31.05.2017

So genannte "Rechtsstaatlichkeit": Oder warum (und wie!) eine Richterin ein Verfahren in die Verjährung trieb

Selbstverständlich gibt es in der rechtsstaatlichen Bundesrepublik Deutschland praktisch keine Rechtsbeugung, keine Richter, die Mist bauen oder einfach nur Unsinn labern. Man hat bei der Wiedervereinigung mit der DDR dieses als Regel übernommen und die Rechtsbeugung ist seit dem völlig ausgeschlossen, wie der folgende, schon etwas alte Fall aus dem Jahr 2010 in 7 Akten zeigt:


1. Vorgeschichte und "Tat":

Es trug sich irgendwann im Jahr 2005 zu, dass mein Auto zum TÜV musste. Das Auto war alles außer neu und zuvor wollte ich ein paar Kleinigkeiten in Ordnung bringen. Dabei stellte sich leider Stück für Stück heraus, dass die "Kleinigkeiten" zu einem Großprojekt auswuchsen und dieses Ansinnen also unwirtschaftlich war.

Also habe ich das Auto, welches zuvor ein paar Wochen auf einem privaten Grundstück stand, in die treuen Hände meines Lieblingsschrottis gegeben und sogar ein paar Euro (wohl für den noch funktionierenden Dieselmotor) erhalten. Der "Schrotti" hat die Karre auch abgemeldet.

2. Verfolgung:

Die Zulassungsstelle stellte fest, dass die "Immobilie" (die Karre fuhr ja nicht mehr) bei der Abmeldung "ein paar Tage über den TÜV" war. Und gab ganz blockwartmäßig eine Meldung an das befreundete Ordnungsamt. Weil Kassel nun gerade viel Geld brauchte (die Städte brauchen immer Geld für ihre Kader) versuchten die es natürlich mit einem Ordnungsgeld und zwar an der oberen Grenze des Zulässigen. Vorwurf: Mein Fahrzeug hätte ohne "TÜV" am öffentlichen Verkehr teilgenommen. Behaupteter Ort der behaupteten ordnungswidrigen Handlung: Die Adresse der Zulassungsstelle. Behaupteter Tag der behaupteten ordnungswidrigen Handlung: Zwei Tage nach Eintreffen der Karre auf dem Grundstück des Schrottis meines geringsten Misstrauens, also Tag der Abmeldung.

3. Widerworte:

Dem Bescheid habe ich glatt widersprochen. Und zwar mit dem Argument, dass mein Fahrzeug sich zum Zeitpunkt der behaupteten Tathandlung ganz gewiss nicht etwa am Tatort sondern auf dem Hof des Schrottis und also nicht mal in meinem Besitz befand. Und überhaupt auch nie ohne "TÜV" am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen habe.

4. Verfolgungswahn:

Also ging die Sache vor Gericht. Die Stadt Kassel braucht ja Geld, und das verdient man nicht mit Einsichtigkeit. Zudem haben Beamte immer Recht. Das meinen solche, wenn sie vom "Rechtsstaat" sprechen. Hat die DDR auch so gemacht.

5. Machtdemonstration:

Die Richterin Ulrike Kindermann (Geburtsjahr 1949) hatte an dem Donnerstag wohl einen üblen Tag. Vor mir liefen lachend zwei Typen aus dem Saal, denen ich im Straßenverkehr lieber nicht begegnen möchte. Von Beruf "Sohn reicher Eltern": Jung, verlogen, rotzfrech und strunzdumm. Deren, vom Papa bezahlter Anwalt war dabei. Ich habe keine Ahnung warum - aber offenbar musste die Richterin Kindermann eine Entscheidung treffen, die ihr gar nicht gefiel. Das erfordert einen Ausgleich und da kam ich, weil ohne Anwalt, ziemlich passend des Weges. Erschien ihr so.

