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13.07.2012

Die Euroweb lässt anklagen ...

Dieser Artikel sollte auch das Interesse der GStA Düsseldorf, der StA Leipzig und der StA Memmingen finden.

Einleitend Rechtsgrundlagen:
§ 186 StGB - Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 239 StGB- Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger und der Geschäftsführer Christoph Preuß haben ein weiteres Problem. Der erstere hat Ende 2011 im eigenen Auftrag und für den Chef der Euroweb Internet GmbH einen Strafantrag gegen mich gestellt. In diesem geht es im Wesentlichen darum, dass ich beide in einem Schriftsatz an ein Gericht als Kriminelle darstellte und von einer mafiösen Zusammenarbeit sprach. Dieses im Zusammenhang mit dem berechtigten Vorwurf des Prozessbetruges gegenüber Philipp Berger in eben jenem Prozess.

Zunächst einmal ist die StA Kassel, OStA Müller-Brandt, zu kritisieren, denn dieser hat ohne weitere wirkliche Nachforschungen aus dem Strafantrag eine Anklageschrift wegen übler Nachrede gemacht. Denn der OStA Müller-Brandt hätte mit einem Blick in den Computer mindestens feststellen können, dass Christoph Preuß in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagt ist. Da hätte er dort mal einem Blick in die Akte werfen sollen... und ganz schnell herausgefunden, dass es sich um Betrug im Zusammenhang mit der "Referenzkundenmasche" handelt. Das die Euroweb - wie der WDR neulich darstellte - vorsätzlich unwahr vor Gericht und durch eine angebliche Gerichtsreporterin und sehr wahrscheinlich gerade auch in und wegen diesem Strafverfahren darstellt, diese "Referenzkundenmasche" würde nicht mehr angewendet, hat wohl mit dem Begriff des "Nachtatverhalten" zu tun.

Das aber sei aber wie es sei, denn die Masche wurde von einer großen Firma angewendet. Es ist also ein Betrug, der durch eine große Organisation, mit vielen Firmen und Töchtern begangen wurde. Das genau ist schon "organisierte Kriminalität".  Und mit ein wenig verstehendem Lesen und dem Herstellen der richtigen Zusammenhänge hätte der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel auf der Webseite der Kanzlei Berger selbst (berger-law.de) herausfinden können, dass der Vorwurf einer mafiösen Zusammenarbeit ebenfalls wahr ist. Dazu reicht sogar der IQ eines Schlossers. Nun, nachdem der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel das nicht gleich gemacht hat, braucht er meine Nachhilfe.

Hätte der OStA Müller-Brandt dann so ein einfaches Mittel wie Google verwendet, so hätte er gewusst, dass es sich bei der Strafanzeige und dem Strafantrag des Philipp Berger für sich und für Christoph Preuß um einen Akt handelt, der es wert ist, ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher, versuchter, schwerer Freiheitsberaubung  (Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung einzuleiten.

Denn ohne jeden vernünftigen Zweifel sind sich Christoph Preuß und das "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger der eigenen Straftaten, respektive der Teilnahme und des natürlich des hohen Organisationsgrades auch bewusst und erstatteten dennoch die Strafanzeige aus einem unzweifelhaft kriminellen Schädigungsinteresse heraus.

Dabei kommt es in dem nur noch formell gegen mich gerichteten Verfahren auf dieses Bewusstsein der beiden Herren aber noch nicht einmal an: Es kommt nur darauf an, ob mein Vortrag wahr ist. Das ist er. Die Anklage geht den Bach runter und ich werde, wenn es zu einem öffentlichen Verfahren kommt, diese beiden "Opfer" vor Gericht demaskieren und dazu unter anderem auch den WDR - genauer die Firma Genau.TV einladen. Wenn der Herr Berger und der Herr Preuß also als "richtig garstige Ganoven" (die versuchte schwere Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen, der Versuch, dieses mittelbar durch Missbrauch der Staatsgewalt zu begehen ist zweifelsfrei "garstig") in der Hauptsendezeit auf den TV-Schirmen von Millionen Bürgern dieses Landes erscheinen wollen, dann  bitte ich einfach um pünktliches Erscheinen der von mir als Zeugen benannten, angeblichen "Opfer" zum Gerichtstermin.

