22.03.2017

Recep Tayyip Erdoğan: Ab jetzt sind Sie ein "Großmaul-Terrorist"!

"Wenn ihr euch weiterhin so benehmt, wird morgen kein einziger Europäer, kein einziger Westler auch nur irgendwo auf der Welt sicher sein und beruhigt einen Schritt auf die Straße setzen können"
Recep Tayyip Erdoğan, 22. März 2017

Ich nehme das zur Kenntnis, Herr Recep Tayyip Erdoğan. Im Hinblick auf Ihre früheren Äußerungen komme ich allerdings zu der Ansicht, dass sie sich zwar umzingelt fühlen mögen, tatsächlich aber "geistig umzingelt" sind. Mit den Worten "geistig umzingelt" bedenken wir Deutsche Leute, deren Äußerungen auf einen sehr ungesunden Geisteszustand schließen lassen, ganz speziell auf Verfolgungswahn. Leute, die wir nicht erst nehmen. Sie, Herr Recep Tayyip Erdoğan, sollten ernsthaft in Erwägung ziehen, einen Psychiater als Leibarzt zu beschäftigen und diesen nicht zu erschießen oder als "Terrorist" inhaftieren zu lassen wenn (oder falls) er Ihnen die voraussichtlich unwillkommene und unbequeme Wahrheit sagt. Nehmen Sie lieber die dann zu verordnenden Medikamente tapfer, diszipliniert und regelmäßig ein. Und vor allem: Treten Sie im Interesse und zum Wohl der Türkei zurück.

Ab heute sind Sie, Herr Recep Tayyip Erdoğan, ein "Großmaul-Terrorist"!

Denn Sie kündigen Terror an und haben dabei nur das große Maul. Ich aber weiß warum ich keine Angst habe: Die "Grauen Wölfe", jetzt Ihre Terrororganisation, Herr Recep Tayyip Erdoğan, sind bekannt. Die schicken wir Europäer schneller in die dann ganz kleine Türkei zurück als Sie, Herr Recep Tayyip Erdoğan uns beschimpfen können. Die setzen wir einfach in die Flugzeuge, die sonst leer wären - weil jetzt nur noch völlig ignorante Idioten sich der enormen Gefahr für deren Freiheit und Leben aussetzen und in die Türkei reisen werden. Wir sind 510 Millionen Europäer - wir schaffen das!

Meine lieben türkischen Mitbürger:

Seid am 16. April vorsichtig mit Eurer Stimme. Recep Tayyip Erdoğan wird Euch bitter enttäuschen. Er ist machtgeil, verrückt und korrupt. Er ist ein "şeytan"! Er hat nichts Gutes im Sinn, für den seid Ihr nur Stimmvieh auf dem Weg zu einem alles bestimmenden Despoten übelster Sorte. Und genau wie Hitler oder Stalin hat Erdoğan überhaupt kein Problem damit, einstige Gefolgsleute - solche die am 16. April mit "Ja" ("evet") stimmen - zu Terroristen zu erklären und umzubringen. Wozu will er denn sonst die Todesstrafe? Denkt an seinen Wegbereiter Gülen, den er jetzt als Terrorist beschimpft.

Und ganz gewiss macht Recep Tayyip Erdoğan die Türkei genau so "groß und mächtig" wie "unser" Adolph Hitler Deutschland am 30. April 1945 "groß und mächtig" gemacht hatte. Immerhin wendet er - und nicht etwa unsere Frau Merkel oder gar unsere holländischen Nachbarn - die selben Methoden an. 50.000 "Terroristen" sitzen ja schon den überfüllten Gefängnissen - schon bald braucht Recep Tayyip Erdoğan Konzentrationslager und Henker um seine Macht zu erhalten. Er verspricht Euch die Todesstrafe einzuführen und diejenigen, die am 16. April mit "evet" stimmen, werden sehr überrascht sein wie viele seiner jetzigen Anhänger diese dann auch bekommen!

"Hayır!"


Update:

Ich habe das Auswärtige Amt aufgefordert, die nunmehr fällige Reisewarnung auszusprechen.

20.03.2017

An Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes: Sie wollen nur noch mehr Möglichkeiten für Kriminelle, Kritiker zu kriminalisieren!

Der Deutsche Richterbund kritisiert das Vorhaben des Justizministers Heiko Maas (SPD) gegen kriminelle Äußerungen in sozialen Netzwerken. "Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn sagte "Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können."

Zudem sollten "Opfer von Hassbotschaften" einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke erhalten. "Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadensersatz klagt", betonte Rebehn. Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. "Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen drohen."

Herr Sven Rebehn: Dann sollten Sie aber auch gegen Rechtsbeugung der Mitglieder Ihres Vereins und gegen Strafvereitlung vorgehen!

Ich weiß nämlich aus eigener Erfahrung, dass Kriminelle genau diese Mittel intensiv missbrauchen um rotzfrech, dreist und straffrei lügend negative Berichte aus dem Web zu bekommen. Und ihre Kritiker zu kriminalisieren.

Die Damen und Herren vom deutschen Richterbund sollten aus meiner Sicht betreten schweigen, denn es sind genau dessen Mitglieder die dann zu Gunsten von verlogenem kriminellen Pack Verfügungen erlassen ohne den Prozessstoff zu kennen und die Gesetze zu beachten - sich also willig missbrauchen lassen - und dann nicht davon ablassen, das Recht zu beugen und in der letzten Konsequenz wissentlich und willentlich, den ihnen bekannten Tatsachen und dem Recht zu wider nicht etwa das verlogene und kriminelle Pack, sondern dessen Kritiker in den Knast zu schicken!

Was ist:


Die gleich vorgestellten Fälle betreffen Rechtsbeugungen zu Gunsten eines Günter Freiherr von Gravenreuth, einen kriminellen Rechtsanwalt, der 2008 wegen Betrugs und weil er wegen gleichartiger Delikte (Urkundenfälschung, Untreue zu Lasten von Mandanten) vorbestraft war, zu einer unbedingten Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt wurde und, nach Rechtskraft des Urteils und Flucht, im Februar 2010 Selbstmord beging. Jüngere kennen ihn womöglich nicht. Dann wäre da noch die Euroweb, eine Webdesign-Bude aus Düsseldorf, deren Tätigkeit, deren Prozessverhalten und deren Umgang mit Kritikern erweislich als "kriminell" einzustufen ist. Und sodann auch weitere Fälle in denen Richter und Richterinnen, wenn sie den das Recht nicht gebeugt haben wollen unfassbar dumm (für den Beruf viel zu dumm) sein müssen.

Krasser Fall 1:


Günther Freiherr von Gravenreuth erwirkte gegen mich im Mai 2006 eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg, er versicherte an Eides statt, den Artikel (gegen den er sich wandte) erst seit 3 Wochen zu kennen. Tatsächlich hatte er bereits im Jahr 2005 wegen des Artikels vor AG und LG München gegen mich prozessiert - und kurz zuvor verloren. Im Oktober 2005 legte er dem AG München einen Vollabdruck des Artikels vor. Das trug ich damals dem LG Hamburg vergebens vor. Im PKH-Verfahren muss man Beweismittel nur benennen.

Richter Buske vom LG Hamburg hat - offensichtlich dem Gesetz zu wider und aus Faulheit - die von mir verlangte Beiziehung der Akte 161 C 31243/05 des AG München verweigert und die PKH nicht gewährt. Er wurde nicht etwa wegen Rechtsbeugung verfolgt sondern an das OLG befördert. Erst nach dem Selbstmord Gravenreuths hat Buske (damals noch am LG) eingelenkt.

Die Strafanzeige gegen Gravenreuth wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt wurde von der StA abgewürgt. Ich sollte den Anwalt anzeigen, "wenn ich was hätte". Das geschah sicherheitshalber telefonisch.

Krasser Fall 2:


Nachdem ich berichtete, dass Günther Freiherr von Gravenreuth das LG Hamburg belogen hatte zog der vor das LG Kassel und behauptete, er habe nicht gelogen, er habe den Artikel tatsächlich erst 3 Wochen gekannt. Er erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung. In einer solchen darf man aber nicht lügen. Auch hier trug ich im PKH-Verfahren vor, dass die Akte des AG München die Richtigkeit meiner Behauptungen beweise (Und auch in diesem PKH-Verfahren musste ich Bweismittel nur nennen!)

Die Richter Lohmann und Dr. Blumenstein vom LG Kassel haben ebenfalls die Beiziehung der Akte des AG München verweigert, obwohl ich diese als Beweismittel dafür nannte, dass Gravenreuth dem LG Hamburg gegenüber vorsätzlich falsch an Eides statt versichert, mithin gelogen hatte.

Die Richter behaupteten, ich hätte würde den "angesehenen Rechtsanwalt" nur "verleumden". Infolge dieser Rechtsbeugung kam ich unschuldig eine Woche in den Knast.

