20.03.2017

An Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes: Sie wollen nur noch mehr Möglichkeiten für Kriminelle, Kritiker zu kriminalisieren!

Der Deutsche Richterbund kritisiert das Vorhaben des Justizministers Heiko Maas (SPD) gegen kriminelle Äußerungen in sozialen Netzwerken. "Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn sagte "Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können."

Zudem sollten "Opfer von Hassbotschaften" einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke erhalten. "Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadensersatz klagt", betonte Rebehn. Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. "Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen drohen."

Herr Sven Rebehn: Dann sollten Sie aber auch gegen Rechtsbeugung der Mitglieder Ihres Vereins und gegen Strafvereitlung vorgehen!

Ich weiß nämlich aus eigener Erfahrung, dass Kriminelle genau diese Mittel intensiv missbrauchen um rotzfrech, dreist und straffrei lügend negative Berichte aus dem Web zu bekommen. Und ihre Kritiker zu kriminalisieren.

Die Damen und Herren vom deutschen Richterbund sollten aus meiner Sicht betreten schweigen, denn es sind genau dessen Mitglieder die dann zu Gunsten von verlogenem kriminellen Pack Verfügungen erlassen ohne den Prozessstoff zu kennen und die Gesetze zu beachten - sich also willig missbrauchen lassen - und dann nicht davon ablassen, das Recht zu beugen und in der letzten Konsequenz wissentlich und willentlich, den ihnen bekannten Tatsachen und dem Recht zu wider nicht etwa das verlogene und kriminelle Pack, sondern dessen Kritiker in den Knast zu schicken!

Was ist:


Die gleich vorgestellten Fälle betreffen Rechtsbeugungen zu Gunsten eines Günter Freiherr von Gravenreuth, einen kriminellen Rechtsanwalt, der 2008 wegen Betrugs und weil er wegen gleichartiger Delikte (Urkundenfälschung, Untreue zu Lasten von Mandanten) vorbestraft war, zu einer unbedingten Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt wurde und, nach Rechtskraft des Urteils und Flucht, im Februar 2010 Selbstmord beging. Jüngere kennen ihn womöglich nicht. Dann wäre da noch die Euroweb, eine Webdesign-Bude aus Düsseldorf, deren Tätigkeit, deren Prozessverhalten und deren Umgang mit Kritikern erweislich als "kriminell" einzustufen ist. Und sodann auch weitere Fälle in denen Richter und Richterinnen, wenn sie den das Recht nicht gebeugt haben wollen unfassbar dumm (für den Beruf viel zu dumm) sein müssen.

Krasser Fall 1:


Günther Freiherr von Gravenreuth erwirkte gegen mich im Mai 2006 eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg, er versicherte an Eides statt, den Artikel (gegen den er sich wandte) erst seit 3 Wochen zu kennen. Tatsächlich hatte er bereits im Jahr 2005 wegen des Artikels vor AG und LG München gegen mich prozessiert - und kurz zuvor verloren. Im Oktober 2005 legte er dem AG München einen Vollabdruck des Artikels vor. Das trug ich damals dem LG Hamburg vergebens vor. Im PKH-Verfahren muss man Beweismittel nur benennen.

Richter Buske vom LG Hamburg hat - offensichtlich dem Gesetz zu wider und aus Faulheit - die von mir verlangte Beiziehung der Akte 161 C 31243/05 des AG München verweigert und die PKH nicht gewährt. Er wurde nicht etwa wegen Rechtsbeugung verfolgt sondern an das OLG befördert. Erst nach dem Selbstmord Gravenreuths hat Buske (damals noch am LG) eingelenkt.

Die Strafanzeige gegen Gravenreuth wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt wurde von der StA abgewürgt. Ich sollte den Anwalt anzeigen, "wenn ich was hätte". Das geschah sicherheitshalber telefonisch.

Krasser Fall 2:


Nachdem ich berichtete, dass Günther Freiherr von Gravenreuth das LG Hamburg belogen hatte zog der vor das LG Kassel und behauptete, er habe nicht gelogen, er habe den Artikel tatsächlich erst 3 Wochen gekannt. Er erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung. In einer solchen darf man aber nicht lügen. Auch hier trug ich im PKH-Verfahren vor, dass die Akte des AG München die Richtigkeit meiner Behauptungen beweise (Und auch in diesem PKH-Verfahren musste ich Bweismittel nur nennen!)

Die Richter Lohmann und Dr. Blumenstein vom LG Kassel haben ebenfalls die Beiziehung der Akte des AG München verweigert, obwohl ich diese als Beweismittel dafür nannte, dass Gravenreuth dem LG Hamburg gegenüber vorsätzlich falsch an Eides statt versichert, mithin gelogen hatte.

