23.10.2017

Fortschrittsbericht: AG Kassel, Verhandlung [g|w]egen "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Die Proberichterin Heer hatte nach meinem Ablehnungsantrag zwar im Termin am 02.10.2017 nicht entscheiden wollen, ob die Verhandlung ausgesetzt oder unterbrochen wird - aber inzwischen ist ein wichtiger Termin verstrichen:

§ 229 StPO - Höchstdauer einer Unterbrechung

sagt ganz klar:
"(1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden."
und weiter:
"(4) Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen."
Inzwischen ist wie folgt passiert: Am 13.10. setzte mir das AG Kassel eine Frist von 3 (drei) Tagen für die Begründung des Befangensheitsantrages. Laut § 26 Absatz 1 Satz 2 StPO kann das Gericht dem Antragsteller (also mir) aufgeben, "ein in der Hauptverhandlung angebrachtes Ablehnungsgesuch innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu begründen".

Die Nichtangemessenheit der gesetzten Frist habe ich gerügt, denn 3 (drei) Tage sind schon arg wenig, selbst "Notfristen" liegen bei einer Woche. Zu dem hatte mir das Gericht die Fristsetzung an einem Freitag abend - auf jeden Fall nach 14:00 und also der "gewöhnlichen Postzustellung" per Eilgerichtsvollzieher oder einen Mitarbeiter des Gerichts zustellen lassen, weshalb diese Frist also auch noch am Montag abend abgelaufen gewesen wäre.

Eine solche Fristsetzung ist nicht etwa "angemessen" sondern "ganz klar rechtswidrig", auf jeden Fall bei einem "unverteidigtem" Angeklagten, der keine Kanzlei hinter sich hat, mithin also beruflich mit was ganz anderem beschäftigt ist, z.B. damit, in eine deutsche Großstadt zu fahren und dort UNIX- oder Datenbankseminare zu halten.

Heute hätte "fortgesetzt" werden müssen. Also gilt: "Alles von vorn!"

Ich vermute, das "Zeuge und Opfer", also der "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, wird weitaus weniger begeistert sein als ich. So kann ich es länger genießen und in Vorfreude auf die Vernehmung des "leider längst nicht immer ehrlichen" Herrn "Rechtsanwalt" und "Dr. jur." Hans-Dieter Weber schwelgen. Ich hoffe, die Richterin Heer ist bei nächsten Mal besser mit der Akte vertraut.

Auch sein "Spezi", nämlich sein "Spezialist für psychologische und höchst unwissenschaftliche Gesfälligkeitsgutachten", ein Dr. Frieder Nau aus Köln wird wenig begeistert sein, denn den Antrag, ihn als Zeuge zu laden und zum Zustandekommen des Gefälligkeitsgutachtens zu befragen kann - und werde - ich erneut stellen.

Ablehnungsanträgen wird zwar nur selten stattgegeben, aber solche erfüllen - so einige ernst zu nehmende Anwälte ganz unverblümt - oft die Funktion, beim Gericht eine so genannte "Denkpause" herbeizuführen und eben auch dazu, von gewissen falschen Vorstellungen abzurücken.

Damit meine ich diesen oft unbegründeten Vertrauens- und oft unerträglichen Ansehensvorschuss, den Richter oft grundlos Rechtsanwälten zubilligen. Wie es gerade der vorliegende Fall des (hoffentlich bald nicht nur) aus meiner Sicht "kriminellen und verlogenen" Herrn "Rechtsanwalt" und "Dr. jur." Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund recht deutlich aufzeigt.

21.10.2017

StA Mönchengladbach: Öffentlich erhobener Vorwurf der Rechtsbeugung zieht kein "besonderes öffentliches Interesse" nach sich

RiStBV Nr.86 Abs.2 Satz 1:
"Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben."
Auf das Vorliegen eines öffentliches Interesses haben Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu prüfen.
Das Dokument wird jeden freuen, der schon mal einem Richter öffentlich Rechtsbeugung bescheinigt hat und nunmehr vor einen anderen Richter gezerrt wird um das aufsässige Opfer der Rechtsbeugung zu bestrafen und mundtot zu machen. Genau das ist mir mal in Kassel passiert - mit bemerkenswerten Ausgang.