Meine Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung durch die Richter wurden von der StA Kassel selbstverständlich abgewürgt.

Meine Strafanzeigen wegen Prozessbetruges und mittelbarer Freiheitsberaubung gegen den "angesehenen Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth wurden von der StA Kassel abgewürgt. Zuerst wurde behauptet, Gravenreuth habe sich "nicht bereichert". Nachdem ich durch seinen Kostenantrag nachwies, dass er sich sehr wohl bereichert hatte lehnte die GStA Frankfurt meine Beschwerde ab. Diesmal wegen angeblicher Doppelverfolgung - dabei war Günther Freiherr von Gravenreuth wegen der Sache nie angeklagt worden. Genau so geht systematische, wenn nicht systemische Strafvereitlung in Deutschland!

Erst nach dem Selbstmord Gravenreuths im Jahre 2010 - und weiteren Rechtsbeugungen durch das LG Kassel- zog das OLG Frankfurt die Akte des AG München bei und stellte fest, dass Gravenreuth tatsächlich das LG Hamburg und dann also das LG Kassel belogen hatte. Der Richter und Rechtsbeuger Lohmann, inzwischen vom LG Kassel weggelobt, hatte wirklich alles versucht um das zu verhindern.

Krasser Fall 3:


Der damalige Präsident des LG Kassel, Dr. Wolfgang Löffler erstattete Strafanzeige gegen mich, weil ich den Richtern Blumenstein und Lohmann in einem Schriftsatz Rechtsbeugung nachsagte. Der Herr Löffler war auch Vorsitzender Richter einer Jugendstrafkammer, er wusste also was er tat.

Die bei den Lügen des "Rechtsanwalts" von Gravenreuth strafvereitelnde StA Kassel handelte jetzt plötzlich höchst diensteifrig und erließ gegen mich klar rechtswidrig einen horrenden Strafbefehl. Dem widersprach ich und legte die OLG-Entscheidung vor. Das AG Kassel sprach mich frei. Es erkannte darauf, dass meine Äußerung nicht rechtswidrig sei weil ich als vom Gericht zu Unrecht Benachteiligter auch ein paar Grundrechte hätte und § 193 StGB mich schütze, was der Richter der Jugendstrafkammer natürlich nicht wissen konnte.

Auf eine Strafanzeige gegen den damaligen Präsident des LG Kassel, Dr. Wolfgang Löffler habe ich verzichtet - ich bin ja kein Querulant. Mir ist nämlich klar, dass die StA Kassel eine Bestrafung des feinen Dr. jur Wolfgang Löffler ebenso mit allen Mittel vereiteln wird wie die des feinen und leider erheblich kriminellen Herrn von Gravenreuth. Die "Organe der Rechtspflege" bilden eine Mafia, da kommt man nicht so einfach durch.

Krasser Fall 4:


In einem Artikel über die Düsseldorfer Abzockerbude namens Euroweb, die immer mal wieder schamlos lügend damit wirbt, Marktführer darin zu sein, Webseiten für den Mittelstand zu machen und manchmal behauptet 32 Niederlassungen und 640 Mitarbeiter, manchmal damit wirbt, ca. 50 Niederlassungen und über 650 Mitarbeiter zu haben und gleichzeitig im Prozess wegen derer illegalen Kaltanrufe vor Gericht aussagt, dass diese "Niederlassungen" (es sind weder 32 noch "ca. 50") und Mitarbeiter (es sind bei weitem keine 200) eben nicht die ihren sind äußerte ich mich negativ. Immerhin wollen die aktuell für eine einfache, via CMS von Vorlagen geklonte Webseite mit Kontaktformular inklusive Schrotthosting in Bulgarien ca. 350 Euro (netto) monatlich - und das vier Jahre lang! Insgesamt 16999 Euro weil noch 199 Euro "Startgebühr" dazukommen. Das ist abartig viel Geld für sehr wenig und schlechte Leistung - sprich: Betrug.

Ich nannte die Euroweb also "Betrüger" und äußerte in Bezug auf die "Litigation PR" deren (nicht mehr existente!) Anwaltskanzlei Berger:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
1. Akt:

Eben diese Kanzlei zog im Jahr 2012 vor das mir bis dahin noch nicht durch Rechtsbeugung bekannte LG Mönchengladbach und beantragte für die Euroweb, mir aufzugeben, es zu unterlassen, über diese zu behaupten:
  1. Das seien Betrüger.
  2. "Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht."
Dem immer noch am LG Mönchengladbach als vorsitzendem Richter tätigem Jurist Wolters ist nicht aufgefallen, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger. Beides hätte zwingend zur Zurückweisung des Antrages auf den Erlass der einstweiligen Verfügung führen müssen. Er aber hat den Verfügungsantrag durchgewunken - und zwar ohne den Antrag und die Anlagen wenigstens gelesen zu haben.

2. Akt

Ich stellte PKH-Antrag und verwiese zum ersten Mal darauf, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger.

3. Akt

Mein PKH-Antrag wurde mit der "Begründung" zurück gewiesen, dieser wäre nicht durch einen Rechtsanwalt gestellt worden. Das ist einfach nur grober Blödsinn, dessen sich der Richter Wolters - um das Verfahren abzuwürgen - bediente. Denn die Stellung eines PKH-Antrages ist geradezu die klassische Ausnahme von der Anwaltspflicht. Wenn ein Richter in dieser einfachen Rechtsfrage versagt, dann verbreitet der den Gestank der Rechtsbeugung.

4. Akt

Meiner Beschwerde darauf hin hat Wolters sodann stattgegeben, er hätte sich in dem Punkt geirrt.

5. Akt

Seine Rechtspflegerin kommt mir nun aber mit der Idee, mir rund 100 Euro Kopiergebühren berechnen zu wollen, obwohl das PKH-Verfahren stets kostenlos ist! Ich fragte mich ob diese „Elitejuristen“ einfach alle derart  strohdumm sind - oder ob die ganze Kammer eine kriminelle Organisation ist.

6. Akt

Ich zwinge die Düsseldorfer Abzocker (wegen Richter Wolters gleich unter Nachweis, dass ich auch hierfür keinen Anwalt brauche) ins Hauptsacheverfahren. Diese Klage wird rotzfrech von der (nicht mehr existenten!) Anwaltskanzlei Berger eingereicht.

7. Akt

Ich stelle auch hierfür den Antrag auf PKH und verweise zum zweiten Mal darauf, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Firma gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger.

8. und 9. Akt

Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach beweist sich als vollständig tatsachenresistent und weist meine PKH-Anträge zurück.

10. und 11. Akt

Ich führe sofortige Beschwerde wegen beider PKH-Anträge und lege zum dritten und vierten Male dar, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen sei, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger.

11. und 12. Akt

Der vier mal mit dem Umstand, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger, konfrontierte Richter Ralf Wolters weist meine Beschwerde zurück, diese geht an das OLG, in diesem Fall Düsseldorf. Sicherheitshalber hatte ich den vorsitzenden Richter am LG Mönchengladbach Wolters unter Nennung des Paragraphen der ZPO auf die  zwingende Pflicht zur Abgabe an das OLG hingewiesen. Ist ja gut möglich, dass er auch das nicht wusste - oder eben nicht wissen wollte.

13. und 14. Akt

Nach über einem Jahr "springen" die Richter des OLG Düsseldorf "aus dem Hemd" und folgen meinem Widerpruch weil ich richtig dargelegt hatte, dass die erste Äußerung eine Meinungsäußerung ist und dass die Euroweb gar nicht von der zweiten Äußerung betroffen ist, denn diese beziehe sich auf die (nicht mehr existente) Kanzlei Berger - deren Chef mit dem Antrag nicht grundlos zu Richter Wolters "gerannt" sein dürfte. Immerhin wohnten beide im selben Kuhkaff (kleinem Dorf) bei Mönchengladbach, waren also quasi Nachbarn.

Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Richter wie Ralf Wolters ist sinnlos. Ich bin kein  Querulant und hab es gelassen obwohl der Fall auf Grund des viermaligen Vortrags doch ein ganz klarer ist. Wenn der Richter Ralf Wolters sich nicht "bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt" haben will, dann ist er als Richter wegen Unkenntnis der Gesetze und Dienstpflichten - man könnte es im Hinblick auf den Beruf auch "relative Dummheit" nennen - untragbar.

Nachtrag: „Plötzlich und unterwartet“ ging der beliebte Richter Ralf Wolters in den Ruhestand. Möge ihn die Tat bis in die Hölle verfolgen.

