22.01.2017

Die Berichtssaison naht - Oder: "Wie Anwälte und Abzocker auf den selben Teppich kotzen."

Foto: "Ich jedenfalls kann über Euch lachen."

Nun, es naht wieder die Berichtssaison. Also die Jahreszeit, in der es die Geschäftsberichte und Bilanzen der Lügner, selbst ernannten  "Philanthropen" und Abzocker von der Euroweb zu bestaunen gibt, die vor allem damit aufgefallen, dass diese sich mit Bloggern anlegten, welche (was erlaubt ist) die miesen Geschäftsmethoden und das "rotzfreche bis dummdreiste" Belügen der Kunden, der Öffentlichkeit und sogar der Gerichte durch die "Eurowebber und Webstyler" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß öffentlich beschreiben.

Das dürfte dann auch Anlass zu sein, die Tätigkeit sich selbst als "erfolgreich"  darstellender Anwaltskanzleien ganz anders zu bewerten - nicht wahr, meine Herren von der Kanzlei des Herrn Doktor Ralf Höcker (Köln), Herr Andreas Buchholz (Düsseldorf), Herr Philipp Berger (einst in Düsseldorf), Herr Doktor Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund)?

Mindestens drei der vorgenannten Anwälte haben in der Vergangenheit entweder für die Euroweb und/oder aus Wut über mein Geschreibsel ganz bewusst vor Gericht und/oder gegenüber der Staatsanwaltschaft gelogen. Das ist mal eine ganz klare Tatsachenbehauptung - die auch durch frühere Berichte in meinem Blog hinreichend konkretisiert ist.

(Klagt doch!)

19.01.2017

Doctor juristicus murmurationae Ralf Höcker: JUVE-„Erstligist“ erscheint als ein bedauernswert missintelligenter Haufen sich der AfD und (anderen) Kriminellen anbietender Großfressen

Die Kanzlei des öfters mal vorlauten Dr. Ralf Höcker bewirbt sich allen Ernstes damit, dass JUVE seine Doktoren-Kanzlei in die „1. Liga“ des Presse- und Äußerungsrechts erhoben habe.

Fehlgriff? Man könnte denken, dass JUVE irgendwie nicht ganz richtig gewertet hat, aber offensichtlich spielt bei der Bewertung vor allem Marktgeschrei eine große Rolle. Das kann man bei den Kölnern Marktgeschreidoktoren der Partnerschaftsgesellschaft um den Dr. jur. mur. Ralf Höcker, die irrtümlich/wahlweise als Sozietät auftritt (was eben nicht das selbe ist), auch direkt nachlesen:
„Zuletzt konnte die im Presse- und Äußerungsrecht zu den führenden gehörende Kanzlei ihre Mandantenbasis um mehrere namhafte Unternehmen, u.a. aus der Finanzbranche, erweitern. Sie wendeten sich verstärkt an das Team um Namenspartner Prof. Dr. Ralf Höcker, wenn sie sich mit mutmaßlich kritischer Berichterstattung konfrontiert sahen. Gleichzeitig steht Höcker regelmäßig vor Gericht und erstreitet wichtige Urteile, etwa für Kachelmann sowie aufseiten eines Unternehmens gegen eine Hochschulzeitung, die sich laut OLG nicht auf das Presserecht berufen durfte.“

(Großfressiges Palaver auf hoecker.eu)
„Gute Güte!“: Was kann JUVE taugen, wenn die für die Beurteilung einer Kanzlei ein offensichtliches Fehlurteil („eine Hochschulzeitung, die sich laut OLG nicht auf das Presserecht berufen durfte“) heranziehen - die Kölner Pressekammern haben durchaus eine Nazitradition und sind wegen idiotischer Urteile verrufen (bei kriminellem Pack aber genau deshalb ungewöhnlich beliebt) - und das betrifft auch das OLG Köln.

JUVE hat aber laut dem höckernden Ralf Höcker einen draufgesetzt:
„Wettbewerber loben ihn für seine Dauerpräsenz.“
Aha! Anwälte, die sich wie reisende Markthändler gebärden und die eigenen Leistungen selbst wie „Sauerbier mit alten Brötchen" anpreisen (ich nenne das schon „höckern“), werden von JUVE gelobt. Ich glaube, es gibt ernst zu nehmende Anwälte welche den durch Mediendrängelei auffälligen Herrn Höcker schon länger nicht mehr ernst nehmen können und sich allenfalls genervt fühlen.

