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20.12.2013

OLG Nürnberg: Abmahnungen der REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH sind Rechtsmissbrauch - Wie eine Abmahnbude pleite geht - Nachtrag: Zusammenhang mit U+C Pornoerpressern

Das OLG Nürnberg hat als Berufungsinstanz in einem Hauptsacheverfahren fest gestellt, dass eine - und dem Inhalt des Urteils nach alle - Abmahnungen dieser offenbar zum Zwecke des Abmahnens gegründeten "Revoluitive Systems GmbH" (Florian Blischke, Marco Hahn, letzterer inzwischen als GF ausgeschieden) zum Zwecke des Gelderwerbs und damit (als Rechtsmissbrauch) rechtswidrig erfolgten.

Die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH" aus 93128 Regenstauf hatte, von einem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof (Der Solist mit Kanzlei in einer beschaulichen Doppelhaushälfte nennt sich zum Erwecken eines dreifach größeren Anscheins gerne auch "Kanzlei HKW") vertreten, dem Urteil nach gegen mindestens 199 Firmen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt und den Ersatz angeblicher Kosten verlangt. Tatsächlich war das Unternehmen aber am Markt nahezu untätig.

Auf Grund des (hinsichtlich der anzunehmenden vorsätzlichen Unwahrheit strafrechtlich höchst bedenklichen) Vortrages des Trios kam es in der Sache 1 HKO 1884/12 zunächst zu einem, den Rechtsstaat beschämenden "Endurteil" des Landgerichtes Regensburg, welches am 3.12.2013 auf die Berufung der Beklagten hin durch das OLG Nürnberg (3 U 348/13) aufgehoben wurde.

Das OLG Nürnberg stellte wie folgt fest:
"Im Jahr 2012 wurden [durch die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH"] insgesamt Umsätze in Höhe von brutto 187.350,12 Euro erzielt, wobei die Geschäftstätigkeit erst nach Umzug der Klägerin in Räume in Regenstauf im Februar 2012 begann. Die Umsätze umfassen ausweislich der vorgelegten Rechnungen Dienstleistungen und Warenverkäufe. Aus den Umsätzen mussten fünf Mitarbeiter bezahlt werden, sowie bei Warenverkäufen die Anschaffungskosten. Daneben mussten die Büroräume unterhalten werden. Bis zu den Abmahnungen im August 2012 waren Rechnungen erstellt, die Bruttoerlöse von weniger als 50.000,00 Euro, Nettoerlöse in Höhe von knapp 41.000,00 Euro zum Inhalt hatten (vgl. Rechnungskonvolut Kläger bis Rechnung 2012 - 0053). Dem stehen angefallene Kosten allein für die Abmahnungen in Höhe von 52.874,30 Euro (199 x 265,70 Euro) gegenüber. Das heißt, den bis zu den Abmahnungen in Rechnung gestellten Forderungen standen allein Forderungen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus den Abmahnungen in Höhe von über 52.000,00 Euro gegenüber, was für sich allein schon auf Rechtsmissbräuchlichkeit schließen lässt.

Dabei ist das Prozesskostenrisiko aus negativen Feststellungsklagen bzw. aus selbständig weiterverfolgten Ansprüchen noch nicht berücksichtigt. Das Prozesskostenrisiko für eine einzige Unterlassungsklage für eine Instanz beliefe sich auf mindestens 1.250,00 Euro, bei annähernd 200 Verfahren wären dies 250.000,00 Euro. Selbst aus den Umsatzerlösen für das gesamte Jahr 2012 wäre dieses Risiko nicht zu bestreiten gewesen."
Ein weiteres, praktisch gleichlautendes Urteil des OLG Nürnberg - vom selben Tag und mit den selben Berufungsbeklagten - ist das in der Sache 3 U 410/13.