15. und 16. Akt

Die nicht mehr existente Kanzlei Berger nimmt für die Euroweb, deren Chef Christoph Preuß zwischenzeitlich auch auch vor der Schwurkammer des AG Leipzig die Zahlung einer fünfstelligen "Auflage" zur Vermeidung einer Verurteilung wegen vielfachen Betruges akzeptiert hat, den Antrag auf den Erlass der Verfügung und die Klage zurück.

Krasser Fall 5:

1. Akt

In einem Verfahren vor dem LG Düsseldorf (34 O 32/12) brachte die Richterin Dr. Elisabeth Stöve es fertig, meine Klage zu Gunsten der Euroweb zurückzuweisen, weil ich kein Wettbewerber der Euroweb sei, der Widerklage aber stattzugeben, weil ich Wettbewerber der Euroweb sei. Auf zwei Blatt Papier! Die beiden gegensätzlichen Behauptungen sind sogar so nah, die hätten auf ein Blatt gepasst! Fest steht: Neben den Tatsachen interessierte die Richterin Dr. Stöve auch das Gesetz nicht. Oder halt einen "Kackvogelscheißdreck". Die Sache hatte eine Vorgeschichte, weil ich einen früheren, völlig sinnfrei-falschen Beschluss vom OLG aufheben ließ, wodurch sich die Richterin Dr. Elisabeth Stöve wohl "angepisst" fühlte. was in meinen Augen das Motiv für die Rechtsbeugung war.

2. Akt

Das OLG sprang auch hier aus dem Hemd. Der PKH-Antrag für die Berufung ging in einer Woche durch, die Berufung gewann ich vollständig - meiner Klage wurde stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Anwalt der Euroweb war ein gewisser Dr. Hans-Dieter Weber, der schon damals log.

3. Akt

Die Richterin Frau Dr. Elisabeth Stöve erließ dann später einen Ordnungsmittelbeschluss gegen die Euroweb weil diese gegen die Verfügung verstieß. Höhe: 500 (Fünfhundert) Euro. Umsätze der Euroweb im Jahr 2013: mehrere Millionen Euro - das hatte ich vorgelegt. Möglich gewesen wären bis zu 250.000 Euro. Da sind 500 Euro nicht nur lächerlich wenig sondern die klare Nachricht der vorsitzenden Richterin am LG Düsseldorf Dr. Elisabeth Stöve, dass diese auf Seiten der Kriminellen steht, denen nicht weh tun will.

Frau Dr. Elisabeth Stöve ist für mich wie die anderen, vorgenannten "Richter" eine Rechtsbeugerin (Anzeige ist aber sinnlos, weil darauf stets Strafvereitlung folgt) und jetzt Pressesprecherin ("Pressedezernentin") am LG Düsseldorf. Sie versucht mir und anderen Urteile, Gesetze und den ganzen Rechtsstaat zu erklären - wofür ich Ihr und dem sie dazu bestimmenden Gerichtspräsident gewiss sehr dankbar bin:

Immerhin kann Frau Dr. Elisabeth Stöve so lange sie nach Erklärungen für den Mist anderer sucht keinen weiteren Schaden anrichten.

Was bleibt:


Das alles mir binnen weniger Jahre passiert - ich bin nur eine Person und das sind nur die krassesten Fälle, die auch Laien eingehen und nicht langweilen. Wenn ich das auf alle Rechtssuchenden hochrechne, dann wird mir schlecht.

Es macht im "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland überhaupt keinen Sinn, einen Richter wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, weil der sich weigert, den Prozessstoff und die ständige Rechtsprechung des BGH über die Äußerung "Betrüger" zur Kenntnis zu nehmen. Man bekommt nur eine Textbaustein-Antwort die wie folgt lautet:
"Die Überprüfung der Vorgänge, insbesondere die Einsicht in das [RECHTSKRAFT] [VERFAHRENSTYP] beim [GERICHT] haben keine konkreten Hinweise für das Vorliegen einer Straftat gemäß § 339 StGB ergeben. Diese Vorschrift nach ständiger Rechtssprechung des BGH nicht jede Rechtsverletzung durch einen Richter, sondern setzt einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege voraus. Dieser liegt nur vor, wenn sich ein Richter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt. Für eine solche subjektive Einstellung und ein von solcher von solcher Auffassung getragenes Handeln bietet der Sachverhalt keinen Anhaltspunkt."
Dieser Textbaustein wird auch dann verwendet, wenn man den Richter vier (4) mal aufgefordert hat, den Prozessstoff überhaupt zur Kenntnis zu nehmen (und diesen dem Richter vier (4) mal zur Kenntnis brachte) und dieser vorher beschloss, dass der PKH-Antrag nur durch einen Anwalt gestellt werden könne, nach dem Einräumen, dass dieses falsch sei, sogar erneut rechtswidrig versucht wird, hohe Kopierkosten abzurechnen. Das ist systematische, offenkundig sogar systemische Strafvereitlung.

Hier wird also der "Rechtsstaat" von den so genannten "Organen der Rechtspflege" zur "Bananenrepublik" gemacht!

Denn wenn die Gerichte derart versagen und es Richtern erlaubt wird, sich derart weit von allem, was noch "Recht" sein könnte, zu entfernen, dann stellen wir diese außerhalb des Gesetzes. Mit der Folge, dass Urteile herauskommen, die so krass falsch sind die vorgestellten oder eben noch schlimmer.

Es tut mir leid meine Herren "Organe der Rechtspflege": Aber in einer enormen Vielzahl von Einzelfällen ist anzuerkennen, dass der Rechtsstaat auf Grund Eurer Rechtsbeugungen, infolge Eurer Tatsachen-, Vortrags- und Gesetzesignoranz nur eingeschränkte Legitimität besitzt. Denn der Rechtsstaat gewinnt seine Legitimität durch Gerechtigkeit. Wer aber Gerechtigkeit durchsetzen will muss insbesondere, wenn er sich gegen reich gewordene Großkriminelle, kriminelle Rechtsanwälte, strafvereitelnde Staatsanwälte und rechtsbeugende Richter durchsetzen will, zum Knüppel greifen. Denn die Gerichte bieten eben keine Rechtsstaatsgarantie. Die "Organe der Rechtspflege" sind zu einem korrupten Haufen verkommen, der nur noch aus einem Grund behauptet, "Organe der Rechtspflege" zu sein - weil das im Gesetz steht.

Das ist nichts anderes als das Theater wie in der DDR, wo die SED immer Recht hatte!

Ich weiß, dass Ihr das weder ändern könnt noch werdet, weil Ihr Euch selbst schützt. Und ich bin soweit: Ich besorge mir, wenn ich mal wieder Recht erlangen will, einen handfesten Knüppel und hole es mir mit "alttestamentarischen" Methoden. Das funktioniert, kostet nicht so viel und verschafft sogar eine gewisse Befriedigung bei dem Zoff, den man mit kriminellen Arschlöchern halt so hat.

Denn Ihr "Rechtsstaat", Ihr "lieben", im deutschen Richterbund versammelten und auf Eure Vorteile bedachten "Freunde des juristischen Versagens", ist "voll im Arsche".

Nachtrag:

Ich stehe für eine Aufklärung der Rechtsbeugungen gerne zur Verfügung. Denn ich bin mir sicher, dass irgend jemand gegen mich Strafanzeige erstatten wird.

Das wird dann ganz großes "Judo".

Staatsanwaltschaft Kassel: Schon wieder Strafvereitlung durch Jan Uekermann zu Gunsten eines Kriminellen?
Neue "Schweinerei" der "Organe der Rechtspflege"?
2. Update

Was war:

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat - nicht ohne Zuarbeit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt - schon in früheren Jahren  den kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth begünstigt und als "Organ der Rechtspflege" die Bestrafung dieses "Organs der Rechtspflege" vereitelt. Gravenreuth war ein Krimineller.

Die Staatsanwaltschaft Kassel behauptete damals, Gravenreuth hätte keinen finanziellen Vorteil aus den erweislichen Lügen gezogen. Als ich auf den beantragten Gerichtskostenbeschluss verwies, der den finanziellen Aspekt des Betruges beweise, kam mir dann die GStA  Frankfurt mit der Lüge, dass nunmehr wegen einer Mehrfachverfolgung einzustellen sei. Tatsächlich ist Gravenreuth nie wegen Prozessbetruges und/oder Freiheitsberaubung angeklagt worden - was Voraussetzung für die erfolgte Einstellung ist.  Eine Lüge ist eine Lüge ist eine Lüge auch wenn Sie ein Generalstaatsanwalt äußert. Dann ist es nur eine schlimmere Lüge, die selbst im Strafgesetzbuch steht.

Bis heute bleibe ich dabei: Das war Rechtsbeugung und die Abwehr der Rechtsverfolgung gegen Gravenreuth, Lohmann und Dr. Blumenstein durch die StA Kassel und GStA Frankfurt war nicht anderes als Strafvereitlung und Korruption. Statt dessen versuchten der damalige Präsident des LG Kassel und die StA Kassel mich rechtswidrig zu verfolgen.

