21.04.2018

"Netter Versuch": RA Daniel Sebastian aus Berlin versendet Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) in den Jahren 2013 und 2014.

Dieses, von ihm selbst öffentlich angekündigte, bzw. beworbene Tun erscheint mir als sehr dumm. Also ich würde die von Daniel Sebastian geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben und, trotz des unzweifelhaft gebotenen Unterhaltungswertes auch keinen Cent zahlen - sondern etwa wie folgt formulieren: (Das P.S. am Ende auf keinen Fall vergessen oder weglassen!)

Mein Aktenzeichen: ABFUHR0815, Ihr Aktenzeichen: XY

Allerwertester Herr RA Daniel Sebastian!

Zunächst einmal bestreite ich den von Ihnen dargelegten Sachverhalt zur Gänze mit "Nichtwissen".

Den Download habe ich nicht vorgenommen, den Fuckerkram auch nie zum Upload angeboten und ich würde mich DAFÜR auch sehr schämen. Ich kann das auch ausschließen, weil ich an dem Porno  schon aus Geschmacksgründen völlig desinteressiert bin. Ich werde das jederzeit an Eides statt versichern. Auch habe ich bei einer Durchsicht aller Rechner im Haushalt nichts gefunden, was auf den von Ihnen behaupteten Verstoß auch nur hinweisen könnte. Inzwischen kam ja auch Windows 7, dann 10 auf die Rechner... und ich habe auch ein neues Notebook gekauft - das, welch toller Zufall, ungefähr genau so viel gekostet hat, wie Sie in aller Freundschaft bei mir abzuzocken gedenken.

Theoretisch besteht die - mit Nichtwissen bestrittene - Möglichkeit, dass Dritte, insbesondere auch erwachsene BesucherInnen in meinem Haushalt, die natürlich auch damals "über 18 waren, schon geschossen, gesoffen, mancherlei Zeug geraucht und gebumst hatten", eigenverantwortlich handelten, sich auch über die Rechtswidrigkeit eines solchen Tuns vollständig im Klaren waren, die beanstandeten Handlungen über das von mir meinen Besuchern gutwillig zur Verfügung gestellte, natürlich geschützte und bestmöglich verschlüsselte WLAN wissentlich oder unwissentlich vorgenommen haben. Soweit minderjährige Besucher dabei waren standen diese stets unter der Aufsicht derer Eltern. Meine eigenen Gören kommen nicht in Betracht, denn wenn die sich solches Zeug angesehen oder angehört hätten, dann hätte ich diese grobe Geschmacksverirrung sofort bemerkt - ich wäre bis heute wegen Augen- und/oder Ohrenkrebses in Behandlung und würde Ihre Mandantin selbst deswegen und wegen der verloren gegangenen Freude am Sex auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagen. Plus 12,79 Euro für das Schnitzel natürlich, welches ich beim "Gewahr werden" des "Werkes" Ihrer Mandantin gleich wieder erbrochen hätte.

Die Unterlassungserklärung für etwas, was ich nicht getan und auch sonst nicht zu verantworten habe, habe ich nicht abzugeben und auch die Kostennote können Sie sich sorgfältig zusammenrollen und meinetwegen an einem Ort Ihrer Wahl arschivieren.

Denn wie Sie sicher schon im Voraus ahnten, bin ich, wegen des leider bestehenden Mangels an einem besseren Gedächtnis oder einer gespeicherten Besucherliste, nach über vier Jahren zu meinem allergrößten und wirklich außerordentlichem Bedauern auch nicht mehr dazu in der Lage, Ihnen irgendwelche Auskünfte darüber zu geben, wer mich an dem genannten Datum besucht hat, also womöglich für die Störung in Frage kommt.