Die Richter behaupteten, ich hätte würde den "angesehenen Rechtsanwalt" nur "verleumden". Infolge dieser Rechtsbeugung kam ich unschuldig eine Woche in den Knast.

Meine Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung durch die Richter wurden von der StA Kassel selbstverständlich abgewürgt.

Meine Strafanzeigen wegen Prozessbetruges und mittelbarer Freiheitsberaubung gegen den "angesehenen Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth wurden von der StA Kassel abgewürgt. Zuerst wurde behauptet, Gravenreuth habe sich "nicht bereichert". Nachdem ich durch seinen Kostenantrag nachwies, dass er sich sehr wohl bereichert hatte lehnte die GStA Frankfurt meine Beschwerde ab. Diesmal wegen angeblicher Doppelverfolgung - dabei war Günther Freiherr von Gravenreuth wegen der Sache nie angeklagt worden. Genau so geht systematische, wenn nicht systemische Strafvereitlung in Deutschland!

Erst nach dem Selbstmord Gravenreuths im Jahre 2010 - und weiteren Rechtsbeugungen durch das LG Kassel- zog das OLG Frankfurt die Akte des AG München bei und stellte fest, dass Gravenreuth tatsächlich das LG Hamburg und dann also das LG Kassel belogen hatte. Der Richter und Rechtsbeuger Lohmann, inzwischen vom LG Kassel weggelobt, hatte wirklich alles versucht um das zu verhindern.

Krasser Fall 3:


Der damalige Präsident des LG Kassel, Dr. Wolfgang Löffler erstattete Strafanzeige gegen mich, weil ich den Richtern Blumenstein und Lohmann in einem Schriftsatz Rechtsbeugung nachsagte. Der Herr Löffler war auch Vorsitzender Richter einer Jugendstrafkammer, er wusste also was er tat.

Die bei den Lügen des "Rechtsanwalts" von Gravenreuth strafvereitelnde StA Kassel handelte jetzt plötzlich höchst diensteifrig und erließ gegen mich klar rechtswidrig einen horrenden Strafbefehl. Dem widersprach ich und legte die OLG-Entscheidung vor. Das AG Kassel sprach mich frei. Es erkannte darauf, dass meine Äußerung nicht rechtswidrig sei weil ich als vom Gericht zu Unrecht Benachteiligter auch ein paar Grundrechte hätte und § 193 StGB mich schütze, was der Richter der Jugendstrafkammer natürlich nicht wissen konnte.

Auf eine Strafanzeige gegen den damaligen Präsident des LG Kassel, Dr. Wolfgang Löffler habe ich verzichtet - ich bin ja kein Querulant. Mir ist nämlich klar, dass die StA Kassel eine Bestrafung des feinen Dr. jur Wolfgang Löffler ebenso mit allen Mittel vereiteln wird wie die des feinen und leider erheblich kriminellen Herrn von Gravenreuth. Die "Organe der Rechtspflege" bilden eine Mafia, da kommt man nicht so einfach durch.

Krasser Fall 4:


In einem Artikel über die Düsseldorfer Abzockerbude namens Euroweb, die immer mal wieder schamlos lügend damit wirbt, Marktführer darin zu sein, Webseiten für den Mittelstand zu machen und manchmal behauptet 32 Niederlassungen und 640 Mitarbeiter, manchmal damit wirbt, ca. 50 Niederlassungen und über 650 Mitarbeiter zu haben und gleichzeitig im Prozess wegen derer illegalen Kaltanrufe vor Gericht aussagt, dass diese "Niederlassungen" (es sind weder 32 noch "ca. 50") und Mitarbeiter (es sind bei weitem keine 200) eben nicht die ihren sind äußerte ich mich negativ. Immerhin wollen die aktuell für eine einfache, via CMS von Vorlagen geklonte Webseite mit Kontaktformular inklusive Schrotthosting in Bulgarien ca. 350 Euro (netto) monatlich - und das vier Jahre lang! Insgesamt 16999 Euro weil noch 199 Euro "Startgebühr" dazukommen. Das ist abartig viel Geld für sehr wenig und schlechte Leistung - sprich: Betrug.