Genau so geht "Schweinerei der korrupten Organe der Rechtspflege"!

Was ist:

Aktuell versucht der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann offenbar schon wieder so eine Nummer. Die Textbausteine kenne ich schon von der Zurückweisung meiner Strafanzeigen gegen die Richter am LG Kassel Lohmann und Dr. Blumenstein, die es mir beide dem Buchstaben des Gesetztes zu wider verwehrten meine Beweismittel zur Kenntnis zu nehmen und mich statt dessen lieber - wissentlich und willentlich zu Unrecht - in den Knast schickten.

Ich bekam das hier: (Datum des Briefes und des Briefumschlages unterscheiden sich um eine Woche!)


Daran fällt schon mal auf, dass die Einstellung zu Gunsten des kriminellen Marcus Schneider, damals SCS Schneider GmbH, gar nicht begründet ist. Die Textbausteine bezüglich des Richters sind die bekannten - kein Wort über einer Stellungnahme des Richters Prietz. Hier wurde offenbar nur eines getan: Der Vorgang auf "Wiedervorlage" gelegt und dann mit Textbausteinen hantiert. Der BGH ist wegen dem Versagen des LG Kassel und des OLG Frankfurt "aus dem Hemd gesprungen".

Meine Beschwerde wegen der grundlosen Einstellung liegt der StA vor.

Mein Fazit:

Es ist äußerst schwierig, die Kassler Staatsanwaltschaft zu einer angemessenen Arbeit zu bewegen. Jan Uekermann hat nicht den ersten Konflikt mit mir. Er ist "auffällig" und voreingenommen.

Update:

Das Problem für die so genannte "Justiz" hat sich soeben vergrößert. Ich frage mich:
  1. Gehören Rechtsbeugung und Strafvereitlung zu den systemisch angewendeten Methoden in der Justiz?
  2. Dürfen Richter aus Verärgerung über Kritik an dem von ihnen verzapften Mist, die vorher schon wissentlich zu Unrecht benachteiligten auch noch mit Haftstrafen verfolgen?
Der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat mit seinem strafvereitelndem Handeln die zweite Frage mit "Ja" beantwortet. Ich beantworte deshalb die erste Frage im Hinblick auf die (Un)Tätigkeit des StA Uekermann mit "Ja"!


2. Update:

Es gab einen per Post einen kleinlauten Einzeiler: Die Ermittlungen werden "auf Anordnung" fortgesetzt. Äh. Wohl eher "begonnen".

18.03.2017

Staatsanwaltschaft Dortmund - Zugangsverhinderung vom Fristsachen durch Abschaltung des Faxgerätes

Mir ist mehrfach aufgefallen, dass die StA Dortmund den Zugang von Schriftstücken aktiv durch Abschalten des Faxgerätes mit der auf deren Webseiten genannten Nummer +49 231/926-25090 verhindert.

Dies dürfte rechtswidrig sein, da so Schriftsachen unter Umständen nicht rechtzeitig zugesandt werden können, so zum Beispiel Widersprüche gegen Strafbefehle (das war bei mir nicht der Fall) oder Beschwerden gegen Verfahrenseinstellungen. Schließlich hat nicht jeder die Mittel um eine Beschwerde oder einen Widerspruch bei der StA Dortmund via Kurier einzureichen und im Falle eines Strafbefehls könnten die Kosten hierfür auch weit über denen der Geldstrafe liegen. Ich gehe von "arbeitsvermeidender Absicht" aus.

Damit Dritte nicht in ihrer Rechtswahrnehmung behindert werden veröffentliche ich zum Nachweis, dass auch andere betroffen sind und das Problem der StA bekannt ist, den Faxreport meiner Beschwerde, welche ich an die schwer zu findende Nummer der Außenstelle Hamm,  +49 2381 / 909-201, gesendet habe.

Hinweis:

Zumindest derzeit funktioniert auch die Rufnummer +49 2381/272-403, welches die Faxnummer der GStA Hamm ist. Auch diesem Zugang muss die StA Dortmund gegen sich gelten lassen.

17.03.2017

Litigation PR - Ex-Eurowebanwalt zeigt, was man nicht tun sollte
Wurde Rechtsanwalt Philipp Berger (Essen) wegen Prozessbetruges verurteilt?

Nun, wenn der Rechtsanwalt Philipp Berger (jetzt Essen) "nicht klüger oder dümmer" sein will als der ganz gewiss längst nicht immer erfolgreiche Kölner Nazi-, AfD- und Euroweb - Anwalt Dr. Ralf Höcker oder Dr. Hans-Dieter Weber dann hat er mir auf seiner Webseite aber mal so richtig gezeigt, was er mit "nicht klüger" meint. Ich lese in seiner Vita folgendes:

Bildschirmfoto: "Werbung" auf Berger-Law.de

Da fehlt eigentlich nur noch eine Mitarbeit am BER(liner Flughafen), der ja derzeit auch die "beste" Referenz für deutsche Baufirmen und Gebäudeausrüster ist. Aber wie gesagt: Die Kanzlei der Kölner Zensurdoktoren um Ralf Höcker hat auch die Euroweb als "Erfolglos-Referenz" und über den ebenfalls gewiss oft erfolglosen Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund möchte ich mich im Interesse des Funktionierens der deutschen Justiz derzeit eigentlich nicht äußern. Genauer, weil der immer gleich merkwürdiges Zeug in Strafanzeigen schreibt wenn man ihm die Wahrheit sagt. In dem Punkt ist er ein wenig wie sein Ex-Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth - Bei solchen nicht erfolgsverwöhnten Abmahnanwälten liegen die Nerven wohl stets etwas blank.

Ich schweife zu sehr ab. Weiter lese ich bei Philipp Berger:
"Bei mir ist guter Rat nicht teuer. Jeder meiner Mandanten zahlt ein Honorar in Höhe von 119,00 EUR (brutto) für 15 Minuten meiner Zeit."
Wie das mit der Inflation so ist. Sein krimineller Kollege und insoweit auch berühmter Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (anno 2010 völlig erbfrei und freiwillig verstorben) hat vor 7 Jahren und ein paar Monaten öffentlich behauptet, 250 €/Stunde zu nehmen - das obige sind 400€/Stunde. Das stimmt also nur so ungefähr: 250 Euro * 102%^7 = 287.17 Euro.

Ob der Philipp Berger den Aufschlag wert ist?

Das kann man sicher sehen wie man will. Vor vier Jahren jedenfalls gab er seine Tätigkeit wie folgt an:
"Seit 2011 firmiert die Kanzlei in Düsseldorf nunmehr unter BERGER LAW LLP.

Seither hat sich Herr Rechtsanwalt Philipp Berger auf das Forderungsmanagement / Inkasso und das Zivil-Prozessrecht konzentriert
[...]
Einhergehend damit bietet Herr Philipp Berger für den Geschäftsalltag die Schulung von Mitarbeitern im Vertrieb und Service an."
Kein Wort von "Strafrecht".

Die Pflichtverteidigungen (er wird wohl hoffen, dass ihm das Gericht solch solide Kundschaft schickt) werden übrigens weitaus günstiger abgerechnet. Und er kann als Strafverteidiger erst mal ein paar Erfahrungen sammeln. Vielleicht wird er darin ja besser als im Zivilrecht. Da ist er an mir (formal bin ich wirklich nur ein kleiner Schlosser) regelrecht "zerschellt". Im Falle, dass dem Anwalt Philipp Berger diese Tatsachenbehauptung nicht gefällt werde ich ihn an gleich drei "Nummern" vor dem LG Mönchengladbach erinnern, wo es ihm auch nichts geholfen hat, dass der leseunwillige (Ex-)Landrichter Ralf Wolters das Recht beugte.

Die aktuelle Bewerbung des Philipp Berger als Strafrechtler
"Mit Kompetenz und Erfahrung stelle ich mich schützend vor Sie, wenn Sie als Beschuldigten oder Zeuge vom Staat oder den Gerichten beansprucht werden. Denn ich weiß aus eigener Erfahrung, dass nichts belastender ist, als einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt zu sein."
schreibt er (Hervorhebung wie im Original)

Dieses Bewerben um die Aufträge erwischter Krimineller als "vom gleichen Unglück Betroffener" erweckt stringent den Eindruck, dass er entweder wegen anderer, mir (noch) nicht bekannter Straftaten angeklagt wurde oder dass meine Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 wegen vieler Fälle des bandenmäßig betriebenen Prozessbetruges zu Gunsten der Euroweb doch einen Erfolg hatten. Er schreibt auch nicht, dass er nicht verurteilt wurde - das in diesem Zusammenhang eine solche Ausführung fehlt hat eine starke Aussagekraft, denn der Mann ist immerhin Jurist. Hinzu kommt: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mir auch nie eine Einstellung mitgeteilt.

