17.04.2018

Kachelmann ./. BILD: Was feiert der Professor Ralf Höcker da eigentlich?

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein, wohl eher zufällig richtiges Urteil des OLG Köln nicht angenommen, der Springer-Verlag (BILD) muss 395 000 € zz. Zinsen an Jörg Kachelmann (dem trotz des groben Fehlgriffs bei der Anwaltswahl meine volle Sympathie gehört) zahlen. Allerdings ist immer eine Verfassungsklage möglich. Deren Aussichten schätze ich indes als "ziemlich trüb" ein. Wer so viele Anwälte wie die BILD hat und Fotos aus einem Knast veröffentlicht, der ist sich nämlich des Unrechts voll bewusst. Und ein Konzern soll das auch spüren, wenn er einem anderen so schadet.

Soweit. So Recht. So auch gut.

Aber was feiert Ralf Höcker da eigentlich?

In dem Prozess wollte der Kölner Anwalt Ralf Höcker, bekanntes Großmaul, Mitschreiber bei der durchaus rechtsradikalen "Jungen Freiheit" und erklärter Freund starker Männer (wie man von ihm liest "wie Donald Trump") , eigentlich sehr viel mehr: Allein vom Verlag des Wurstblattes(🛠) namens "BILD" wollte Kachelmann demnach 1,5 Millionen Euro erstreiten.

Also ich sehe das so: Wenn man 1,5 Millionen erklagen will und nur 25% davon bekommt, dann hat man zu 75% verloren!

Da würde ich nicht noch umhergehen und auf den Umstand aufmerksam machen, Herr Professor Ralf Höcker!


🛠) Bitte keine Wurst in die BILD oder ein anderes Wurstblatt einwickeln. Das Zeug ist nicht lebensmitteltauglich. Fett transportiert Gifte!

1 Kommentar:

Rolf Schälike hat gesagt…

Das meiste Geld von den 300.000 € dürfte in die Taschen der Kanzei des Prof.Höcker und in die Justizkasse geflossen sein. Kachelmann dürfte maximal 100.000 € zu sehen bekommen haben.

Bei den Geldentschädigungs-Prozessen der Zensurgerichte ist das meist so. Die überhöhten eingeklagten Beträge dienen der Finanzierung der Rechtsanwälte und Gerichte. Die Gerichte entscheiden meist so, dass die Finanzierung der Kanzleien gewährleistet ist und beim Kläger nicht viel - oft gar nichts - übrig bleibt.

So sieht das Geldentschädigungs-Geschäft der Rechtsanwälte aus.

Kommentar veröffentlichen