Ich kam noch bis: "Das Fahrzeug war zum behaupteten Tatzeitpunkt nicht im Ölmühlenweg sondern auf dem Hof des Schr...", da fuhr mir die rechtsstaatlich anerkannte und das Recht niemals beugende Richterin ins Wort, verbot mir gar dasselbe ("Hören Sie auf hier Zeug zu erzählen, ich will Ihren Unsinn gar nicht hören!") und zog sich formal für 30 Sekunden zurück um das Urteil zu fällen. Sogar die Protokollführerin schaute "bedröppelt", der Herr mit dem Fall nach mir wirkte so ängstlich wie ein DDR-Bürger, welcher bei der rechtsstaatlichen Stasi vorgeladen war.

Zurück im Saal fuhr die stets unparteiische Richterin Ulrike Kindermann mich an, sie könne die Strafe auch erhöhen, habe aber davon abgesehen und verkündete, dass es bei dem Bußgeld bleibe. In der "Begründung" behauptete diese sodann, ich hätte "nie etwas für die Gesellschaft getan" - derlei wurde in der "Verhandlung" genannten Farce (es war ja ein Monlog der Richterin) nicht mal besprochen - ich habe aber Steuern gezahlt und Wehrdienst geleistet  Und, ach ja:  Ich könne mich ja gerne beschweren. Ich dachte mir nur "Das, Frau Wutrichterin, werde ich gewiss tun!" und habe ihr gesagt, was ich sofort machen werde und dass dieses "sofort" auch "gewiss" heißt.

6. Unerwartete Gegenwehr:

Also ging ich direkt auf die Geschäftsstelle und habe dort die Beschwerde formuliert, dass die Richterin Kindermann - wohl wegen des vorherigen Verfahrens "in Wut und Teufel" - mir das Wort abschnitt und verbot. Also nicht zugelassen habe, dass ich mich verteidige. Und auf Grund offensichtlicher Verärgerung psychisch gar nicht in der Lage sei an dem Tag noch weitere Verfahren zu entscheiden. Zeugen: Protokollführerin und der "verfahrensbeteiligte" im Fall nach mir. Eine solche Beschwerde hat zunächst das erstinstanzliche Gericht zu bearbeiten und brav zu entscheiden ob es abhilft. Hilft es ab ist alles gut, hätte Frau Kindermann nicht abgeholfen hätte diese das Verfahren - und meine Beschwerde - an die nächste Instanz geben müssen. Das eine wollte sie nicht und das andere ging wegen des Selbstschutzes nicht.

Das Urteil bzw. der Beschluss in der Sache wurde mir dann nie zugestellt.

7. Letzter Ausweg für die Richterin Kindermann: Verjährung

Die gute Frau Ulrike Kindermann ließ die Akte also im Kasten schimmeln, die Nachfolgerin wollte sich auch nicht mit einem Vorgang befassen, der jedenfalls so nicht stattgefunden haben durfte. Also schimmelte die Akte weiter bis zu dem in einem sicherlich schwarzen Kalender vermerkten Termin der Verjährung zuzüglich "3 Monaten und 3 Tagen". Damit es nicht so geplant aussieht. Es wäre ja seltsam und sähe nicht besonders "rechtsstaatlich" aus wenn die "verlegte" Akte "just" am Tag der Verjährung im Kasten "gefunden" worden wäre.

Wie auch immer: Gegen die Verjährung gibt es keine Beschwerde, Einrede oder Berufung. Wie gut für das Ansehen der Justiz, welche meine Beschwerde und also das höchst unzulässige Verhalten der Richterin Ulrike Kindermann nun nicht mehr "würdigen" musste!

Mein Fazit:

Es ist besser dass die Richterin a.D. (auch "Ade!" oder "Geh mit Gott!") Kindermann vom Steuerzahler Pension kassiert statt noch mehr Schaden anzurichten. Allerdings gibt es von der Sorte "Richter" noch ein paar mehr und die sind längst nicht alle in Pension - richten also noch Schaden an und haben die Frechheit, Typen wie mich als "Querulanten" zu bezeichnen. Aber Rechtsbeugung ist das natürlich nicht, weil diese - genau wie in der DDR - prinzipiell nie stattfindet.

