11.10.2017

Für Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel

Vorab der Nachtrag: Wie es weiter ging

Der Präsident des LG Kassel, Albrecht Simon, hat meine schlimmsten Befürchtungen im Hinblick auf den üblen Zustand des ihm  unterstehenden Teils der Textbausteinindustrie "übertreffend bestätigt".

Mit Richtern des Landgerichts Kassel habe ich seit dem Jahr 2006 üble Konflikte, ich halte viele der Textbausteine nutzenden Damen und Herren begründet nicht für den Richterberuf geeignet. Die Kassler "Land- und Hofjustiz" hat just ein großes Problem mit dem "begründet". Und übt sich seit Jahren mir gegenüber im Selbstschutz statt Einsicht in eigene, schwere Fehler zu zeigen. Zudem in einer völlig unangebrachten Arroganz den Bürgern, den Tatsachen und dem Gesetz - und mir gegenüber. So halten sich die Richter zu Unrecht für klüger.

Denn zu erst einmal kenne ich den Paragraphen 193 StGB, welcher mit Albrecht Simon offenbar nun schon dem zweiten Präsident eines Kassler Landgerichts entweder nicht bekannt ist oder nicht genügend bekannt ist oder im Interesse der am LG Kassel offensichtlich verbreiteten Arroganz dem Recht und dem Volk gegenüber nicht fest genug bekannt und immer dann "vergessen" wird, wenn die Herren und Damen Juristen aus Bosheit oder Dummheit oder eben des Selbstschutzes wegen zuvor böswillig begangene Fehler unter den Teppich kehren wollen und dabei richtig in die Scheiße greifen.

So liegen die Dinge aktuell:

Ich liege mit einem Richter Neumeier im Clinch, über den ich begründet und mit sachangemessener Grobheit der Meinung bin, dass er "einfach nur Scheiße gebaut und dabei Gesetz und Tatsachen ignoriert hat". Ich habe den zweimal abgelehnt:

(1) Am 21.12.2015 schrieb ich wie folgt:
In Sachen 8 O 1209/15 XXXXXXXXXXXXXXXX ./. Reinholz

lege ich sofortige Beschwerde gegen den XXXXXXXXXXXXXXbeschluss vom 08.12.2015, hier zugestellt am Samstag, dem 12.12.2015. ein.

Zugleich rüge ich erneut die Voreingenommenheit des Richters Neumeier und die (am LG Kassel notorische) Verweigerung rechtlichen Gehörs. Ich rüge auch die Evidenzverweigerung.
Die "drucktechnischen Hervorhebungen" (Fettschrift, Unterstreichungen) sind wie in meinem Schreiben.

(2) Am 16.01.2016 schrieb ich wie folgt:
In Sachen 8 O 1209/15 XXXXXXXXXXXXXXXX ./. Reinholz
  • lehne ich den Richter Neumeier wegen der Besorgnis der Voreingenommenheit zum Nachteil meiner Person, hilfsweise wegen der Unfähigkeit zu korrekten Entscheidungen ab. Ich begründe dieses mit einem weiteren Umstand, nämlich grob rechtswidrigen Handeln zu meinem Nachteil.
Einige Zeit später lehnte ich den Richter Neumeier gleich nochmal ab, weil dieser - als Richter - das Recht in grober Weise zu meinem Nachteil verletzte, in dem er einen ganz gewiss nicht eiligen Beschluss erließ, was er als Richter definitiv nicht durfte.

Der Richter Quandel sowie die Richterinnen Eymelt-Niemann und Lange kamen mir mit dem "schwachmatisch" anmutenden "Dummsprech", wonach der ehrenwerte Richter Neumeier die vorherige Ablehnung nicht erkannt, also überlesen haben soll, weil diese "nicht drucktechnisch hervorgehoben" gewesen sei.

Wie oben gezeigt fand sich diese Ablehnung als erster Punkt nach der Bezeichnung der Sache und es ist "sehr schwierig" diese unwillentlich zu "überlesen". Im Schreiben vom 21.12.2015 war die Ablehnung im zweiten Punkt meiner Anträge und unterstrichen, also "drucktechnisch hervorgehoben". Nach dem ersten haben also gleich drei Richter höchst arrogant evidente Tatsachen ignoriert.

