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13.04.2012

Lügen haben kurze Beine

Sehr kurze Beine sogar!

6 Kommentare:

. hat gesagt…

Hinweis an den kleinen Feigling:

Ich bin sehr gespannt, wer zu erst keinen Schnaps mit die JVA nehmen darf.

Ich weiß aber, dass ich es nicht bin.

Karl Knall hat gesagt…

Ach wie süß: Klein-Fastix' Betrugsanzeige Nr. 56 (?) gegen ein- und dieselbe Person.

Dass es schon mal gar nichts bringt, verschiedene Staatsanwaltschaften mit dem gleichen Vorwurf zu belästigen, dass wird Zwerg Knollennase wohl nie lernen.

Aber im Knast rumheulen, wenn man ihm Schusswaffengebrauch androht, das kann er!

. hat gesagt…

Falsch, Du Dummerchen.

Zuständig ist immer die StA am Tatort. Auch wenn die Vorwürfe sich auf gleichartige Taten (Betrug, versuchter Betrug) beziehen, so handelt es sich doch um verschiedene Fälle, die auch verschiedene Tatorte haben. Das die StA diese Fälle womöglich irgend wann zusammenfassen und die Erhebung einer fetten Anklage anleiern und einige Fälle davon nach § 154 StPO (andere Verurteilung plapla) abweisen, das steht auf einem anderen Blatt.

Wenn mir 56 Fälle bekannt werden, in denen die Euroweb oder die Webstyle entweder wegen arglistiger Täuschung dran kommen oder in denen das Gericht prozessuale Lügen moniert, dann stelle ich auch 56 Strafanzeigen.

Und ob das was bringt, das werden wir daran sehen, ob die Euroweb und die Webstyle nicht vielleicht irgendwann neue Geschäftsführer brauchen (welche die Unternehmen dann wohl "beerdigen") und ob der Philipp Berger nicht vielleicht irgend wann kein Rechtsanwalt mehr ist - alles als Nebenfolgen der nach meiner Ansicht überfälligen Verurteilungen.

Die Strafanzeigen sind substantiiert, die prozessualen Lügen sind offenkundig und können durch Urkunden bewiesen werden und nach der durch die Gerichte fest gestellten arglistigen Täuschung spricht auch alles ganz deutlich für die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen Betruges.

Das dieses so lange dauert ist allerdings nach meinem Empfinden nicht gut für den Rechtsfrieden in Deutschland. Bei einer sich abzeichnenden Vielzahl der Fälle sollte hart und schnell bestraft werden.

. hat gesagt…

"rumheulen, wenn man ihm Schusswaffengebrauch androht"

Ich habe, als ich (wie das OLG inzwischen per Beschluss feststellte: unschuldig) im Knast saß nicht geheult, sondern mich ganz klassisch beschwert und Strafanzeige erstattet, als man mir auf dem Wege einer Belehrung widerrechtlich den Schußwaffengebrauch androhte.

Der Schusswaffengebrauch ist nämlich gegenüber Zivilgefangenen verboten, demnach ist die Androhung eine Bedrohung im Sinne des §241 StGB.

Wenn selbst Juristen wie der Kassler JVA-Chef Meister die Gesetze nicht kennen wollen und die Beamten nicht genug schulen, so dass zu solchen Rechtsverletzungen kommt, dann habe ich nicht das Problem, sondern der Herr Meister!

Anonym hat gesagt…

Wo ist der Beschluss dass Du unschuldig im Knast gesessen hast? Und was ist das Ergebnis der Strafanzeige wegen der Androhung vom Schusswaffengebrauch?

. hat gesagt…

"Wo ist der Beschluss dass Du unschuldig im Knast gesessen hast?"
Bei einer schönen Sammlung.

Und was ist das Ergebnis der Strafanzeige wegen der Androhung vom Schusswaffengebrauch?
Mangels einer Möglichkeit zu einer Rechtfertigung: Schweigen. Das hier ist Hessen.

Und somit eine Reinkarnation der DDR. Mit einer CDU die unumstößlich und immer Recht hat.

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