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03.11.2013

Warnung: "Pressemitteilungen" des Philipp Berger (jetzt "Buchholz & Kollegen" Düsseldorf) können teuer werden

Warnung:

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger (jetzt "Buchholz & Kollegen", Düsseldorf) machte einst im "Presserecht" und seit die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gegen ihn wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt (die Staatsanwaltschaft in Kassel übrigens seit August 2013 wegen des gleichen, von ihm begangenen Deliktes) im "Strafrecht" verbreitet in diversen Presseportalen "Presseberichte" in denen er Gegner seines eigenen kriminellen Handelns und des Handelns der Euroweb herabwürdigt, verleumdet und beleidigt.

Da die Beweislage hinsichtlich der Tätereigenschaft gegen diesen höchst unehrlichen, von mir sogar also geradezu verlogenen empfundenen, in jedem Fall höchst niederträchtigen Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger fragwürdig ist (der würde sehr wohl behaupten, nicht Autor zu sein) bleibt im Zweifelsfall nur das juristische Vorgehen gegen die Verbreiter, also die Betreiber der Presseportale.

Ein solcher wollte sich aus der Verantwortung stehlen, schwätzte dummes Zeug von wegen "das entscheiden meine Anwälte" und solchen Mist, wollte nach einem Hinweis gemäß § 10 TMG eine eindeutig unwahre und beleidigende Pressemeldung des Philipp Berger nicht entfernen und bekam nach einer einstweiligen Verfügung und seinem Widerspruch gegen selbige die Quittung.

Oder halt einen Kontoauszug.

Den Betreiber des "Presseportals" nenne ich nicht. Grund: Einfache Dummheit oder Unerfahrenheit strafe ich nicht dadurch, dass ich denjenigen bloßstelle. Wenn sich diese aber mit Böswilligkeit paart, dann sieht das anders aus.

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