"Gisela’s Kommentar: Als ein Schaumschläger entlarvt sich J.R. mehr und mehr. Dem Handwerksgesellen, der nicht müde wird, sich im Internet als „juristischer Berater“ anzupreisen, fehlt es an vielem – vor allem auch an Rechtskenntnissen. So müsste er wissen, dass selbst über die Staatsanwaltschaft es nicht so ohne weiteres möglich ist, an die Adresse einer bestimmten Person zu kommen. Um an eine solche Anschrift zu gelangen, müsste es handfeste Anhaltspunkte dafür geben, dass der zur Rede stehende Mensch Schwerwiegendes begangen haben könnte – Stichworte: Geldwäsche oder Bandenkriminalität. Aber ganz gewiss nicht eine harmlos anmutende Äußerung wie „unfitte Anwälte“.
Irrtum, Baby!
§ 14 TMG Bestandsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).Die "Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" bezieht sich nur auf das BKA... Die Staatsanwaltschaft und die Polizei darf "für Zwecke der Strafverfolgung" anfragen, es gibt auch keinen Richtervorbehalt: 2-BvR-112410.
(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die Verbrechen "Geldwäsche oder Bandenkriminalität" sind Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten gemäß dem derzeit vom BVerfG als unzulässig verworfenen und nicht neu beschlossenen "Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung". Für die "Bestandsdaten" der Telekommunikationsanbieter gelten also ganz andere, wesentlich niedrigere Voraussetzungen.
Mir scheint, "das Gisela" wird nicht nur von der Berger Law LLP mit Informationen versorgt (was mehr als nur nahe liegt), sondern auch rechtlich schlecht beraten. Freilich spricht aus meiner Sicht viel dafür, dass das Gisela in der Realität entweder "Philipp Karl Berger" heißt oder in der Kanzlei tätig ist.
In den Abmahnungen der Kanzlei des Philipp Berger steht ja (wie auch auf dessen Webseiten) eine Menge "Stuss". Auch und gerade im juristischen Sinn.
Für mich sieht es jedenfalls so aus, als würde der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei Berger LAW LLP Düsseseldorf) nicht nur eine geistig kranke Person für die Verleumdungen und Beleidigungen missbrauchen - was nur gilt, wenn diese "Gisela Mertens" nicht seine Sockenpuppe ist - sondern diese auch noch vorsätzlich falsch beraten (so dumm sollte ein Jurist eigentlich gar nicht sein) ... und so für seine Zwecke opfern.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!" Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb. |
Für den Fall, dass ich irgend wann glaubhaft machen kann, dass der Philipp Berger tatsächlich selbst die "Gisela Mertens" ist oder das diese Mitarbeiter seiner Kanzlei Berger Law LLP ist kündige ich an, dass ich dann das Internet, die Schubertstr. in Niederkrüchten und das Gericht in Düsseldorf mit seinem Konterfei, seiner Adresse, Auszügen aus dem Blog tapezieren werde!
3 Kommentare:
Ich denke eher, dass es ein Werbefuzzi ist, der im Auftrag der EW arbeitet, mit einer Anwaltsfirma als Puffer. Dadurch kann der Anwalt auf sein Schweigerecht pochen.
"Ich denke eher, dass es ein Werbefuzzi ist,"
Das denke ich nicht. Von Werbung hat der Typ jedenfalls auch keine Ahnung...
youcom? Man hört ja, dass es Verbindungen zur EW geben soll...
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