Zum Hintergrund:

Ich bescheinige dem Richter Wolters durch "öffentliche Schrift" die Rechtsbeugung - und zwar obwohl sich zuvor die StA nach meiner Strafanzeige "mit Händen und Füßen" dagegen gewehrt hat, den Ex-Richter Wolters zu belangen. Darauf hin habe ich mich selbst angezeigt.

Was trotz dem so interessant ist:

Die Staatsanwaltschaft hat kein "besonderes öffentliches Interesse" erkannt. Dann wäre die angebliche "Straftat" nämlich "von Amts wegen" - also ohne Strafantrag des Betroffenen (Ex-Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach) oder seines Dienstvorgesetzten (des Präsidenten des LG Mönchengladbach) verfolgt worden. Normalerweise stellen die Staatsanwaltschaften das "besondere öffentliche Interesse" stets dann fest, wenn das angebliche "Opfer" von "Verleumdungen" oder "Beleidigungen" ein Beamter (z.B. Polizist),  ein Rechtsanwalt oder gar ein Richter ist.

Allerdings hat der Fall Besonderheiten, die beachtet werden sollten:

Die Staatsanwaltschaft wird alles tun um den Fall nicht vor Gericht zu bringen. Der Grund hierfür ist, dass tatsächlich eine heftig und nachhaltig begangene Rechtsbeugung vorliegt. Die Justizmafia in NRW befürchtet - gerade weil ich selbst Anzeige erstattet habe - dass die Sache außer Kontrolle gerät und das ein Gericht außerhalb derer "Hoheit" womöglich anmeckert, wieso eigentlich die StA Mönchengladbach den Richter Wolters vom LG Mönchengladbach nicht wegen Rechtsbeugung angeklagt habe, was den Eindruck erwecke, dass hier ein Fall einer mafiösen Strafvereitlung vorliege...

Was so erfreulich ist:

Man kann als Angeklagter oder dessen Vertreter mit dem Schreiben der StA in anderen Fällen "wedeln" und mal nachfragen, weshalb denn ein "besonderes öffentliches Interesse" bejaht wurde - während die StA Mönchengladbach im Falle des Ex-Richters eben dieses konkludent verneinte. Denn dieses "besondere öffentliches Interesse" zu prüfen ist deren Pflicht, welche diese eben so sorgsam wahrgenommen hat wie sie ein Verfahren strikt vermeiden wollte. Und über die tatsächlichen Gründe, weshalb die Sache nicht vor Gericht kommen darf, schweigt die StA sicherlich ebenso sorgfältig.

Zum LG Kassel

Mein früherer "Sieg gegen das System" hat allerdings die Auswirkung, dass das LG Kassel quasi komplett zu einer "Rechtsbeugungsbude" verkommen ist. Denn sobald etliche Richter dieses tollen Hauses meinen Namen lesen, reagieren diese in einer Weise, welche nur dann vorstellbar ist, wenn man anerkennt, dass das, was manche Unwissende für eine "Justiz" halten, in Wirklichkeit eine "jurisdemente Mafia" ist, die sich als Folge der von mir zu Recht erhobenen Vorwürfe, vor allem mit Selbstschutz beschäftigt.

Ich vertrete die Auffassung, dass ich - als Bürger - gegenüber diesen so genannten "Richtern" das gleiche Recht auf Widerstand habe wie seinerzeit gegen die abstrus blöden Betonköppe in der DDR.

13.10.2017

Freitag, der 13. für Microsofts Großkunden - Ich hab Zeit, aber wie geht es der Euroweb?

Um große Firmen lahmzulegen braucht es keine Terroranschläge, keine russischen, koreanischen oder türkischen Hacker. Micrsoft Windows zu benutzen genügt völlig.

Gut, dass ich das Windows-Zeug nicht benutze. Statt 10 Minuten pro Client oder Server in die Wiederherstellung der Bootfähigkeit der Rechner zu "investieren" und mich dabei jeweils weitere 50 Minuten lang von einem Haufen Leute anheulen zu lassen, die der Meinung sind, dass just deren Server oder Rechner alleroberste Priorität haben, habe ich heute Zeit und Ruhe, mich mit der Euroweb und deren Berufslügnern zu befassen.

