03.08.2017

Der Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund wird demnächst einen schweren Tag haben

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Udo Vetter berichtet über hausgemachte Probleme der Justiz, da geht es um eine, bei einer Rangelei eingerissene Jacke. Udo Vetter beklagt die Lässlichkeit wegen welcher die Justiz beschäftigt wird, die doch besseres zu tun habe.

Das ist noch gar nichts!

Ich bin angeklagt, weil ich dem Anwalt Dr. Weber aus Dortmund meine ehrliche und durch Tatsachen begründete Auffassung mitteilte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht. Dem voran ging "unsachliches Verhalten" wie z.B. eine vorsätzlich falsche Zeugenaussage. Der nach meiner Ansicht durch die Häufigkeit seiner Lügen auffällige Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber behauptete gegenüber dem OLG Düsseldorf, ich hätte ihn "beleidigt und bedroht". Den Beweis dafür blieb er dann - bis heute - absolut schuldig.

In der 11-seitigen Strafanzeige hat er mich dann so munter wie vorsätzlich unwahr eines ganzen Sammelsuriums von Straftaten beschuldigt, sich unter anderen NACHTRÄGLICH eine Lizenz des Fotografen zur Veröffentlichung eines Bildes auf seiner Webseite (hat er selbst als "Pressefoto" zum Download angeboten) besorgt und in seiner Strafanzeige "vergessen", dass das Bild nur ein Teil eines von mir veröffentlichten Bildschirmfotos von seiner Webseite war:
Bildschirmfoto: Für die Veröffentlichung eines solchen Bildschirmfotos gelten mehrere Privilegien. Eine davon ist die "Panoramafreiheit". Der Dr. jur. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund macht a) Werbung für seine Leistungen im "Medienrecht"  und b) wohl vor, die Panoramafreiheit nicht zu kennen. Sonst wäre seine, in diesem Punkt schon von der StA verworfene Strafanzeige, eine ernst zu nehmende, strafbare Handlung.

Angeklagt wurde ich nur wegen der einen, durch wahre Tatsachen begründeten Meinungsäußerung, eben dass dem Dr. Hans-Dieter Weber der Entzug der Zulassung drohe.

Man kann sich ausmalen, was passieren wird. Die vom Gericht beabsichtigte Niederschlagung der Anklage wegen des Mangels an öffentlichem Interesse (die Staatskasse sollte auch alle Kosten tragen) habe ich rundweg abgelehnt. Soll das Gericht der nur nach eigenem Bekunden neutralen Kassler Staatsanwaltschaft und dem feinen, gar empfindsamen aber "leider nicht immer ganz ehrlichem" Herrn Dr. jur. Hans-Dieter Weber nebst der für Dortmund zuständigen Anwaltskammer mitteilen, was es vom Strafantrag, also vom Anwalt und der Anklage, also von der Staatsanwaltschaft hält...

Termin ist der 2. Oktober 2017. Der besonders im Hinblick auf seine Tätigkeit für die mafiös agierende Euroweb mir als ganz besonders "ehrenwert" erscheinende, noch zugelassene "Rechtsanwalt", Herr Dr. jur. Hans-Dieter Weber darf sich schon jetzt davor fürchten, von mir als Zeuge vernommen zu werden. Er kann es ja mit der "Umerta" versuchen und sich auf seine anwaltliche Schweigeverpflichtung berufen - aber selbst dann "zerlege" ich ihn anhand seiner schriftlichen Äußerungen derart, dass wohl nicht einmal er selbst sich danach noch einen "ehrlichen Mann" nennen will.


"Schlosserweisheit" des Tages:
"Auch aus juristischer Perspektive ist nicht jeder Dachschaden ein Sachschaden."
Ich empfehle dem Anwalt Dr. jur. Hans Dieter Weber sich, als "Geschädigten" von einem wenigstens halbwegs ernst zu nehmenden Anwalt beraten zu lassen. Wo er den findet weiß vielleicht die Anwaltskammer. Ein brauchbarer Anwalt könnte ihn in wichtigen Fragen beraten:
"Kein Zeuge ist nach dem Gesetz verpflichtet, eine Aussage zu machen, die ihn selbst Gefahr der Bestrafung aussetzt. Dieses Recht wird in § 55 StPO normiert. Es kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, den Strafverfolgungsbehörden gegenüber schon im Vorfeld anzuzeigen, dass ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Denn unter Umständen kann der Zeuge aufgefordert werden, die Tatsachen glaubhaft zu machen, auf die er die Gefahr der eigenen Verfolgung stützt. Dies ist für den Zeugen ein sensibler Bereich, denn am einfachsten kann man die Strafverfolgungsbehörden von der Gefahr der eigenen Strafverfolgung überzeugen, wenn man die entsprechenden selbst belastenden Angaben macht. Gerade dies soll aber vermieden werden. Der Zeuge tut dann gut daran, seine Gründe für ein Aussageverweigerungsrecht so vorzutragen, dass er einerseits nicht aussagen muss, andererseits aber auch kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird."
Zitat von: Kanzlei Tarneden und Inhestern, Hannover

Immerhin vertrete ich die Auffassung, dass Dr. Hans Dieter die Euroweb Internet GmbH beim Prozessbetrug wissentlich und willentlich unterstützt, sogar selbst das Gericht - als Zeuge - mehrfach belogen hat und wissentlich, also böswillig daran mitwirkte, dass ein vorsätzlich falsches psychlogisches "Gutachten" eines Dr. Frieder Nau aus Köln dem OLG Düsseldorf vorgelegt wurde.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bis her habe ich am 2. Oktober noch nichts vor. Solche Prozesse sind ja öffentlich ("Im Namen des Volkes..."). Kann, sofern dann bekannt, bei Zeiten der genaue Verhandlungsort bekannt gegeben werden?

Rolf Schälike hat gesagt…

Gern würde ich mir die Verhandlung mit anhören / ansehen. Habe den 02. Oktober gebucht.

Bei Terminverscheibung bitte ich um Mitteilung.

. hat gesagt…

Ja. Ich werde Euch öffentlich, den Rolf (Grüße nach Hamburg!) per expliziter Nachricht über den genauen Termin informieren.

Vorliegend habe ich beantragt, den "merkwürdigsten Gutachter seit dem Fall Mollath", den Herrn Nau aus Köln als Zeuge zu laden und als Zeuge vernehmen zu dürfen.

Es kann also zu einer Terminverschiebung kommen.

Anonym hat gesagt…

Dreht Ihr jetzt völlig durch?

"Eröffnungsspiel" in der "Anwaltsbundesliga"? Zieht Ihr damit die Anzeige von dem Anwalt nicht etwas zu sehr ins Lächerliche?

http://www.uncoverer.eu/infos-zum-start-der-saison-in-der-anwaltsbundesliga

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