13.12.2017

An Betrüger, "Rechts"anwälte und Richter: Wehe wenn ich losgelassen!
(Eine Weihnachtsgeschichte)

Als vermeintlich "kleiner dummer Schlosser aus dem Osten" gelingt es mir hin wieder die Richter davon zu überzeugen, dass es besser ist, vorherige Rechtsbeugungen nicht auch noch in eine Freiheitsberaubung ausarten zu lassen.

Das Kölner Landgericht hat sich seinen Ruf als "bis zum Verfassungsbruch der Meinungsfreiheit entgegenarbeitend" hart erkämpft und wird deswegen von Kriminellen aus der, von solchen stets verfolgten Schädigungsabsicht besonders gern angerufen wenn diese rechtschaffenden und ehrlichen Bürgern "ans Bein pissen" oder sich deren berechtigter Kritik erwehren wollen. Das LG Köln ist neben dem LG Hamburg und dem LG Berlin schlicht und einfach als "übles Kriminellenschutzgericht" bekannt und eigentlich sollte nach meiner Ansicht mancher der Richter dieser Gericht infolge notorischer Rechtsbeugungen verurteilt und lebenslang von der Rechtsprechung ausgeschlossen werden. Da die Rechtsbeugung in Deutschland aber praktisch nicht verfolgt wird machen die einfach weiter...

Das dürfte dereinst auch die Euroweb dazu bewogen haben, vor diesem Gericht gegen mich zu klagen.

Das Kölner Landgericht (und Kölner Richter sind ziemlich garstig) hatte in diesem Fall ein Ordnungsmittel erlassen, dem ich entgegen trat. Am 18.11.2014 setzte es - nach einigem, heftigen und monatelangem Insistierens meiner Person wegen der vorherigen Rechtsbrüche und der Androhung einer geharnischten Ausnutzung aller rechtlichen und publizistischen Möglichkeiten die Vollstreckung aus, weil ich erhebliche Zweifel an der sachlichen Richtigkeit und des rechtmäßigen Zustandekommens des Ordnungsmittelbeschlusses geltend machte.

Allerdings war das Ordnungsmittel just am Tag zuvor verjährt, was dann wieder Schriftverkehr nach sich zog, dessen Ausgang der folgende Ausschnitt erkennen lässt:


Um Weihnachten 2014 hatte ich dann die Vollstreckungseinstellung schriftlich.

Auf der Gegenseite waren drei Richter, eine "große" Kanzlei namens "Berger Law LLP" sich "großartig" wähnender Anwälte und mit der "Euroweb" ein Konzern, an dessen betrügerischen Vorgehen jedenfalls hier keinerlei ernstnehmbarer Zweifel herrscht. Unter anderem hatte die Euroweb durch die Kanzlei Berger Law LLP dem LG Köln vorgetragen, ich sei Wettbewerber der Euroweb und zeitgleich(!) dem LG Düsseldorf, ich sei kein Wettbewerber der Euroweb. Diese offensichtlichen und schriftlichen Lügen dürften letztendlich der Hauptgrund gewesen sein, warum das LG Köln am 18.11.2014 auf meine Reklamierung des übelsten Rechtsmissbrauchs durch die Euroweb hin die Vollstreckung des Ordnungsmittels aussetzten.

Die Richter des LG Köln hätten aber die Verjährung vor der Vollstreckungsaussetzung "von Amts wegen" prüfen müssen.  Dazu waren diese zu überlastet, "mussten" wohl zu Gunsten irgendwelcher Betrüger weitere einstweilige Verfügungen erlassen.


Die Anwälte von der Berger Law LLP (der Namensgeber Philipp Berger ist keiner mehr) haben in der Sache - auch mit dem querulatorischen Protest gegen die zwingend eingetretene Verjährung - eine nicht zu verachtetende Menge Papier durch Bedrucken mit schlechter Prosa in Altpapier verwandelt. Das Gericht, dem vorher auch nicht unbedingt zu 100% bekannt war, dass Mangels einer anderen Regelung in der ZPO auch hier Art. 9 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch anzuwenden ist, folgte mit knappen und deutlichen Worten meiner Argumentation. Wenig später konnte die "Euroweb-Kanzlei namens "Berger Law LLP", deren Bilanz zu 90% aus Schulden und Vorräten (wohl Papier...) bestand - die Miete nicht mehr zahlen und zerfiel.

So geht es halt Anwälten, die ich beim Lügen erwische.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Muss so ein Bericht sein? Man muss doch nicht alles an den Pranger stellen oder?

Wie sagte mal ein Kripo Beamte zu mir „Hier geht es nur um Geld..“ ..!! Lassen Sie es doch mal gut sein. Sie leiden unter Kampfparanoia..!!

. hat gesagt…

„Hier geht es nur um Geld..“

Nein. Es geht um die Existenzgrundlage vieler KMU die mit Absicht und Bedacht getäuscht wurden und für die der Preis von rund 250 bis 400 Euro ruinös ist weil die nur mündlich versprochenen, drastischen Umsatzsteigerungen eben nicht stattfinden.

. hat gesagt…

„Hier geht es nur um Geld..“

Und es geht insgesamt auch darum mit welcher Dreistigkeit Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Co. die Gerichte belügen.

Anonym hat gesagt…

Meiner Meinung nach kann eine Webseite nur dann den Umsatz merklich steigern, wenn sie eine Grundlage des Geschäftes ist. Eine angeblich bessere Platzierung bei Google und schicke Gestaltung haben damit eher nachrangig was zu tun.
Möchte man aber von der besagten Firma einen Shop integriert haben, so ist dieser eher mangelhaft und vor allem verdammt teuer.
Deswegen würde ich immer dazu raten, sich eine kleine Agentur zu suchen, wo erstens der Preis stimmt und zweitens ein tatsächlich individuell gestalteter Internetauftritt erstellt wird.
Bei Euroweb (oder wie die sich auch immer nennen) bekommt man immer das selbe Konzept, welches mit wenigen Mausklicks von Praktikanten und Auszubildenden dahingeklatscht wird.

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