Klar würde ich im Gespräch mit einem Gegner auch den Herrn Höcker loben... man ist ja nicht immer auf einen Fairness-Pokal aus und gönnt seinen Gegnern die Kosten und die Niederlage!

Im Hinblick auf die Mediengeilheit des Dr. Ralf Höcker frage ich mich, was kann der Herr Ralf „Twitter“ Höcker wohl als „Medienanwalt“ taugen, wenn er selbst, wohl um sich bei dem rechtsradikalen Gesindel seitens der AfD als Anwalt anzupreisen so „nette“ Sachen schreibt wie dass die Bundeskanzlerin Merkel „kausale Verantwortung“ für den Anschlag in Berlin habe - und das dann ganz schnell löscht. (Ich habe aber ein schönes Bildschirmfoto)

Übrigens ist der Medienanwalt zumindest noch CDU-Mitglied. Wie sich seine Anbieterei gegenüber Kriminellen, Rassisten und der AfD auswirkt muss sich noch zeigen.

Nun denn, die Kanzlei Höcker mag in irgendeiner merkwürdigen „ersten Liga“ sein (An JUVE: Ich lache immer noch!) aber schauen wir mal, was die so erreichen.

1. Vertretung von Dr. Mathias Dieth, Strunden und Partner (Köln) gegen einen Dritten:

Ich habe lachend zur Kenntnis genommen, dass ein Dr. Marcel Leeser, eben von der Kanzlei des allerwertesten doctor juristicus murmurationis Ralf Höcker und mir noch nicht durch intelligente Äußerungen aufgefallen, folgendes nicht nur unterschrieb, sondern auch den Versand dieses Unsinns veranlasste:
„Wir bitten Ihren Mandanten noch gemäß dem gestern getroffenen Vergleich, eine Berichterstattung über unseren Mandanten auf der Website des Herrn Jörg Reinholz unter der URL http://joerg-reinholz.blogspot.de/2015/07/idiotisch-bis-betrugerisch-anmutender.html vollständig löschen zu lassen. Diese Berichterstattung, die wir gerade ermittelt haben, hatte Ihr Mandant veranlasst und Herrn Reinholz Schriftstücke hierzu überlassen.“
Was habe ich über über diesen dreisten Unsinn dieses Doktors von der Kanzlei des Ralf Höcker gelacht. Den Artikel habe ich natürlich nicht gelöscht und ich sehe auch keinerlei Anlass dieses zu tun. Wenn der Herr Dr. Marcel Leeser von der Kanzlei Höcker (Köln) in Sachen Dr. Mathias Dieth, Strunden und Partner (Köln) Stunk mir sucht, dann soll er ihn mit mir suchen. Soweit dann auch dazu, wie viel Angst diese Kanzlei des mediengeilen Ralf Höcker mir (ich bin nur ein „einfacher, kleiner Schlosser aus dem Osten“) einzuflößen vermag. Die einzigen Schmerzen welche solchen arroganten Typen mir zufügen können sind die, welche mit einem Muskelkater einhergehen. Im Falle des Geschreibsels der Kanzlei Höcker speziell der Lachmuskeln.

2. Der „Arschloch“-Fall: Vertretung von AfD-Politiker Marcus Pretzell

Manches von dem, was die Kanzlei Höcker so treibt, kommt Madantenverrat schon sehr nahe.  „Guckst Du Fratzenbuch, was Ralf Höcker und sein Partner Brennecke so schreiben:“

Ich erhalte also von der „Kanzlei Mediengeil“ des Ralf Höcker "live und in Farbe" die juristisch völlig uninteressante Nachricht, dass ein Rechtsanwalt den AfD-Politiker Marcus Pretzell als "Arschloch" bezeichnet hat. Nun, einer Meinung kann man sich anschließen oder nicht. Das Wort "Arschloch" äußerte immerhin eine Person, der viele schon wegen des Berufes (und ich abseits des Gedankens an Typen wie Gravenreth, Pretzell, Leeser, Brennecke und Höcker) eine überdurchschnittliche Intelligenz zuschreiben - also wird da auch was dran sein. Mit dem Wort „Arschloch“ wird in vielen Kreisen eine Person (hier also Marcus Pretzell) beschrieben, deren Verhalten und Moral "unterirdisch" ist ...