23.05.2017

Der Fall "Nazischlampe" Alice Weidel (AfD):
"Möchtegern-Elite-Anwalt" Professor Dr. jur. Ralf Höcker (Köln) "schreit" zwar, "sticht" aber nicht!

Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln bestätigt und festigt meine Ansicht: Er braucht - als so genannter "Medienrechtler" - offensichtlich selbst umfassende und vor allem qualifizierte Hilfe auf seinem angeblichen Spezialgebiet!


Ich würde den Job nicht haben wollen und folgenden Grund angeben:
"Der Kanzleichef gewinnt Wahlen zur "Miss Erfolg", ist also tatsächlich unterqualifiziert."
Vor dem LG Hamburg hat der sich als gar großartiger "Juve-Erstligist" bejubelnde Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker für seine AfD-Mandantin Alice Weidel etwas abgeholt, was der Bayer als "Watschn" bezeichnet. Und weil eben dieser großfressige Angeber genau das nicht auf seiner Webseite berichtet tun es andere.

So auch ich.

Die von dem in letzter Zeit durch mehrere Verfahrensverluste vom "großen Höcker" zum "Höckerchen" korrigierten "Lautwalt" vertretene AfD-"Spitzen"-Kandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, hat offenbar nicht nur eine unglückliche Kombination der Psychen "große Schnauze" und "zu nahe am Wasser gebaut" sondern neulich im Rechtsstreit über die auf sie bezogene Formulierung "Nazischlampe" eine böse Niederlage erlitten und sich so dem auf eine solche Lachnummer stets folgendem Gelächter ausgesetzt. Vertreten und je nach Ansicht be- oder verraten wurde sie von der "AfD-Medienkanzlei" des Professor Dr. jur. Ralf Höcker, den AfD-Schreihälse jedenfalls bisher gerne als "Medienanwalt der AfD" bezeichneten.

Und das ging so:

Alice Weidel hatte zuvor öffentlich dazu aufgerufen, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern. Quasi postwendend hatte dann der Herr Ehring in der Satiresendung "extra3" gesagt:
"Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch recht! War das unkorrekt genug? Ich hoffe!"
Die "gute", je nach Ansicht auf der falschen Seite des Bodensees wohnhaften, sich "deutsch" wähnende, aber in Hinblick auf das Privatleben (wohl abgesehen von den pornographischen Phantasien mancher, die AfD wohl weitgehend beherrschenden "Geilböcke")  gar nicht ins AfD-Familienbild passende "Spitzen"-Kandidatin trieb es also den durch ihre Tränen nicht nur angeschwollenen sondern auch stark mit Salz belasteten Rhein herunter nach Köln. Zu dem "Juve-Jura-Mann", der auf seiner Webseite laut schreiend verkündet, dass Kritiker kriminellen oder sonstigem Packs die Schauze halten müssten, wenn, er - der gar großartige - Professor Dr. jur. Ralf Höcker für ebendiese die Sache energisch in die Hand nähme.

Das von mir bedachte (belachte?) Jura-Großmaul zog mit dem "werthaltigen" Mandat dann noch weiter nordwärts vor die Pressekammer des LG Hamburg. Vor jene "Zensurkammer" also, vor welcher man (nach Ansicht sehr vieler) schon ein "ziemlicher Vollidiot" sein muss, wenn man als Vertreter kriminellen Packs, von Abzockern, von ultrarechtem Gesindel oder halt anderer sehr "merk-würdiger" Antragsteller verliert.

Und so liegen die Dinge auch hier:

Das LG Hamburg (Frau Simone Käfer?) hatte wohl noch den "Ziegenficker" und den Verriss des eigenen Mistes im Ohr als es wie folgt urteilte:
Die umstrittene Äußerung bezieht sich mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" in satirischer Weise auf Weidels Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehört. Der Bezug zu "Nazi" besteht darin, dass die AfD in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird. Der Zuschauer begreift den Begriff "Nazi" als "grobe Übertreibung", nimmt deshalb aber nicht an, dass Weidel Anhängerin der Naziideologie sei. [Meine Frage hierzu wäre: Wie kommt man bei der AfD nur darauf dessen verdächtig zu sein? Hat das womöglich was mit Bernd Höcke & Co. zu tun?] Der Aussagegehalt von "Schlampe" hat zwar durchaus eine sexuelle Konnotation. Es liegt für den auch nur halbwegs verständigen Zuschauer aber auf der Hand, dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist.
Quelle: LG Hamburg, Pressesprecher (fachlich richtig nacherzählt).

