Nur findet der nicht statt. Wovon die Kanzlei längst wissen sollte. Ob es Sinn macht eine Schadensersatzforderung an die Kanzleiadresse
zu senden müssen diejenigen entscheiden, die sich getäuscht fühlen. Immerhin hatte Philipp Berger ja auch Gelegenheit, einen neuen und (wie gewohnt) "nicht ganz vollständig wahren" Artikel einzustellen.
Mein Verdacht aber ist, auf der Webseite der Kanzlei Berger können Artikel gar nicht so einfach geändert werden, denn die wird mit dem "EWCMS3" betrieben.
Das dieses entweder nichts taugt oder durch die verbliebenen 8 Anwälte nicht bedient werden kann (was wiederum ein Hinweis darauf sein kann, dass es nichts taugt) ist, so denke ich, durch die in der Gegenwart wie in der Vergangenheit sichtbar gewordenen Fehler bekannt.
Bild: Die wahrscheinlichste Ursache des Fehlers. |
Was natürlich nur stimmt, sofern man dem Herrn Berger das Gelaber von einer "Sonderlösung des BGH" abnimmt. Dazu bin ich aber nicht dumm genug, Herr Berger!
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