Am, für den Ruf der Webstyle GmbH und des Daniel Fratzscher desatröesen Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. März 2012, Az. 51 S 26/11, fällt auf, dass das Gericht nicht bei der Abweisung der Klage wegen der arglistigen Täuschung des übervorteilten Kunden stehen blieb, sondern auch eine Prozesslüge monierte:
Mit Schriftsatz vom 14. März 2012 wurde durch die Kanzlei Berger, vermutlich vom "Partner" und "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz, vorgetragen, dass bei der Erstellung der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil in der Folge der Kündigung die fest angestellten Mitarbeiter beschäftigungslos herumgesessen hätten, statt vertragsgemäß die Webseite zu basteln.
Das Gericht hat das mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2010 verglichen und fest gestellt, dass die Webstyle GmbH anno 2010 "durchschnittlich" keinen Mitarbeiter hatte. Da dieser Vortrag bei weitem nicht zum ersten Male erfolgte kann man auch hier von einer vorsätzlichen, systematischen, höchst arglistigen Täuschung ausgehen: Und zwar der des Gerichts!
Das Urteil ist wohl auch die Folgen eines der bedenklich einseitigen und die Euroweb wie auch die Webstyle bewerbenden und zu Unrecht positiv darstellenden "Berichterstattung" des Philipp Berger, der übermäßig offensichtlich das Ziel verfolgt, durch eine tatsachenverzerrende, also lügnerische Berichterstattung die Kunden der Euroweb von einer Kündigung abzuhalten:
Philipp Berger hat also erst Anfang März von einem Verfahren berichtet, wo die obige und deutlich als zu erkennende prozessuale Lüge noch durchging. Das hatte Folgen.
Darauf hin habe nämlich ich selbst bei der zuständigen StA Berlin-Moabit Strafanzeige wegen Prozessbetruges gestellt und diese in Kopie dem Gericht zur Akte gereicht, aber auch veröffentlicht, was am Vortrag der Kanzlei Berger für die Euroweb nicht stimmen kann. Ob der die Gegner vertretende Anwalt dann nochmals hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und also der wohl "gewohnheitsmäßig" zu nennenden prozessualen Lüge der Webstyle so vorgetragen hat weiß ich nicht. Das die Kanzlei des Andreas Buchholz und des Philipp Berger weiter so vortrug, war, mit allem Verlaub, einfach nur dumm.
Offensichtlich hat sich das Gericht sehr zu Herzen genommen, das es so dreist belogen wurde, denn es hätte, nachdem es den ersten Grund (die arglistige Täuschung) für die Klageabweisung gefunden hatte, dazu nicht mehr zu weiteren Gründen ausführen müssen. Das Urteil würde sich also wie ein
"Packts eich und kimmts nimma wieda!"
lesen, wenn es denn aus München wäre. Ist es aber nicht, in München gibt es davon eine andere Version. Dort hatte das Gericht ebenfalls bemängelt, dass es von einer anderen, auch von der Kanzlei der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz vertretenen Euroweb-Tochter belogen wurde. (LG München, Az 12 O 9629/10). Urteile, welchen einen vergleichbaren Vortrag für die Konzernmutter Euroweb anzweifeln gibt es in Düsseldorf inzwischen mehr als genug, dort behauptet die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz regelmäßig, die Euroweb Internet GmbH beschäftige 300 feste Mitarbeiter - laut Geschäftsbericht sind es aber weniger als die Hälfte.
Auch deshalb gehe ich nicht nur davon aus, dass die Kunden systematisch arglistig getäuscht werden. Nein! Denn nach dieser Täuschung werden auch die Gerichte ebenso systematisch arglistig belogen um die Richter zu täuschen um also einen Prozessbetrug zu begehen. Ich gehe davon aus, dass nicht nur die Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher (beide Düsseldorf) sehr genau wissen, was diese da tun, sondern auch die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz von der Kanzlei Berger LAW LPP, Düsseldorf.
Vermutlich werden wir von Herrn Berger bald mal wieder lesen, dass das alles gar nicht stimme und das man in die Revision gehen werde. Um dann viele Monate später mal wieder von ihm zu lesen, dass der BGH bei der Prüfung eines "atypischen Aspektes des Systemvertrages einer Mandantin" die arglistige Täuschung habe nicht feststellen können - weil die Revision von ihm zurück genommen wurde. "Kleinlaut" kann er wohl auch dann nicht, wenn es angebracht wäre. Und "ehrlich" vorzutragen scheint für Herrn Berger mit einer Verletzung seines sehr persönlichen Berufsethos einherzugehen. Besonders wenn er veröffentlicht.
Unwahre Darstellungen des Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger
Erwartungsgemäß berichtet die Kanzlei Berger nunmehr nicht etwa über das Urteil des LG Berlin, sondern über einen der selten Fehlgriffe.
An dem von der Kanzlei Berger veröffentlichten Urteil fällt folgende Passage auf:
Auf deutsch: Das ist gar nicht so die Regel, wie es der Herr Philipp berger großmäulig verkündet, sondern ein "Unfall", denn der unterlegenen Partei wird vom Gericht vorgehalten, einen entscheidungsrelevanten Beweis verspätet angetreten zu haben, bzw. benannt zu haben (Zeugenaussage).