Das war hart.

Aber noch härter dürfte der Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker getroffen sein. Nicht nur wegen seiner AfD-Sympathien, die für viele eher kein Geheimnis ist, sondern weil er jetzt als der "juristische Volltrottel" da steht, der mit dem Mist überhaupt vor ein Gericht gezogen ist.

Denn das diese Nummer sogar am LG Hamburg, welches gar weit vom Bodensee weg ist und (anders als Köln) auch von dort aus nicht per Flaschenpost erreichbar ist, nicht durchgeht, war absehbar.

Lachnummer: Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker kündigt "sofortige Beschwerde" an

... meldet die Presse.

Zulässig ist das. Aber ohne Aussicht auf Erfolg. Ich frage mich immer mehr was für Quatsch der laute Herr Professor Höcker wohl "seinen" Studenten von der "Cologne Business School" beibringt. Ist er wirklich ein solcher "Volltrottel", der nach diesem klaren und unmissverständlichen Urteil seiner Mandantin zu einer Fortführung des Verfahrens rät? Oder ist das etwa schon eine "Zwangsstörung"? Gar "Querlantenwahn"? Denn das dieses nichts als weiteren Kosten und Gelächter der Gegner bringen kann ist nämlich höchst offensichtlich. "Irrt" der Professor nur oder ist er inzwischen gar ein "Irrer"?

Oder ist Professor Dr. Ralf Höcker jung und braucht das Geld?

Oder zockt Dr. jur. Ralf Höcker seine Mandanten ab, in dem er den eher unbedarften Jüngern eines sehr nationalen und also möglichst "judenfreien" Wirtschaftsliberalismus zu Verfahren rät, die man (natürlich abseits des Gedankens an völlig verblödete Richter) offensichtlich gar nicht gewinnen kann? Das könnte passen: Wenn die von der AfD so "doof" sind und auf die merkwürdigen Versprechen eines derartig "windigen" Anwalts, wie der Ralf Höcker einer ist, hören - dann sollen die mal schön zahlen. Ich hoffe also, der Herr Ralf Höcker hat auch den Streitwert "optimiert". Die AfD wollte jedenfalls genau das:

Bildschirmfoto: Christian Lüth, Pressesprecher der AfD, ist offenbar dumm genug, den Rechtsmissbrauch auch noch anzukündigen. Da sollte er vorher jemanden Fragen, der Ahnung von Pressearbeit im Zusammenhang mit beabsichtigen Prozessen hat. Das klappt natürlich nur falls ihm jemand verständig antwortet und er dann auf ihn hört. Ralf Höcker ist demnach der Falsche für den Job.

Denn jeder Euro, welcher der AfD in der Wahlkampfkasse fehlt, ist aus meiner Sicht eine gute Tat!

Da will ich den Herrn Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker doch mal für diese "gute" Tat kräftig loben! Und "Ihmchen" zitieren: "Nicht auf den Wind kommt es an, sondern darauf, wie man die Segel setzt."

18.05.2017

Duftmarken im Strafprozess

Mancher Richter versucht zu Beginn einer mündlichen Verhandlung zu zeigen, dass er der Herr des Verfahrens ist. Das kann schief gehen.