Das ist die Nachricht, die bei mir und sicherlich manch anderem ankommt.
“Nice, das zu facebooken ... Marcus Pretzell, übrigens auch ein Jurist, der - warum auch immer - nicht zur Selbstvertretung in der Lage war, hatte GENAU den zu ihm passenden Anwalt...”
(denke ich)
Ich denke aber auch, die Partnergesellschaft „Dr. Ralf Höcker, Dr. Carsten Brennecke: Schreihälse und Co.“ haben mit dieser Werbung um weitere Mandate aus AfD-Kreisen in die „Scheiße“ gegriffen. Denn als Anwalt zu verbreiten, dass ein anderer Anwalt den eigenen Mandant (mit Name und  ehrenrührig anmutender Parteimitgliedschaft) als „Arschloch“ bezeichnet hat, bedeutet doch gerade, dass man den Mandant Marcus Pretzell und den Begriff des „Arschlochs“ nochmals sehr nahe beieinander bringt und damit auch Dritten erlaubt, in einer Besprechung des Vorfalls eben jenen Marcus Pretzell und den Begriff des „Arschlochs“ zu wiederholen. Mancher dürfte sogar Genuss dabei empfinden. Die Interessen des Mandanten zu vertreten geht aus meiner Sicht „irgendwie anders“ - aber dem Marcus Pretzell traue ich (auch wegen seiner Äußerungen) zu, dass er tatsächlich so dumm ist und sich über diese „Öffentlichkeitsarbeit“ - verbunden mit der Ausnutzung seines sicher in weiten Kreisen schlechten Rufes - auch noch freut. Rechtsextremisten gelten mir als strunzdumm - und passen gut zu dem extrem großfressigen, aber „gar nicht so übermäßig klugen" Rechtsanwälten Höcker & Co. aus Köln.

Im übrigen, schreibt die Kanzlei Höcker, der gegnerische Anwalt habe sich verpflichtet, „die Kosten zu erstatten“. Na? Ob da nicht etwa steht, er wolle die NOTWENDIGEN Kosten ersetzen? Anwalt gegen Anwalt in einer einfachen Sache? Da gab es doch den BGH und einen Beschluss (06.05.2004, Az.: I ZR 2/03), wonach die Hinzuziehung eines Anwaltes durch einen Anwalt in einfachen Sachen („Arschloch“ ist so "einfach", dass jeder Rechtslaie das auch gegen das ganze Doktoren-Rudel der Kanzlei des Ralf Höcker gewinnt) nicht notwendig sei und dass der Anwalt, der einen Anwalt hinzuzog, eine Schadensminderungspflicht hatte - worauf hin die Kläger - alles Abmahnanwälte vom Kaliber „Höcker, Brennecke und Pretzell“ - in einem nahezu identischen Fall auf den Kosten sitzen blieben.

3. Die Vertretung der Abzocker von der Euroweb und Daniel Fratzscher selbst

Fast totgelacht habe ich mich über den „schönen Erfolg“ der Kanzlei des Ralf Höcker für die Euroweb des Daniel Fratzscher. Einstweilige Verfügungen erweisen sich gerne mal als „sehr einstweilig“ und für die Mandanten ist (hier der Euroweb-Fratzscher) es sicher bitter, wenn der mit einer sich als „sehr einstweilig“ erweisenden Verfügung überzogene erst wehrt und dann solche Typen wie den Höcker-Kunde Daniel „Euroweb“ Fratzscher auch noch öffentlich einen „kriminellen Lügner“ nennen darf und kann, weil zum Zwecke des Erlasses der Verfügung zwei vorsätzlich falsche Versicherungen an Eides statt geleistet wurden. Eine von Daniel Fratzscher „himself“ und eine von einem der Sorte, die "Euroweb" verkauft.

Das war einfach dämlich. Aber "He!" Ich hatte im Ergebnis was zu feiern, weil meine Gegner deren Interessen und sich selbst durch die Kölner Kanzlei des Ralf Höcker „vor Nachteilen schützen“ ließen.

