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29.10.2013

EcoJet - Marcus Schneider, SCS-Schneider GmbH, Kassel-Fuldabrück hat nicht verstanden

Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück hat wohl nicht recht verstanden, was ich mit meinem Artikel über die von ihm behauptete und im Gerichtsdeutsch "höchst zweifelhafte" Wirkung seines "EcoJet-Systems" schrieb. 

Ich bin - auf basierend meiner erstklassigen polytechnischen und allgemeinbildenden Schulbildung (Abitur: Chemie 1, Physik 2) - der festen Meinung, dass sein EcoJet-System keinen einzigen Tropfen Öl und auch keinen einzigen Kubikzentimeter Gas spart und darüber hinaus der Meinung, dass die Beschreibung des Marcus Schneider hinsichtlich der angeblichen Wirkungsweise des EcoJet-Systems und der deshalb angeblich zu erreichenden Einsparungen mit "Scharlatanerie" richtig bezeichnet ist.

Dieser Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück hat mich wegen Nötigung angezeigt.

Das ist lächerlich, denn da hat er wohl auch das Gesetz falsch verstanden. Darin steht:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das ist § 240 Absatz 1 StGB. Da steht, die Drohung muss rechtswidrig sein. Was rechtswidrig ist erklärt dann Absatz 2:
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Freilich habe ich dem Herrn Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH mit samst seinem "EcoJet-System" meine Meinung "gegeigt" und ihn insbesondere davor gewarnt, sich nochmals unter unwahren Behauptungen an die Google Inc. zu wenden um meinen Bericht löschen zu lassen.

Ich habe ihm auch wie folgt gedroht:
  1. Dem, was dann folgt, ist auch er nicht gewachsen. An mir verzweifeln auch berühmte und als abgebrüht geltende (gelten wollende) "Rechtsanwälte".
  2. Den Bericht bekommt er nicht aus der Welt.
  3. Ich kann aber gerne ein paar mehr schreiben
(Letzteres mache ich gerade...)

Nun hat der Herr Schneider ein Problem. Da es nicht verwerflich sein kann, das Grundrecht aus Art. 5 GG wahrzunehmen und die eigene Meinung auch öffentlich zu äußern ist es keine Androhung eines Übels, die - gerade auch nicht im Hinblick auf den Zweck, das ist die Wahrung meines Interesses daran, vor der unnützen Geldausgabe zu warnen - nicht verwerflich ist.
"Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, ... sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
Das ist § 193 StGB. Der ist zwar besonders geschaffen um Art. 5 GG zu stärken, und Richter vor allem davon abzuhalten, irgendwelchen Scharlatanen das freie Betrügen durch die Untersagung negativer Äußerungen zu gewähren und wird zwar längst nicht von allen Richtern gebührend beachtet, aber der ist auch hier analog anzuwenden.

Darüber hinaus kann es nicht rechtswidrig sein, sich juristisch gegen Eingriffe in das Recht aus Art. 5 GG zu wehren. Auch das habe ich dem Herrn Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück angekündigt.

Der Art. 5 GG lautet:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Wenn also jemand, der Herr Marcus Schneider aus Kassel-Fuldabrück tut genau das, unter erkennbar wirren und falschen, pseudowissenschaftlichen Behauptungen ein Produkt wie das absurd teuer verkaufte "EcoJet-System" anpreist, welches aus 2 Magneten besteht, mittels Kabelbindern oder ähnlichem an Leitungen angebracht wird und angeblich im Durchschnitt 7 oder 8% Öl oder Gas sparen soll, dann bin ich fest der Meinung, dass das im Verbraucherinteresse  kein Gericht verbieten dürfte, wenn ich - unter Wahrnehmung meines Grundrechtes aus Art 5. GG öffentlich verbreite, dass ich das ebenfalls öffentliche Werbegalaber des Marcus Schneider für Scharlatanerie und sogar für Betrug halte. Auch ein Richter Prietz vom LG Kassel hat das Gesetz und die Verfassung zu beachten und hat das meiner Meinung nach zum Nachteil  einem Dritten, der ebenfalls vor dem Schaden durch den Kauf des vorhersehbar nutzlosen EcoJet-Systems warnt, nicht getan.