Heute war ich in Bonn um einem Freund in einer Rechtsangelegenheit zu helfen. Eigentlich keine große Sache. Nur das ein gewisser Anwalt Dr. Mathias Hermann Dieth (ein Kölner "Medienrechtler" der gleich der AfD die Dienste der "Medienkanzlei" Ralf Höcker in Anspruch nimmt) eine Strafanzeige voller "sehr alternativer Fakten" stellte. Konkret behauptet er, einige vom Angeklagten geäußerte Vorhaltungen seien "Verleumdungen". Allerdings spricht recht viel dafür, dass eben diese Vorhaltungen wie "Mehrfachvertreter", "Parteiverräter", "Betrüger" auf einen erweislich wahren Tatsachenkern gestützte und also zulässige Meinungsäußerungen sind. Und also keine Verleumdungen.

Auf dem Gebiet des Äußerungsrechts kenne ich mich besser als mancher Gerichtspräsident (in Personalunion Vorsitzender einer Strafkammer) aus.

Am Gericht stellte sich mir ein recht junger Amtsrichter Reppel entgegen, der wohl noch ein paar Grundregeln der fairen Verfahrensführung verinnerlichen muss. So fragte er mich, nachdem ich klar stellte, dass ich KEIN Rechtsanwalt bin, wieso ich mich befugt sähe, den Freund zu vertreten und drohte mir postwendend an, dass er mich wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verfolgen lassen wolle. Und "aus dem Saal entfernen lassen" würde er mich auch. Für das alles nannte er keinen Grund. Nicht mal einen unzutreffenden.

Ich hätte gerne gelacht, aber das hätte der junge und offenbar reichlich unerfahrene Jurist sicherlich in den völlig falschen Hals bekommen - also blieb ich lieber ruhig.

Genau so wie mein guter Freund, der ebenso cool blieb und den Richter sofort wegen Befangenheit ablehnte. Übrigens wurde dieser Antrag bei der Geschäftsststelle protokolliert, was eine Verhandlungsunterbrechung nötig machte.

Nach ungefähr 20 Minuten wurde die Verhandlung wieder eröffnet und das Verfahren von Amts wegen ausgesetzt (nicht "unterbrochen").  Ob es mit dem selben Jungrichter fortgesetzt wird steht in den Sternen, auf jeden Fall muss im Falle der Fortführung als erstes auch über den Antrag entschieden werden, die Verteidigung durch mich zuzulassen.

Jetzt darf der Richter und der "Zeuge" Dr. Mathias Dieth ein wenig an der von mir und dem Angeklagten hinterlassenen Duftmarke schnuppern. Von einem solchen Einstieg in die Sache wagte ich nicht einmal zu träumen - und wenn wir schon bei dem Thema sind: Auch der Kölner Medienrechtler Dr. Mathias Dieth sollte sich sehr genau überlegen, was er in seiner Strafanzeige behauptet.

Sonst geht das gesamte Verfahren für ihn genau so in die Hose wie das Setzen der Duftmarke für den Richter.

16.05.2017

ALMAS INDUSTRIES AG hieß früher SafeTIC AG :: Geht es nach dem "Umhemden" weiter mit der Referenzkundenmasche?
Gefälschte Bewertung auf "bewertet.de"?

Amtsgericht Mannheim, Aktenzeichen: HRB 10353
Bekannt gemacht am: 08.03.2017 10:23 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

08.03.2017


HRB 10353: SafeTIC AG, Mannheim, Floßwörthstr. 57, 68199 Mannheim. Die Hauptversammlung vom 07.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: ALMAS INDUSTRIES AG.

Erwartungsgemäß hat die "umgehemdete" SafeTIC AG (nun "ALMAS INDUSTRIES AG") bei bewertet.de nur positive Bewertungen. Das würde mich (wäre "bewertet.de" nicht ein Projekt, an dem auch die Drückerbande um die Euroweb beteiligt ist) wundern:

Gefälschte Bewertung auf Bewertung.de?

Wie kann ein "Geschäftskunde" am 12.06.2015 behaupten: "Von der Almas Industries AG wurde vor 2 Jahren unsere Alarmanlage installiert." wenn die Umbenennung erst am 07.03.2017 (Hauptversammlung)/08.03.2017 (Eintrag Handelsregister) erfolgt? Vor zwei und vor vier Jahren hieß die Bude einfach SafeTIC AG.
Nur wenig ältere "Bewertungen" sprechen von SafeTIC oder Safe-TIC und wurden nicht verändert.