Noch was zum Ranking:
„Von den Wettbewerbern, die sich wie HÖCKER vor allem auf die Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen gegen die Medien spezialisiert haben, hat es mit Schertz Bergmann nur eine weitere deutsche Kanzlei geschafft, in diese höchste Kategorie eingeordnet zu werden.“

(Gehöckertes auf Hoecker.eu)
Ich hatte Mühe nicht „Scherz“ zu schreiben ... Aber, im Zusammenhang mit meinem Lachmuskelkater gesehen, passt Ralf Höcker sehr gut zu Christian Schertz, der mir vor allem aus seinem, mir „strunzdämlich“ erscheinenden Kleinkrieg gegen Rolf Schälike bekannt ist.

Was das soll:

Also, wer einen Anwalt braucht ...
  • der wirklich was kann und nicht nur das große Maul hat,
  • dem es gelingt negative Medienpräsenz zu vermindern oder zu vermeiden, jedenfalls nicht noch zu verstärken,
  • nicht im Verdacht steht, sich gegenwärtig auf teils widerwärtige Weise bei rechtsradikalem Pack und bei der AfD anzubiedern, womöglich vielleicht sogar selbst Träger von rechtsradikalem Gedankengut ist,
... für den ist die Visitenkarte des „Doctor juristicus murmurationae Ralf Höcker“ ganz sicher die erste Wahl. Genau: Für den „Schnipp“ dessen Visitenkarte in Richtung Papierkorb.

Wo steht eigentlich JUVE?

14.01.2017

Formal-Demokraten: Ein Terroranschlag, Bürgerrechte, Postfaktik und eine ganz große Koalition.
2017 wird 3936256

Dieses ist ein "Hasskommentar"!
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Art. 22 Abs. 1 Grundgesetz
Ich nenne hier und heute Parteien, die gemäß ihren tatsächlich verfolgten Zielen oder gemäß dem Verhalten ihrer Führer darauf aus sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen:
  • CDU
  • CSU
  • SPD
  • Die Grünen
  • AFD, NPD, ...
Das wird jetzt manchen wundern. Ist aber so. Es folgen Namen, Daten, Fakten:
"Anis Amri war weder als Vertrauensperson, noch als V-Mann der Sicherheitsbehörden des Bundes tätig."

Das Bundesinnenministerium
Ob das wahr ist darf man bezweifeln. Aber wir haben ja noch die Sicherheitsbehörden der Länder, die sich auch im NSU-Fall mit Rum(!) bekleckerten:
"Beim Umgang mit Amri ging es auch darum, mehr Erkenntnisse über mutmaßliche Terrorzellen zu erlangen."

Hannelore Kraft, SPD, Ministerpräsidentin NRW (rot-grün)
Das heisst nichts anderes, als dass die Burschen wissentlich einen mutmaßlichen Terrorist frei herumlaufen ließen. Die Folge war erwartbar: Ein Terroranschlag.

Auf den folgt erwartungsgemäß nicht etwa eine Untersuchung des mal wieder offenbaren Versagens der "Staatsorgane" sondern das große Heulen und eine bunte Sammlung von Gesetzesideen, die alle nur ein Ziel haben: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Dabei weiß zumindest Jens Span, Hoffnungträger der CDU, halbwegs richtig was los ist und beschreibt das Versagen des Staates so:

"Wissen Sie, wenn es um das Knöllchen fürs Falschparken oder den Steuerbescheid geht, funktioniert deutsche Verwaltung echt gut. Da weiß der Bürger, die deutsche Verwaltung kann was. Gleichzeitig müssen sie erleben, wie ein Terrorverdächtiger mit 14 Identitäten im Land unterwegs war und wir es nicht in den Griff kriegen, das unter den Behörden abzugleichen."

