18.03.2017

Staatsanwaltschaft Dortmund - Zugangsverhinderung vom Fristsachen durch Abschaltung des Faxgerätes

Mir ist mehrfach aufgefallen, dass die StA Dortmund den Zugang von Schriftstücken aktiv durch Abschalten des Faxgerätes mit der auf deren Webseiten genannten Nummer +49 231/926-25090 verhindert.

Dies dürfte rechtswidrig sein, da so Schriftsachen unter Umständen nicht rechtzeitig zugesandt werden können, so zum Beispiel Widersprüche gegen Strafbefehle (das war bei mir nicht der Fall) oder Beschwerden gegen Verfahrenseinstellungen. Schließlich hat nicht jeder die Mittel um eine Beschwerde oder einen Widerspruch bei der StA Dortmund via Kurier einzureichen und im Falle eines Strafbefehls könnten die Kosten hierfür auch weit über denen der Geldstrafe liegen. Ich gehe von "arbeitsvermeidender Absicht" aus.

Damit Dritte nicht in ihrer Rechtswahrnehmung behindert werden veröffentliche ich zum Nachweis, dass auch andere betroffen sind und das Problem der StA bekannt ist, den Faxreport meiner Beschwerde, welche ich an die schwer zu findende Nummer der Außenstelle Hamm,  +49 2381 / 909-201, gesendet habe.

Hinweis:

Zumindest derzeit funktioniert auch die Rufnummer +49 2381/272-403, welches die Faxnummer der GStA Hamm ist. Auch diesem Zugang muss die StA Dortmund gegen sich gelten lassen.

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