12.02.2017

Die Pressekammer des LG Köln (Eßer da Silva) und ein wöglich fulminanter Fall der Rechtsbeugung

praefatio:

Die 28. Kammer des Landgerichts Köln mag sich in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, zugunsten von Kriminellen und Rechtsradikalen vereinzelt höchst merkwürdige (und in einer Vielzahl von Fällen später aufgehobene) „Urteile“ verfasst zu haben durch welche das Ansehen der Justiz und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat schwer beschädigt wurden. Betrachtet man die Vielzahl der Meinungen über so genannte "Urteile" von Richtern dieser Kammer, dann sind diejenigen, welche den Richtern „Dummheit“ vorwerfen, die mit Abstand mildesten Stimmen. Denn die Vorwürfe reichen allgemein bis hin zur
"Rechtsbeugung mit dem Ziel die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie abzuschaffen!"
Das nachfolgende lässt einen Teil der Vorgehensweisen erkennen, mit denen die Pressekammer in Köln sich bei kriminellem und rechtsradikalen Pack einen guten Ruf erarbeitet hat:

factum:

Mir wurde zur Beurteilung der Berufungssaussichten der Fall eines Dritten vorgelegt, in welchem die Richter Dr. Eßer da Silva, Elsen und Dr. Münstermann in einer Weise versagten, welche ich als einen "fulminanten Fall der Rechtsbeugung" ansehe.

Ich bin gespannt, ob die StA Köln die Diensträume der 28. Zivilkammer des LG Köln als "rechtsfreie Zone" anerkennt. Zur Berufung habe ich geraten, denn das "Urteil" und damit das "Urteilsvermögen" der Richter Dr. Eßer da Silva, Elsen und Dr. Münstermann schätze ich als "höchst zweifelhaft" ein. Die Staatsanwaltschaft kann im Hinblick auf die Deutlichkeit des Rechtsbruchs dazwischen wählen, entweder die von mir vorgestellte Rechtsbeugung anzuerkennen - oder eben den Richtern Richter Dr. Eßer da Silva, Elsen und Dr. Münstermann eine gewissermaßen grenzenlose Dummheit zuzuerkennen. In beiden Fällen sollten die drei Richter den Hut nehmen oder an eine Stelle versetzt werden, wo diese durch ähnliche Rechtsfehler (oder eben -beugungen) keinen weiteren Schaden (mehr) anrichten können.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Rechtsbeugung in Deutschland "das perfekteste aller Verbrechen" ist, weil diese praktisch nicht verfolgt wird. Die Anzeige habe ich dennoch erstattet um öffentlich zeigen zu können wie sehr der Rechtsstaat und die Demokratie tatsächlich "im Arsche" sind. Ich erwarte also bereits die nachfolgende Strafvereitlung.

3 Kommentare:

UNCOVERER hat gesagt…

Es liegen noch weitere Fälle mutmaßlicher Rechtsbeugung zugunsten von Anwälten aus Köln, die sogar mit nicht existenten Anwaltskanzleien beim LG Köln klagen, vor.

Es gibt sogar einen Fall, der auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Beihilfe für verdeckte Gewinnausschüttungen durch Richter Dr. Dirk Eßer da Silva hindeuten.

Wie lange kann diese Kammer noch Schaden am Rechtsstaat verüben?

Joeline hat gesagt…

Du hast leider Recht, die Staatsanwaltschaft wird niemals gegen Richtrer oder Ämter vorgehen, egal wie kriminell und offenkundig die handeln

Anonym hat gesagt…

" I do not agree with what you have to say, but I'll defend to the death your right to say it."
Evelyn Beatrice Hall / Voltaire
Das Landgericht Köln hat am 17. Juli 2018 erneut die Zensur in Deutschland eingeführt und die Meinungsfreiheit abgeschaltet.
Das Landgericht Köln hat die Verbreitung der Wahrheit über die DEVK verboten, die bereits durch die Entscheidung eines anderen Gerichts, des OLG Köln, tatsachlich festgestellt wurde.
Es ist möglich, dass die Beschwerdeführerin DEVK das Landgericht Köln und die drei Richter irregeführt hat, indem sie unvollständige oder falsche Angaben bei der Einreichung der Beschwerde gemacht hat, so dass der Fall, wie er von den Richtern geprüft wurde, und diese Beschluss die selbstschuld der Richtern ist.
Aktenzeichen: 28 O 260/18

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