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23.03.2012

Philipp Berger und das verletzte Wettbewerbsrecht

Die Kanzleien des Philipp Berger gebrauchen (manche sagen: missbrauchen) das Wettbewerbsrecht um Euroweb-Kritiker mundtot zu machen. Mal mit Erfolg und mal ohne diesen. Und die Kanzlei des Herrn Philipp Berger wirbt damit, im UWG-Bereich tätig zu sein. (durch Alexander F., Sarah K., )

Nun stellt sich aber heraus, dass die Kanzlei Berger LLP sich selbst nicht daran hält.

Mit dem schon vor dem 1.2.2012 ausgeschiedenen Piotr Z.(pdf) wird heute noch immer geworben(pdf).

Ja. Das ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 UWG ganz eindeutig wettbewerbswidrig. Und ja, wer das Wettbewerbsrecht verletzt, der sollte - um nicht in den Gestank des Missbrauches des selben zu geraten - mal "besser die Fresse halten"!

Und vor allem sieht das nun so aus, als wären die Kanzlei des Philipp Berger selbst nicht in der Lage eigene Rechtsbrüche zu erkennen und die möglichen Folgen des eigenen Handelns abzuschätzen.

Und da wollen die Mandanten vertreten? Wie, bitteschön, soll das denn ausgehen?(Oder liegt es nicht am fehlendem Wissen sondern an dem Umstand, dass der Euroweb-Referenzkunde Philipp Berger die Zahl der möglichen Updates für die Referenzkunden aufgebraucht hat und die Euroweb jetzt von ihm horrende, ja unbezahlbare Beträge für die weitere Aktualisierung verlangt? Da wird er doch nicht etwa sauer auf den "Dienstleister" sein?)

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