Ein Terroranschlag, Bürgerrechte und eine ganz große Koalition:

(was war:)

Ab dem Herbst 2017 wird die bisherige Koalition aus CDU, CSU und SPD voraussichtlich nicht mehr regierungsfähig sein - denn denen fehlt dann die Mehrheit im Bundestag. Was aber viele nicht wissen oder nicht wahr haben wollen: Viele dieser klar verfassungswidrigen Gesetze bedürfen und bedurften der Zustimmung einer Partei, bei welcher man diese Zustimmung öffentlich eher nicht vermutet, die diese aber gewährte: Die Grünen. Demnach nehmen auch die Grünen daran teil, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. In der Vergangenheit stimmten neben SPD, CDU und CSU, deren gegen die Freiheit der Bürger gerichtete Tätigkeit der Offensichtlichkeit wegen kein Geheimnis ist, auch die "Grünen" Gesetzen wie dem ersten und ( auch nach dessen Aufhebung durch das vorletzte Bollwerk der Bürgerrechte, dem Bundesverfassungsgericht) dem zweiten Vorratsdatenspeicherungsgesetz zu. "Grüne" sind an Regierungen beteiligt, welche 41 Stimmen im Bundesrat haben, die absolute Mehrheit beträgt 35 Stimmen. In der 934. Sitzung wurde "keine Stellungnahme beschlossen" - mithin mit den Stimmen der "grün" regierten Länder der Verfassungsbruch abgenickt. Ein klarer Verrat an den Wählern der "Grünen".

Auch der Neufassung des "Bundesverfassungsschutzgesetzes" durch das "Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vom vom 26.07.2016, BGBl. I S. 1818 (Nr. 37); welches bisherige Rechtsbrüche der deutschen Geheimdienste legalisiert; stimmten die im Bundesrat vertretenen Parteien zu. Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses lag nicht vor. Das heißt ganz klar: Auch die "grün" (mit-)regierten Länder haben, die Wähler verratend, zugestimmt.

Mit dem inzwischen längst in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig verworfenen "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" vom 10.12.2015 (BGBl. I S. 2218), wurde zugleich auch der § 202 b StGB ("Datenhehlerei") geschaffen, welcher nur den Zweck hat, Personen verfolgen zu können, welche politische und ökonomische Schweinereien in die Öffentlichkeit zu bringen. Leute wie mich also.  Dass auch dieser Name "Neusprech" ist, weil eine es eine Höchstspeicherfrist von 0 (Null) Sekunden vorher schon gab, ist hier nur nebensächlich.

Auf deutsch: Die Lügner in den Ministerien und im Kanzleramt, im Bundestag und Bundesrat loben vorn die "whistleblower" und werden gar nicht fertig damit, im deutschen Wiederholfernsehen und der Parteipresse deren Wichtigkeit für das Funktionieren der Gesellschaft zu betonen - und "hintenrum" machen die ein Gesetz mit welchem genau diese, für das Funktionieren der Gesellschaft wichtige Tätigkeit zur strafbaren Handlung erklärt wird. Da muss man nicht mehr fragen, wer mit wem im Bett ist.
(was wird:)

Neben der Überwachung des Internetverkehrs und den damit verbundenen, schwersten  Eingriffen in die Bürgerrechte  kommen auf uns zu:

1. Das "Videoüberwachungs- Verbesserungsgesetz"

In der "Begründung" von Thomas de Maizere heisst es:
"Angesichts der Vorfälle in München und Ansbach im Sommer 2016 besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen. Durch die Videoüberwachung kann bei solchen öffentlich-zugänglichen Anlagen mit großem Publikumsverkehr nicht bloß der dem Betreiber obliegenden Verkehrssicherungspflicht Rechnung getragen werden. Vielmehr stellt der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie eine Maßnahme im
öffentlichen Interesse dar, um die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen. Dar über hinaus stehen mit Videoaufzeichnungen der Polizei und Staatsanwaltschaft wirksamere Mittel für die Ermittlungstätigkeit zur Verfügung."


"Begründung" im Referentenentwurf
Da hat ihm der Anis Amri im Bahnhof ZOO dann aber schön den IS-Stinke-Finger gezeigt und klar gemacht, dass Attentäter dieses Types die Öffentlichkeit und also ganz besonders Kameras lieben: Die wollen gesehen werden, weil das "öffentlich werden" der Tat Bestandteil des Konzeptes ist. Je mehr Bilder (am besten so scharf und so hoch aufgelöst wie de Maiziere das fordert) um so mehr Antrieb haben diese Attentäter. Schon die RAF liebte Öffentlichkeit, die NSU fertigte DVDs, jeder verdammte Terrorist sucht genau die Öffentlichkeit für welche Postfaktiker wie de Maiziere entgegen jeder Vernunft sorgen. Ist der Innenminister "dümmer als die Polizei erlaubt"?

