So oder so ähnlich, womöglich noch viel schlimmer, hat sich Philipp Berger, der selbsternannte "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) heute wahrscheinlich gefühlt.
Doch das Surfen ist ihm nicht bekommen. Denn er fand diesen Kommentar:
Jörg Reinholz, Schlosser says:
Und der hat ihm nicht gefallen. Weia! Denn der Kommentar enthielt ja einen LINK!“Reinholz-Abmahnung”Richtig ist, dass die Google Inc. einen Hinweis nach § 10 TMG erhalten hat, in dem ein RA Bohne für Herrn Philipp Berger und die Euroweb eine ganze Reihe recht verwunderlicher Ansprüche stellen, welche (ich drücke mich hier sehr zurückhaltend aus) einer gerichtlichen Nachprüfung wohl eher nicht standhalten.
Ich stelle gerade “Empfangsquittungen” aus. An manchen Stellen kann ich mir, auch das ist die Höflichkeitsform, das Lachen kaum verkneifen. Ohne Rücksicht auf die Formen würde ich nämlich sagen:
“Ich piss mich ein vor Lachen!“
Deshalb griff der Philipp Berger, selbsternannter "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) flugs zu seiner elektronischen Feder und heraus kam das hier:
Eine ABMAHNUNG! Da hat er es aber wieder einem gegeben! Harr! Harr!
Leider dem falschen, denn der hat die Abmahnung veröffentlicht und dem Philipp Berger, dem selbsternannten "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln), einiges, nennen wir es euphemistisch "wenig schmeichelhaftes", auf den Weg gegeben.
Vom Schlosser (das bin ich) bekam der Samstagsabmahner und selbsternannte "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) dann noch diese unschöne Mitteilung:
Jaja, Samstage sind manchmal etwas schwierig. Schlosser aus dem Osten schreiben Emails an selbsternannte "Ansprechpartner für Medienrecht" nach denen diese so gar nicht so recht wissen wie man nun reagieren soll, Hund und Wellensittich "schauen einen mit dem Arsch nicht" an und es regnet...
Es ist gerade ein paar Tage her, da hatte der selbe "Rechtsanwalt" Philipp Berger schon solchen Schmarren, also (nicht nur) eine vollkommen grundlose (solche kann man als Krimineller, Anwalt oder beides in Personalunion vor dem LG Köln durchaus, weil und wenn ohne Gegenwehr, noch durchbekommen) sondern auch sinnfreie (ok. ... das klappt dann selbst dort nicht) Abmahnung verschickt. Er hatte den Thorsten Romaker abgemahnt, weil dieser doch unter dem Titel
über eine hübsche einstweilige Verfügung gegen die Euroweb berichtet hatte. (Das darf man nie tun, da mahnt der für die Euroweb Internet GmbH tätige "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln), Philipp Berger HIMSELF sofort ab! Der "Grund" war, dass der Thorsten Romaker "pflichtwidrig" zu dem "Einstweilige Verfügung" nicht nochmal dazu schrieb, dass es sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes handelte, worauf der selbsternannte und mindestens nach seinem Behaupten für die Euroweb Internet GmbH tätige "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) natürlich fast vor Freude aus den Pantoffeln gekippt wäre - weil er endlich was zum Abmahnen zu finden geglaubt hatte.
Leider hat ihm auch dann die Antwort ganz gewiss nicht gefallen. Wie kommen eigentlich diese ganzen Tierärzte und Schlosser eigentlich dazu, IHM, "dem wohl ultimativsten Abmahner seit Günter Freiherr von Gravenreuth", so harsch zu übers Maul zu fahren?
Und heute kommt jetzt schon wieder dieser kleine, garstige Schlosser (aus dem Osten!) und titelt:
Das ist vollkommen assozial und rechtswidrig! Woll! Ein für die Euroweb Internet GmbH tätiger "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) darf nämlich böse Blogger, also solche welche negativ über die Euroweb, die Webstyle, die Berger Law LLP (Düsseldorf), die Kanzlei Berger LLP (Köln) oder sogar IHN HIMSELF berichten, nämlich jederzeit, exzessiv und selbstverständlich auch vollkommen grundlos, sinnlos, ja sogar zweckfrei abmahnen!
Ja! Woll! Das MUSS er sogar! Das schreibt die BERUFSPFLICHT des selbsternannten "Ansprechpartners für Medienrecht" so vor!
Hier ist die von den Göttern für DEN für sich selbst und die Euroweb Internet GmbH tätigen und selbst ernannten "Ansprechpartner für Medienrecht" von der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln), DEN Philipp Berger HIMSELF geschaffene, gesetzliche Erlaubnis dazu, da könnt Ihr das alle nachlesen:
§ 238 StGB
Also liebe Leser: Ich, der Schlosser, kann über den verregneten Samstag dieses "Rechtsanwaltes" nur staunen.