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04.04.2013

Die Euroweb, die Berger Law LLP, arglistige Täuschung, Lügen, ein "Sieg" vor dem BGH und ein "Leiturteil"

Die im Auftrag der Euroweb verbreiteten Berichte des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP werden immer unerträglicher, weil diese immer mehr an der Wahrheit vorbei gehen.

Derzeit bejubelt die praktisch zum Euroweb-Konzern gehörende Berger-Law-LLP unter dem Titel "Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem Bundesgerichtshof" den Abschluss eines Verfahrens.

Nun, "gewonnen" hat die Euroweb nicht mehr (aber auch nicht weniger) als einen "Blumentopf". Die Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf I-5 U 36/12- vom 27. September 2012 wurde zurück genommen:

Aus gesundheitlichen Gründen, die beim Gegner der Euroweb (einem Betreiber einer Tanzschule) liegen. Der hat nach eigenen Angaben schlicht nicht mehr die Kraft und die Lust dazu, die ihm teuer gewordene Zeit damit zu verplempern, einen Rechtsstreit mit der Euroweb auszufechten. Lieber gehe er jetzt in die Insolvenz als der Euroweb auch nur einen Heller für die gar nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Auch diese Forderung - und die Gerichtskosten - kann die Euroweb dem zu Folge schon mal als "zweifelhaft" bewerten und später ganz abschreiben.

Das und wie die Euroweb und deren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP daran goutieren und das ausschlachten ist, mit allem Verlaub, ekelerregend.

Leiturteil? Mitnichten!

Doch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz berichten auch vorsätzlich unwahr:
"Die Entscheidung des OLG Düsseldorf -I-5 U 36/12- vom 27.09.2012 ist damit rechtskräftig und stellt nunmehr eine Leitentscheidung hinsichtlich der Abrechnung eines nach § 649 BGB gekündigten Internet-System-Vertrages dar."

Dabei steht in dem - von den Herren Berger und Buchholz mit veröffentlichtem Berufungsurteil I-5 U 36/12 klipp, klar und deutlich, dass das OLG die Revision zugelassen hat. Und zwar auf Grund wichtiger, nicht abschließend geklärter Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung:
Figur 1: § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO besagt: "Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat"
Hier also von einer "Leitentscheidung" zu sprechen ist demnach nicht nur vorsätzlich falsch sondern auch frech. Es handelt sich - die Herren Philipp Karl Berger und Andreas Buchholz sind Juristen, die das obige wissen müssen - um eine aggressive Lüge. Denn jedes Gericht - auch der 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf selbst - kann auf Grund der gerade nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen jederzeit zu einer anderen Meinung kommen.

Im Übrigen hatte der Senat auch wie folgt kritisiert:
Figur 2: "Es reicht nicht aus, das Vorbringen der Klägerin einfach zu bestreiten."
Im Falle eines qualifizierten Bestreitens wird die Euroweb also auch vor dem 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf "den Kürzeren" ziehen.

Ich sollte dazu wohl mal einen Artikel schreiben. Material, um auf den wechselnden, geradezu verlogenen Vortrag der Euroweb und der Webstyle (gehalten von der Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz) auch hinsichtlich § 649 BGB zu beweisen, habe ich genug. Dazu kommt dann auch das Gutachten über die Preise der Euroweb. Und natürlich jenes über die Preisgestaltung hinsichtlich des Onlineshops, welches sehr konkret den enormen Abstand der Preise der Euroweb zu den Marktpreisen nachweist.


"Tapfer" geschwiegen haben Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz über die Tatsache, dass die Euroweb oder die zum Konzern gehörende Webstyle ganze Serien (man beachte die aufeinanderfolgenden Aktenzeichen!) von Verfahren vor dem BGH verloren hat:
  1. BGH II ZR 79/09
  2. BGH VII ZR 111/10
  3. BGH VII ZR 133/10
  4. BGH VII ZR 134/10
  5. BGH VII ZR 135/10
  6. BGH VII ZR 146/10
  7. BGH VII ZR 164/10
  8. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  9. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  10. BGH VII ZR 223/10
  11. BGH, VII ZR 43/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  12. BGH, VII ZR 44/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  13. BGH VII ZR 45/11 
Über das folgende BGH- Verfahren haben "Rechtsanwalt" Philipp Berger und sein Partner "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz im Auftrag der Euroweb vorsätzlich falsch berichtet, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht feststellen können:
  1. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)

Eine der aufgeworfenen Fragen ist:

Sehen so Gewinner aus?

Ich denke: 
Gewiss nicht. Die "Ligitation-PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger Law LLP erweist sich mal wieder als "Lügen-PR"!


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hehe, die Gisela nun merkt man das es ein Projekt der Unternehmensgruppe ist. Da gibt es derzeit ein Umlautproblem (Google Chrome).LOL

Anonym hat gesagt…

Jeder andere würde nach dem BGH urteil das es ein Systemvertag ist, die segel streichen das geld aus der euronepp ziehen und insolvenz machen.
Aber nein die jungs von euronepp wollen das ganz dicke ende haben bis sie in den knast müssen, und das wird kommen auch wenn es noch dauert.

Anonym hat gesagt…

Nicht zu vergessen, die Lügenmärchen dieses "Rechts"anwalts haben überhaupt kein Niveau.

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