01.12.2018

"Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, AWPR Dortmund - Strafantragsteller und "Organ der Rechtspflege" in Nöten:
Aufführung am Mittwoch, dem 23. Januar 2019, 09:00 Uhr, AG Kassel
*** Freier Eintritt! ***

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Am Mittwoch, dem 23, Januar 2019 um 09:00 Uhr stehe rein formal ich vor Gericht. Allerdings letztendlich auf mein eigenes Betreiben, denn ich will einem "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, von der Kanzlei AWPR Dortmund - rein formal "Strafantragsteller" und sogenanntes "Organ der Rechtspflege" - "heimleuchten"


Dafür, dass die obige Ladung nun endlich zu Stande kam, musste einiges geschehen:
  1. Der "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber musste einen Strafantrag schreiben, in welchem immerhin sein Name, das Datum und die Kanzleiadresse zu stimmen scheinen.
  2. Die Staatsanwaltschaft Kassel hat den Tatsachenkern der Vorwürfe nicht geprüft, sondern einfach mal Anklage erhoben. Merkwürdig daran ist, dass die selbe Staatsanwaltschaft begründete und beweisbehaftete Strafanzeigen gegen kriminelle "Rechtsanwälte" mit bewundernswerter Stetigkeit und eben auch bewundernswert dummen Ausreden abwies. Die "verfassungsmäßig garantierte Gleichheit vor dem Gesetz" ist dank der sehr besonderen "Unparteilichkeit" und "Unvoreingenommenheit" der Staatsanwaltschaft zum Treppenwitz verkommen.
  3. Das AG Kassel hat den Tatsachenkern der Anklage nicht geprüft, sondern die Anklage einfach mal zugelassen. Es ist wohl stark überlastet, weil die StA offenbar jeden dämlichen Rotz, den ein Jurist schreibt (noch ein Beispiel) , als Anklage weitergibt.
  4. Als die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht offenbar wurden, hat das Gericht versucht, die Sache gegen meinen erklärten Wille wegen "Geringfügigkeit" einzustellen - und das, obwohl es kurz vorher eine andere Sache (wegen des sich ebenfalls als nicht strafbar erweisenden Vorhaltes der Rechtsbeugung, alternativ Unfähigkeit, gegenüber drei Richtern des LG Kassel) einstellte - unter der Behauptung,  dass mir aus dem Verfahren wegen der Anzeige des allerwertesten, aber leider nicht ganz ehrlichen Dr. Hans Dieter Weber, (AWPR Dortmund) doch eine hohe und empfindliche Strafe drohe, die mich zur "Besserung" bewegen werde.

Was definitiv nicht der Fall ist!

Mir steht hier ein echter Freispruch allererster Klasse zu. Deshalb ging ich selbst gegen die Einstellung wegen "Geringfügigkeit" vor - offenbar erfolgreich, denn sonst wäre die Ladung nicht erfolgt.

Ich, Jörg Reinholz, ein kleiner Schlosser aus dem Osten und Rechtslaie, lade öffentlich dazu ein, mir dabei zuzusehen, wie ich das angebliche "Opfer", den "längst nicht immer ehrlichen" (nach meiner Auffassung aber "klar verlogenen") und sich selbst wohl als "großartig und unangreifbar" wähnenden und sich als "Organ der Rechtspflege" bezeichnenden Strafantragsteller und Lügner "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund) ganz einfach durch ein paar Fragen zu seinem Strafantrag in Nöte bringe.

Für mich erwarte ich einen Freispruch. Für den "oberverlogenen bis kriminellen" Zeuge Dr. Weber erwarte ich, dass die StA Kassel nach dem Verfahren endlich ihren  Job tut und den nach der Vernehmung durch mich als solchen feststehenden Lügner wegen der in vielen Punkten bewusst unwahren Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung und versuchter schwerer mittelbarer Freiheitsberaubung verfolgt. Nachfolgend erwarte ich dann dass die zuständige Anwaltskammer ihren Job tut und darauf erkennt, dass die tatsächliche Tätigkeit dieses Lügners nicht mit der eines "Organs der Rechtspflege" übereinstimmt (Entscheidung gemäß § 14 Absatz 2 Nr.  8 der Bundesrechtsanwaltsordnung)

Dann kann der "Noch-Rechtsanwalt und Lügner" Dr. Weber künftig als Geschichtenerzähler und "Fake-News-Autor" wirken. Eine Tätigkeit, die ihm weitaus besser zu liegen scheint!