Ich denke jetzt, dass die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH" uns demnächst mit einer Pleite "überraschen" wird, denn nach diesen Urteilen des OLG Regensburg werden zahlreiche der Abgemahnten versuchen auf dem Rechtsweg die eventuell bezahlten Kosten wieder zurück zu bekommen. Und das wird, wie das Gericht es beschreibt, teuer. Die Insolvenz der REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH erscheint mir hier auf Grund der Angaben des Gerichtes vorprogrammiert.

Aber davor müssen die Abgemahnten aber keine Angst haben:
"Als Anspruchsgrundlage für den Ersatz der eigenen Rechtsverteidigungskosten kommt bei rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen insbesondere § 826 BGB in Betracht, wobei der Wettbewerber und der abmahnende Rechtsanwalt als Gesamtschuldner haften (LG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06; LG Bochum, Beschluss vom 18.03.2004, Az. 9 S 289/03; AG Schleiden, Urteil vom 01.12.2008, Az. 9 C 158/08)."
schreibt Niklas Putte unter dem Titel: "Folgen der Missbrauchsurteile des OLG Nürnberg zu Facebook Massenabmahnungen"

Zudem entsteht aus dem Urteil der sehr ernsthafte Eindruck, dass der Herr "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof hier erfolgsorientiert arbeitete, denn ist doch offensichtlich, dass seine theoretisch entstehenden Forderungen für die Abmahnungen für die Firma gar nicht finanzierbar waren. Hier drängt sich die Vermutung, dass der Anwalt durch ein wohl erfolgsfinanziertes Geschäftsmodell gegen das Berufsrecht verstoßen hat, geradezu vehement auf. Deshalb ist es nicht nur juristisch sondern auch moralisch gerechtfertigt den "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof mit zu verklagen - er haftet ja als Gesamtschuldner bis zu vollen Höhe - soll er also auch "buckeln" um die Schulden abzutragen. Sollte der auch "pleite" gehen, so muss er die Anwaltskarte abgeben, was er wohl vermeiden möchte. Gute Karten für die, die sich wehren und ihr Geld wieder haben wollen.

Wie andere mir bekannte "Pappenheimer" aus der Klasse der Rechtsmissbraucher und Abmahnabzocker auch drang das Trio aus dem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert und den Herren Florian Blischke, Marco Hahn in die Öffentlichkeit und warben für sich mit u.a. diesem Urteil - veröffentlicht unter der URL http://www.revolutive-systems.com/wp-content/uploads/2012/10/Landgericht-Regensburg.pdf. Und zwar auch für mich ganz offensichtlich um weitere Abgemahnte zu einer Zahlung zu bewegen. Eine solche Vorgehensweise ist auch von anderen Firmen - z.B. von der Euroweb nebst "Berger/Buchholz-Law" aber auch den U+C-"Rechtsanwälten" und deren, schon 2010 nach Verhängung einer Haftstrafe durch Selbsthinrichtung aus der "Rechtsanwaltschaft" ausgeschiedenen "Kollege" Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) bekannt.

Mich wundert jetzt, wo endlich der Gerechtigkeit vom Ansatz her Genüge getan wurde, nur eines: Warum ist die deutsche Presse und auch so mancher deutscher Anwalt so feige und nennt die Namen nicht? Rechtlich zulässig ist dieses in einem solchen Fall nämlich.

Haben die Presse und viele deutsche Rechtsanwälte etwa Angst davor, dass der theoretisch bestehende "Rechtsstaat" weiterhin praktisch versagt und die theoretisch bestehenden Grundrechte aus Art. 5 GG nur Makulatur sind? Mein "Dank" für das Verbreiten von Angst und Schrecken zum Vorteil Krimineller geht an diejenigen schnarchnasigen "Richter" welche Deutschland von einem formellen Rechts- zu einem praktischen Zensurstaat machen. Insbesondere die Pressekammern des LG Köln, des LG Hamburg, des LG Berlin und auch andere dürfen sich von meiner vehementen Kritik angesprochen fühlen.