Das wieder lässt mich denken, dass er (und nicht nur er sondern auch weitere Beteiligte, z.B. Euroweb-Co-Chef Christoph Preuß und Daniel Fratzscher) wegen des von mir vorgeworfenen Prozessbetruges auch verurteilt wurde und beleuchtet die Trennung von der Euroweb-Kanzlei, die einst seinem Namen trug und jetzt "Buchholz und Kollegen" heisst - ich nehme nämlich an, dass er im Hinblick auf die vorgehaltenen Straftaten auch ein Vertretungsverbot auferlegt bekam.

Wertung:

Aus meiner Sicht sollte Philipp Berger seiner "Bewerbung" noch hinzufügen, dass er darauf spezialisiert sei, in Fällen des vorgeworfenen Prozessbetruges die Strafe auf Geldstrafen oder Bewährungsstrafen zu begrenzen. Allerdings wäre ich da vorsichtig: So genannte "Organe der Rechtspflege" werden auffällig häufig zu 11 Monaten (auf Bewährung) und hohen Geldstrafen verurteilt. Dies weil eine längere Haftstrafe zu einem praktischen Berufsverbot führt. Bei "Nichtanwälten" führt das gleiche Delikte zu einer längeren Haft und bei einer Verurteilung zu mehr 12 Monaten wird es mit der Aussetzung zur Bewährung schwieriger - wobei die Gerichte da auch gerne mal Gewinne abschöpfen und im Staatsinteresse Haftdauer gegen Geld "verdealen". Ich frage mich gerade, wieso bei der Euroweb 2015 das "Bargeld" knapp wurde.

Zählung:

Wenn meine "nicht grundlose Vermutung" stimmt, dann wäre Philipp Berger der 4. (vierte) Anwalt, der Gegner (oder sich selbst) gegen mich vertrat und wegen Straftaten, genauer Vermögensdelikten, verurteilt wurde. Und der Fünfte über den ich in solchen Zusammenhängen berichtet habe.

Dabei wird es wohl nicht bleiben, denn Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund hat sich ernsthaft darum beworben, Nr. 6 auf meiner Liste dummer, verlogener und verurteilter Anwälte zu werden.

10.03.2017

Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann:
Die besondere Logik der Simone Käfer, Zensurkammer des LG Hamburg
Und ein Wort an meine "türkischen" Mitbürger

Vorab: Ich glaube, wie (wohl) alle geistig auch einigermaßen gesunden Leute in Deutschland und der Türkei definitiv nicht, dass der türkische Präsident Erdogan "Ziegen fickt". Auch nicht, dass er sowas getan hat oder tun wird. Ich glaube aber an die Meinungsfreiheit und an die Freiheit der Kunst.

Und ich glaube an das "Wort", welches "Im Anfang" der Schöpfung war.
(Johannes I)
"Alles ist durch das Wort geworden
und ohne das Wort wurde nichts, was geworden ist."

Zur Sache:

Die Pressekammer des LG Hamburg ist seit Jahren ein fester Anlaufpunkt für Europas Kriminelle, die mal schnell Kritik zensiert wissen wollen weil sie sich durch diese in Ihrem "ehrlichen und ehrbaren" Handeln gestört sehen. Oder für linke Typen aus der Politik, die mit ungefärbter Haarpracht vom Bundeskanzleramt direkt zu den Obligarchen von Gazprom wechseln. Grund dafür ist die besondere Zensurfreude. Früher von Richter Buske, jetzt der vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Das Gericht ist, obwohl es selbst den größten Unfug offensichtlich "denkfrei" durchwinkt, überlastet und ein wichtiger Punkt im Fremdenverkehrskonzept der Stadt der Hamburg. Frau Simone Käfer wird wird jede Vorstellung, sie würde das Recht beugen, empört von sich weißen. Ich kenne das genau so auch von anderen Richtern.

Die Sache Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann

So drang auch der Türkische Präsident Erdoğan weit aus dem Süden in Deutschlands nördlichste Zensurkammer vor, die soweit "weg vom Schuß" liegt, dass ich manchmal glaube, dass das Grundgesetz und das eine oder andere, seit der griechischen Antike (also weit südlich) verlegte Werk über Logik dort (in Hamburg) noch nicht ausgeliefert wurde.

Herrn Erdoğan Ansinnen:
Man dürfe nicht sagen, dass er "Ziegen ficke".
Die beanstandete Äußerung Böhmermanns lautete insgesamt wie folgt:
Man dürfe nicht sagen, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke".
Aha.

In der ersten und nicht letzten Instanz urteilte die Simone Käfer, das mit dem "Ziegen ficken" gehe gar nicht.

Was Simone Käfer dabei nicht bedachte:
Sie verbot zu sagen, dass man nicht sagen darf, dass der Herr Erdoğan "Ziegen ficke".

Das ist jetzt merkwürdig.

Jan Böhmermann geht jetzt in die zweite Instanz um durchzusetzen, dass man sagen darf, dass man nicht sagen darf, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke". Man kann sagen, Jan Böhmermann kämpft für die Rechte Herrn Recep Tayyip Erdoğan, des gewählten Präsidenten der Türken.

Dazu folgende Nachrichten:

Die zweite Instanz ist das OLG Hamburg, also Richter Buske. Von dem ist nichts anderes zu erwarten als vom "Bock, den man - ohne das zu sollen - zum Gärtner machte". Ich glaube also nicht nur an das Wort und die Logik, sondern auch daran, dass Richter Buske den Vorgang auch nicht begreift.

Die Meinung ist frei und Urteile der ehrenwerten Simone Schäfer und des oberehrenwerten Richters Buske gelten bei mir soviel wie die Werbung im Wurstblatt einer fremden Stadt.

Rolf Schälike schreibt richtig:
"Die aberwitzigen Entscheidungen der Hamburger Zensurkammer haben oft keinen Bestand, werden jedoch häufig vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt und dann erst vom Bundesgerichtshof aufgehoben."

Die dritte Instanz ist dann also der BGH. Der sollte das schaffen. Falls nicht folgt das Verfassungsgericht und dann der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte. Zu dem habe ich sogar richtig viel Vertrauen: Die in Strasbourg  sollen nämlich sogar Griechen haben, welche die alten Bücher über Logik längst geliefert bekommen, dann gelesen, sogar begriffen haben.

Was ich von Simone Käfer und Richter Buske ausdrücklich nicht behaupte.

Was jetzt Herrn Erdogan betrifft:

Liebe Türken in der Türkei:

Ihr habt den Präsident, den ihr gewählt habt. Und zehntausende nicht kriminelle Leute in den Gefängnissen. Es ist Eure Wahl, ob Herr Recep Tayyip Erdoğan so weiter machen darf und noch mehr Rechte erhält.

Liebe Türken in Deutschland:

Ihr lebt hier, viele von Euch haben schon eine Menge deutscher Macken angenommen und sind eigentlich nicht anders als die vielen "Kowalskis" deren Vorfahren einst aus Polen kamen um in deutschen Bergwerken zu schuften. Die hält man heute für "Echte Deutsche". Sind sie auch und das ist Euer Weg. Selbst wenn Ihr das nicht wollt: Eure Nachkommen werden immer "deutscher". Und bei sehr vielen von den hier geborenen "Türken" wüsste ich gar nicht aus welchem Grund diese keine Deutschen sein sollten. Ok, ok: Die saufen nicht. Das gefällt mir aber sehr besser als das besoffene Gelalle "deutschnationalen" Packs.

Aber was, außer dem formalen Gesetz, gibt Euch das Recht, den Präsidenten derer zu bestimmen, die in der Türkei leben? Und warum glauben so viele von Euch, die Ihr nach Deutschland gekommen seid, weil es Euch hier so gut geht, dass ein ganz anderes System mit einem "starken" Mann an der Spitze besser wäre als unsere Form der Demokratie? Das hatten wir mit Hitler und wollen es weit überwiegend nicht noch einmal! Weil Deutschland danach kaputt war.

Glauben wirklich so viele von Euch, es sei eine gute Rache dafür, dass viele von Euch von vielen Deutschen schlecht behandelt und nicht ernst genommen wurden, wenn Ihr jetzt einen derartigen Autokraten, der sich zu einem Diktator aufschwingt, die geforderte Macht gebt? Ist Euch nicht aus seinen Worten klar, dass Erdogan mit Kritik und Versagen gar nicht zu recht kommt und gebremst werden muss? Ist Euch nicht klar, dass Recep Tayyip Erdoğan sich und seine Familie durch unerhörte Korruption bereichert? Ist Euch nicht klar, dass Erdoğan eine Familiendynastie nach nordkoreanischem Vorbild aufbaut? Ist Euch nicht klar wie viele Menschen Erdoğan in Gefängnisse steckt? Ist Euch nicht klar, dass der Präsident Erdoğan Euch selbst in Deutschland nachspionieren lässt? Das inzwischen Euer eigener türkischer Nachbar der AKP-Spitzel ist, der Euch verrät, weshalb viele von Euch nicht mehr zu den Eltern oder Großeltern dürfen oder - wegen drohender Inhaftierung - nicht mehr können?