Über den Aspekt der arglistigen Täuschung führt Herr Berger wie folgt aus:
"In diesem Aspekt unterscheidet sich die Sichtweise das Landgerichts Düsseldorf erheblich von anderen landgerichtlichen Urteilen, die sich ebenfalls in der Vergangenheit mit § 123 BGB befasst haben. Keines dieser Urteile hat bislang die bedeutende Frage der Kausalität näher beleuchtet, sondern gegebenenfalls lediglich formelhaft und abstrakt Ausführungen dazu gemacht."Das ist schon unwahr. Die bekannten Urteile gegen die Euroweb und die Webstyle wegen arglistiger Täuschung sind nicht formelhafter oder gar abstrakter als das vorliegende. Vielmehr ist es so, dass den Gerichten hier anders vorgetragen wurde (s.o.). Die Urteile als Liste und mit Links, damit der Leser sich davon ein Bild machen kann:
- LG Kiel, Az. 2 O 135/11 (Berufung öffentlich angekündigt)
- Amtsgericht Waiblingen, 7 C 798/10 (Berufung eingelegt)
- AG Düsseldorf, 51 C 1207/10, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 12/10
- Landgericht Hildesheim, 7 S 232/09, nach Revisionsrücknahme definitiv rechtskräftig
- AG Düsseldorf, 32 C 5799/09
- AG Ottweiler, 16 C 234/09
- AG Düsseldorf, Az. 32 C 6293/08, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 327/08
Doch der Euroweb-Propangandaanwalt Philipp Berger schreibt weiter:
"Die Richter des Landgerichts Düsseldorf liegen damit nach unserem Verständnis auf einer Linie mit dem Gerichtshof (BGH), VII ZR 22/11. In der seinerzeitigen mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende, Prof. Dr. Rolf Kniffka, ebenfalls Bedenken hinsichtlich der für die Annahme einer arglistigen Täuschung erforderlichen Kausalität geäußert und insgesamt darauf hingewiesen, dass der Senat den Fall nicht abschließend beraten habe. Im Ergebnis jedenfalls konnte auch der Gerichtshof (BGH) keine abschließende Entscheidung in dieser komplexen Rechtsfrage fällen."Das ist eine Unverschämtheit wie man sie selten erlebt!
Der BGH konnte in der Revision nur deshalb keine Entscheidung fällen, weil die Euroweb die Revision zurücknahm. Hierbei konnte nur die Vermeidung eines harschen und unangenehmen höchstrichterlichen Urteils in welchen die arglistige Täuschung festgestellt wird und das zweifellos großen Einfluss auf die weiteren Euroweb-Urteile gehabt hätte, das Motiv für die Rücknahme sein, wie sich aus der Revisionsbegründung der Euroweb unzweifelhaft ergibt.
Prof. Dr. Rolf Kniffka, der vorsitzende Richter in der Sache VII ZR 22/11 hatte bei der Einführung in das Verfahren nämlich sehr wohl klar gestellt, dass er dem LG Hildesheim hinsichtlich der arglistigen Täuschung folgen werde. Das sollte vermieden werden - und der von dem mal wieder "nicht ganz wahrheitsgemäß" berichtende Herr Berger besprochene "Unfall" ist eben nicht die Regel, sondern die Ausnahme, wie die anderen und von ihm tunlichst verschwiegenen Sachen
- 7 O 174/11 des LG Düsseldorf
- 14e O 96/11
- 18c O 37/11
- 2 O 744/11 des LG Meiningen
- 13 O 303/11 des LG Hof
Was auch nach diesem einseitigen und einen falschen Eindruck erweckenden, also täuschendem Bericht des "Propagandaministers des Euroweb-Reiches" Philipp Berger bleibt ist aber in jedem Fall die Gewissheit, dass die Euroweb und deren Töchter mit höchst fragwürdigen Methoden Kunden übervorteilen und selbst im Falle einer Kündigung auf der Bezahlung gar nicht erbrachter Leistungen bestehen.
Das ist nicht nur unverschämt, es zeigt auch, dass das Unternehmen Euroweb und dessen Töchter wie die Webstyle keinerlei Kulanz zeigt und die Rufschädlichkeit eines solchen Handelns für den kurzfristigen Gewinn hinnimmt. Mithin ist es richtig zu sagen, das Unternehmen "nimmt seine Kunden aus". Wie es um den Rest des "Services" bestellt ist kann man sich danach denken: "Abgezockt und stehen gelassen" ist hierzu eine jedenfalls als Meinungsäußerung erlaubte Aussage.
3 Kommentare:
Die Kanzlei Berger wird jetzt wohl auch den Daniel Fratzscher (beschuldigt als Täter) und den Christoph Preuß (beschuldigt als Begünstigter) in einem Ermittlungsverfahren wegen versuchten und vollendeten Betruges in mindestens zwei Fällen beraten dürfen.
Die Anzeige liegt der StA Berlin-Moabit schon vor.
Schon mal dargelegt wieviele Unternehmen sich nun wirkliche unter der Adresse von Euroweb befinden?
Da selbst der Geschäftsführer Christoph Preuß darüber keine Übersicht zu haben scheint (er hat falsch an Eides statt versichert) ... ist das nicht ganz einfach. Aber einen Ansatz dazu gibt es schon, und zwar in Form eines Wikis.
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