Zurück zur Sache:

Vor einer solchen üblen, den Rechtsstaat missbrauchenden und somit beschädigenden Machenschaft wie dem nunmehr sichtbar gewordenen Handeln der Herren Florian Blischke, Marco Hahn und dem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert darf stets durch Nennung von Ross und Reiter gewarnt werden (BGH, BVerG konstant zu § 193 StGB). Immerhin haben die zahlreichen anderen Betroffenen ein nachvollziehbares Interesse daran, sich gegen diese betrügerische Abzocke und den üblen Rechtsmissbrauch zu wehren und müssen dazu erfahren, wer wann, was, wie, wo und warum getan hat - wozu aber nur die Veröffentlichung geeignet ist, weil die Interessenten an der Information naturgegeben nicht bekannt sind. Florian Blischke, Marco Hahn und "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert können und sollen genau das als meine Antwort auf eine mögliche Abmahnung betrachten.

Nachtrag:

Die vormalige "Binary Services GmbH" hat sich während des Prozessverlaufs in "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH"  umbenannt. Rechtsanwalt Niklas Plutte, der viele der Abmahnopfer vertritt, weist in seinem Blog auf www.ra-plutte.de darauf hin, dass das Rubrum anhängiger Klagen gegen die "Binary Services GmbH" entsprechend abgeändert werden sollte, um späteren Vollstreckungsproblemen vorzubeugen.

Noch ein Nachtrag:

Der Name des selben Florian Bischke taucht auch im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei U+C "Rechtsanwälte" auf:
"Spätestens seit einer Woche dürfte endgültig klar sein: Zumindest bei einer abmahnenden Kanzlei wurden Abmahnungen versandt, die jedoch auf fehlerhaften Datensätzen basierten. Betroffen ist die Regensburger Anwaltskanzlei U+C, die bereits seit mehreren Jahren Tauschbörsennutzer verfolgen lässt, um sie anschließend abzumahnen. Bei einer der jüngsten Verfolgungen ist es jedoch zu einem schweren Fehler bei den Hash-Summen gekommen (gulli:News berichtete!).

Verantwortlich für diesen Fehler ist der technische Dienstleister BHIP reliable Netservices. Dieser führt im Auftrag der Kanzlei U+C die Piratenjagd aus einem kleinen Ort in Bayern aus. War die BHIP reliable Netservices qualifiziert, um eine derartige Datenerhebung durchzuführen? Bedauerlicherweise verfügt das Unternehmen über keinen Webauftritt.

Doch eine spontane Suche nach dem Geschäftsführer der BHIP reliable Netservices, Herrn Florian B., offenbart Tätigkeitsfelder, die mit der Piratenjagd kaum in Verbindung gebracht werden können. Beginnend bei einem Beamer-Verleih über Digital- und Printlösungen (Werbebanner, Kugelschreiber, Webauftritte) bis hin zu einem Online-Shop für Wandtattoos."
Florian Bischke ist oder war (Mit-)Eigentümer der BHIP reliable Netservices GbR.

Auch die "Binary Services GmbH" des Florian Bischke hatte einst eine Adresse in der Zeißstr. 9, Regensburg. Das genau ist aber die Adresse der U + C "Rechtsanwälte". Ich glaube hier fest an Betrug.

Auch ein Rechtsanwalt Dr. Wachs aus Hamburg kennt dessen Name. Dr Wachs schreibt über Florian Bischke:
"Neulich im Forum der IAD meldete sich eine Person namens Florian Plischke angeblich ehemaliger Inhaber der BHIP reliable Netservices GbR und teilte mit wie folgt:
Sehr geehrte Forenmitglieder und Mitleser,
Das ehemalige Ermittlungsunternehmen BHIP reliable Netservices GbR, das u.a. durch mich selbst vertreten war, distanziert sich strikt von den Äußerungen der Kanzlei Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem hier auf dieser Plattform interviewten Geschäftsführer Thomas Urmann. Desweiteren verbieten wir hier nun öffentlich die weitere Verwendung von uns ermittelter Daten bis zur abschließenden Klärung der Eigentumsrechte.
Sollten SIE, als Forennutzer oder Mitleser NACH dem 18.01.2012 Post von Urmann und Collegen oder angeschlossenen Unternehmen betreffende P2P Filesharing erhalten haben, so bitten wir Sie um Mithilfe.
Bitte senden Sie derartige Unterlagen als Scan an florian.blischke@bhip-rns.com