Warum wollt Ihr also einer Diktatur Erdoğans zustimmen, unter der dann nicht etwa Ihr selbst - Ihr seid hier ja in Sicherheit - sondern vor allem Eure Landsleute in der Türkei leiden werden?

Was - außer der Rache für die Schlechtbehandlung - fällt Euch also ein, hier in Deutschland eifrig türkische Fahnen zu schwingen und in weit gehender Unkenntnis der Lage in der vermeintlichen "Heimat" über die Ordnung zu bestimmen, die in der Türkei herrschen wird? Was fällt Euch ein, einen Herrn Erdoğan zum Diktator zu erheben, der sich und seine Familie bereichert, schon jetzt rotzfrech und dreist seine Verwandten in hohe Ämter hebt und, jedenfalls den eigenen Äußerungen nach, an Verfolgungsängsten leidet, bei jedem, selbst dem kleinstem Widerspruch überall nur noch "Terroristen" sieht? Der völlig durchgedreht und die Niederländer(!) als "Faschisten" zu beschimpft?

Man muss sich schon selbst als minderwertig begreifen wenn man glaubt, durch die Wahl eines solchen "umzingelten" Typen zum Diktator endlich wieder Stolz empfinden und Anerkennung erlangen zu können.

Wenn ihr also einen nationalistischen, fahnenschwingenden, von Machtphantasien und Rachegefühlen getriebenen Erdoğan-Anhänger kennen solltet, dann sagt ihm, er möge doch bitte nicht dumm sein und erst mal darüber nachdenken, welches Handeln welche Folgen haben wird.

Erdoğan-Anhänger seid gewarnt! Auch der sich nicht weniger großartig wähnende Hitler brachte bekanntlich so machen Mitstreiter um. Was ist ist mit Fethullah Gülen, dem einstigen Mitstreiter Erdoğans, der jetzt "Staatsfeind Nr. 1" ist und (als Islamist!) einen Putsch der traditionell kemalistischen, also sekulären Armee angezettelt haben soll? Erdoğan belügt Euch! Die meisten Deutschen haben aus dem tausendjährigen Reich und seinem schmählichen Untergang gelernt, dass eine Diktatur - die Recep Tayyip Erdoğan anstrebt - nicht der Hauptgewinn sondern "voll Scheiße" ist. Recep Tayyip Erdoğan ist auch ganz ein ganz anderer Diktator als Mustafa Kemal Atatürk, welcher den Fortschritt und nicht die eigene Bereicherung im Sinne hatte:
"Benim bir dinim yok ve bazen bütün dinlerin denizin dibini boylamasını istiyorum. Hükümetini ayakta tutmak için dini kullanmaya gerek duyanlar zayıf yöneticilerdir. Âdetâ halkı bir kapana kıstırırlar. Benim halkım demokrasi ilkelerini, gerçeğin emirlerini ve bilimin öğretilerini öğrenecektir. Batıl inançlardan vazgeçilmelidir. İsteyen istediği gibi ibadet edebilir. Herkes kendi vicdanının sesini dinler. Ama bu davranış ne sağduyulu mantıkla çelişmeli ne de başkalarının özgürlüğüne karşı çıkmasına yol açmalıdır."
(Mustafa Kemal Atatürk)

Recep Tayyip Erdoğan, dem zu einem "reis" vor allem Größe fehlt, will aus niedrigen eigenen Interessen den Türken den Fortschritt wieder nehmen und stützt sich dabei auf diejenigen, die nicht nachdenken können, nicht nachdenken wollen, jedenfalls nicht nachdenken. Er bringt der Türkei nach einem Strohfeuer des Nationalstolzes den Niedergang.

Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund: Wie dumm und kriminell darf ein Rechtsanwalt eigentlich handeln?

Wunsch der Bundesrechtsanwaltskammer:
2. Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit
 

a) Die Pflicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Wahrhaftigkeit ergibt sich aus ihrer Pflicht zu einer gewissenhaften Berufsausübung, dem Sachlichkeitsgebot und ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege. Wahrhaftigkeit bedeutet, dass nach gewissenhafter Prüfung des Sachverhalts nicht bewusst falsch vorgetragen werden darf. Es gilt das Verbot der Lüge. Die Rechtspflege und der Berufsstand würden schweren Schaden nehmen, wenn man auf das Wort von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht mehr vertrauen dürfte.
Quelle: BRAK-Präsidium zur Berufsethik der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,  BRAK-Mitteilungen 2/2011

Bittere Realität:

Ich habe nunmehr neben dem vollständigen und "vollständig verlogenen" Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund, auch die Anlagen erhalten.

Rechtsanwälte empfehlen den Mandanten häufig zu schweigen, sich jedenfalls vor einer Einlassung anwaltlich beraten zu lassen. Ich frage mich jetzt, was eine solche Beratung wohl bringen kann wenn diese durch Dr. Hans-Dieter Weber erfolgt. In der Kanzlei AWPR gibt es offenbar auch niemanden, der ihm erfolgreich zureden kann, denn die hatte ich unmissverständlich dazu aufgefordert.

"Dumm ist, wer Dummes tut!"

(Zitat aus „Forrest Gump“)

Fangen wir also an.

Dr. Weber, der allen Ernstes öffentlich angibt, dass Urheberrecht sein Schwerpunkt sei, beschuldigt mich wegen dieses Bildschirmfotos von seinem Webauftritt ...



... das Urheberrecht in strafbarer Weise gebrochen zu haben. Das Bildschirmfoto hatte ich ordentlich gekennzeichnet am 5. April 2016 veröffentlicht.

Der als "Dr. jur." und "Organ der Rechtspflege" auftretende Dr. Hans-Dieter Weber hat der StA gegenüber in seinem Strafantrag vorgetragen, ich hätte ein "Bildnis seiner Person" veröffentlicht - den wichtigen und zu seinem Strafantrag gar nicht passenden Umstand, dass es sich tatsächlich um das obige Bildschirmfoto handelte, hat er in der unzweifelhaften Absicht, die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu täuschen, "einfach mal unerwähnt gelassen".

Doch das reichte dem Anwalt nicht: Zum Zwecke des "Beweises" legt er eine Lizenzvereinbarung vom 7. Juli 2016 vor, die er sich offenbar überhaupt erst verschaffte um am 20.7.2016 die Strafanzeige schreiben zu können. Bis zum 7. Juli 2016 - also noch Monate nach meiner Veröffentlichung - hatte er demnach selbst keine Lizenz dafür, das Bild zu veröffentlichen oder Dritten Rechte zu gewähren (was er tat) - Mich zeigt der feine, empfindliche und leider auch nicht nur "etwas" verlogene Herr "Rechtsanwalt" aber wegen eines angeblichen Rechtsbruchs an! Abgesehen davon kann ich mich auf die "Panoramafreiheit" berufen, denn die Webseite wurde (mit dem Foto!) offensichtlich schon vor einigen Jahren dauerhaft in den öffentlichen Raum gestellt - mit der Absicht, dass diese für jedermann sichtbar ist. Da Dr. Weber Partner der Kanzlei AWPR ist, kann ich sagen: Von ihm selbst.

Schon im Bezug auf diese, durch die Strafanzeige offenbar gewordenen Defizite, frage ich mich, wie dumm ein Rechtsanwalt eigentlich handeln darf.

Doch das reichte dem Abmahnanwalt Weber nicht: In der Strafanzeige behauptet der Anwalt Dr. Weber (unter vielem anderen) ich hätte hätte ihn als "Arschloch" und "blöd" tituliert, und mit "doof bleibt doof"  beleidigt. Problem für den Anwalt: All das habe ich ganz offensichtlich nicht getan. Selbst aus seinen Anlagen ergibt sich Unwahrheit seiner Behauptungen, die also Lügen sind.

In der Strafanzeige behauptet der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber dann weiter rotzfrech lügend wie folgt:
"Weder droht der Entzug der Zulassung, noch läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Unterzeichner wegen falscher Zeugenaussage"
Offenbar hat er da (k)ein "kleines Intelligenz-Problem". Nämlich ein Problem die richtigen Zusammenhänge herzustellen. Er schreibt dieses in einem Strafantrag, den er zusammen mit dem Antrag stellt, genau dieses gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlich falscher Zeugenaussage (StA Dortmund, Az. 060 Js 222/16) einzustellen.

