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24.03.2012

Anregung Euroweb/Webstyle - Verfahrensdatenbank

Ich mache den Geschädigten und den Anwälten derjenigen, welche sich durch die Euroweb/Webstyle geschädigt sehen, ein Angebot:

Einrichtung einer Datenbank über welche sich Urteile, Leitzsätze, vom Gericht gesehene Gründe (Tatsachenvortrag und Argumentation der Parteien zu den Sachverhalten), Richter, Kammern (und deren Haltung!) recherchieren lassen und die neben den Urteilen und Beschlüssen deshalb sämtliche Schriftsätze enthalten soll.

Ferner auch die Namen und Adressen der Gegner.

Grund:
  1. Momentan ist die Kanzlei Berger in einem nicht unerheblichen Vorteil. Diese hat Überblick über die Verfahren und kennt genau das, was die einzelnen Anwälte nicht kennen können.
  2. Außerdem ist es dann möglich, dass die Geschädigten zusammenstehen und sich die höchst unseriöse Praxis des Vertriebes der Euroweb/Webstyle auch gegenseitig als Zeugen bestätigen.
  3. Es lassen sich teils erhebliche Widersprüche seitens der Euroweb/Webstyle/Kanzlei Berger in der Argumentation in unterschiedlichen Verfahren aufdecken. Dieses hat bereits vielfach dazu geführt, dass die Euroweb Verfahren verloren hat.

Ohne jeden Zweifel wird es notwendig sein, dass sich die Anwälte hierzu von den Mandanten der Schweigepflicht entbinden lassen. Dafür gibt es aber ein wichtiges Argument:

Werte Betroffene!

Zusammen ist man stark. Als Einzelner hat man zwar eine Chance, die ließe sich aber stark erhöhen, wenn man auf einen Pool von Zeugen zurückgreifen kann.

Das betrifft auch diejenigen wenigen, die ihre Verfahren schon verloren haben - oder verloren zu haben glauben. Es gibt nämlich auch dann noch ein "Rechtsmittel". Die Restitution nach § 580 ZPO. Die ist zulässig, wenn nach der Rechtskraft einer Sache die unterlegene Partei noch eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. (§ 580 ZPO Nr. 7b).

Das kann alles Mögliche sein. Auch eine Versicherung an Eides statt eines neuen Zeugen, der einen zuvor vom Gericht mangels Beweises nicht anerkannten Tatsachenvortrag stützt oder ein aufgefundener Schriftsatz der Kanzlei Berger in einem gleichartigen Verfahren, in der diese für die Euroweb oder Webstyle plötzlich etwas anderes, widersprüchliches behauptet (hat) als im vorherigen oder parallelen Verfahren. Bei einigen Dingen, gerade auch beim Vortrag der Euroweb/Webstyle/Kanzlei Berger zu § 649 BGB Satz 2, kann man davon ausgehen, fündig zu werden. Da gibt es inzwischen eine erstaunliche Zahl an für die Opfer positiven Urteilen.

Das wäre ungefähr eine Tonne Salz in der Suppe dieser ganz nicht ehrlichen Bruderschaft.

Es lohnt sich also auch für diejenigen, die sich betrogen fühlen und sich dessen schämen, dass sie betrogen wurden. Der Sieg im Prozess gegen diese hinterlistigen Abzocker hinterlässt ein viel besseres Gefühl und die Aussicht darauf sollte jede Scham, sich als weiteres Opfer, als ebenfalls Betrogener und als Zeuge zur Verfügung zu stellen, mehr als nur vergehen lassen.

Stellen Sie sich vor: In ihrem Prozess könnten Sie locker 10, 100, 1000 Zeugen benennen. Das macht auch einen ganz anderen Eindruck vor dem Gericht als wenn Sie keinen Zeuge haben oder die wenigen Ihre Ehepartner oder Mitarbeiter sind.

Nur müssten Sie eben selbst dazu bereit sein, Ihre Firma dafür zu verlassen und für die anderen Opfer als Zeuge auszusagen. Dafür gibt es freilich nur Reisegeld und auch nur eine geringe Entschädigung.

Sie sind nicht dazu bereit, weil Sie meinen, das würde Sie zu viele Einnahmen kosten? Dann brauchen Sie sich nicht wundern, wenn Sie selbst vor Gericht und damit viele tausend Euro verlieren - weil Sie dann selbst auch keine Zeugen finden.

Und im Übrigen:

In den meisten Fällen werden Sie gar nicht zum Gericht müssen. Es wird wohl genügen, wenn Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden. Das heißt: Sie versichern an Eides statt, dass sich etwas so und so abgespielt hat. Und das kostet Sie nicht mehr als geringe Mühe, das Porto und den Gang zum Briefkasten(diese Versicherung muss im Original vorgelegt werden)!

Zurück zur Datenbank:

Die kann ich einrichten, als formeller Betreiber des Servers - auf dem aus Gründen des Sicherheit auch nicht anderes laufen darf - sollte aber besser ein Anwalt tätig werden. Server gibt es schon ab 25... 30 Euro monatlich. Es ist auch kein Problem für mich diese Datenbank entsprechend sicher zu gestalten und technisch abgesichert zu betreiben. Ich kann das. Und ich würde es für lau tun, weil die Sache mit der Euroweb mich sehr ärgert und weil die Euroweb mich geärgert hat. Mit einem misslungenem Einbrauchsversuch (in meine Server) dieser selbst ernannten "Spezialisten" zum Beispiel.

Die Betriebskosten (besagte 25... 30 Euro monatlich) können sich ja die teilnehmenden Anwälte unter sich aufteilen. Und man kann auch mit der Teilhabe an einer solchen Datenbank werben. Immerhin verbessert diese die Aussichten in einem Prozess sehr wesentlich. Oder die Euroweb gibt die Forderungen gleich auf, wenn sich ein Anwalt meldet, der an der Datenbank teilnimmt. Steigt doch deren Prozessrisiko. Damit, so denke ich, darf man als Anwalt durchaus werben.

Ich verrate (k)ein "Geheimnis":

Ich bin nicht nur Schlosser. Ich bin auch "Privatdozent" für genau sowas.

(Soweit zu der extrem dummen Gans "Cornelia" aus Wolfhagen, die herumlügt ich wäre ein HARTZ IV- Empfänger und die Euroweb eine seriöse Firma...)

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