Ich freu mich auf Ihre Rückantwort.
Florian Blischke
Bei den Äußerungen des Rechtsanwalts Urmann geht es wohl ein Interview, welche Sie hier lesen können und welches die geplante Prangerliste von U+C bespricht. Scheinbar gibt es zwischen Urmann und Collegen und Herrn Blischke Streit um “die weitere Verwendung von uns ermittelter Daten” mittelbar geht es also wieder um das liebe Geld."
Offenbar spielt jener Florian Blischke eine erhebliche Rolle in einer strikt organisierten Parallelgesellschaft deren Mitglieder das Recht als etwas ansehen was es auszubeuten gilt um sich auf Kosten Dritter zu bereichern.


Rechtsanwalt Frank Weiß schreibt:
"Heute hat uns ein Abmahnopfer der Binary Services GmbH (nun REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH) mitgeteilt, dass es in einer "Ermittlungssache gegen Florian Blischke und andere wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug" als Zeuge vernommen worden ist."
und:
"Channelpartner berichtet am 18.04.2013 darüber, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Amberg die Geschäftsräume der Firma Binary Services GmbH (jetzt Revolutive Systems GmbH) durchsucht worden seien und dass dabei diverse Beweismittel, so z.B. Computer, beschlagnahmt worden seien ... ".
und:
"Die Revolutive Systems GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Blischke, Hauptstr. 24, 93128 Regenstauf sowie Florian Blischke, c/o Revolutive Systems GmbH, Hauptstraße 24, 93128 Regenstauf mahnen mich persönlich ab. Hiernach soll ich mich sowohl gegenüber der Revolutive Systems GmbH als auch gegenüber Herrn Florian Blischke verpflichten, es zu unterlassen, nachfolgenden Bericht und/oder die dieser Unterlassungserklärung als Anlage beigefügten Vorladung der Kriminalpolizei Amberg vom März 2013 öffentlich zugänglich zu machen und/oder sonstig zu verbreiten:" [Wiederholung des obigen]
(Einschub: Wäre ich Anwalt Frank Weiß, so würde ich jetzt Schmerzensgeld gegen den Herrn Blischke einklagen, weil ich mich infolge der Abmahnung krank gelacht hätte - was in den Lachpausen sehr schmerzhaft ist - und für mehrere Tage nicht arbeitsfähig war. Ich würde mich auch von einem völlig humorfreien Kollege vertreten lassen weil ich, so in der Klageschrift, jedes Mal einen Rückfall erleide wenn ich das "dümmliche Geschreibsel" auch nur sehe.)

und:
"Nun macht die Revolutive Systems GmbH durch Florian Blischke eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR geltend, da die entsprechende Facebook-Seite auf mobilen Endgeräten die gem. § 5 TMG erforderlichen Angaben nicht vorhalten würde."
Offenbar hat der Herr Florian Blischke noch nichts von der (rechtskräftigen) Verurteilung seiner durch nahezu identisches Vorgehen aufgefallenen Vorgänger aus dem Umfeld des Selbstmörders Günter Werner von Gravenreuth durch das LG Osnabrück gehört. Einer von denen sitzt im Knast und weiß noch nicht wann er wieder raus kommt!

Für die Herren Hans-Werner Kallert und den Herren Florian Blischke, Marco Hahn:
Mir ist schon aufgefallen, dass Sie mittels einer robots.txt die Archivierung von Teilen ihrer eigenen (Wordpress-)Webseite verhindern wollen.