Ich nannte die Euroweb also "Betrüger" und äußerte in Bezug auf die "Litigation PR" deren (nicht mehr existente!) Anwaltskanzlei Berger:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
1. Akt:

Eben diese Kanzlei zog im Jahr 2012 vor das mir bis dahin noch nicht durch Rechtsbeugung bekannte LG Mönchengladbach und beantragte für die Euroweb, mir aufzugeben, es zu unterlassen, über diese zu behaupten:
  1. Das seien Betrüger.
  2. "Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht."
Dem immer noch am LG Mönchengladbach als vorsitzendem Richter tätigem Jurist Wolters ist nicht aufgefallen, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger. Beides hätte zwingend zur Zurückweisung des Antrages auf den Erlass der einstweiligen Verfügung führen müssen. Er aber hat den Verfügungsantrag durchgewunken - und zwar ohne den Antrag und die Anlagen wenigstens gelesen zu haben.

2. Akt

Ich stellte PKH-Antrag und verwiese zum ersten Mal darauf, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger.

3. Akt

Mein PKH-Antrag wurde mit der "Begründung" zurück gewiesen, dieser wäre nicht durch einen Rechtsanwalt gestellt worden. Das ist einfach nur grober Blödsinn, dessen sich der Richter Wolters - um das Verfahren abzuwürgen - bediente. Denn die Stellung eines PKH-Antrages ist geradezu die klassische Ausnahme von der Anwaltspflicht. Wenn ein Richter in dieser einfachen Rechtsfrage versagt, dann verbreitet der den Gestank der Rechtsbeugung.

4. Akt

Meiner Beschwerde darauf hin hat Wolters sodann stattgegeben, er hätte sich in dem Punkt geirrt.

5. Akt

Seine Rechtspflegerin kommt mir nun aber mit der Idee, mir rund 100 Euro Kopiergebühren berechnen zu wollen, obwohl das PKH-Verfahren stets kostenlos ist! Ich fragte mich ob diese „Elitejuristen“ einfach alle derart  strohdumm sind - oder ob die ganze Kammer eine kriminelle Organisation ist.

6. Akt

Ich zwinge die Düsseldorfer Abzocker (wegen Richter Wolters gleich unter Nachweis, dass ich auch hierfür keinen Anwalt brauche) ins Hauptsacheverfahren. Diese Klage wird rotzfrech von der (nicht mehr existenten!) Anwaltskanzlei Berger eingereicht.

7. Akt

Ich stelle auch hierfür den Antrag auf PKH und verweise zum zweiten Mal darauf, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Firma gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger.

8. und 9. Akt

Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach beweist sich als vollständig tatsachenresistent und weist meine PKH-Anträge zurück.

10. und 11. Akt

Ich führe sofortige Beschwerde wegen beider PKH-Anträge und lege zum dritten und vierten Male dar, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen sei, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger.

11. und 12. Akt

Der vier mal mit dem Umstand, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger, konfrontierte Richter Ralf Wolters weist meine Beschwerde zurück, diese geht an das OLG, in diesem Fall Düsseldorf. Sicherheitshalber hatte ich den vorsitzenden Richter am LG Mönchengladbach Wolters unter Nennung des Paragraphen der ZPO auf die  zwingende Pflicht zur Abgabe an das OLG hingewiesen. Ist ja gut möglich, dass er auch das nicht wusste - oder eben nicht wissen wollte.

13. und 14. Akt

Nach über einem Jahr "springen" die Richter des OLG Düsseldorf "aus dem Hemd" und folgen meinem Widerpruch weil ich richtig dargelegt hatte, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger - deren Chef mit dem Antrag nicht grundlos zu Richter Wolters "gerannt" sein dürfte. Immerhin wohnten beide im selben Kuhkaff (kleinem Dorf) bei Mönchengladbach, waren also quasi Nachbarn.

Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Richter wie Ralf Wolters ist sinnlos. Ich bin kein  Querulant und hab es gelassen obwohl der Fall auf Grund des viermaligen Vortrags doch ein ganz klarer ist. Wenn der Richter Ralf Wolters sich nicht "bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt" haben will, dann ist er als Richter wegen Unkenntnis der Gesetze und Dienstpflichten - man könnte es im Hinblick auf den Beruf auch "relative Dummheit" nennen - untragbar.

Nachtrag: „Plötzlich und unterwartet“ ging der beliebte Richter Ralf Wolters in den Ruhestand. Möge ihn die Tat bis in die Hölle verfolgen.

15. und 16. Akt

Die nicht mehr existente Kanzlei Berger nimmt für die Euroweb, deren Chef Christoph Preuß zwischenzeitlich auch auch vor der Schwurkammer des AG Leipzig die Zahlung einer fünfstelligen "Auflage" zur Vermeidung einer Verurteilung wegen vielfachen Betruges akzeptiert hat, den Antrag auf den Erlass der Verfügung und die Klage zurück.