Zu meiner ganz besonders persönlichen Trauer haben die Russen im Mai 1945 den Blockwart gelyncht als dieser jene - zwar in seinem stinkenden Unterhemd, aber sonst mit allen Zeichen seiner Würde (Schlafanzughose, Hakenkreuzbinde, Sport- und Parteiabzeichen) - aufforderte, sich von ihm (dem Stellvertreter eines Typs, der gestern Geburtstag hatte) als Besucher registrieren zu lassen. Und auch der stets freundliche und aufmerksame Hausvertrauensmann, der brav die Besucherlisten für die Stasi führte, ist inzwischen wegen Alkoholismus (sein tröstender Ersatz für den Sozialismus) verstorben. Eine Wohnung in einem Haus mit Concierge will ich mir nicht leisten, weil Paris zum einen weit weg ist und ich außerdem, des notwendigen Geldes wegen, einen, mit meinen moralischen Vorstellungen nicht vereinbaren Job annehmen müsste: "Waffenhändler", "Abmahnanwalt", "VW-Vorstand für Dieselmotoren und Beziehungen zur Bundesregierung" ... jedenfalls etwas in der Richtung. (Anmerkung für meine Leser: Nein, "Euroweb-Marketingbeaufragter" ist zwar auch so ein Scheiß-Job, aber da reicht die Knete ja nicht mal für meine jetzige Wohnung!) So kann mir also wirklich niemand dabei helfen, Ihnen, Herr Abmahnanwalt, Auskünfte über meine damaligen Besucher zu geben.

Vielleicht hilft Ihnen aber doch jemand!


Da fällt mir nämlich ein, der Typ, der immer am Fenster stand und alle Kennzeichen aufschrieb - der ist jetzt in der Irrenanstalt. Vielleicht wollen Sie sich persönlich zu ihm begeben? Das könnte nämlich helfen: Vielleicht gibt es ja seine Listen aus den Jahren 2013 und 2014 noch! Es dauert ungefähr 12 Wochen sein Vertrauen zu gewinnen. Sagt die Erna, die auch dort war. Gehen Sie zu ihm, mir fällt niemand ein, der Ihnen sonst noch helfen könnte.

Sie
werden das vielleicht aus eigenem (Er)Leben nicht kennen: Aber ich verfüge über viele soziale Kontakte - dazu gehören zwar keine koksenden, an solchem Mist vielleicht interessierte Nutten, aber Verwandte, Freunde und Freundinnen, deren Freunde und Freundinnen, Kinder, andere Angehörige, Nichten und Neffen, Kollegen und Kolleginnen und eine Menge anderer Leute, die seriösen Tätigkeiten nachgehen.

Ich habe gerade in meinem Gedächtnis gekramt: Nein, da ist kein Abmahnanwalt darunter. (Also unter meinen Freunden!
)

Es käme also in meinem Fall einfach eine sehr große Zahl von soliden, netten und ehrlichen Personen zusammen, die für einen Besuch und auch Übernachtungen an dem von Ihnen genannten Zeitpunkt in Frage kommen. Die alle zu befragen wäre ein unangemessener Aufwand und würde bestenfalls zu Ergebnissen führen, welche geeignet sind, Sie oder Ihre Mitarbeiter erheblich zu verunsichern und sehr wahrscheinlich sogar zu einem von Ihrer Kanzlei verlorenen Verfahren führen.

Womöglich sollten Sie (freilich besser erst nach dem Besuch bei dem Typen, der alle Autokennzeichen aufschrieb) bei der Bundesregierung vorstellig werden. Es kann ja nicht sein, dass nur deswegen, weil es an einer sorgfältigen Registrierung der Bewegungen der, der Schwerstkriminalität verdächtigen Subjekte (also jedem) fehlt, die Aufklärung so schwerer Straftaten (wie Raubmordkopieren, Falschparken oder gar Gummibärchen essen) schon nach vier Jahren unmöglich ist! Da bin ich wirrklich gaaaaanz auf Ihrer Seite!

So verbleibe ich in der unendlichen Freude, dass Sie Ihr Porto nicht etwa verschwendet, sondern meine - sicherlich als besonders freundlich empfundene - Antwort erhalten haben.

