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16.01.2014

BGH 2 STR 112/12 - Berger, Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) schmücken sich oberdreist mit fremden "Erfolgen" - An deren Bericht über einen "Kinderfickerprozess" stimmt (mal wieder) so einiges nicht!

Buchholz-kollegen.de:
"Der 2. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hatte durch Beschluss vom 13. Juni 2012 bereits klargestellt, dass die Zulässigkeit der Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 252 Strafprozessordnung (StPO) in der Revision nicht voraussetzt, dass der Revisionsführer vorträgt, der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge habe nicht - nach qualifizierter Belehrung - auf das Verwertungsverbot verzichtet (2 STR 112/12)."
Das mag ja sein. Buchholz-kollegen.de schreibt:
"Zum Hintergrund unseres Falles:
Der Mandant war vor einer großen Strafkammer beim Landgericht (LG) im Oberlandesgerichtsbezirk (OLG) Frankfurt/ Main wegen eines Verbrechens im persönlichen Umfeld angeklagt."
Juris.de und andere Quellen
"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 10. November 2011 aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer - Jugendschutzkammer - des Landgerichts zurückverwiesen."
Das Gericht wurde von den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz also falsch angegeben, denn das LG Gera gehört in den Bezirk des OLG Thüringen - das ist in Jena - liegt also definitiv nicht "im Bezirk des OLG Frankfurt/Main", zudem bleibt der angebliche Mandant angeklagt. Die Kanzei erweckt durch den Bericht aber den Eindruck, dass dieser jetzt freigesprochen sei.

Buchholz-kollegen.de schreibt weiter:
"Das LG hatte nämlich, nachdem die Zeugen in der Hauptverhandlung ergebnislos entlassen worden waren, angeordnet, dass die Verlesung der Urkunde über die richterliche Vernehmung dieser Zeugen durch den Untersuchungsrichter erfolgen solle. Da hierauf kein Widerspruch erfolgte, wurde der Beschluss entsprechend ausgeführt..."
und
"Das Verfahren vor dem Instanzgericht hatten Frau Rechtsanwältin Blazevska und Herr Rechtsanwalt Philipp Berger für den Mandanten geführt."
Aha! Nachdem der Angeklagte schon enormes Glück hatte, dass die Frau Adrijana Blazevska und der Herr Philipp Berger überhaupt zum Gericht gefunden hatten, haben diese es versäumt in der Verhandlung einen Widerspruch gegen das unzulässige Vorgehen des Gerichtes einzulegen. Das war aber sicherlich "nur eine ganz hervorragende Prozessstrategie", denn Herr Buchholz schreibt gewohnt großkotzig:
"Aufgrund unserer überdurchschnittlichen Erfahrung, welche die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Düsseldorf durch die Betreuung und Durchführung von insgesamt mehr als 10.000 Gerichtsverfahren erreicht haben, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die strategische Vorbereitung und Durchführung von Prozessen geht."
Die Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR - die der letzten Bilanz wegen garantiert keine Rechtsnachfolgerin der "Berger Law LLP" sein will - gibt es wie lange? 6 Monate!?! Alle Achtung, dass die 6 Damen und Herren in den 6 Monaten schon 10.000 Prozesse geführt haben! Das sollte man - als Präambel - ins UWG schreiben!

Doch der Herr Buchholz schreibt weiter:
"Mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof hatten wir für unseren Mandanten eine andere Kanzlei, die ausschließlich Revisionen und speziell Verfahrensrügen abhandelt,..., beauftragt."
Ja, klar! Der Herr Andreas Buchholz, der in früheren Veröffentlichungen gemeinsam mit seinem Kollege Philipp Berger herumlog, man habe das Forderungsmanagement mit „zahllosen Grundsatzprozessen bis hin zum Bundesgerichtshof geprägt", musste nach dem prozessualen Versäumnis eine andere Kanzlei beauftragen, die den Mist dann richtete. So lese ich das!

Die Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" schmückt sich nach einem eigenen, schweren, den Mandant benachteiligenden Versäumnis mit dem "Erfolg" anderer - das ist die hier zu treffende Feststellung!

Ach so. Die Leser sollen ja auch wissen, um was es geht. Juris.de, bzw. der BGH schreibt:
"Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 111 Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.."
Die Ostthüringer Zeitung schreibt:
"Das Landgericht Gera hat einen Mann aus Gera wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
...
Die Strafkammer kam zur Überzeugung, dass der Mosambikaner seine leiblichen Töchter in 111 Fällen sexuell missbraucht hat. Die beiden Mädchen waren beim Beginn der Übergriffe gerade sieben und acht Jahre alt. Eines der Mädchen wurde zweimal schwanger, wobei eine DNA-Untersuchung die Vaterschaft des Angeklagten zweifelsfrei feststellte."

Der Täter bleibt entgegen der Wortsetzung der "Buchholz und Kollegen" Angeklagter und also definitiv auch in U-Haft! Wegen der Fluchtgefahr hinsichtlich der ihm jetzt immer noch drohenden Verurteilung zu vieljähriger Haft - und zwar wegen des vielfachen sexuellen Missbrauchs seiner Töchter - der er weit mehr als nur "dringend verdächtig" ist. Bei der erneuten Verhandlung wird die Aussage halt nicht verlesen - sondern eben vorschriftsmäßig der Richter dazu gehört, was die lieben Verwandten ausgesagt haben. Erst wenn das neue Urteil rechtskräftig wird kommt der Täter dann von der U-Haft in die Strafhaft. In vielen Fällen ist das (wegen der weitgehenden Isolation in der U-Haft) quasi eine Hafterleichterung. Insofern war der Mandant mit der Revision schlecht beraten. An eine Verkürzung der Haftzeit glaube ich nicht. Die Revision endete also mit einem Pyrrhussieg - der "Erfolg" ist tatsächlich keiner.

Übrigens dürften Philipp Berger und Adrijana Blazevska (mindestens Philipp Berger zieht ja gerne so richtig "arschlochmäßig" über PKH-Empfänger her) als Plichtverteidiger (da zahlt der Staat und die "Kunden" haben kaum eine Chance, sich einen auszuwählen") agiert haben.  

Ganz ehrlich - wer nimmt schon freiwillig einen Verteidiger, der wie sich oben zeigte, nicht mal den Gerichtsort richtig benennen kann? Was verwechselt der wohl erst, wenn die Sachverhalte zahlreicher oder gar schwieriger werden? 
Bildschirmfoto: Für den erfahrungsgemäß zu erwartenden Fall der Lüge

Ist denn unter diesen Umständen - wir haben es hier mit einer Art "publizistischen Amoklauf" zu tun - bei der Teilnahme von Anwälten der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" eine ordnungsgemäße Führung eines Prozesses überhaupt denkbar? Das mag der Herr Berger jetzt im Interesse künftiger Mandanten den Kölner Psychologe Dr. Nau fragen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das wird ja immer schlimmer mit das Gisela Philipp Berger. Vielleicht sollte man einen Arzt konsultieren, sich darum bemühen, dass die Weißkittel anrǘcken müssen, und/oder ein Gericht endlich einen gesetzlichen Betreuer bestimmt...

Ist ja nicht mehr anzusehen, dieses WAHNsinnigste Theater.

Anonym hat gesagt…

Gott im Himmel, dass diese größenWAHNsinnige, unter geschlechtsverwirrung leidende, lesbische Furie unter den Gerichtsreporterinnen noch frei in Deutschland herumlaufen darf: UNFASSBAR DAS!

Gisela: GEH STERBEN!

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