Krasser Fall 5:

1. Akt

In einem Verfahren vor dem LG Düsseldorf (34 O 32/12) brachte die Richterin Dr. Elisabeth Stöve es fertig, meine Klage zu Gunsten der Euroweb zurückzuweisen, weil ich kein Wettbewerber der Euroweb sei, der Widerklage aber stattzugeben, weil ich Wettbewerber der Euroweb sei. Auf zwei Blatt Papier! Die beiden gegensätzlichen Behauptungen sind sogar so nah, die hätten auf ein Blatt gepasst! Fest steht: Neben den Tatsachen interessierte die Richterin Dr. Stöve auch das Gesetz nicht. Oder halt einen "Kackvogelscheißdreck". Die Sache hatte eine Vorgeschichte, weil ich einen früheren, völlig sinnfrei-falschen Beschluss vom OLG aufheben ließ, wodurch sich die Richterin Dr. Elisabeth Stöve wohl "angepisst" fühlte. was in meinen Augen das Motiv für die Rechtsbeugung war.

2. Akt

Das OLG sprang auch hier aus dem Hemd. Der PKH-Antrag für die Berufung ging in einer Woche durch, die Berufung gewann ich vollständig - meiner Klage wurde stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Anwalt der Euroweb war ein gewisser Dr. Hans-Dieter Weber, der schon damals log.

3. Akt

Die Richterin Frau Dr. Elisabeth Stöve erließ dann später einen Ordnungsmittelbeschluss gegen die Euroweb weil diese gegen die Verfügung verstieß. Höhe: 500 (Fünfhundert) Euro. Umsätze der Euroweb im Jahr 2013: mehrere Millionen Euro - das hatte ich vorgelegt. Möglich gewesen wären bis zu 250.000 Euro. Da sind 500 Euro nicht nur lächerlich wenig sondern die klare Nachricht der vorsitzenden Richterin am LG Düsseldorf Dr. Elisabeth Stöve, dass diese auf Seiten der Kriminellen steht, denen nicht weh tun will.

Frau Dr. Elisabeth Stöve ist für mich wie die anderen, vorgenannten "Richter" eine Rechtsbeugerin (Anzeige ist aber sinnlos, weil darauf stets Strafvereitlung folgt) und jetzt Pressesprecherin ("Pressedezernentin") am LG Düsseldorf. Sie versucht mir und anderen Urteile, Gesetze und den ganzen Rechtsstaat zu erklären - wofür ich Ihr und dem sie dazu bestimmenden Gerichtspräsident gewiss sehr dankbar bin:

Immerhin kann Frau Dr. Elisabeth Stöve so lange sie nach Erklärungen für den Mist anderer sucht keinen weiteren Schaden anrichten.

Was bleibt:


Das alles mir binnen weniger Jahre passiert - ich bin nur eine Person und das sind nur die krassesten Fälle, die auch Laien eingehen und nicht langweilen. Wenn ich das auf alle Rechtssuchenden hochrechne, dann wird mir schlecht.

Es macht im "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland überhaupt keinen Sinn, einen Richter wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, weil der sich weigert, den Prozessstoff und die ständige Rechtsprechung des BGH über die Äußerung "Betrüger" zur Kenntnis zu nehmen. Man bekommt nur eine Textbaustein-Antwort die wie folgt lautet:
"Die Überprüfung der Vorgänge, insbesondere die Einsicht in das [RECHTSKRAFT] [VERFAHRENSTYP] beim [GERICHT] haben keine konkreten Hinweise für das Vorliegen einer Straftat gemäß § 339 StGB ergeben. Diese Vorschrift nach ständiger Rechtssprechung des BGH nicht jede Rechtsverletzung durch einen Richter, sondern setzt einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege voraus. Dieser liegt nur vor, wenn sich ein Richter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt. Für eine solche subjektive Einstellung und ein von solcher von solcher Auffassung getragenes Handeln bietet der Sachverhalt keinen Anhaltspunkt."
Dieser Textbaustein wird auch dann verwendet, wenn man den Richter vier (4) mal aufgefordert hat, den Prozessstoff überhaupt zur Kenntnis zu nehmen (und diesen dem Richter vier (4) mal zur Kenntnis brachte) und dieser vorher beschloss, dass der PKH-Antrag nur durch einen Anwalt gestellt werden könne, nach dem Einräumen, dass dieses falsch sei, sogar erneut rechtswidrig versucht wird, hohe Kopierkosten abzurechnen. Das ist systematische, offenkundig sogar systemische Strafvereitlung.

Hier wird also der "Rechtsstaat" von den so genannten "Organen der Rechtspflege" zur "Bananenrepublik" gemacht!