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Dr. Hans Dieter Weber pünktlich kommt, sich auf Fragen zu seinem Strafantrag vorbereitet hat und nicht mit Schusswaffen hantiert. Dieses weniger wegen des früheren Falls des ehemaligen und nicht weniger verlogenen Exemplars von einem "Organ der Rechtspflege" namens Günter  Werner Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) sondern weil der Dr. jur. Hans Dieter Weber im Hinblick auf seine Strafanzeige erweislich das Talent dazu hat, "sich selbst in den Fuß zu schießen". Genau so ein "Opfer" ist er also.

Hinweis:

Einen Antrag auf wörtliche Protokollierung der Aussagen dieses Gerichtsbelügers habe ich gestellt und den Antrag auf die gerichtliche Anordnung, dass die StA Kassel den Dr. Hans Dieter Weber (Kanzlei AWPR Dortmund) wegen falscher Verdächtigung und versuchter mittelbarer Freiheitsberaubung anzuklagen habe, habe ich angekündigt.

Straferschwerend wird in der Angelegenheit sein, dass ich diesem "Rechtsanwalt" schon klargemacht habe, dass sein Strafantrag völlig unhaltbar, weil von Lügen geprägt ist - er hat nichts davon zurückgenommen. Juristen nennen das "negatives Nachtatverhalten" und "Festhalten an der Tatabsicht selbst nach Entdeckung". Für diese "Eminenz" wird es also ernst, falls das Gericht und die Staatsanwaltschaft Kassel endlich ihren "verdammten Job" tun.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Guten Abend Herr Reinholz.

Stehen Sie wirklich in Kontakt mit diesem Irren aus Bonn, der sich seit Jahren unbegründet mit Oliver Koytek zofft?

Danke für die Freischaltung meines Kommentar!

http://www.uncoverer.eu/offener-brief-an-den-rechtsanwalt-dr-hans-dieter-weber-kanzlei-awpr-dortmund

Anonym hat gesagt…

Könnte eine bittere Pille werden, wenn Herr Weber einfach gar nichts aussagt und sich auf § 55 Abs. 1 StPO beruft.

. hat gesagt…

Nun, wenn er sich darauf beruft, dass er sich selbst beschuldigen könnte, wäre der Spaß ganz auf meiner Seite. Die bittere Pille hätte dann die Staatsanwaltschaft und ich könnte darauf hoffen, dass die sich als nachtragend erweist.

Anonym hat gesagt…

Rein vorsorglich schreibe ich hier mal 1-2 Takte zu dem/der Sitzungsvertreter/in der Staatsanwaltschaft im Termin. Mit fast 99%iger Wahrscheinlichkeit wird das nicht derjenige sein, der auch die Anklage gegen Sie verfasst hat oder sich mit dem Verfahren in irgendeiner Art und Weise beschäftigt hat.

Höchstwahrscheinlich ist das nicht mal ein Staatsanwalt, sondern ein Amtsanwalt oder Referendar in der Ausbildung. Gerade für so "Kleinkram" beim Strafrichter werden mit Vorliebe Referendare in der Ausbildung hingestellt, die das Prozessrecht eigentlich erst erlernen sollen.

Typischerweise wissen die Sitzungsvertreter auch nur das, was in der Anklage steht. Mehr nicht.

Der ganze Schriftwechsel vorab ist demjenigen meist vollkommen unbekannt. Das ergibt auch großen Sinn, denn der Vertreter der Staatsanwaltschaft soll sich - unvoreingenommen - einen Überblick in der Hauptverhandlung verschaffen, was eigentlich so passiert ist. Erst auf der Grundlage der Hauptverhandlung werden auch Anträge gestellt.

Bevor Sie nun mit Schaum vorm Mund denjenigen gegenüber angehen, bedenken Sie, dass dieser - wahrscheinlich blutige Neuling - Ihnen nichts getan hat und überhaupt keine Ahnung hat, wer Sie sind bis Sie im Saal erscheinen.

Wenn man da mal sachlich am Ende anregt, dass der werte Zeuge doch erst Anlass zur Verfolgung gegeben hat und man sonst hier nicht sitzen würde, sind die meisten Sitzungsvertreter auch gewillt einen entsprechenden Vermerk in der Handakte aufzunehmen.

Und ab dann landet das Ding beim Dezernenten, der auch wenig erfreut ist, wenn eine falsche Aussage zu einer unnötigen Anklage geführt hat. Das nehmen die teilweise überraschend persönlich, wenn "Kollegen" mit Zulassung da großzügig mit der Wahrheit umgehen.

