13.02.2018

Waldorf Frommer "Rechtsanwälte", 15PP152556
"Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ./. Joerg Reinholz"

Frau V. von der Kanzlei WALDORF FROMMER "Rechtsanwälte", deren langes und teures Studium der Rechtswissenschaften zu dem "eher wenig ehrenhaften" Resultat führte, dass diese nunmehr schnöde, serielle Abmahnungen unterschreibt und verschickt hat mir allen Ernstes wegen einer "asbach-alten" Sache geschrieben. (Hier der Bettelbrief von Waldorf-Frommer-Abmahnanwälte mit der auf erpressische Weise erhobenen Forderung) Ich weiß nicht ganz genau, warum die Abmahnanwälte sich einem Konflikt mit mir aussetzen, denn im Hinblick auf die vorhersehbare Uneinbringlichkeit und die Nebenfolgen für die Serienbrief- und Textbaustein-Anwälte "Waldorf Frommer" selbst erscheint es mir als "ausgesprochen blöd", das auch nur zu versuchen.

Hier die frühere Kommunikation mit diesen Münchner "Abmahnfritzen", die wohl "jung sind und das Geld brauchen":
Die frühere Sachbearbeiterin N. soll die Kanzlei Waldorf Frommer "Abmahnanwälte" übrigens nach knapp 2 Jahren Tätigkeit in einer Laune verlassen haben, die ich, damit sich die Leser ein Bild machen können, mit "laut schreiend und wild mit den Armen rudernd" umschreibe - ohne mich freilich darauf festzulegen, dass das physikalisch richtig ist. Die nunmehrige Sachbearbeiterin V. hat ihre Zulassung seit 2016. Ich frage mich ob ich ein geeigneter Gegner für diese frühe Phase des "Erfahrungen sammeln" bin, in der diese steckt. Freilich kann Frau V. was von mir lernen, aber gegen einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" zu verlieren ist für Anwälte eine absolut negative und psychisch extrem belastende Erfahrung. Das weiß ich seit dem Freitod des Günter Freiherr von Gravenreuth. Und der wurde 2010 beerdigt. Da hat die Frau N. wohl so sehr für die Zwischen-Prüfungen gebüffelt, dass die das nicht mitbekommen hat. Sonst hätte sie mir gar nicht erst geschrieben - glaub ich.

Im Hinblick auf die Unverschämtheit der erneuten Forderung in der alten Sache ist eine klare Ansage fällig:

Allerwerteste Damen und Herren,

im Hinblick auf den früheren Schriftverkehr (aus dem Jahr 2015!) in der
bezeichneten Angelegenheit und der Aussichtlosigkeit der von Ihnen
rotzfrech angedrohten Klage stehen Sie ganz kurz davor, von mir als
"Betrüger" klassifiziert zu werden.

Sollten Sie allen Ernstes für Ihre Mandanten klagen werde ich

a) gewinnen,
b) öffentlich berichten und hierbei nicht vergessen,
c) den Umstand der auffällig späten Wiederaufnahme der Sache durch Sie
zu würdigen.

Jedem Volltrottel ist klar, dass es Ihnen tatsächlich gar nicht um die
Verhinderung einer Wiederholung der behaupteten Rechtsverletzung geht.

Kennen Sie den Begriff des "Rechtsmissbrauchs aus niedrigem Interesse"
schon? Ich werde diesen mit der Kanzlei "WALDORF FROMMER Rechtsanwälte"
- und den handelnden Personen - zu verknüpfen wissen.

Ich vermeide es rein aus Gründen der Höflichkeit, Ihnen hinreichend
konkret mitzuteilen, was genau Sie mich mal können.

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel



Am 13.02.2018 um 12:37 schrieb WALDORF FROMMER Rechtsanwälte:
Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen mit der Bitte um
Kenntnisnahme und ggf. zur weiteren Veranlassung. Natürlich stehen wir
Ihnen bei Fragen innerhalb unserer Geschäftszeiten jederzeit telefonisch
zur Verfügung. Gerne können Sie sich an unser Sekretariat bzw. den
sachbearbeitenden Rechtsanwalt wenden.


Mit freundlichen Grüßen

WALDORF FROMMER
Rechtsanwälte


WALDORF FROMMER

post@waldorf-frommer.de 
fon +49 89 248899-710
fax +49 89 248899-711

Beethovenstr. 12  80336 München
waldorf-frommer.de 


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5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

jetzt wird wieder Monate oder Jahre lang nichts von denen kommen. Und dann plötzlich erinnern sie sich wieder. Scheint ne Taktik zu sein. Oder sie sind einfach schlecht organisiert und haben den Überblick verloren.

. hat gesagt…

> jetzt wird wieder Monate oder Jahre lang nichts von denen kommen.

Naja. Da wäre die Verjährung. (3 Jahre und dann bis zum 31.12.) Ups...

Anonym hat gesagt…

klar, wäre da die Verjährung. Fragt sich nur ob diese Typen juckt. Sie nerven halt. Was an solchen Dingen so nervt, ist ja deren unverschämte und dreiste Frechheit, es immer wieder zu versuchen.

. hat gesagt…

Die Brüder und Schwestern von der Abmahn- und Abzockkanzlei Waldorf-Frommer haben sogar seit anno 2015 die Hotelrechnung, die beweist, dass ich gar nicht zu Hause gewesen sein kann.

Sollten die also klagen werde ich - um die Sache für die Damen und Herren richtig "günstig" zu machen - wie folgt vorgehen:

1.) Ich lasse mich durch einen Anwalt vertreten.
2.) Ich erhebe, in dem Fall, dass die (entgegen dem Schreiben) nicht auf Schadensersatz klagen, Widerklage, dass der, im Schreiben formal von der "Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH" von mir geforderte Schadensersatz der Klägerin nicht zusteht.

Hält sich der Richter ans Gesetz und die Tatsachen werde ich mit Pauken und Trompeten gewinnen, mich also keineswegs auf einen Vergleich oder ein Versäumnisurteil einlassen.

. hat gesagt…

> Die Brüder und Schwestern von der Abmahn- und Abzockkanzlei Waldorf-Frommer haben sogar seit anno 2015 die Hotelrechnung, die beweist, dass ich gar nicht zu Hause gewesen sein kann.

Die Fahrkarte der DBAG (auf mich persönlich ausgestellt!) und den zugehörenden, schriftlichen Arbeitsauftrag habe ich auch noch... nebst der langen Liste der erwachsenen und nicht zu meinem Haushalt gehörenden Personen, die anno dazumal mein WLAN mitnutzten.

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