Immerhin ist scheinbar in der "Hauptversammlung vom 07.03.2017" kein Beschluss gefallen, an der Vertriebsmethode "Referenzkundenmasche" auch nur einen Deut zu ändern. Sich also "ehrlich zu machen".

Das "Umhemden" (juristisch: "Umbenennen") von Firmen indes scheint mir eine Folge meiner wahren und ehrlichen, deshalb negativen Berichte zu sein. Ich kenne das Theater von der Euroweb - die ja wohl nicht nur irgendwie sondern ganz klar personell den gleichen Ursprung hat wie die Qytech -> SafeTIC -> ALMAS INDUSTRIES.

Meine Nachrichten kommen also an.

Leider fehlt es wohl an der "Rechenleistung" (biologisch: "Intelligenz"), diese so zu "verarbeiten" (biologisch: "zu verstehen"), dass die richtigen Ergebnisse rauskommen. Dabei ist das ganz einfach:
Lasst den "verfickten Scheiß" mit der Referenzkundenmasche! Dem in der Bilanz für 2015 in Höhe von knapp 10 Mio Euro festgestelltem Verlustvortrag zu folge lohnt das auch "nicht wirklich".

BGH: IP-Adressen dürfen unter bestimmten Umständen gespeichert werden

Der BGH hat entschieden: Betreiber bedrohter Websites dürfen automatisch Protokolle (Logfiles) mit den IP-Adressen ihrer Nutzer anfertigen lassen - der Datenschutz muss dann zurückstehen wenn das Risiko von Hackerangriffen besteht.

Ich darf also.

(K|M)ein Dank dafür geht an die Euroweb, insbesondere an die Eigentümer Daniel Fratzscher und Christoph Preuß und natürlich an den Euroweb-"Tekki" Georgi Angelov Grozdev nach Plovdiv/Bulgarien.

"Liebesgrüße" an Dr. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund - oder wie ein lügender Anwalt einen Gegner in eine sehr komfortable Situation bringen kann:

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Wie ich schon vor einigen Wochen berichtet habe, hat Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund mit einer "durch und durch verlogenen", 11-seitigen Strafanzeige wegen angeblicher Verleumdungen, Beleidigungen sowie der vorsätzlich unwahren Behauptung, ich hätte das Urheberrecht verletzt, versucht, mich in den Knast zu bringen. Das mit dem Knast ist meine Sicht auf die Dinge. Aber dass der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund von einer Schädigungsabsicht zum Lügen getrieben wurde steht als Tatsache fest.
Merkwürdig finde ich Folgendes: Das ich den feinen und empfindlichen Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber, von der Kanzlei AWPR ("Apel, Weber und Partner Rechtsanwälte") Dortmund, mit "Euroweb-Anwalt" tituliere und insofern schwer beleidigen würde hat er nicht einmal behauptet.

Warum hat er DAS ausgelassen?
Sein durchaus strafbares Handeln wird misslingen. Das Gericht hat mir bereits die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Absatz StPO ("Geringfügigkeit") angeboten. Dazu braucht es jetzt aber meine Zustimmung und die habe ich glatt verweigert. Eben weil das aus meiner Sicht nur noch "Organ der Rechtspflege" zu nennende Subjekt meiner Berichterstattung in seiner Strafanzeige (wie zuvor gegenüber den Gerichten) nicht nur log, sondern auch untaugliche "Beweismittel" schuf.

Davon, einer solchen angebotenen Einstimmung nicht zuzustimmen wird wohl jeder Anwalt regelmäßig abraten. Aber meine Situation ist komfortabel. In der Haut des Noch-Rechtsanwaltes Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund möchte ich jetzt nicht stecken. Auf den kommt einiges zu - falls sich die anderen "Organe der Rechtspflege" nicht einer angemessenen Tätigkeit entziehen.

Ich habe dem Gericht den Tipp gegeben, die Zulassung der Anklage qualifiziert (also begründet) abzulehnen.