Ihr, wegen der Gelegenheit zu dieser sicherlich hilfreichen und diskret gegebenen Antwort ganz besonders dankbarer

Jörg Reinholz

P.S. Herr Daniel Sebastian, was war doch gleich der Zweck Ihres Schreibens? Ach? Die Unterlassung der Verbreitung? Wirklich? Ist dieser vorgeschobene Zweck bei einer vernünftigen Würdigung denn nach 4 Jahren überhaupt noch als "erreichbar" anzusehen? Der erhobene Anspruch ist nämlich deshalb nicht mehr durchsetzbar.

Wollen Sie mich etwa durch das andere Vormachen betrügen?
Nanu? Ich hoffe, ich habe keine Orthografiefehler gemacht. Irgendwie markiert mir die Rechtschreibprüfung nämlich den gesamten Text.

Nachtrag:

Ich war gerade noch mal auf der Webseite... Was sagt wohl der Superlativ Detektiv - Dr. psycho. Frieder Nau aus Köln zu "Heute gehört die Kanzlei zu den größten im Bereich der Bekämpfung von Internetpiraterie." ?

Was hat der Springer Verlag eigentlich für "Juristen"?

Der sich durch das jüngst zu seinem Nachteil erlassene BGH-Urteil wohl "angepisst" fühlende Springer-Verlag hat in einer sauertöpfischen Stellungnahme die nächste Klage angekündigt.

Ich lese: Man wolle Eyeo jetzt verklagen, weil die Firma die "urheberrechtlich geschützten Seiteninhalte"  verändere.

Ich liege vor Lachen im Dreck!

Wer berät die eigentlich den Verlag? Sicher ein ganzes dieses "Super-Anwälte", ein Überflieger, eine "Koryphäe des Rechts" - und wohl auch ein Typ mit einer, der Vernunft stark vorauseilenden Allmachtsphantasie.

Die Klage wird nämlich eine Lachnummer.
  • Erstens mal verändert Eyeo nämlich gar nichts. Eyeo bietet mit Adblock+ allenfalls eine Software an, die (wie der BGH technisch und sachlich richtig und zudem sehr geduldig in der Urteilsbegründung erklärte) - auf Betreiben des Nutzers der Software - die Werbung blockiert. Es ist also initial der Nutzer, der die Seiten verändert.
  • Dann wäre da der Erschöpfungsgrundsatz. Der Springerverlag hat die Webseite in den Machtbereich des bestimmungsgemäßen Endempfängers ausgeliefert. Und der kann damit in seinem privaten Umfeld (auch in einer Firma, einem Amt) machen was er will. Sonst würde jeder verklagt, der in einem Buch Notizen macht, etwas unterstreicht oder durchstreicht. Oder eine Widmung für die beschenkte Person reinschreibt. Oder das Buch (oder die BILD) gar entsorgt.
  • Ach Herrje! Die Schaffenshöhe! Also an der Gestaltung (dem Layout) der Webseite wird ja nichts verändert. Die lieblos mit Software reingeklatschte Werbung (auf die der Verlag ja auch aus monetären Interesse sehr geringen Einfluss nimmt) dürfte keine "Schaffenshöhe" begründen. Die Webseiten mit Werbung sehen meistens so aus wie die Wandtafeln der Klasse 3a einer Hauptschule in Unteroberbach. An sowas wollen was? Ein Urheberrecht?
  • Und dann bleibt ja noch die Frage, ob der Springer Verlag irgendwelche urheberrechtlichen Rechte an der Werbung der Dritten geltend machen kann. Denn die Werbebanner hat er ja nicht gestaltet.
Vermutlich werden viel Spaß - vielleicht sogar bis zum BVerfassG - haben und ein neues Buch über Springer-Anwälte und zum Thema "Uneinsichtigkeit der Marketing-Division der Sirius Cybertic Corp." schreiben.

19.04.2018

Tradierte Rechtsbeugung:
Die Sirius Cybernetic Corporation sucht zum Team passende Mitarbeiter für die Marketingabteilung

Die Sirius Cybernetic Corp. sucht dringend Mitarbeiter für die Marketingabteilung. Wie mir zu Ohren kam sind deren Headhunter besonders oft in der Nähe von Gerichten unterwegs und versuchen die Vorteile einer Anstellung in der Marketingabteilung dieser Firma Richtern mit dem, natürlich nur vermeintlichen Hang zur Rechtsbeugung, mindestens aber vogonischer Dichtkunst nahezubringen.