Ich denke, ich muss mir als Bürger eines Landes, welches behauptet, eine "freiheitlich-demokratische Grundordnung" zu haben und ein "Rechtsstaat" zu sein, nicht jeden Mist, jede Dreistigkeit und jeden Unsinn von Richtern gefallen lassen.

Müsste ich das, dann hätten wir nämlich keine "freiheitlich-demokratische Grundordnung" und keinen "Rechtsstaat" sondern eine "abgefuckte Juristenblödie" als Staatsform!

Für dieses behauptete "Überlesen" des Ablehnungsantrages müsste man nämlich ganz schön dumm sein, oder sich ganz dumm stellen wollen. Für einen Richter nach meiner Ansicht zu dumm. Deshalb reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, in der ich verlangte, dass die Dienstfähigkeit des Richter Quandel sowie die Richterinnen Eymelt-Niemann und Lange untersucht werden müsste. Ich bin nämlich der Ansicht, dass diese Richter entweder ein erhebliches Problem mit der Tatsachenwahrnehmung haben oder aber das Recht wissentlich, willentlich und vorsätzlich gebeugt haben.

Und bei dieser Ansicht bleibe ich.

Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel, hatte darauf hin nichts Dümmeres zu tun, als mir zu schreiben, dass er meine Beschwerde zum Anlass nehmen werde, gegen mich Strafanzeige wegen Verstoßes wegen "Beleidigung"  (§ 185 StGB = § 1 des Leberwurstgesetzbuches) zu stellen. Auch die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine "Rechtswahrnehmung" im Sinne des § 193 StGB. Und naja. Offenbar wandelt Albrecht Simon, aktueller Präsident des LG Kassel, auf den Pfaden seines auch nicht klügeren Vorgängers Dr. Wolfgang Löffler. Sein Job wäre es gewesen, darauf hinzuwirken, dass der Richter Neumeier keine "nichteiligen" Entscheidungen fällt nachdem er wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde und dass seine übrigen Richter Leuten wie mir nicht mit derart offensichtlich falschem und dummen Zeug kommen. In seinem Job als LG-Präsident hat Albrecht Simon voll versagt, denn mit den vorgestellten Tatsachen hat er sich ausweislich des Altpapiers nicht beschäftigt, sich also als genau so voreingenommen und eben so evidenzresistent gezeigt wie ich das von den ihm unterstellten Textbausteinkombinierern kenne.

So weit, so "schön". So kommt man durch die Bemühungen der "Justiz"  zwar nicht wie angemessen zu einem schnellen Sieg über seine Gegner - dafür aber zu einem über einen nicht unerheblichen Teil des "Justiz"apparates, wegen dessen Unrechts, dessen beschissener Arroganz den Bürger und dem Recht gegenüber ich den Bezirk des Landgerichts Kassel begründet für eine "Rechtsfreie Zone" halte.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Reinholz!

Sie haben Recht. Es ist nicht glaubbar, dass der Richter Neumeier Ihr Ablehnungsgesuch überlesen hat. Und es ist durchaus richtig hier von einer "Arroganz gegenüber den Bürgern und dem Recht" auszugehen. Ebenso ist es richtig davon auszugehen, dass die Zurückweisung Ihres Ablehnungsantrags durch die Kammer dem, bei den Gerichten immer mehr ausufernden Selbstschutz geschuldet ist. Solche Anträge kommen leider nur sehr selten durch und tatsächlich entspricht es der Erfahrung vieler, dass in vielen Fällen mit wirklich dummen, den Verstand beleidigenden "Begründungen" abgelehnt wurde.


Ihre Worte "Textbausteinindustrie" und "Textbausteinkombinierer" habe ich mir als mögliche Synonyme für Gerichte und RichterInnen gut gemerkt.

Anonym hat gesagt…

"§ 185 StGB = § 1 des Leberwurstgesetzbuches"

Hier gibt es ja immer mal guten Text. Aber das ist "echt Hammer"!

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