Ich bin mir sicher, der Anis Amri war sich sicher, das Thomas de Maiziere die Aufnahme zu sehen bekommt. Er hat dem Innenminister, dem ganzen Überwachungswahn und der postfaktischen Begründung den IS-Stinkefinger gezeigt.

Die Anzahl der Opfer von Attentaten ist recht gering im Vergleich zur Anzahl der tausenden Opfer von Verkehrsunfällen. Es ist schon merkwürdig, wie Thomas de Maiziere die Überwachung aller Bürger mit allen Mitteln forciert, aber einfache Maßnahmen wie eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung im Interesse der Aktionäre der deutschen Automobilindustrie (und von Erben, die mit "schlanken" 3-Tonnern mit 350 Sachen ins Stauende rasen, dabei Proleten und Kommunistenpack in den Kleinwagen zerquetschen wollen) unterbleiben. Das allein ist geeignet, um zu beweisen, dass Wörter wie "um die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen" auch nur populistisches Blahfasel sind, mit denen Maßnahmen begründet werden, die offensichtlich ganz anderen Zielen dienen.

2. "Miniwahr" und die Ära nach der Meinungsfreiheit

Obgleich zunächst nicht als Wahrheitsministerium sondern "nur" als Behörde soll eine Einrichtung geschaffen werden, welche es erlaubt, nach eigenem Gutdünken Veröffentlichungen zu verbieten. Es soll reichen, wenn diese Äußerungen "verleumderisch" sind. Das ist "Gummi", denn "verleumderisch" heisst "klingt so, muss es aber nicht sein". Ich habe seit Jahren und Personen wie dem "MAD-Spinner", "Oberst a.D.", "NVA-General a.D.", "Lufwaffen-Pilot a.D." und Mietnomade Wilfried Rochell, dem "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (Selbstmord anno 2012 aus Angst vorm Knast) bis hin zum Daniel Fratzscher (Euroweb) gerichtsaktliche Erfahrungen damit, was verlogene Kriminelle als "Verleumdung" bezeichnen und wie diese den Staat missbrauchen. Politiker lügen und missbrauchen den selbst gestalteten Staat nicht weniger. Bisher brauchte verlogenes Pack dazu wenigstens noch dumme Richter und Rechtsbeuger, die sich aber (mit allem Verlaub) leicht finden lassen.

Das Löschen oder das Verlangen des Löschens "verleumderischer Äußerungen" unter Verweis auf hohe Strafen und ohne Gerichtsbeschluss ist aber "Zensur", die ja laut Grundgesetz nicht stattfindet. Begründet wird dieses mit "Hasskommentaren im Internet". Äußerungen wie "Merkel-Muss-Weg" sind dann eben so "Hasskommentare" wie Behauptungen darüber, wann und wo die formaldemokratische Kanzlerin Merkel mit Typen wie dem Ackermann feiert und sich auf postdemokratischen "Bilderbergtreffen" die Weisungen und Wünsche des transatlantischen Großkapitals abholt, welche dann die Formal-Demokraten de Maiziere und Maas umsetzen.

3. PKW-Maut

Dobrints PKW-Maut bringt nichts außer Aufwand - könnte man denken. Finanziell stimmt das. Aber diese schafft den Apparat um nach Telefonaten, Emails und Geldflüssen auch die Bewegungen der Bundesbürger kleinteilig zu überwachen. Besonders im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung und dem "Videoüberwachungs-Verbesserungsgesetz" (was schon "Neusprech" ist) ergibt sich eine feingliedrige Überwachung der Bundesbürger welche die STASI blass aussehen lässt.

Aber "He!" Wer nichts am Stecken hat, der hat auch nichts zu befürchten!