Und wie die Dinge so liegen könnte ich mich darüber freuen, dass die Euroweb und womöglich auch deren Anwälte jedenfalls heute (und vielleicht auch noch am Montag oder sogar gar noch am Dienstag) keinen Schaden einrichten. Für den einen oder anderen könnte sich der Freitag, der 13. Oktober 2017, also sogar als Glückstag erweisen. Allerdings befürchte ich, dass die Euroweb und deren Anwälte nicht in derart modern abkackende Software investiert haben. Die Euroweb-Server werden nämlich gerne mal mit (sehr) einstweiligen Verfügungen "gesichert".

Für Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund: Freitag, der 13.

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
  1. Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund, zieht alle Register. Ich auch.
  2. Und ich gebe niemals auf, meine werten, gemeinsam handelnden Herren Christoph Preuß (Euroweb Internet GmbH Düsseldorf) und Dr. jur Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund)!

11.10.2017

Für Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel

Vorab der Nachtrag: Wie es weiter ging

Der Präsident des LG Kassel, Albrecht Simon, hat meine schlimmsten Befürchtungen im Hinblick auf den üblen Zustand des ihm  unterstehenden Teils der Textbausteinindustrie "übertreffend bestätigt".

Mit Richtern des Landgerichts Kassel habe ich seit dem Jahr 2006 üble Konflikte, ich halte viele der Textbausteine nutzenden Damen und Herren begründet nicht für den Richterberuf geeignet. Die Kassler "Land- und Hofjustiz" hat just ein großes Problem mit dem "begründet". Und übt sich seit Jahren mir gegenüber im Selbstschutz statt Einsicht in eigene, schwere Fehler zu zeigen. Zudem in einer völlig unangebrachten Arroganz den Bürgern, den Tatsachen und dem Gesetz - und mir gegenüber. So halten sich die Richter zu Unrecht für klüger.

Denn zu erst einmal kenne ich den Paragraphen 193 StGB, welcher mit Albrecht Simon offenbar nun schon dem zweiten Präsident eines Kassler Landgerichts entweder nicht bekannt ist oder nicht genügend bekannt ist oder im Interesse der am LG Kassel offensichtlich verbreiteten Arroganz dem Recht und dem Volk gegenüber nicht fest genug bekannt und immer dann "vergessen" wird, wenn die Herren und Damen Juristen aus Bosheit oder Dummheit oder eben des Selbstschutzes wegen zuvor böswillig begangene Fehler unter den Teppich kehren wollen und dabei richtig in die Scheiße greifen.

So liegen die Dinge aktuell:

Ich liege mit einem Richter Neumeier im Clinch, über den ich begründet und mit sachangemessener Grobheit der Meinung bin, dass er "einfach nur Scheiße gebaut und dabei Gesetz und Tatsachen ignoriert hat". Ich habe den zweimal abgelehnt:

(1) Am 21.12.2015 schrieb ich wie folgt:
In Sachen 8 O 1209/15 XXXXXXXXXXXXXXXX ./. Reinholz

lege ich sofortige Beschwerde gegen den XXXXXXXXXXXXXXbeschluss vom 08.12.2015, hier zugestellt am Samstag, dem 12.12.2015. ein.

Zugleich rüge ich erneut die Voreingenommenheit des Richters Neumeier und die (am LG Kassel notorische) Verweigerung rechtlichen Gehörs. Ich rüge auch die Evidenzverweigerung.
Die "drucktechnischen Hervorhebungen" (Fettschrift, Unterstreichungen) sind wie in meinem Schreiben.

(2) Am 16.01.2016 schrieb ich wie folgt:
In Sachen 8 O 1209/15 XXXXXXXXXXXXXXXX ./. Reinholz
  • lehne ich den Richter Neumeier wegen der Besorgnis der Voreingenommenheit zum Nachteil meiner Person, hilfsweise wegen der Unfähigkeit zu korrekten Entscheidungen ab. Ich begründe dieses mit einem weiteren Umstand, nämlich grob rechtswidrigen Handeln zu meinem Nachteil.
Einige Zeit später lehnte ich den Richter Neumeier gleich nochmal ab, weil dieser - als Richter - das Recht in grober Weise zu meinem Nachteil verletzte, in dem er einen ganz gewiss nicht eiligen Beschluss erließ, was er als Richter definitiv nicht durfte.