Davon, dass ich verurteilt werden könnte, gehe ich übrigens nicht aus: § 193 StGB (berechtigtes interesse), § 138 ZPO (Pflicht zu vollständigem und wahren Vortrag), Art. 5 (Meinungsfreiheit) und Art. 103 GG (Recht auf Gehör vor Gericht) schützen mich schon formell.

Die Anklage erscheint mir, mit allem Verlaub, schon deshalb ziemlich schwachsinnig.

Der Anwalt Berger sowie Christoph Preuß hätten sich vor dem Strafantrag vielleicht auch mit der Adrijana Blazevska unterhalten sollen und zwar dahingehend, was der äußerst ambivalente Strafantrag denn für Reaktionen auslösen könnte und was für Auswirkungen diese haben werden. In diesem Sinne habe ich auch tiefe Zweifel daran, dass der Anwalt Berger auch in juristischer Hinsicht immer weiß, was er wirklich tut. Vorliegend hat er nach meiner Auffassung dazu beigetragen, seinem Mandant Preuß einen erheblichen juristischen und moralischen Schaden zuzufügen, der wohl nicht wieder gut zu machen ist.

Ich halte es für einen Akt einer schon grausigen  Dummheit mir eine so treffliche Gelegenheit einzuräumen, den Herren vor Gericht gemeinschaftlich begangene Straftaten nachzuweisen und diese in ein Urteil aufnehmen zu lassen - und ich werde das auch tun!

Sollte der Anwalt Philipp Berger noch mal was von wegen "kruse Theorien" auf seiner Webseite "lallen", dann werde ich ihn mit besonderer Freude in der Öffentlichkeit des Verfahrens und in diesem Blog "vorführen". Mein Kopf dient mir zumindest zu mehr als dazu, das Gleichgewicht zu halten. Vielleicht sollte, gerade mit dem Blick auf das Schicksal des Günter Freiherr von Gravenreuth (und von ca. einem halben Dutzend weiterer zu Haftstrafen verurteilten Personen aus dessen sozialer Umgebung, die übrigens auch die StA Kassel mit mehr als 100 Strafanzeigen gegen mich überschütteten) noch jemand mit dem Nachdenken beginnen.

Eine  Antragsrücknahme würde jetzt nicht mehr viel ändern, könnte aber als positives Nachtatverhalten oder als Tatrücktritt gewertet werden. Der OStA Müller-Brandt wird schon wissen, was er daraus zu machen hat.


8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ist OStA Müller-Brandt nun von der StA Kassel oder Chemnitz?

. hat gesagt…

Danke. Korrigiert.

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
. hat gesagt…

Da läuft, wenn ich das richtig verstanden, noch die Zulassung.

Wenn einer der beiden im Zeugenstand aufgerufen wird, heisst es die richtige Frage zu stellen. Am besten eine von der man weiss, dass er lügen wird. Entweder lügt er, oder er verweigert die Aussage wegen Risiko von Strafverfolgung.

Das ist, grob umrissen der Plan.

Ich habe auch schon die Reihenfolge einiger der zu stellenden Fragen festgelegt. Ich verrate nicht zu viel, wenn ich jetzt schon veröffentliche, dass die erste Frage an Christoph Preuß die ist, ob er jemals die Straftat des Betruges beging. Die zweite die, ob er Gerichte belügen ließ.

Der Herr Berger wird sich fragen lassen müssen, ob er den Christoph Preuß jemals wissentlich bei einem Betrug unterstützte, ob er selbst die Straftat des betruges beging oder versuchte, ob er wissentlich Gerichte belog, ob er wissentlich die Öffentlichkeit belog.