20 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=602447&land_abk=by

. hat gesagt…

Oha:
-----------------
Amtsgericht Regensburg Aktenzeichen: HRB 11127 Bekannt gemacht am: 01.06.2012 12:00 Uhr

In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

30.05.2012


U+C Beteiligungsholding GmbH, Regensburg (Ladehofstraße 26, 93049 Regensburg). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Liquidator: Urmann, Thomas, Regensburg, *27.03.1971. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 02.05.2012 (Az. 52 IN 367/10) nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.
-----------------

Das ist ja interessant. Die U+C Beteiligungsholding GmbH war insolvent und wurde deshalb liquidiert. Woran waren die nur beteiligt? Pornoscheiße?

Anonym hat gesagt…

"Zum 01. Juli 2008 haben sich die Abteilung Forensik und die Abteilung Forderung von kuw Rechtsanwälten in eigenständige Kanzleien aufgeteilt."
Quelle (Webarchiv):
http://web.archive.org/web/20090212031309/http://www.rae-su.de/

"Als ehemaliger Staatsanwalt (2001 bis 2003) und Fachanwalt für Strafrecht, zuletzt in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität, berät und verteidigt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Karl LL.M. ... ® 2011 Ladehofstraße 26 · D-93049 Regensburg"
Quelle:
http://www.kwg-recht.de/

"Für Ermittlungen gegen die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre örtlich die Staatsanwaltschaft Regensburg zuständig. Dort sind zwar etliche Strafanzeigen eingegangen, aber nach Auskunft von Behördensprecher Markus Pfaller haben diese bislang keinen ausreichenden Anfangsverdacht begründet."
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Ermittlung-der-IP-Adressen-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-2070275.html

Anonym hat gesagt…

"In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden."
Quelle:
http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html

Anonym hat gesagt…

"Auch damals habe es laufend Strafanzeigen gegeben. Passiert sei nie etwas. Blischke: „Irgendwie war es, als habe es immer einen Schutzschirm für Herrn Urmann und alle, die mit ihm zusammengearbeitet haben, gegeben. Als wir uns von ihm getrennt haben war es damit vorbei.“"
Quelle:
http://www.regensburg-digital.de/uc-thomas-urmann-abmahnung-regensburg-porno-abmahner-im-glueck/20122013/

Anonym hat gesagt…

http://abmahnbetrug.wikia.com/wiki/Ermittlungsakte_Streaming-Gate_//_U%2BC_Urmann_Sebastian_Abmahnungen

Anonym hat gesagt…

http://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Panorama-2/The-Archive-AG-und-Redtube-Die-Offenbacher-Spur-der-Porno-Abmahner-20516.html

http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/schweizer-porno-abmahner-zahlten-keine-steuern-542240

Anonym hat gesagt…

Abmahnung

Anonym hat gesagt…

Eidesstattliche Versicherung
via:
http://forum.computerbetrug.de/threads/plaudereien-zu-abmahnung-u-c-regensburg-redtube-porno-streaming.45074/page-3#post-374911

Anonym hat gesagt…

"Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt soll laut Kölner Justizkreisen die weiteren Ermittlungen aufgrund der Größe des Falls übernommen haben."
Quelle:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123198693/Redtube-Nutzer-koennten-ihr-Geld-zurueckbekommen.html

Anonym hat gesagt…

Meiner Ansicht nach sollte das LKA auch überprüfen, wer von dem mutmaßlichen Betrug finanziell wie hoch profitierte, und was abgesprochen war.

"Die Zahlung hat ... auf folgendes Treuhandkonto zu erfolgen.
Bankinstitut: Donner & Reuschel Bank
Zahlungsempfänger: The Archive AG"
Quelle: U+C-Anmahnung

Diese Bank Donner & Reuschel hat ihren Hauptsitz in Hamburg.