Wikipedia über Scharlatane und Scharlatanerie:
Als Scharlatan wird eine Person bezeichnet, die fälschlicherweise vorgibt, ein bestimmtes Wissen oder bestimmte Fähigkeiten zu besitzen. Der Duden definiert Scharlatan abwertend als „jemand[en], der bestimmte Fähigkeiten vortäuscht und andere damit hinters Licht führt“. Als Scharlatanerie wird die Verhaltensweise eines Scharlatans bzw die Schwindelei eines Scharlatans bezeichnet.

Bildschirmfoto: Fragwürdige Werbung mit öko-Labels auf ecojet.com des Marcus Schneider


Marcus Schneider erweckt - sicherlich nicht ohne finstere Täuschungsabsicht - durch die gezeigten Labels beim unbedarften und nicht übermäßig kritischen Leser den falschen Eindruck, dass Umweltorgansiationen und sogar der TÜV das Produkt "EcoJet" geprüft hätten.

Tatsächlich beziehen sich die Labels z.B. auf die Verwendung von Ökopapier bei der SCS-Schneider GmbH. Das TÜV-Label hinsichtlich der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 bezieht sich auf ein Umweltmanagementsystem in dem Unternehmen (z.B. der Anweisung, nur sauerstoffgebleichtes Recylingpapier zu verwenden und der Kontrolle der Umsetzung) und hat mit dem Produkt EcoJet nichts zu tun.

Der ADAC hat das Produkt geprüft - als es noch vom Marcus Schneider als System noch zur Einsparung vom Kraftstoff angepriesen wurde und gemessen, dass es zu keinerlei Einsparung kommt.

Wie sollte es auch? Die behaupteten physikalisch-chemischen Grundlagen des angeblichen Wirkprinzips sind lediglich pseudowissenschaftlicher Unsinn. Seit dem verkauft er es als System zur Einsparung von Öl und Gas in Heizungen...

5 Kommentare:

Jörgies Alptraum hat gesagt…

Hmmm...ist es "verwerflich", deine Knollennase zum "angestrebten Zweck" des Dich-Ruhig-Stellens plattzudrücken?!

Ich glaube, nein!

Also, halt jetzt endlich den Rand, sonst gibts ein paar auf die Nase, und zwar tüchtig!

. hat gesagt…

"Hmmm...ist es "verwerflich", deine Knollennase zum "angestrebten Zweck" des Dich-Ruhig-Stellens plattzudrücken?!"

Das wäre als Drohung durchaus verwerflich.

Aber da Deine Drohung leer ist und Du selbst nur ein feiges kriminelles Stück Scheiße bist, welches Angst um eigene Nase und die Form der Glasknochen hat - sich also vorhersehbar niemals zu der Tat auch entschließen wird - fehlt es an der Ernsthaftigkeit der Drohung.

Es ist also nicht Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern einfach nur lächerlich.

. hat gesagt…

"Hmmm...ist es "verwerflich", deine Knollennase zum "angestrebten Zweck" des Dich-Ruhig-Stellens plattzudrücken?!

Ich glaube, nein!"


Das wäre zwar als Drohung durchaus verwerflich.

Aber da Deine Drohung leer ist und Du selbst nur ein feiges kriminelles Stück Scheiße bist, welches Angst um eigene Nase und die Form der Glasknochen hat - sich also vorhersehbar niemals zu der Tat auch entschließen wird - fehlt es an der Ernsthaftigkeit der Drohung.

Es ist also nicht Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern einfach nur lächerlich.

"Also, halt jetzt endlich den Rand, sonst gibts ein paar auf die Nase, und zwar tüchtig!"

Die "Drohung" ist auch wegen der Nutzlosigkeit lächerlich. Ich werde den Rand nicht halten. Das wird auch nicht stattfinden, wenn Du noch tausend so blöde Kommentare einstellst. Du bist in der Rangordnung ganz, ganz weit unten. Dich darf doch jeder mal...

Anonym hat gesagt…

"Du bist in der Rangordnung ganz, ganz weit unten. Dich darf doch jeder mal..."

Näh. Bloss nicht! Wer weiß, was man sich dann einhandelt? Cholera? Typhus? HIV? Tollwut? Bleib ja weg mit dem vollgeferkelten Dreckschwein!

Anonym hat gesagt…

Danke Jörg.
Ist schon übel, dass man in Deutschland inzwischen von offensichtlichen Betrügern erfolgreich verklagt werden kann.

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