Und dann geht es jeweils mit Viel "Olala" und "Juchhe!" in die Details. Ich habe für diese beiden Zeugen je einen Tag verlangt.

Ich werde die Vereidigung der Zeugen und wörtliche Protokollierung nebst Tonbandaufzeichnung beantragen. Auch das habe ich bereits postuliert.

Plädieren werde ich am Ende darauf, dass die vorgeblichen Opfer sich im Verfahren als von vorsätzlicher Demenz und dem Hang zur Lüge geprägte Personen präsentierten und selbst nach dem Nachweis des gemeinschaftlich begangenen Betruges noch frech auf der Anklage beharrten und den Versuch der Straftat der Freiheitsberaubung trotz aussichtsloser Lage weiter betrieben.

Ich habe nicht vor nett zu sein. Ich habe ja auch keinen Grund dazu... Ganz im Gegenteil: Die werden vor Gericht und in der Presseberichterstattung den RICHTIG BÖSEN Jörg Reinholz erleben.

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit für die Plädoyers und den Urteilsspruch auf Antrag der Verteidigung die Presse und das Filmen zuzulassen?

Leider vermute ich, die armen "Opfer" wollen dem dann nicht mehr folgen und haben plötzlich "fürchterlich Wichtiges" zu tun ... wie z.B. die eigenen Antlitze von den eigenen Webseiten und aus den Presseportalen zu löschen.

Es geht nichts über eine solch schöne, idiotische, selbstvernichtende Anzeige. Hat der Herr Berger mal darüber nachgedacht, dass er mir regelrecht "auf den Leim" ging?

Guten Morgen!

. hat gesagt…

Noch was. Ich habe die Strafanzeige wegen versuchter schwerer Freiheitsberaubung und natürlich wegen falscher Beschuldigung schon längst gestellt. Auch eine wegen Verfolgung offensichtlich Unschuldiger gegen den Staatsanwalt (das ruht natürlich). Das sind alles "Offizialdelikte".

Und der Staatsanwalt ist jetzt wegen der Sache ganz bestimmt sehr sauer. Denn er hat eine Menge Arbeit. Muss massenhaft Akten bei ziehen, lesen und stapeln. Dann noch dieses andere Verfahren! "Herrgottnochmal!" (Für Muslime: "Allah o aqubar!")

Ich möchte jetzt jedenfalls nicht Berger oder Preuß heißen und den Strafantrag zurücknehmen... Und mindestens die Herren Fratzscher und Buchholz werden wohl im Zuge dessen, was da kommen wird, etwas äußern, was die Euroweb oder die Kanzlei Berger LAW LLP ganz gewiss nicht veröffentlichen wird.

Falls es die dann noch unter diesem Namen und unter diesen Geschäftsführer gibt.

. hat gesagt…

"Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt."

Mist. Ich bitte um Enschuldigung. Hab mich verklickt und wieso, Google, gibt es da kein "rückgängig" und keinen Papierkorb?

Anonym hat gesagt…

"Leider vermute ich, die armen "Opfer" wollen dem dann nicht mehr folgen und haben plötzlich "fürchterlich Wichtiges" zu tun ... wie z.B. die eigenen Antlitze von den eigenen Webseiten und aus den Presseportalen zu löschen."

Ich habe schon mal Bildschirmfotos gemacht: Flickr, Xing ... die müssen ja auch wirklich überall vertreten sein.

canary hat gesagt…

"Mist. Ich bitte um Enschuldigung. Hab mich verklickt und wieso, Google, gibt es da kein "rückgängig" und keinen Papierkorb?"

Google ist halt nicht Wordpress.com. Vielmehr der Saturn-Media Markt der Internetportale. Wie heißt es so schön: "geiz ist geil". Noch Fragen, Hauser?^^

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