"U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Regensburg, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 22765 Hamburg, Geschäftsanschrift: Elbchaussee 54, 22765 Hamburg."
Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=594614&land_abk=by

"Elbchaussee 54
22765 Hamburg"
Quelle ( suche: urmann thomas ):
http://www.rechtsanwaltsregister.org/
Thomas U*** scheint also bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg registriert zu sein.

Deshalb wurde diese Strafanzeige wohl auch an die Staatsanwaltschaft Hamburg adressiert.

via:
http://www.konsumer.info/?p=29947

Anonym hat gesagt…

Video: quer

Anonym hat gesagt…

"Bei einer grob rechtsmißbräuchlichen Abmahnung haftet ggf. der abmahnende Anwalt mit.
...
Es ist bei weitem nicht so, dass eine GmbH bei Insolvenz die GF in allen Lebenslagen von der Haftung befreit."
Quelle:
http://forum.computerbetrug.de/threads/abmahnung-u-c-regensburg-redtube-porno-streaming.32554/page-20#post-374927

Anonym hat gesagt…

Zusammenfassung (PDF)

via:
http://kosmologelei.wordpress.com/2013/12/22/redtube-zusammenfassung/

Anonym hat gesagt…

"Der Uploader hatte den Namen grimrist ..."
Quelle:
http://forum.spiegel.de/f22/fall-redtube-kanzlei-plant-weitere-abmahnungen-fuer-porno-streaming-108323-56.html#post14430348

Im Webarchiv kann man eine Zuordnung von "grimrist" zum Video "212435" finden.

Anonym hat gesagt…

"Somit vertreibt "Serrato Consultores S.L.". auch keine eigenen Videos und hat logischerweise damit auch keine Urheberrechte daran.
...
Da die Inhaberin Jutta Sch*** (aka Julia Reaves, Serrato Consultores S.L.) die Sache auch noch telefonisch bestätigt und ihnen ein Alibi gibt, steckt sie vermutlich genauso mit drin. Ihre eigene "Geschäftsidee ist ja genauso zwielichtig."
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Rechteinhaber/forum-271969/msg-24559029/read/

Anonym hat gesagt…

übereinstimmende Registrant-Telefonnummern:
1) http://who.is/domain-history/asesores-schenk.com
2) http://who.is/domain-history/xshoponline.com

via:
http://forum.spiegel.de/f22/fall-redtube-kanzlei-plant-weitere-abmahnungen-fuer-porno-streaming-108323-68.html#post14444296

Anonym hat gesagt…

"The Archive AG, screenshot "Partner":
http://i44.tinypic.com/16biq2u.jpg "
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-The-Archive-AG-DigiRights-Urmann-Sebastian/forum-271957/msg-24557353/read/

Anonym hat gesagt…

"Das Geld ist ja vermutlich nicht (noch nicht) geflossen. Völlig ungeachtet dessen, hat die U+C Rechtsanwalts GmbH dadurch jedoch steuerrechtlich eine entsprechende Forderung gegenüber der Archive AG realisiert. Das wäre bei 169 EUR und ca. 10.000 Abmahnungen 1.690.000 EUR, die dann mal eben 30% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer kosten = ca. 500 TEUR.

U+C ist in einer Zwickmühle: Rechtlich dürfen von den Abgmahnten nur dann die RA Kosten verlangt werden, wenn Archive AG diese auch bezahlen muss. Also entweder korrekte Abmahnungen oder Steuern zahlen.

ich finde, man sollte die örtliche Finanzverwaltung darauf hinweisen, dass die steuerlichen Angelegenheiten der U+C Gmbh vor dem Hintergrund der riesigen Abmahnwellen einmal betrachtet werden. Ein derartiger Hinweis ist ja nichts verbotenes..."

http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=175&start=300

Anonym hat gesagt…

Hattest Recht mit Deiner Vermutung, dass der Abmahner uns mit seiner Pleite überraschen wird.

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