. hat gesagt…

> "Bevor Sie nun mit Schaum vorm Mund denjenigen gegenüber angehen,"

Keine Angst. Ich hab schon in der Schule die Referendare geschont. Allerdings wäre es mir aus sachlichen Gründen lieber wenn die StA auch einen Oberstaatsanwalt schickt. Das wäre bei meinen Freisprüchen nicht das erste Mal und immerhin hat ja auch die StA Mitschuld an der Sache, weil überhaupt Anklage erhoben wurde. Die Akte, sogar der Strafantrag, selbst gibt nämlich her, dass gegen den Dr. Weber tatsächlich ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage lief. Meine Aussage, dass dem Dr. Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund der Verlust der Anwaltszulassung drohte, war ergo zu dem Zeitpunkt wahr und richtig.

Und nunmehr droht dem Herrn Anwalt Dr. Weber von der Kanzlei AWPR eben der Verlust der Anwaltszulassung mit sehr viel mehr Grund. Die unzweifelhaft vorliegende vorsätzliche Falschbeschuldigung ist eine größer Nummer als eine schnöde Falschaussage und überhaupt nicht damit in Übereinstimmung zu bringen, dass dieser - dumm handelnde - "Dr. jur." ein "Organ der Rechtspflege" sein will.

justizfreund hat gesagt…

>Der ganze Schriftwechsel vorab ist demjenigen meist vollkommen unbekannt. Das ergibt auch großen Sinn, denn der Vertreter der Staatsanwaltschaft soll sich - unvoreingenommen - einen Überblick in der Hauptverhandlung verschaffen, was eigentlich so passiert ist. Erst auf der Grundlage der Hauptverhandlung werden auch Anträge gestellt.

Und in der Hauptverhandlung wird dann gerne nur das allein durchgekaut was die Staatsanwaltschaft zuvor bereits festgestellt hat ohne irgendwelche entlastenden Tatsachen festgestellt zu haben bzw. diese alle ignoriert zu haben.

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in „Recht und Gesetz Die Welt der Juristen“ Goldmann-TB 1967, Seite 105:
„Als ich Referendar war, fragte ich einmal einen Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entlastungstatsachen (Anmerkung: § 160 Abs. 2 StPO) zu ergründen, also auch der Unschuld des Täters nachzuforschen. Er erwiderte: mir: ‚Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.‘ Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu; aber sie kennzeichnet die Situation!“

Das kann man sich freuen, daß das Opfer der "Straftat" kein kollegialer familiärer Staatsanwalt oder Richter ist und das das Verfahren schon mal eingestellt wurde.
Dann hat man wenigstens eine Chance.

Wenn der Anwalt allerdings mit dem Richter und dem Staatsanwalt (und der oberen Polizeiführung, Stadtverordneten, Steuerberatern ua.) zB. im Anwaltverein saufen geht...
Direktor des AG-Minden an seine Freunde im Anwaltverein in einer Rundsendung an diese: "Wir haben schon so mancher Flasche Bier auf den Boden geschaut".

Der Anwalt hat eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und es ist ebenfalls nicht passiert, sondern im Gegenteil, weil es auch darum ging im Ansehen der Person einen dummen minderwertigen Rechtslaien festzustellen, der aufgrund dessen keine Rechte in der Justiz geltend machen kann:
http://blog.justizfreund.de/belaestigende-werbung-von-dritten-und-rechtsanwaelten-belaestigt-niemanden-selten-dummes-kontaktverbot-lg-bielefeldolg-hamm-2004
Sogenannte Rechtslaien, die selbst Rechte in der Justiz geltend machen können, stellen für viele Richter und Staatsanwälte eine Beleidigung dar.


Und der Richter hat evtl. auf Basis des schriftlichen Vortrags der Staatsanwaltschaft seinen fertigen Verurteilungs-Urteilsentwurf in der Tasche:
https://www.strafakte.de/strafprozessrecht/urteilsentwuerfe-strafprozess

Entsprechend ist der Verhandlungsablauf zur Bestätigung der Vorplanung schon vorher festgelegt um die Tatsachen über die er sich bereits ein Bild gemacht hat zu bestätigen. Von dem soll er sich dann wieder lösen können.
Der in dem Artikel genannte "Interia-Effekt" ist eigentlich der "Perverseranzeffekt":

Das Perseveranz-Paradigma ist ein auf dem Perseveranzeffekt beruhendes Forschungsdesign, bei dem Probanden sich eine Meinung zu einer gewissen Situation bilden sollen und kurz vor Ende der Testzeit über die Nichtigkeit einiger der gegebenen Informationen informiert werden. Der Test zeigt, dass die Testpersonen erhebliche Schwierigkeiten haben, sich von der einmal getroffenen Meinung wieder zu lösen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Perseveranzeffekt

Noch schlimmer wird es, wenn grobe Fehler gemacht wurden, weil das wäre eine Beleidigung der Justiz.

Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen.


Zum Glück wurde das Verfahren vorliegend schon mal eingestellt.

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