.

  • Entweder hat die Internet Online Media GmbH von Anfang an vorgehabt, Sie mit gefälschten, also unzulässigen Bewertungen zu bedienen, welche gar nicht von Ihren Kunden stammen - dann ist der Vertragsgegenstand von Anfang an eine rechts- und damit sittenwidrige Leistung gewesen, was zur "Nichtigkeit" des Vertrages führt.
  • Oder die Internet Online Media GmbH konnte von Anfang an die Bewertungen nicht garantieren, weil diese ja gar nicht weiß, ob überhaupt ein Kunde Ihre Firma bewertet. Dann war der Vertragsschluss schlicht Betrug - und damit ebenfalls von Anfang an "nichtig".

Bedeutet in beiden Fällen: Sie brauchen nichts zahlen!

Die Rechtslage bezüglich der Nichtigkeit dürfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz in diesem Punkt übereinstimmen.

Ein Tipp:

Bieten Sie der Firma im Rechtsstreit doch mal an, sich vor Gericht unter Hinzuziehen eines gewissen Jörg Reinholz über die Nichtigkeit bzw. den Betrug bei Vertragsabschluss zu unterhalten und das zwingend folgende Urteil hier in diesem Blog zu veröffentlichen.

Und noch ein Lacher:

Woran erkennt man wohl den engen Zusammenhang zwischen der Internet Online Media und den andern "Euroweb"- Unternehmen einerseits und der Yourrate GmbH andererseits?

Tipp:

Die "Eurowebber" ("Yourrate" zähle ich wegen Adresse und Geschäftsführer dazu) haben "schon immer" ein lächerliches Problem mit der Zeichenkodierung.

Allerdings muss ich warnen: Die Burschen deswegen mit Wörtern wie z.B. "Würstchen" zu bedenken ruft (wohl) den allerwertesten und auch gegen einen gewissen Schlosser längst nicht immer erfolgreichen Professor Ralf Höcker der dann (wohl) das LG Köln oder das LG Hamburg auf den Plan. Den Pressekammern der genannten Gerichte unterstelle ich von der Worthülse "freiheitlich demokratische Grundordnung" insbesondere das Wort "freiheitlich" völlig falsch zu verstehen und ganz allgemein wie auch regelmäßig kriminelles Betrügerpack vor Kritik zu schützen. Was der Professor Ralf Höcker (ebenso wie ich als Schlosser) recht genau wissen dürfte.

Leise denken darf man das aber!

Im Fall einer Beschwerde bei Google (und der womöglich nachfolgenden, "prüfungsfreien" Sperre) werde ich den Artikel "0,5 Sekunden später" ohne den Absatz über "Würstchen" und die Haltung deutscher Landgerichte zur freiheitlich demokratischen Grundordnung neu veröffentlichen.

Und sachlich im Hinblick auf Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Jan Wittig stark vertiefen.

1 Kommentar:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

ich hoffe, diesen Abzockern bläst nun auch der eisige Wind aus den Alpen ins Gesicht.

Kommentar veröffentlichen