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03.08.2012

Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger verliert gegen Euroweb-Kritiker! - Ist das der Grund für seine öffentlichen Wutanfälle?


Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten hatte (wohl nach Beratung mit seinen ebenfalls nicht durch übermäßige juristische Fähigkeit glänzenden Kanzleipartnern) allen Ernstes versucht, eine ganz offensichtlich beruflich genutzte Domain eines Kassler Kritikers zu pfänden.

Zuvor hatte der Jurist mehrfach selbst vorgetragen, dass der von dem rechtswidrigen Eingriff des Philipp Berger Betroffene die Domain beruflich nutzt. Würde man dem Anwalt jetzt juristische Kenntnisse unterstellen (wovon ich, ein Schlosser aus dem Osten, im speziellen Falle dieses Anwaltes gerade nicht ausgehe), dann käme als Motiv für den von Anfang an sinnfreien Pfändungsversuch nur "Schabernack" wie ein fulminanter Rechtsmissbrauch im Sinne des § 226 BGB (unzulässige Schikane), also eine höchst verwerfliche Schädigungsabsicht in Frage.

Denn dem Pfändungsversuch steht bei beruflich genutzten Domains § 811 ZPO ganz eindeutig entgegen.

Angetrieben von einer grundfalschen, schon sachlich höchst unrichtigen und im Verfahren durch mein Mittun "zerlegten" Entscheidung des LG Berlin meinte Philipp Berger aber, er müsse partout die beruflich genutzten Domains pfänden lassen. Das ging daneben, weil der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger (die "Berger GbR" ist  unter Intelligenzverlust etwa um die Hälfte geschrumpft und hat dafür jetzt den Namen "Berger LAW LLP, Düsseldorf") bei seiner nassforschen und sicherlich auch mit einer Schädigungsabsicht verbundenen Pfändung einfach mal übersehen hat, dass § 811 ZPO auszulegen ist.

Insbesondere hatte der Philipp Berger, der auch als "Lautsprecher" der mit systematischen Täuschungen, also Betrug agierenden Euroweb Internet GmbH wissentlich und willentlich öffentlich lügt - schon vor dem missglücktem Pfändungsversuch den Spitznamen des Kassler Kritikers (der besonders die Lügen des Philipp Berger beobachtet und mit den richtigen, jeden Euphemismus vermeidenden Worten bedenkt) als Marke eintragen lassen - und auch hier ist Schädigungsabsicht zu unterstellen.

Öffentliche Wutanfälle des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger

Ausweislich seiner öffentlichen "Berichterstattung" hat dem Euroweb-Anwalt der (selbst für Rechtslaien) von Anfang an absehbare und ihn den "Rechtsanwalt" also gründlich blamierende  Beschluss nicht gefallen. Dabei hätte er nur mich (einen Schlosser aus dem Osten) fragen müssen. Ich hätte dem ehemaligen Jurastudenten  Philipp Berger (von dem ich nun wirklich nicht weiß wie er seinen Abschluss erreichen konnte) von Anfang an geraten die "Pfoten von der aussichtslosen Sache zu lassen".

Und jetzt muss der Anwalt mit dem bedenklichen, weil offensichtlich geringen juristischen Wissen notieren, dass er mal wieder Prozesskosten zu zahlen hat. Derlei folgt aus blinder Wut.

Die Zahlung wird er sicherlich "fast freiwillig" leisten, wenn in ein paar Wochen das endgültige Urteil und dann der Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt.

Bei Streitwerten unter 600,01 Euro gibt es keine Berufung, es sei denn das Gericht lässt diese  auf Antrag der unterlegenen Partei zu. Da die Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hier keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert  wird es die Berufung also nicht geben, die ist nicht statthaft.

Ich, ein Schlosser, gebe dem Anwalt Berger den ernsthaft gemeinten juristischen Rat, den Versuch zu lassen, denn dann folgen nur weitere solcher, aus Sicht seiner Gegner herrlichen Blamagen.

Und falls doch:

"Ei bitte, Philipp Berger, kannst Du haben! Dann gibt eben noch mehr auf die Nase!" - was natürlich nur sinnbildlich gemeint ist (aber physisch auch so möglich wäre, denn das ist nicht eine Frage der Körperhöhe sondern der "Cojones").

