Philipp Karl Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf) hat aber vor dem BGH eine je nach Parteisicht komische oder halt traurige Figur gemacht - statt das "Verfahren zu prägen" wie er lautschreierisch kolportiert.
Fest steht, der Schreihals aus dem Dorfe Niederkrüchten hat keine BGH-Zulassung, so dass die Euroweb und die Webstyle - um diese Firmen geht es wohl in den lauthals postulierten "über 10.000 Gerichtsverfahren" - deshalb in zehn letztendlich verlorenen Verfahren vor dem BGH von einem Dr. Nasall vertreten wurde. Letzterer kann übrigens nichts dafür. Aber das SUPER-EGO-PAKET namens Philipp Berger fiept wie die mit viel zu viel Koks beheizte Dampfpfeiffe von Käpt'n Blaubär herum, dass SEINE GEILE KANZLEI die "Verfahren bis hin zum BGH präge".
Was wohl der Leser unter "prägen" versteht?
Richtig: Dass die Kanzlei auch selbst - und ohne die kostenverursachende Beauftragung eines weiteren Anwaltes bis zum BGH vertreten könne. Was ja nicht der Fall ist. Der Satz ist das Äquivalent einer "Mogelpackung".
Und anders als der feine, nur beim Lügen grobe und aus seiner ganz eigenen Sicht gewiss "höchst ehrliche" und Vorwürfen (die darauf hinauslaufen, dass er gar so etwas wie ein "verlogenes Exemplar der Gattung Rechtsanwalt" sei) höchst empfindsam gegenüberstehende Herr Philipp Berger gerne mal öffentlich vorsätzlich unwahr vormacht, waren diese von der Berger LAW LLP gerade nicht "geprägten" Entscheidungen auch nicht positiv für die Euroweb, die Webstyle und auch nicht diesen Herrn "Rechtsanwalt" Berger.
Mit der obigen Aussage begibt sich die Kanzlei Berger Law LLP jedenfalls in die Gefahr von einem Rechtsanwalt böse abgemahnt und im Falle eines Nichteinlenkens auch verurteilt zu werden - und sich dabei bis auf die Knochen zu blamieren. Denn angeblich gibt es in der Kanzlei gleich 3 "Ansprechpartner für Wettbewerbsrecht":
Neben dem mir als "gar großfressig" erscheinenden Herrn Philipp Berger selbst werden auf der Webseite die Angestellten Anne Sulmann und Jean Paul Bohne als solche beworben. Vergleicht man das mit der heiklen Aussage, dann könnte man denken, dass entweder alle drei nicht wirklich überragendes davon verstehen oder aber das die beiden Angestellten den in der Frage "passiv-beratungsverweigernden" Chef nicht überzeugen konnten.
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