Der Richter Quandel sowie die Richterinnen Eymelt-Niemann und Lange kamen mir mit dem "schwachmatisch" anmutenden "Dummsprech", wonach der ehrenwerte Richter Neumeier die vorherige Ablehnung nicht erkannt, also überlesen haben soll, weil diese "nicht drucktechnisch hervorgehoben" gewesen sei.

Wie oben gezeigt fand sich diese Ablehnung als erster Punkt nach der Bezeichnung der Sache und es ist "sehr schwierig" diese unwillentlich zu "überlesen". Im Schreiben vom 21.12.2015 war die Ablehnung im zweiten Punkt meiner Anträge und unterstrichen, also "drucktechnisch hervorgehoben". Nach dem ersten haben also gleich drei Richter höchst arrogant evidente Tatsachen ignoriert.

Ich denke, ich muss mir als Bürger eines Landes, welches behauptet, eine "freiheitlich-demokratische Grundordnung" zu haben und ein "Rechtsstaat" zu sein, nicht jeden Mist, jede Dreistigkeit und jeden Unsinn von Richtern gefallen lassen.

Müsste ich das, dann hätten wir nämlich keine "freiheitlich-demokratische Grundordnung" und keinen "Rechtsstaat" sondern eine "abgefuckte Juristenblödie" als Staatsform!

Für dieses behauptete "Überlesen" des Ablehnungsantrages müsste man nämlich ganz schön dumm sein, oder sich ganz dumm stellen wollen. Für einen Richter nach meiner Ansicht zu dumm. Deshalb reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, in der ich verlangte, dass die Dienstfähigkeit des Richter Quandel sowie die Richterinnen Eymelt-Niemann und Lange untersucht werden müsste. Ich bin nämlich der Ansicht, dass diese Richter entweder ein erhebliches Problem mit der Tatsachenwahrnehmung haben oder aber das Recht wissentlich, willentlich und vorsätzlich gebeugt haben.

Und bei dieser Ansicht bleibe ich.

Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel, hatte darauf hin nichts Dümmeres zu tun, als mir zu schreiben, dass er meine Beschwerde zum Anlass nehmen werde, gegen mich Strafanzeige wegen Verstoßes wegen "Beleidigung"  (§ 185 StGB = § 1 des Leberwurstgesetzbuches) zu stellen. Auch die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine "Rechtswahrnehmung" im Sinne des § 193 StGB. Und naja. Offenbar wandelt Albrecht Simon, aktueller Präsident des LG Kassel, auf den Pfaden seines auch nicht klügeren Vorgängers Dr. Wolfgang Löffler. Sein Job wäre es gewesen, darauf hinzuwirken, dass der Richter Neumeier keine "nichteiligen" Entscheidungen fällt nachdem er wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde und dass seine übrigen Richter Leuten wie mir nicht mit derart offensichtlich falschem und dummen Zeug kommen. In seinem Job als LG-Präsident hat Albrecht Simon voll versagt, denn mit den vorgestellten Tatsachen hat er sich ausweislich des Altpapiers nicht beschäftigt, sich also als genau so voreingenommen und eben so evidenzresistent gezeigt wie ich das von den ihm unterstellten Textbausteinkombinierern kenne.

So weit, so "schön". So kommt man durch die Bemühungen der "Justiz"  zwar nicht wie angemessen zu einem schnellen Sieg über seine Gegner - dafür aber zu einem über einen nicht unerheblichen Teil des "Justiz"apparates, wegen dessen Unrechts, dessen beschissener Arroganz den Bürger und dem Recht gegenüber ich den Bezirk des Landgerichts Kassel begründet für eine "Rechtsfreie Zone" halte.

07.10.2017

Katalonien, Kurdistan, ...
Oft zu lesende Behauptung der Illegalität einer Abspaltung ist barer Unsinn!

Immer wieder lese ich, dass die Abspaltung Kataloniens von Spanien "illegal" und also "völlig unmöglich" sei, weil die spanische Verfassung eine derartige Abspaltung verbiete. Ähnlicher Unsinn ist aus dem Irak zu hören. Dabei liegen die Dinge "etwas anders":
"Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen."
(Wikipedia: Selbstbestimmungsrecht der Völker)
"Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium, deutsch ‚Recht der Völker‘) ist eine überstaatliche, auch aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden."
(Wikipedia: Völkerrecht)

So kurz wie grob: Das Völkerrecht steht also über nationalem Recht und erlaubt dass ein Volk frei über seinen politischen Status entscheidet. Also auch, dass es selbst einen Staat bildet.

