"Die Kanzlei BERGER LAW LLP hatte in einer Abmahnung an den Tierarzt und Laien-Publizisten klargestellt, dass Euroweb durchaus auch weiterhin damit werben darf, ein eigenes Rechenzentrum zu betreiben."Dies behauptet der Rechtsanwalt Philipp Berger, dem die Einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf, Az. 34 O 5/12 und der vom mir stammende, verbundene Antrag sehr wohl bekannt ist auf der Webseite der Kanzlei Berger LAW LLP.
Und genau diese Verfügung gilt noch und untersagt der Euroweb die Verbreitung der Behauptung diese hoste die Webseiten der Kunden in einem eigenen Rechenzentrum.
Da die Kanzlei Berger die Euroweb - und damit die Mandantin - namentlich nennt. liegt nahe, dass die Euroweb den Bericht des "Rechtsanwaltes" Berger mindestens genehmigt hatte. Sonst düfte der Hobbypublizist Philipp Berger jedenfalls nicht unter Nennung des Namens seiner Mandantin berichten. Damit ist aber klar, dass die Euroweb gegen die Verfügung verstößt, denn es handelt sich hier um eine Veröffentlichung, welche inhaltlich der untersagten Behauptung sehr ähnlich ist und den gleichen falschen Eindruck erweckt. Im Juristendeutsch heisst das "kerngleicher Verstoß". Zudem nimmt die Euroweb an der Verbreitung teil, denn das lügnerische Gewäsch des Anwaltes Philipp Berger liegt auf einem, der Euroweb gehörenden Server (plesk05.euroweb.net) im Rechenzentrum einer bulgarischen Firma. Das bedeutet: Die Euroweb lässt verbreiten und nimmt daran teil, es zu verbreiten, was ihr durch das Gericht verboten ist.
Ohnehin hat das AG Düsseldorf zuletzt in einem Verweisungsbeschluss fest gestellt, dass mich die Kanzlei Berger im Auftrag der Euroweb öffentlich herabwürdigte.
Demnach wird nun das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 5/12 über meinen Ordnungsmittelantrag entscheiden müssen. Dem Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß droht eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder Haft bis zu 6 Monaten, sollte sich das wiederholen, dann insgesamt bis zu 2 Jahren Haft
Mal sehen, ob derlei dann Besserung bringt.
Der Laienpublizist Philipp Berger ergeht sich in leeren und dummen Drohungen
"Dennoch ist die Auseinandersetzung zwischen unserer Mandantin und dem Tierarzt wegen der Kosten, die unsere konkrete Beauftragung verursacht hat, damit noch nicht abgeschlossen, denn der Laien-Publizist hat zumindest einen Beitrag, der durch uns erfolgreich abgemahnt wurde, selbst in eigner Verantwortung verfasst, so dass in dieser Konstellation der Ausnahmetatbestand in § 10 TMG wohl nicht eingreifen dürfte."Abgemahnt hatte der Philipp Berger, dass Herr Romaker in einem Artikel, der mit "Einstweilige Verfügung gegen Euroweb" überschrieben war, "pflichtwidrig" nicht klargestellt habe, dass es sich um einen "einstweiligen Rechtsschutz" handele.
An der Stelle habe ich mich gefragt, ob der Herr Philipp Berger nicht vielleicht nicht nur auf dem Gebiet der Publizistik, sondern auch auf dem Gebiet des Rechtes zumindest in manchen Teilbereichen ein "blutiger Laie" ist.
Aber das kann es nicht allein sein, denn das die Überschrift in dem abgemahnten Artikel, die der Anwalt auch noch aufführt(!), dem Inhalt der Abmahnung entgegen steht, dass ist jedem Rechtslaie vollkommen klar. Hier ist also von weiteren Beeinträchtigungen auszugehen. Konkret von "mutwilliger Blödheit". Worin dann wieder letztere ihre Begründung hat, dass mag die Anwaltskammer Düsseldorf, welcher (wie auch der Staatsanwaltschaft) der Vorgang vorliegt, hinsichtlich § 14 Absatz 2 Punkt 3 BRAO erkunden.
Der Hinweis liegt der Anwaltskammer bereits vor. Ebenso kennt die StA Düsseldorf den Vorgang aus einer Strafanzeige u.a. wegen Verleumdung und das für die Verleumdungen des Anwaltes Berger und der Euroweb zuständige Gericht kennt den Vorgang auch. Da waren einige Richter wohl sehr amüsiert "nicht amüsiert".
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