Ich weiß ja nicht wie ein naseweiser Anwalt das sieht. Wenn dieses Verfahren  eingestellt werden soll, dann muss es doch "laufen" - oder? Und so lange ein solches Verfahren "läuft" droht doch auch der Entzug der Anwaltskarte - oder muss der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber auch sein Berufsrecht nicht kennen?  Infolge seiner neuen Lügen, seines Versuches, mich in den Knast zu lügen - was eine fulminante Straftat ist - droht dem "Rechtsanwalt" der Widerruf der Zulassung nun noch sehr viel mehr!

Also, Herr Doktor der Juristerei,  Hans-Dieter Weber: Ich stelle ihnen folgende Fragen:
  1. Warum haben Sie den jämmerlichen, weil schlecht gemachten Versuch, mich "in den Knast zu lügen", nicht abgebrochen? Gabe es wirklich niemanden, der Ihnen zu einem Abbruch oder einem "davon lassen" geraten hat? Oder haben Sie niemanden gefragt?
  2. Ist Ihnen als Jurist klar, dass man auf genau die von Ihnen begangene Weise (dreistes Belügen der Staatsanwaltschaft in einer Strafanzeige) nicht nur die Straftat der Falschbeschuldigung begeht sondern auch die Straftat der schweren mittelbaren Freiheitsberaubung versucht? (BGH, 10.06.1952; AZ 1 StR 837/51; ...; BGH, 2 StR 62/14)
  3. Haben Sie ausreichend berücksichtigt, dass es nunmehr nicht ausgeschlossen ist, dass Ihnen infolge des klaren Versuches, mich "in den Knast zu lügen", eine Strafe von einem bis 5 Jahre droht?
  4. Warum haben Sie, Herr Doktor jur. Weber, nichts unternommen um "von der Straftat zurück zu treten"?
  5. Glauben Sie wirklich, Sie können dann noch als Anwalt arbeiten? Ich meine, falls das Gericht davon ausgeht, dass Sie keine Gefahr für die Allgemeinheit sein sollten, dann kann es im Strafmaß unter zwei Jahren bleiben und die Strafe womöglich zur Bewährung aussetzen. Die Anwaltskammer wird aber trotzdem tätig. Dafür werde ich zu sorgen wissen.
Was glauben Sie eigentlich, Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber, wie kriminell und verlogen ein "Organ der Rechtspflege" handeln darf? Halten Sie sich für einen "Jupiter", der "dürfe, was dem Ochse verboten ist"?

Wenn es so ist dann hätten Sie mit der lächerlichen Strafanzeige vom 20.7.2016 den Beweis geliefert, dass sorgfältig ausgewählte Exemplare der Gattung "Rechtsanwälte" genau das sind, was der vermeintliche Rechtspöbel (potentielle Mandanten) mit "arrogante, häufig verlogene und manchmal kriminelle Ärsche" meint. Und genau solchen kommt die einzig passende Entgegnung "selbstredend" als "völlig ungerecht, völlig unpassend und natürlich rechtswidrig" vor:


Bild: Ausschnitt aus meiner Reaktion gegenüber der StA.

Einleitend hatte ich ausdrücklich um Klageerhebung gebeten, damit durch ein Urteil meine Unschuld und die bösen, kriminellen Absichten des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund festgestellt werden. Dann hatte ich seitenlang kleinlich die vielen Lügen des "Organs der Rechtspflege" widerlegt und zum Schluss das kriminelle Handeln des Dr. Hans-Dieter Weber rechtlich gewürdigt. Die Strafanzeige ist gestellt, meine Nebenklage ist gemäß § 395 StPO wegen des Verstoßes gegen § 239 Absatz 3 zulässig und wird erhoben (PDF).

Ich drücke mich jetzt mal so aus: 

Sie, Herr Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der noch bestehenden Kanzlei AWPR Dortmund schädigen mit Ihrem dummen, verlogenen und kriminellen Handeln das Ansehen der Rechtsanwaltschaft. Ihr Schreiben an die StA Dortmund vom 20.07.2016 ist ein "rauchender Colt". Weil hier keinerlei Raum für "Vermutungen" bleibt muss ich nicht vom "Verdacht" schreiben oder Ihre "Unschuld" vermuten. Sie haben nicht aufgehört und sind also ohne Strafverfolgung auch nicht zur Besinnung zu bringen - genau wie Ihr Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth - der auch "Kostenoptimierung" bei Abmahnungen betrieb.

Sie, Herr DOKTOR JUR. Hans-Dieter Weber, können mich mal - nämlich verklagen. Im Hinblick auf Ihre Schlechtleistung würde ich aber sagen, Sie sollten sich auch in meinem Interesse der Hilfe eines fähigen Rechtsanwalts bedienen. Nicht dass man mir nachher noch mangelnde Fairness unterstellt - weil ich mich - als Schlosser - ausschließlich mit offensichtlich schwächeren Gegnern - vorliegend Euroweb- und Abmahnanwälten - anlegen würde.


05.03.2017

Offene Worte an die Anwälte der Kanzlei "Apel, Weber und Partner Rechtsanwälte" in Dortmund:
Ihr Dr. Hans-Dieter Weber versucht "mich in den Knast zu lügen"

Vorwort: 

Dieses ist kein Hilferuf. Es ist die selbe Sorte einer klaren Ansage wie ich diese dem kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth gegenüber getätigt habe. Das Resultat seines Handelns ist bekannt.

Einleitung:

Ein Anwalt drückt sich genau aus und formuliert exakt. Das behaupten jedenfalls Anwälte über sich selbst und erheben sich damit übers gemeine Rechtsvolk. Die Anwälte kennen die Gesetze besser. Das behaupten jedenfalls Anwälte über sich selbst und erheben sich damit übers gemeine Rechtsvolk. Die Anwälte kennen den gerichtlichen Verfahrensweg besser. Das behaupten jedenfalls Anwälte obwohl manche von denen (aus der Kanzlei des Schreihalses Prof. Dr. Ralf Höcker) nicht mal wissen, dass man nicht  Anwalt sein muss um einen PKH-Antrag vor einem Landgericht zu stellen. Und Anwälte behaupten, diese wüssten wann es besser ist, zu schweigen. Ich brauchte den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber nicht um zu wissen, dass auch das nicht in jedem Einzelfall stimmt. Ich kenne nämlich sogar Richter (ganz viele darunter an Landgerichten!) für die das nicht zutrifft. Die sind auch Juristen. Und ich kenne spätestens jetzt die Psyche sowie inzwischen strafrechtlich bedenklich geringe Wahrheits- und Rechtstreue des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR.

"Oh mein Gott! Ist der ...!"

Obige, aus Gründen der Vorsicht und zur Vermeidung des Anscheins einer "Formalbeleidigung" nicht ganz vollständig wiedergegebene Wertung entfleuchte mir als ich gestern den Strafantrag des Herrn Dr. Weber, Kanzlei Apel, Weber und Partner Rechtsanwälte Dortmund, Aktenzeichen der Kanzlei: 1.3298/16/D11/1471-15, Aktenzeichen der StA Kassel:2660 Js 5822/17 gelesen habe. Und zwar an mehreren Stellen.

Verfasst ist dieser Strafantrag auf einem Briefbogen der Kanzlei AWPR, es wurden deren Ressourcen benutzt und ergo sind die Namen von Dr. Jürgen Apel, Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker, Matthias Kleffner, Heinz Beckmann enthalten. Über die - von Dr. Weber durch den Briefkopf genannten - sich bisher passiv verhaltenden Kollegen weiß ich (derzeit) nichts Negativeres zu berichten als dass diese eben formal "Kollegen" des Dr. Hans-Dieter Weber sind. Ob diese das unter wirklich allen Umständen bleiben wollen wird sich mittelfristig erweisen.

Was ist:

Der gewiss allerhand Ehren werte Dr. Hans-Dieter Weber versucht mich doch allem Ernstes "in den Knast zu lügen". Denn er ist sich als Jurist durchaus dessen bewusst, dass sein Strafantrag die Folge haben kann, dass ich infolge seiner objektiv feststehenden Lügen unschuldig in Haft gerate. In seinem Strafantrag, das gesamte Schriftstück hat 11 Seiten, strotzt es von Lügen, die so rotzfrech - jedenfalls in Strafanzeigen - nicht mal der kriminelle Günter Freiherr von Gravenreuth seinerzeit vorgetragen hat.