Das war es dann für die Journalisten, welche den Quatsch der Postkolonialisten einfach abschreiben, welche wiederum entgegen dem mehr oder weniger klaren Volkswillen die Abspaltung von Völkern verbieten und die Ergebnisse früherer Kriege oder feudaler Herrschaften zementieren wollen. Im Falle Kurdistans ist das der erste Weltkrieg (nebst den Kolonialkriegen der vorangegangenen Jahrhunderte) in deren Ergebnis auch der nahe Osten (speziell das auch durch Kriege entstandene Osmanische Reich) auf ziemlich wirre Weise in neue Herrschaftsgebiete aufgespalten wurde - wodurch ziemlich irre Vielvölkerstaaten entstanden. Vom ehemaligen Jugoslawien bis zum Irak sehen wir heute deshalb teilweise jahrzehntelang anhaltende Kriege. Eben diese nach dem 1. Weltkrieg durch die Kolonialisten geschlossenen "Friedensverträge" und "Staatsgründungen" (mit denen der Kuchen aufgeteilt wurde)  waren dann auch in Europa eine sehr wesentliche Grundlage für den 2. Weltkrieg. Im Falle Kataloniens war es die Herrschaft der Habsburger, später der Bourbonen und dann des Faschisten Franco durch welche auch in Europa ein Staat entstand, der sich über Völkergrenzen und den Wille der Völker, eigene Gemeinschaften zu bilden, durch militärische Macht hinwegsetzte. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

03.10.2017

Kassel: Leider noch kein Urteil; Dortmunder Anwalt Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) droht der Widerruf der Zulassung nun noch viel mehr

Es war kein guter Tag für den Dortmunder Anwalt Dr. Hans Dieter Weber - und dabei habe ich ihn noch nicht mal vernommen. Ich kann und will den "Storch" immer noch "braten". Er hat für den gestrigen Tag 42 Euro und die Reisekosten bekommen. Kann gut sein, er brauchte das Geld dringend. Der längst nicht immer ehrliche Dr. Hans Dieter Weber ist von Dortmund nach Kassel gefahren, hat eine Stunde auf dem Flur gesessen und musste dann ja auch noch zurück. Ich hingegen hatte zwei liebenswerte Kritiker der Textbausteinindustrie (manche nennen es "Justiz") zu Besuch. Die "Sause" (ich trank mit 2 "Halben" vom guten Pils für meine Verhältnisse ungewöhnlich viel und habe mir mit Schnitzel und Bratkartoffeln den "Wanst verrenkt") war dann der Grund, warum ich gestern nichts mehr geschrieben habe. Ich war einfach zu satt, und zu zufrieden und also zu müde um noch irgendwas zu tun. Ich habe auch gut geschlafen.

Zur Erinnerung: Es geht darum, dass ich dem Dortmunder "Organ der Rechtspflege" Dr. Hans Dieter Weber (Kanzlei: AWPR)  im Zusammenhang mit rotzfrechen Lügen den Gerichten und nun auch Behörden gegenüber vorhalte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht.

Zum Ergebnis:

Zuerst einmal ist der Vorwurf der Verleumdung auch nach Ansicht des Gerichts vom Tisch. Allerdings könnte, so die Proberichterin,  auch "üble Nachrede" in Frage kommen. Was für ein Quatsch.

Ich habe die Richterin nach und weil wegen solchem Unsinn wegen Befangenheit abgelehnt.

Hintergrund ist, dass schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung insgesamt 4 (vier) Proberichter an dem Verfahren werkeln, von denen wohl jeder irgendwie eine ganz eigene Strafprozessordnung entwickelt hat.
  1. Die Anklageschrift verschickte ein Proberichter "R.". Hier heißt es noch, ich kann alle Anträge schriftlich stellen. Nur hat dann niemand meine Anträge gelesen. Jedenfalls ist nichts passiert.
  2. Der Beschluss, die Klage zuzulassen, stammt dann von einer Proberichterin "H."
  3. Das freundliche, von mir dankend abgelehnte Angebot, die Sache nach § 153 Absatz 2 StPO einzustellen von einem Proberichter  "P."
  4. In der Verhandlung saß dann eine Proberichterin "H." die mit der Proberichterin "H." aus Punkt 2 nicht identisch ist.
"Proberichter" sind solche Richter, die nur auf Probe im Justizdienst sind. Also unerfahrene Richter. Die bekommen solche unwirtschaftlichen Verfahren wegen Lässlichkeiten wie "Verleumdung" gerne aufgedrückt, weil diese da nur geringfügigen Schaden anrichten können.