So bin ich halt. Gebe Juristen wertvolle Ratschläge. Und das als kleiner Schlosser aus dem Osten. Einer ist: "Füße still und Maul zu!" wenn man Unmoralisches oder gar Unrechtes getan hat und erwischt wurde. (Den Unsinn, den ein gewisser "Erdogan,AfD-und-Euroweb-Anwalt" Professor Ralf Höcker auf seiner Webseite erzählt - nämlich dass ein Typ wie er durch juristische Übergriffe Kritiker zum Schweigen bringt) sollte man besser nicht glauben.) Besser ist nichts Unrechtes oder Unmoralisches tun - und schon gar nicht gegen Kritiker mit dem Mitteln des Rechtsstaates vorgehen und vor allem nicht zu lügen. Mehr als 130 gegen mich, von von kriminellem Pack (mehrheitlich "Rechtsanwälte" - darunter 3 nunmehr "Ex-Rechtsanwälte" - mit etwa den selben Spezialisierungen wie Dr. Hans-Dieter Weber sie anführt), sogar von Landgerichtsprädidenten gestellte und stets folgenlos gebliebene Strafanzeigen bestätigen das..

Es soll Anwälte geben, die hätten gerne eine so eindeutige Quote (100%!) gewonnener Strafverfahren - freilich für zahlende Mandanten.

03.05.2017

PKW.DE - Warnung: Unsicheres Login bei "unsicheren Kandidaten"
Besteht eine Verbindung zu bulgarischen Kriminellen?
Wer bekommt das Passwort?

Christoph Preuß ist Geschäftsführer bei PKW.DE, einem Haufen anderer Buden und bei der Euroweb Internet GmbH.


Die PKW.de-Bude fuhr im Jahr 2015 einen Verlust von deutlich über 5 Mio Euro ein. Damit hat sich der Verlust gegenüber dem Vorjahr nur noch verdoppelt, vorher hatte er sich verzehnfacht. Da fragt man sich, wieso das weiter finanziert wird. Darüber denke ich gerne mal nach.


"Unsicherer Kandidat"

Die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß ist, wie dieser selbst, keine Unbekannte, denn Christoph Preuß himself hat anno 2015 in einem Strafverfahren vor der Schöffenkammer des AG Leipzig (201 Ls 701 Js 56394/09) eine hohe Geldauflage akzeptiert um einem Verfahren wegen multiplen Betruges zu entgehen. Das war wegen der langen Verfahrensdauer möglich. Bei der StA Düsseldorf liegt aber (so nicht zwischenzeitlich Anklage erhoben wurde) noch immer ein Verfahren (90 JS 149/13) wegen mehrfachen Prozessbetruges im Zusammenhang mit der "gerichtlichen Tätigkeit" der Euroweb Internet GmbH. Im Rahmen meiner Berichterstattung über das kriminelle Handeln kam es schon Anfang 2011 zu Bedrohungen meiner Person.

Scan der damaligen Bedrohung. Ich gehe davon das, dass dieser vom dem damals für Kassel zuständigen Drücker der Euroweb hier eingeworfen wurde und halte das für das Ergebnis einer Gehirwäsche wie diese in solchen "vertriebsorientierten Firmen" üblich ist.


"Unsicheres Login"

Ich habe mich bei PKW.DE ein wenig umgeschaut. Dort gibt es einen Link zu einem Login. Die URL ist "http://suche.pkw.de/login" - Also eine Webseite mit unverschlüsseltem Transport der Daten - sonst stände dort HTTPS.

Man soll da Benutzername und Passwort eingeben - doch davon rate ich dringend ab, denn mit einem Blick auf das Login-Formular ...


... würde ich mich da nicht einloggen.

Grund: Nach meiner Ansicht besteht auch eine Verbindung zu "bulgarischen Kriminellen".