Wer gegen nichts ist (auch nicht dagegen, dass der Staat sein Vermögen und seine Rente raubt) der hat tatsächlich nichts zu befürchten. Und wenn, wie seit Jahren die Zinsen für Sparbücher, Tagesgeldkonten und die "Riesterrente" unter der Inflation liegen (was der Fall ist), dann raubt der Staat das Geld der Bürger. Das Geld wurde übrigens ausgegeben um es den Aktionären der Deutschen "Ackermann"-Bank in den Rachen zu stopfen. Wer dagegen protestiert hat was zu befürchten: Er wir registriert, überwacht und, das muss ja auch einen Zweck haben: drangsaliert. Zum Beispiel als "Querulant und potentieller Terrorist" in "Dateien" gespeichert und vielleicht irgendwann auch vorsorglich von Staats-Polizisten verprügelt welche sich sodann gegenseitig und höchst glaubwürdig bezeugen, dass das nie stattfand.

Die Zahl 3936256:

Man ziehe die Wurzel. 2017 wird also "1984 im Quadrat" oder meinetwegen "1984 2.0" . Ich kündige an, gemäß Art. 20 Abs. 4 GG so weit wie möglich gewaltfreien Widerstand gegen die grundrechtswidrige Überwachung zu leisten und Dritten dabei zu helfen, deren Bewegungen und Kommunikation vor dem Staat zu verbergen: "Da habt Ihr den Dreck, Ihr populistischen Dumpfbacken!"

Ein Wort zur AfD:

Das sind Leute die ich für mich zum Teil(!) unter "Vollidoten" buche, andererseits Leute die wenigstens (und sehr ausgesucht) Probleme benennen und damit sehr partiell für eine Perestroika gesorgt haben. Dennoch aber Leute die keine echten Lösungen anbieten. Außer Mauern, Zäunen und Polizeistaat. Mithin sind das in der AfD für mich Leute, welche die DDR wieder erstehen lassen - nur mit anderen (sich selbst) in Wandlitz. Und ergo halte ich deren Wähler für "nützliche Idioten". Das mit dem "nützlich" entfällt wenn die AfD irgendwo an einer Regierung beteiligt wird.

Vor allem sind die führenden AfDler aber Leute, die - ebenso wie Lindner von der FDP - das Ziel eines unkontrollierten frühkapitalistischen Systems mit hemmungsloser Ausbeutung haben ("wirtschaftsliberale"). Merkwürdigerweise, ja geradezu phänomenal: die AfD wird von Idioten gewählt werden, welche in überwiegender Mehrheit vor Wut, Hass und aus Not geborener Blindheit nicht merken, dass wirtschaftsliberale Nationalisten alles Mögliche machen - nur eben gerade nicht die Interessen genau dieser Wähler zu verfolgen. Man lese nur das Parteiprogramm und achte auf die Aussagen der AfD-Führer z.B. zur Erbschaftssteuer, welche mit den Interessen derer Wählerschaft nicht übereinstimmen kann. Nur sind AfD-Wähler zu blöd das zu begreifen. Sorry.

Ich bin also nicht so dumm um nicht zu wissen, dass die AfD anno 2017 richtig fette Wahlerfolge "einfährt". Ich kann aber nur hoffen, dass die ganz große Koalition aus CDU/CSU/SPD/Grüne/FDP demnächst begreift, dass das Phänomen AfD nur zu besiegen ist, wenn genau diese ganz große Koalition die Freiheitsrechte der Bürger achtet, und nicht weiterhin - ebenso rotzfrech wie die AfD - die Wähler belügt.

Ein Wort zum Bundespräsident Joachim Gauck:

Der Herr Bundespräsident Gauck unterzeichnet (genau wie sein Amtskollege im postdemokratischen Polen) offenbar alles, was man ihm vorlegt. Offensichtlich auch grob-verfassungswidriges Zeug. Genau so lässt man das formal höchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland zu dem eines "Grüß-August" verkommen.

Oder ist er nur ein Kommunisten-Hasser für den alle Mittel recht sind, die eine Opposition unterdrücken? Gewiss aber ist er nicht einer, der die Stasi-Methoden ausreichend hasst (kennen muss er diese seiner Biographie nach) um die Bürger der Bundesrepublik durch die Verweigerung der Unterschrift unter verfassungswidrige Gesetze vor genau einem solchen Überwachungsstaat zu schützen wie die DDR einer war und wie die Bundesrepublik durch sein Mittun nun einer wird und diese darin sogar weit überholt.

Joachim Gauck war aus Sicht der Demokratie als Präsident völlig nutzlos. Denn er hat das Amt wie ein sprichwörtlicher "Grüß-August" geführt. Ja, er kann und soll gehen.