Die Proberichterin H. (4.) hat, schon mit mir, also einem Schlosser aus dem Osten vergleichen, nicht viel Ahnung vom Äußerungsrecht und ganz offenkundig ein richtiges Problem damit, Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden. Doch damit nicht genug: Sie hatte die Akte nicht mal angelesen. Ich frage mich nämlich, wieso sich sich eine Richterin mit mir darüber streitet, ob gegen den Dortmunder Anwalt Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) ein Ermittlungsverfahren der StA lief als ich den Artikel schrieb, wenn genau das sogar aus seinem eigenen Strafantrag gegen mich überdeutlich hervorgeht.  Mit der Strafanzeige nimmt er nämlich - schon auf Seite 1 im Briefkopf erkennbar - in genau diesem Ermittlungsverfahren Stellung. Er nennt sogar das Aktenzeichen. (Ab da setzte sein Lügengewitter ein, wegen dem ihm nun noch viel mehr der Widerruf der Zulassung wegen "unsachlichen Verhaltens" droht. Von seiner 11-seitigen Strafanzeige ist nicht mehr übriggeblieben als der Minivorwurf - der Rest sind einfach mal unwahre Anschuldigungen und der extrem konstruierte Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Das dumme Zeug des Dr. Hans Dieter Weber (AWPR)  wollte der Kassler StA Uekermann - der mich gewiss nicht mag - aus guten Gründen nicht zur Anklage bringen.

Den Vogel abgeschossen hat die Proberichterin "H", als diese meinen Antrag, den Dr. Frieder Nau bezüglich der offenbar kriminellen Zusammenarbeit mit Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) als Zeuge zu hören, ablehnte. Weiter scheint die Richterin eine Anhängerin einer ganz besonderen Rechtsauffassung zu sein und also eine Fürsorgepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft und nicht gegenüber dem unvertretenen Angeklagten zu sehen.

So kann man nicht verhandeln. Diese Behinderung der Verteidigung durch "Entlangschlittern an der Rechtsbeugung" führte zu meinem Entschluss, die Proberichterin "H" wegen Voreingenommenheit abzulehnen. "Keine Ahnung" oder "Unfähigkeit" oder "hat die Akte vor der Verhandlung nicht mal angelesen" ist laut StPO leider ebensowenig ein Ablehnungsgrund wie der offenbare Drang sich endlich der Kaffeepause widmen zu können. So ganz nebenher hat die Proberichterin auch Zeit zur Besinnung zu kommen, sich endlich die Akte auch mal anzusehen und dann auch das nachzulesen, was BHG und BVerfassG zum Thema Meinungsfreiheit sagen.

Was auch merkwürdig ist: Die Richterin H. hat nicht mal verkünden wollen, ob diese die Hauptverhandlung "unterbricht" oder aber "aussetzt", was jeweils ganz andere rechtliche Konsequenzen hat. Sie dürfe das nicht, sagte sie. Offenbar sehen das sehr viele Richter ganz anders.

Ich vermute, die Richterin kommt nicht sehr weit mit mir. Falls diese bleibt und mich verurteilen sollte bekomme ich eben meinen Freispruch von einem Obergericht. Das BVerfassG wäre mir im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen "Bombe" sogar sehr lieb. Der weitere Rechtsweg wäre die Berufung vor dem LG Kassel (von dem ich begründet nicht viel und schon gar keine "Rechtsprechung" erwarte), dann (oder gleich als Sprungrevision) die Revision vor dem OLG Frankfurt. Falls man dort (immerhin wider meines Erwartens) nicht "Recht" sprechen will wartet das BVerfassG in Karlsruhe. Die letzte weltliche Instanz ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der auf Klagen eines solchen vermeintlichen Querulatoren (wie ich es in den Augen mancher Richter wohl bin) ebendiese "Richter" auch mal richtig "abwatscht".