Außerdem hörte ich Gerüchte, wonach so ziemlich eine Handvoll RichterInnen nebst einer sehr hohen Führungskraft des LG Kassel, eine Richterin des LG Düsseldorf, die gesamte Pressekammer des LG Köln, ein Ex-Richter des LG Mönchengladbach, eine Richterin des LG Hamburg und ein Richter des OLG Hamburg sogar ohne deren Wissen als besonders verdiente Mitarbeiter der Marketingabteilung der Sirius Cybernetik eingetragen worden seien.

Die Begründung des Chefs der Headhunter dafür soll wie folgt lauten:
"Die merken eh nicht, wo, für wen oder woran die wirklich arbeiten. Außerdem gehts da mehr um Abrechnung als um Bezahlung."
Ich wurde um Hinweise auf weitere geeignete Personen gebeten und bitte um Kommentare in folgender Form: (Anrede Name, Gericht, besondere Leistung)

18.04.2018

Verfolgung wegen Glaubens - oder wann ein Asylantrag ganz schnell abgelehnt werden sollte

"Im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg ist es zu einer antisemitischen Attacke auf einen jungen Mann jüdischen Glaubens gekommen. Ein arabisch-sprechender Mann hat den 21-Jährigen auf offener Straße mit einem Gürtel geschlagen."
stern.de

Soso. Da kommt einer daher, stellt einen Asylantrag und behauptet, er würde verfolgt - und schlägt dann (ausgerechnet in Deutschland) - einen Juden wegen seines Glaubens.

Die Schweizer nennen das, was hier fällig ist, "Ausschaffen". Der Asylantrag ist in jenen Fällen missbräuchlich, in denen sich die angeblich Verfolgten tatsächlich als Verfolger erweisen. Ich sehe mich als Linker und trotzdem keinen Grund solches Verhalten - und damit eine solche Person - zu dulden. Als nächstes schlägt der Christen und tritt dann in die AfD ein um gegen Typen wie mich zu hetzen oder was?

17.04.2018

Kachelmann ./. BILD: Was feiert der Professor Ralf Höcker da eigentlich?

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein, wohl eher zufällig richtiges Urteil des OLG Köln nicht angenommen, der Springer-Verlag (BILD) muss 395 000 € zz. Zinsen an Jörg Kachelmann (dem trotz des groben Fehlgriffs bei der Anwaltswahl meine volle Sympathie gehört) zahlen. Allerdings ist immer eine Verfassungsklage möglich. Deren Aussichten schätze ich indes als "ziemlich trüb" ein. Wer so viele Anwälte wie die BILD hat und Fotos aus einem Knast veröffentlicht, der ist sich nämlich des Unrechts voll bewusst. Und ein Konzern soll das auch spüren, wenn er einem anderen so schadet.

Soweit. So Recht. So auch gut.

Aber was feiert Ralf Höcker da eigentlich?

In dem Prozess wollte der Kölner Anwalt Ralf Höcker, bekanntes Großmaul, Mitschreiber bei der durchaus rechtsradikalen "Jungen Freiheit" und erklärter Freund starker Männer (wie man von ihm liest "wie Donald Trump") , eigentlich sehr viel mehr: Allein vom Verlag des Wurstblattes(🛠) namens "BILD" wollte Kachelmann demnach 1,5 Millionen Euro erstreiten.

Also ich sehe das so: Wenn man 1,5 Millionen erklagen will und nur 25% davon bekommt, dann hat man zu 75% verloren!

Da würde ich nicht noch umhergehen und auf den Umstand aufmerksam machen, Herr Professor Ralf Höcker!


🛠) Bitte keine Wurst in die BILD oder ein anderes Wurstblatt einwickeln. Das Zeug ist nicht lebensmitteltauglich. Fett transportiert Gifte!