So ist mir bekannt, dass die Euroweb Internet GmbH und zahlreiche weitere Unternehmen aus dem Umfeld von Christoph Preuß und Daniel Fratzscher in Bulgarien bei einer "Euroweb OOD", an der diese zu 90% beteiligt sind, hosten lassen. Geschäftsführer ist ein Georgi Grozde, der zeitgleich auch als Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH auftritt - immerhin ist er bei der RIPE mit Adresse der Euroweb als die "Person" registriert, die für die Netzwerke (genutzte IP-Adressen) der Euroweb Internet GmbH verantwortlich ist. Diese "Euroweb OOD" hat ihren Sitz in Plovdiv. Ebenfalls in Plovdiv soll ein gewisser Veselin Grozdev seinen Sitz haben, der formal die offensichtlich völlig überschuldete "Berger Law LLP" übernommen hat - also just jene Anwaltskanzlei, welche die Euroweb nicht nur vertrat sondern auch gegen deren Kritiker auf das übelste hetzte - und die übrigens, wenn auch verkleinert, aber mit dem gleichen Personal als "Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf" weiter macht.

Ein wenig kriminell wirkt das schon, wenn ein Bulgare eine, vorher nur in Deutschland als Anwaltskanzlei tätige, mit über 1 Mio Euro verschuldete englische Limited übernimmt, die in der Bilanz den Schulden irgendwelche angeblichen, sehr zweifelhaften "Vorräte" entgegen stellte - denn das wären auf Einzelhandelspreise umgerechnet mehrere LKW-Ladungen Papier. Zumal hier noch die "schuldenbefreiende" Verbindung zwischen der Anwaltskanzlei und dem im Hinblick auf bulgarische Befindlichkeiten "rechtsfreiem" Personal deutlich wird. Auch sonst macht aus Bulgarien stammendes Personal bei der Euroweb überraschend steile Karrieren. Eine Lidija Preuß ist zudem laut Impressum Inhaberin einer Firma "Euroweb Sportförderung".

Bildschirmfoto: Software von "mutmaßlichen" Betrügern installieren? Wer, bitte, macht denn SOWAS?

Doch auch der Geschäftspartner Daniel Fratzscher ist einer, der vor Straftaten nicht halt macht. Eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt, die er abgab, um einen Richter zu belügen und gegen mich eine (sehr schnell aufgehobene) einstweilige Verfügung zu erwirken, beweist das.

Dann wäre noch die Sache mit den Angriffen auf Server und Daten:

Bereits im Jahr 2010 hat die Euroweb Internet GmbH versucht, meine Server anzugreifen. Damals erging eine einstweilige Verfügung, welche die Euroweb als endgültige Regelung anerkannte. Abgesehen von einem lächerlichen DDoS-Attacke (die ich einem Vertriebshansel der Euroweb zuordne) war dann lange Zeit Ruhe. Bis Anfang dieses Jahres wieder ein (dämlicher) Angriff erfolgte - diesmal eben aus Bulgarien - und auch von einer IP-Adresse der Viscomp OOD (an der die Euroweb 80% der Anteile hält) aus, der ebenfalls dieser Georgi aus der offenbar auf "nicht immer koschere" Weise für Euroweb tätigen Plovdiver Familie Grozdev vorsteht.

Wer bekommt das auf PKW.DE eingegebene Passwort?

Also wenn man mich nach meiner Meinung fragt, würde ich schon im Hinblick auf die sehr zweifelhafte Ehrlichkeit des Christoph Preuß sehr genau prüfen, ob ich das bei PKW.DE benutzte Passwort etwa noch anderweitig verwendet habe und sehr schnell alle diese Zugänge mit einem neuen Passwort versehen. Denn im Hinblick erst auf ihn selbst und dann auf das vom Vorwurf möglicher Straftaten "nicht gänzlich freie" bulgarische Umfeld des Christoph Preuß würde ich sogar von einer gesteigerten Gefahr für das eigene Vermögen ausgehen.

Bildschirmfoto: Auf pkw.de würde ich gar nichts eingeben!

Immerhin gibt es zahlreiche Zugänge, die nach der Mailadresse und dem Passwort fragen... und Bulgarien ist in den Augen vieler "DIE Hochburg" europäischer Internetkriminalität.