Denn wenn die Gerichte derart versagen und es Richtern erlaubt wird, sich derart weit von allem, was noch "Recht" sein könnte, zu entfernen, dann stellen wir diese außerhalb des Gesetzes. Mit der Folge, dass Urteile herauskommen, die so krass falsch sind die vorgestellten oder eben noch schlimmer.

Es tut mir leid meine Herren "Organe der Rechtspflege": Aber in einer enormen Vielzahl von Einzelfällen ist anzuerkennen, dass der Rechtsstaat auf Grund Eurer Rechtsbeugungen, infolge Eurer Tatsachen-, Vortrags- und Gesetzesignoranz nur eingeschränkte Legitimität besitzt. Denn der Rechtsstaat gewinnt seine Legitimität durch Gerechtigkeit. Wer aber Gerechtigkeit durchsetzen will muss insbesondere, wenn er sich gegen reich gewordene Großkriminelle, kriminelle Rechtsanwälte, strafvereitelnde Staatsanwälte und rechtsbeugende Richter durchsetzen will, zum Knüppel greifen. Denn die Gerichte bieten eben keine Rechtsstaatsgarantie. Die "Organe der Rechtspflege" sind zu einem korrupten Haufen verkommen, der nur noch aus einem Grund behauptet, "Organe der Rechtspflege" zu sein - weil das im Gesetz steht.

Das ist nichts anderes als das Theater wie in der DDR, wo die SED immer Recht hatte!

Ich weiß, dass Ihr das weder ändern könnt noch werdet, weil Ihr Euch selbst schützt. Und ich bin soweit: Ich besorge mir, wenn ich mal wieder Recht erlangen will, einen handfesten Knüppel und hole es mir mit "alttestamentarischen" Methoden. Das funktioniert, kostet nicht so viel und verschafft sogar eine gewisse Befriedigung bei dem Zoff, den man mit kriminellen Arschlöchern halt so hat.

Denn Ihr "Rechtsstaat", Ihr "lieben", im deutschen Richterbund versammelten und auf Eure Vorteile bedachten "Freunde des juristischen Versagens", ist "voll im Arsche".

Nachtrag:

Ich stehe für eine Aufklärung der Rechtsbeugungen gerne zur Verfügung. Denn ich bin mir sicher, dass irgend jemand gegen mich Strafanzeige erstatten wird.

Das wird dann ganz großes "Judo".

4 Kommentare:

Rolf Schälike hat gesagt…

Lieber Jörg, was Buske und Deine Erfahrungen betrifft, so ist es noch viel schlimmer.

Buske & Käfer sind nur ein Teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität, angetrieben und unterstützt von kriminell anmutenden Rechtsanwälten.

. hat gesagt…

"organisierten Hamburger Justizkriminalität"

Ja Rolf, schön von Dir zu lesen. Ich denke inzwischen, dass es sich um ein bundesweites Problem der Ausgestaltung des § 339 StPO handelt. Dieser wurde bis in die 70er Jahre dringend in dieser Ausgestaltung benötigt um Nazis und Kriegsverbrecher - auch und gerade in der Justiz - zu schützen.

Aber so langsam macht das keinen Sinn mehr und führt innerhalb der Justiz zu einer Korruption (gemeinschaftlicher Rechtsbruch) unglaublichen Ausmaßes.

Nichts daran ist besser als die DDR!

Rolf Schälike hat gesagt…

Zu @hat gesagt

Ich denke nicht, dass es an den §§ der StPO oder ZPO liegt.

Die Grundlagen unserer sozial marktwirtschaflichen, erst recht der neoliberal orientierten Gesellschaft sind auf Betrug, Bevormundung, Macht, Geld etc. ausgelegt. Da haben es die Krimnellen leichter, in die Entscheidungspositionen zu gelangen. Bei den Politikern ganz oben. z.B. muss jeder eine Leiche im Keller zu liegen haben. Ohne dem wird man vorab von den anderen ausgebootet.

Was tun? Ich weiß es nicht. Das Mindeste, die Tatsachen beim Namen nennen, nicht verwischen, nicht verschweigen. Akteurte und Täter müssen namentlich genannt werden dürfen, denn das Leben ist personifiziert.

Viele Strafgesetze müssten veraschwinden bzw. umformuliert werden.

Anwaltszwang - nicht das Recht auf einen Anwalkt - ist abzuschaffen.

Befangenheit von Richtern dürfte das Normalste,nichts Schlimmes sein. Man müsste als Beklagter das Recht haben, sich den Richter auszusuchen.

Das Vetrauen in die Justiz ist eine sehr wichtige Sache.

Das sind nur so einige Gedanken.


Anonym hat gesagt…

https://de.wikipedia.org/wiki/SLAPP

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