Der eher auf eigennützig-teures (er nennt es "kostenoptimiert") Abmahnen spezialisierte Dr. Hans-Dieter Weber hat ganz offenbar ein Problem damit zu erkennen, wann er Partei oder Parteivertreter und wann er Zeuge ist. Auch der Anwalt und Parteivertreter wird nämlich zum Zeuge, wenn er dem Gericht gegenüber über höchst eigenes Wissen aussagt, wie es mit der Behauptung in der Sache I-20 U 140/12 geschehen ist. Dr. jur Hans-Dieter Weber hat nämlich dem Gericht gegenüber offensiv unwahr behauptet, ich hätte ihn "bedroht und beleidigt". Er kann und konnte aber keine Bedrohungen oder Beleidigungen vorweisen - also hat er vor Gericht unwahr "ausgesagt". Das Problem, welches der gewiss sehr teure Dr. Jur. Weber hat, ist das § 193 StGB (auf den er sich hilfsweise beruft, was an sich interessant ist) nicht greift: Als Partei (Kläger, Beklagter oder Angeklagter) eines Prozesses darf man sich "vermaulen" (aber wegen der Wahrheitspflicht und § 263 StGB im Zivilprozess nicht lügen). Im Hinblick auf die Äußerung, ich hätte ihn "bedroht und verleumdet", ist auch er auch laut Erkennen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm "Zeuge", er durfte also nicht nassforsch lügen - das ist strafbar.

Auch die vorsätzlich unwahre Behauptung eines strafbaren Urheberechtsverstoßes habe ich der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber als wissentlich und böswillig unwahr - und Straftat - entlarvt.

Was wird:

Es ist nicht mein Job, den Anwalt Dr. Weber darüber zu beraten, was er jetzt zu tun hat. Aber als Betroffener seines höchst offensichtlichen und sehr ernsthaft betriebenen Versuchs, mich durch Lügen und stringent wahrheitsverzerrende, in offensichtlicher Täuschungsabsicht getätigte, die Tatsachen verzerrenden Darstellungen (die man auch Lügen nennen darf) zu schädigen teile ich ihm hier und jetzt öffentlich mit, dass sein, insgesamt verlogener Strafantrag erhebliche Folgen für seine Vita haben wird.

Ich werde es im Hinblick auf seine stringenten Lügen im Strafantrag nämlich nicht bei dem Vorwurf der versuchten, schweren, mittelbaren Freiheitsberaubung (§ 239 Absätze 2, 3 StGB, Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) belassen. Ich werde auch die Anwaltskammer angehen weil seine miese, seine Stellung als "Organ der Rechtspflege", die Rechtsordnung und den Justizapparat missbrauchende Verhaltensweise Anlass dafür gibt, seine Kammermitgliedschaft einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen, ob nicht spätestens jetzt ein Verstoß gegen § 43 Absatz 3 i.V.m. § 14 Absatz 2 Nr. 8 BORA vorliegt. Natürlich werde ich seine vorsätzlich Unwahre Aussage und die mit voller Absicht von ihm begangenen Verleumdungen meiner Person in den Zivilverfahren mit einfließen lassen und die Kammer dazu anregen, ihn "achtkantig zu feuern".

Sollte der Noch-Anwalt Hans-Dieter Weber es sich auch nur wagen einen Richter um eine einstweilige Verfügung nachzusuchen und eifrig weiter lügend zu behaupten, ich würde ihn verleumden und ich würde unwahr behaupten, dass er mich "in den Knast  lügen" will, so empfehle ich zur Vermeidung eines Fehlurteils die Akte 2660 Js 5822/17 von der Staatsanwaltschaft Kassel anzufordern und seine "durch und durch verlogene" Anzeige mit den eigenen Anlagen und den Akten I-20 U 66/13 und I-20 U 140/12 des OLG Düsseldorf zu vergleichen. Der Doktor jur. Hans-Dieter Weber hat sogar an Stellen rotzfrech gelogen welche im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte Strafverfolgung gar keine Relevanz haben! Mindestens eine der Lügen erweist sich als dummdreist, weil ausgerechnet die Akten des Landgerichts Düsseldorf, deren Beiziehung er selbst in seinem Strafantrag anregte, den Beweis dafür liefern, dass der Doktor jur. Hans-Dieter Weber offensiv lügt.

Ich verbinde das mit der Aufforderung an jedermann, "Doktoren" oder "Rechtsanwälten" nicht nur deshalb zu glauben weil diese doch "Rechtsanwalt" und "Dr. jur.", gar "Organ der Rechtspflege" sind: formale Titel schützen nicht davor, ein tatsächlicher Lügner oder Krimineller zu sein. Sie schützen wegen der verbreiteten "Obrigkeitshörigkeit" nur davor, dass Kriminelle und Lügner, insbesondere kriminelle Lügner schnell (manchmal: rechtzeitig) als solche erkannt werden.

Ich kündige dem Dr. Weber an, dass er sich "nur noch tiefer reinreiten" wird, wenn er allen Ernstes versucht, gegen diesen aus wahren Tatsachen und zulässigen Meinungsäußerungen bestehenden Bericht vorzugehen. Wenn er sich in juristischer Arroganz für einen "Jupiter" hält, der dürfe "was einem Ochse verboten sei", dann werde ich ihm eben auf die "Hufe" klopfen - und seine Lügen mit einigem Genuss öffentlich ausbreiten. Und am Ende - der von ihm selbst vom Zaun gebrochenen Fehde - Urteile veröffentlichen welche die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit dieses Artikels und die kriminelle Böswilligkeit seines Vorgehens bestätigen.

Es ist nicht mein Job, den Anwalt Dr. Weber darüber zu beraten, was er jetzt zu tun oder zu lassen hat. Aber vielleicht beraten ihn seine Kanzleikollegen kostenlos - und ziehen die fälligen Konsequenzen falls er sich, was ich allerdings befürchte, als "beratungswiderständig" erweist.

Was war:

Ein "Killermandat" ist ein Mandat, welches man als Anwalt besser nicht übernommen hätte. Die Euroweb zu vertreten ist aus meiner Sicht und im Hinblick auf die interessante Historie der Euroweb-Kanzlei "Berger und Kollegen" (Köln Düsseldorf), nachfolgend "Berger Law LLP" (erst mit 15 "Mann" in Köln und Düsseldorf, dann schwer verschuldet, mit den Schulden auf einen Briefkasten in Plovdiv reduziert, jetzt "tot"), nachfolgend "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf" ein solches. Ich weiß nur nicht, ob der Dr. Hans-Dieter Weber das (schon) weiß, aber eigentlich ist das "Anwaltsjargon".

In seinem lächerlichen und geradezu verlogenen Strafantrag heult der Dr. Hans-Dieter Weber nämlich herum, weil ich im Zusammenhang mit der Vertretung der Euroweb das Wort "Killermandat" erwähnt habe. So jammernd als würde er es am liebsten sehen, das ich allein dafür 15 Jahre und nachfolgend Sicherheitsverwahrung aufgebrummt bekäme.

04.03.2017

Euroweb: Über den richtigen Umgang mit Kriminellen

Täter stellen sich gerne als Opfer dar. Ich sorge dafür, dass diese sich auch so fühlen:
Allerwerteste Damen und Herren,

da mir aus der Vorgeschichte bewusst ist, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter der Euroweb durchaus mit der kriminellen Energie "gesegnet" sind, welche notwendig ist um in Betrugsabsicht aber vor allem in dreckiger Schädigungsabsicht Gerichte zu belügen, vorsätzlich falsche Versicherungen an Eides statt zu leisten und Dritte zu solchen anzustiften, übersende ich Ihnen den von mir veröffentlichten Artikel über einen, von Ihrer kriminellen Organisation zu vertretenden Einbruchsversuch auf meinen Webserver.

Dieser ist unter der URL

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2017/02/euroweb-ihr-wolltet-das-doch-lassen-ein.html

veröffentlicht.

Diese Nachricht dient dazu, Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, ein oder mehrere Gerichte bezüglich des Termins der ersten Kenntnis dieses Artikels zu belügen.

Der Angriffsversuch war mit allem Verlaub nicht evident undämlicher als der im Jahr 2010.

Ich ehre, wem Ehre gebührt!

Jörg Reinholz
Gesendet an Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Georgi Grozdev, info@euroweb.de.

Ich habe es juristisch zu unterbinden versucht, ich habe es durch die Publikation zu unterbinden versucht. Falls das nicht reicht möchte es nicht versäumen, der Euroweb im Falle eines weiteren Angriffs aus dem Konzern heraus eine "angemessene technische Reaktion zur Unterbindung des Angriffs mit abschreckender Wirkung hinsichtlich künftiger Versuche" anzudrohen. Ich spekuliere nicht darüber, ob Daniel Fratzscher und Christoph Preuß diese Reaktion als "unangemessen" empfinden und sich als "Opfer" fühlen werden - denn das es so sein wird weiß ich schon jetzt.

Es wäre ja, in der ehemaligen Dialerszene weiß man das noch, auch nicht das erste Mal.