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28.09.2012

Euroweb / Webstyle / Berger: Vorsicht ist mehr als angebracht

Die nachstehende Grafik  (Bildschirmfoto) zeigt eine willkürliche und bewusst in der Absicht der Täuschung von den "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz (beide: Berger Law LLP, Düsseldorf) ausgewählte und dann als "maßgeblich" bezeichnete Anzahl an Urteilen, Hinweisen und Beschlüssen an:


Durch die willkürliche und bewusst in der Absicht der Täuschung vorgenommene und dann noch allen Ernstes als "maßgeblich" bezeichnete Auswahl wird zugunsten der namentlich genannten Auftraggeber der Kanzlei (Euroweb Internet GmbH und deren Tochter Webstyle GmbH) den Lesern vorsätzlich falsch vorgemacht, dass die Euroweb und die Webstyle vor Gericht gegen die eigenen Kunden stets erfolgreich sei. An dem ist es aber nicht, jedenfalls längst nicht so wie es die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz darstellen. Die Kanzlei Berger Law LLP vertritt nicht zufällig die Euroweb, diese (genauer: deren Vorläuferin "Berger & El Gendi") wurde (wie die Euroweb auch) unter Zutun eines Amin El Gendi gegründet. Und zwar nahezu zeitgleich! Die Kanzlei und die Euroweb sind wirtschaftlich eng verbunden, deshalb werben diese "Rechtsanwälte", täuschen durch falsches Vormachen, belügen die Gerichte, halten sogar Zeugen zu Falschaussagen an.

Selbst aus den von den "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz willkürlich und bewusst in der Absicht der Täuschung ausgewählten Urteilen / Beschlüssen ergibt sich, dass vor Gericht überwiegend Vergleiche geschlossen wurden, welche die Kunden wesentlich besser stellten als wenn diese die Forderungen der Euroweb beglichen hätten. Aus anderen Verfahren ergibt sich, dass die Rechtsmeinung, dass es sich beim Geschäftsmodell der Euroweb und der Webstyle um arglistige Täuschung - also Betrug - handelt, stark im Vordringen ist.

Insofern sollte jeder Kunde der Euroweb/Webstyle selbst überlegen, ob ihm das von der Kanzlei Berger Law LLP unter dem (wegen der durch die Auswahl durchaus als lügnerisch zu betrachtenden) Hinweis auf die oben gezeigten Urteile/Beschlüsse vorgelegte Vergleichsangebot auch noch günstig erscheint, wenn er die anderen Urteile kennt.

Inzwischen berichten diverse Rechtsanwälte, dass sich die Euroweb auf Vergleiche einlässt, die bei wenigen hundert Euro liegen und kaum die Vertretungskosten durch die Kanzlei Berger decken.

In einem solchen Fall (Vergleichsangebot über ca. 300 ... 350 Euro sollte man sich die Kosten und Risiken des Verfahrens allerdings gut überlegen.

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