Ausblick:

Einer meiner nächsten Berichte wird sich mit dem Umstand befassen, das und warum sich der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Kassel von "seiner" (in der Berger Law LLP) angestellten Anwältin Adrijana Blazevska vertreten lassen will - und warum das wohl (grob-dumme Fehlentscheidungen sind ja, siehe LG Berlin in der Sache 51 T 361/11 "Nerdcore", immer möglich) nichts wird.

Ich gehe davon aus, dass der Rechtsanwalt "Philipp Berger" dann in noch blinderer Wut agiert als er es (natürlich von meinem Standpunkt aus betrachtet) schon jetzt tut.

Ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten, berate diesen lauthals agierenden, aber nicht sehr klugen  "Rechtsanwalt" und selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei "Berger LAW LLP" , mit Postfach in Düsseldorf)  gerne. Auch juristisch. Und ich gebe ihm schon jetzt den Rechtsrat, sich nicht darum zu bemühen, dass mir ein Gericht bescheinigt, dass ich seine, in eindeutiger Herabwürdigungsabsicht verfassten und von einem sehr bösen und kleinem Geist zeugenden Pamphlete "öffentliche Wutanfälle" nenne!


6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das Kopfschütteln geht weiter. Oder auch "Haha!".
Gravenreuth-Methoden, die schon bei ihm zu nix geführt haben, außer die zum Scheitern verurteilte Pfändung der TAZ-Domain, wo er dann so stark auf seine TAZen bekam, dass er gleich nicht mehr weiterleben wollte. Soll so auch ihr Lebensweg aussehen, RA Berger? Oder was soll das?

Übrigens ist glaube ich eher "aus Sicht" und nicht "aus Sucht" der Gegner gemeint. ;)

Anonym hat gesagt…

Tja, manche Jurastudenten studieren die ZPO wohl nicht bis zum §811.

. hat gesagt…

"Übrigens ist glaube ich eher "aus Sicht" und nicht "aus Sucht" der Gegner gemeint. ;) "

Ein "freudscher Verschreiber". Sicherlich kann es eine Sucht auslösen, wenn der laute, an den systematisch begangenen Straftaten der Euroweb-Internet GmbH teilnehmende "Rechtsanwalt" Philipp Berger eins auf die Mütze bekommt. Wie es gerade aussieht bewirbt er sich im Norden der Republik um eine weitere Niederlage.

Philipp Berger aus Niederkrüchten soll wissen, dass ich davon Kenntnis habe. Und das er verlieren wird ist zumindest mir auch schon klar.

canary hat gesagt…

"Ein "freudscher Verschreiber"."

In Anbetracht der Gesamtumstände aber nur allzu verständlich... Gewisse Herrschaften in insb. Düsseldorf sind schließlich sehr seltsame "Unternehmer" bzw. "Medienexperten".

PS: Wie kann jemand, der noch alle Nadeln an der Tanne hat, freiwillig v. Köln nach Düsseldorf ziehen?

Wie schrieb mal eine prominente Tageszeitung (der Westen) im Zusammenhang mit einer in Düsseldorf geführten Beleigigungssache: „Schwul geht ja noch, aber bei ,Kölner’ hört der Spaß auf!“, scherzte ein Besucher des Prozesses über die schlimme Beschimpfung. Der Angeklagte sieht das heute ebenso: „Ich finde es selber nicht gut. Es tut mir leid!“, entschuldigte er sich reumütig."

Siehe:
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duesseldorf/duesseldorfer-als-schwuler-koelner-beleidigt-id4952399.html

Köln-hassende Hinterwäldler sind das!^^

Kommentar? Aber gern!^^

http://www.youtube.com/watch?v=sKDgNSj9jJw

Anonym hat gesagt…

Was ist mit der Pfändung der domains? Berger jubelt bereits über den neuen Beschluss des AG.

. hat gesagt…

Nun, bis jetzt liegt mir der angebliche Beschluss nicht vor. Ich hatte auch keine Gelegenheit das von Berger behauptete neue Vorbringen zu beantworten.

Ich zähle seinen Bericht zu seinen Wutanfällen.

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